Food
Factory Catering GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.857,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.857,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.156,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.220,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.936,32 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
328,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.342,28 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
Jahresfehlbetrag |
328,68 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
4.500,00 |
| C.
Rückstellungen |
6.116,04 |
| D.
Verbindlichkeiten |
34.726,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.342,28 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluß der Food Factory GmbH wurde
auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
- Neugründung
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluß enthält einzelne
Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht
vergleichbar sind.
Zur Erläuterung wird ausgeführt: Keine
Vergleichszahlen, da Neugründung.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluß der Food Factory GmbH wurde
auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlaßte
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
In den Abschreibungen sind ausschließlich
Abschreibungen nach den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 7 Abs. 1 EstG. enthalten.
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Übernahme der Restbuchwerte statt historische
Anschaffungskosten
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus der
Eröffnungsbilanz 01.01.2006 übernommen und
fortgeführt worden.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Sonderposten mit Rücklageanteil
Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung des
Sonderpostens mit Rücklageanteil im Jahr 2006:
Vortrag 0,00 Euro
Auflösung 0,00 Euro
Einstellung
4.500,00
Euro
Stand 31.12.2006
4.500,00
Euro
Auflösung von Sonderposten mit
Rücklageanteil
Die Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten mit Rücklageanteil betragen Euro 0,00.
Einstellung von Sonderposten mit Rücklageanteil
Die Aufwendungen aus der Einstellung in Sonderposten
mit Rücklageanteil betragen Euro 4.500,00.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Betrag
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln
0,00
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten
gesichert 0,00
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00
aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften 0,00
aus Gewährleistungsverträgen 0,00
aus Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
0,00
Summe 0,00
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluß wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den entstehenden
Verlustvortrag wurde ein Jahresfehlbetrag von Euro 328,68
einbezogen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 328,68.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag von Euro 328,68,
der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden Euro 328,68 vorgetragen.
Beschluß über die Verwendung des
Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2008
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Wolfgang Schweigert
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Über diese Beträge wurde bereits vorne
berichtet.
Abschlussvermerk:
Der Anhang der Food Factory GmbH wurde von mir anhand
der erteilten Auskünfte
und der von mir erstellten Bilanz gefertigt.
Meine Haftung gegenüber der Gesellschaft als
auch jedem Dritten liegen die als Anlage beigefügten
Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Steuerberater zugrunde.
Der Anhang steht im Einklang mit dem Lagebericht und
dem Jahresabschluß.
25821 Reußenköge, den 10.04.2008
Rainer Schaumburg, Steuerberater
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