BD
Blechdesign GmbH
Tonna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
246.153,00 |
316.612,00 |
| I.
Sachanlagen |
246.153,00 |
316.612,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
315.340,16 |
268.911,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
315.336,30 |
268.911,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3,86 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
585,00 |
542,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
562.078,16 |
598.565,06 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.581,81 |
81.258,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
52.081,81 |
56.258,92 |
| B.
Rückstellungen |
48.291,03 |
40.622,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
449.205,32 |
476.683,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
562.078,16 |
598.565,06 |
Anhang
zur Bilanz zum 30. Juni 2011
Blechdesign GmbH
Fertigung/Montage von Blechteilen
Nägelstedter Weg 3
99958 Gräfentonna
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Blechdesign GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 23 EGHGB nicht
angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HBG auf.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
A. Bewertungsgrundsätze
Die Vermögens- und Schuldposten sind nach dem
Anschaffungswertprinzip gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB bewertet worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind
beibehalten worden.
B. Ansatz- und Bewertungswahlrechte
Das durch die Gesellschaft in Anspruch genommene
Wahlrecht ist die Vornahme der planmäßige
Abschreibung gemäß § 253 Abs. 1 u. 2. HGB.
C. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Dabei wurde ausschließlich die lineare
Abschreibungsmethode angewandt.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt.
Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als
Abgang gezeigt.
D. Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
E. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S.
2 HGB angesetzt.
F. Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs-bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Vereinfachungsverfahren: Bildung eines Festwertes
oder Vornahme der Gruppenbewertung, wurden im Berichtsjahr
nicht angewandt.
G. Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter
Es bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
H. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs.1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Bei der Rückstellung für
Aufbewahrungskosten wurde aufgrund der Geringfügigkeit
keine Abzinsung vorgenommen.
Die Laufzeit der Rückstellungen für
Gewährleistungen betrug nicht länger als ein
Jahr.
Die Rückstellungen für
Gewährleistungen wurden berechnet, aufgrund der
Geringfügigkeit wurde keine Abzinsung vorgenommen.
III. Angaben zu Bilanz
a) Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8
HGB
Zum 30.06.2011 unterliegt nach § 268 Abs.8 HGB
ein Gesamtbetrag in Höhe von 0,00 € der
Ausschüttungssperre.
b) Latente Steuern
Die Einstellung einer
aktiven und passiven latenten Steuer war nicht gegeben.
IV. Sonstige Angaben
A. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2010/2011 wurde die
Geschäftsführung ausgeübt durch
Cornelia Seifart
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bezüglich der Angaben der
Geschäftsführerbezüge wird von der
Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht.
Gräfentonna, den 31. Januar 2012
gez. Cornelia Seifart,
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2012 festgestellt.
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