CCP Systems
Aktiengesellschaft
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
BILANZ
AKTIVA
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31.12.2012
€
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31.12.2011
€
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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11.790,95
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11.452,61
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II. Sachanlagen
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40.503,55
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42.987,35
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III. Finanzanlagen
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0,00
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0,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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17.847.652,94
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13.911.191,79
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II. Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten
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1.268.680,87
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666.312,84
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C. Rechnungsabgrenzungsposten
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8.596,80
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5.304,23
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19.177.225,11
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14.637.248,82
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PASSIVA
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31.12.2012
€
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31.12.2011
€
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A. Eigenkapital
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I. Ausgegebenes Kapital
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8.106.018,00
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6.179.306,00
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II. Kapitalrücklage
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4.989.066,57
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2.241.756,57
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III. Gewinnrücklagen
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3.585,43
|
3.585,43
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IV. Bilanzgewinn
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235.824,69
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137.214,47
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13.334.494,69
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8.561.862,47
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B. Rückstellungen
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4.905.000,00
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4.872.500,00
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C. Verbindlichkeiten
-davon Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern: € 71.188,52
(Vorjahr: € 265.061,80)
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937.730,42
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1.202.886,35
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19.177.225,11
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14.637.248,82
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ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB in Verbindung mit
rechtsformspezifischen Sondervorschriften des AktG
aufgestellt.
Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit
gesetzlich zulässig, in den Anhang
übernommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und in 3 bis 5 Jahren
linear abgeschrieben bzw. auf die Laufzeit der zugrunde
liegenden Verträge verteilt.
Die Zugänge zum
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die beweglichen Anlagen werden
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben. Die
Nutzungsdauern betragen 3 bis 13 Jahre. Die Zugänge
des Geschäftsjahres wurden entsprechend den
steuerlichen Vorschriften pro rata temporis abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
bis zu € 150,00 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Zugänge mit Anschaffungskosten zwischen
€ 150,00 und € 1.000,00 werden entsprechend
§ 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und
über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert,
angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
unter Berücksichtigung angemessener
Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken
ausgewiesen.
Erhaltene Anzahlungen werden nicht auftragsbezogen
offen von den sonstigen Vermögensgegenständen
abgesetzt.
Die von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Anteile sind mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die
flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag
€ 8.106.998,00 und ist in nennwertlose
Stückaktien eingeteilt.
Das Grundkapital ist um bis zu € 20.400,00 durch
Ausgabe von bis zu 20.400 auf den Namen lautender
Vorzugsaktien mit Stimmrecht bedingt erhöht (bedingtes
Kapital I 2005). Die bedingte Kapitalerhöhung dient
der Gewährung von Bezugsrechten an ein
Vorstandsmitglied der Gesellschaft.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie Inhaber der Bezugsrechte, zu deren
Ausgabe die Hauptversammlungen vom 04. April 2005 und 212.
Juni 2005 ermächtigt haben, von ihrem Bezugsrecht
Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn
des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung
von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der
Aufsichtsrat wird ermächtigt, die weiteren
Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung sowie der Ausgestaltung der
Bezugsrechte festzusetzen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 31. Dezember 2013
einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt €
1.233.588,00 gegen Sach- und/oder Bareinlage durch Ausgabe
von bis zu 1.233.588 neuen auf den Namen lautende
Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I.).
Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug
anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht
der Aktionäre in folgenden Fällen
auszuschließen:
- Spitzenbeträge;
- bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur
Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von
Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an
Unternehmen;
- soweit ein Dritter der nicht Kreditinstitut im
Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung
zugelassen ist, mit der Verpflichtung die von ihm
übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären
entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut
bzw. einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b)
Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das
Kreditwesen tätigen Unternehmens übernommen
werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum
Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die
Satzung dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem
Kapital anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, das
Grundkapital, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 30.
Oktober 2016 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
€.105.000,00 durch Ausgabe von bis zu 105.000
Stück neuer auf den Namen lautender nennwertloser
Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II.).
Die neuen Aktien dienen ausschließlich der
Bedienung von Optionsrechten des ehemaligen Vorstands
Thomas Krautter aufgrund einer Vereinbarung vom 09.05.2011.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung dem Umfang
der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital II.
anzupassen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 30. Oktober 2016
einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
€.150.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis
zu 150.000 Stück neuer auf den Namen lautender
nennwertloser Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital III.). Die neuen Aktien sind ausschließlich
dem Vorstand der CCP Systems AG, Stuttgart zum Bezug
anzubieten. Einzelheiten hinsichtlich der Zuteilung der
Aktien bestimmt der Aufsichtsrat. Das Bezugsrecht der
Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, die Satzung dem Umfang der
Kapitalerhöhug aus Genehmigtem Kapital III.
anzupassen.
Die
Steuer- und sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände sind mit dem Kurs im
Zeitpunkt ihres Zugangs oder mit dem niedrigeren Kurs am
Bilanzstichtag angesetzt.
Währungsverbindlichkeiten sind mit dem
Tageskurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls bzw. mit
dem höheren Stichtagskurs bewertet.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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Restlaufzeit
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Restlaufzeit
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Stand 31.12.2012
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Stand 31.12.2011
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mehr als 1 Jahr 31.12.2012
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mehr als 1 Jahr 31.12.2011
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T€
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T€
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T€
|
T€
|
|
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
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2.153
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2.367
|
0
|
0
|
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sonstige
Vermögengsgegenstände
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15.695
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11.544
|
1
|
1
|
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17.848
|
13.911
|
1
|
1
|
2. Eigenkapital
In den zum 31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn von
T€ 236 wurde ein Gewinnvortrag in Höhe von
T€ 137 einbezogen.
3. Eigene Anteile
Zum 31.12.2012 hat die Gesellschaft 980 Stück
eigene Aktien zum Nominalwert von € 1,00 je Aktie im
Bestand. Im Berichtsjahr wurden keine Aktien an Mitarbeiter
veräußert. Die Gesellschaft hält, bezogen
auf das gezeichnete Kapital 0,0121 %. Die Gesellschaft
beabsichtigt, die verbleibenden Aktien für den Erwerb
durch Mitarbeiter bereitzustellen.
4. Kapitalrücklage
Der Zugang in die Kapitalrücklage in Höhe
von € 2.747.310,00 ergibt sich aus den in 2012
durchgeführten Kapitalerhöhungen über
Nominalwert durch Ausgabe von 1.601.512 Stück neuer
Aktien zu € 2,50 je Aktie. Zudem wurden aufgrund
ausgeübter Optionsrechte 325.200 Stück neuer
Aktien ebenfalls über Nominalwert ausgegeben.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten
gegnüber Gesellschaftern T€ 71 (Vorjahr: T€
265) sind in Höhe von T€ 0 durch
Forderungsabtretung besichert.
6. Rechte aus Besserungsscheinen
Im Berichtsjahr verzichteten drei Gläubiger auf
ihre Forderungen gegenüber der CCP Systems AG gegen
Einräumung eines verbrieften Zahlungsversprechens. Das
Recht zur Inanspruchnahme tritt nur ein, sofern ein
erfolgreicher Prozessausgang erfolgt. Das daraus
resultierende Risiko einer Zahlungsverpflichtung wurde
entsprechend bei den sonstigen Rückstellungen
berücksichtigt.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Für das Berichtsjahr und das Vorjahr waren
Pflichtangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung nicht
vorzunehmen.
E. Sonstige Angaben
1. Vorstand
Vorstand der Gesellschaft ist
Herr Dipl.-Wirt.-Ing. Roland Widuch, Aichtal.
Auf die Angabe der Vorstandsbezüge wurde gem.
§ 288 Abs. 1 HGB verzichtet.
2. Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich wie
folgt zusammen:
Herr Dipl.-Kfm. Alexander Menche, Frankfurt a.M.,
Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG, Frankfurt a.M., -
Vorsitzender
Herr Prof. Dr. Jörg Kupjetz, Frankfurt a.M.,
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Taylor Wessing., -
stellv. Vorsitzender
Herr Heiner Diechtierow, Heidelberg,
Kaufmann
Stuttgart, 07.02.2013
gez. Herr Roland Widuch
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 25.02.2013
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