Sparkasse Lemgo

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lemgo HRA 2514
Eingetragen
5.4.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1995.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hagen Eberhardt
seit 23.1.2023
Vorstandsmitglied
Klaus Drücker
seit 29.4.2010
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Lemgo

Lemgo

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG NW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster. Sie ist beim Amtsgericht Lemgo unter der Nummer A 2514 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband, der von den Städten Lemgo und Bad Salzuflen sowie dem Kreis Lippe gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Lemgo und ist ebenfalls Mitglied des SVWL. Das Satzungsgebiet der Sparkasse besteht aus den Städten und Gemeinden Lemgo, Bad Salzuflen, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Leopoldshöhe und Oerlinghausen sowie aus dem Gebiet der angrenzenden Amtsgerichtsbezirke. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist als Mitglied des SVWL über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,9 % auf 443 Beschäftigte verringert, von denen 265 vollzeitbeschäftigt, 150 teilzeitbeschäftigt sowie 28 Beschäftigte in Ausbildung waren.

Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen (inkl. Hauptstelle) hat sich zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um eine Zweigstelle auf 24 Geschäftsstellen reduziert. Die Veränderung ist auf den Abbau eines SB-Standortes zurückzuführen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: Zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022- hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 -2019:10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona- Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26,0 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Der Arbeitsmarkt in Lippe ließ auch im Winter 2023 eine leichte Steigerung der Arbeitslosigkeit erkennen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Arbeitslosenquote dagegen auf einem identischen Niveau. Angesichts der enormen wirtschaftlichen Krisen und der damit verbundenen Herausforderungen im Jahresverlauf ist das eine erfreuliche Bilanz. Im Dezember 2023 betrug die Arbeitslosenquote 5,2 %.

Der Konjunkturklimaindikator der IHK Lippe fällt stark von 101,1 Punkten der Vorumfrage auf 82,8 Punkte und belegt damit, dass die Stimmung in der Wirtschaft schlechter wird. Die schwache Konjunktur, brodelnde Krisenherde sowie diverse Geschäftsrisiken erschweren den lippischen Unternehmen das Wirtschaften. Die Preissteigerungen erweisen sich im Herbst 2023 weiterhin als hartnäckig. Die Zinserhöhungen wirken, entfalten jedoch eine konjunkturdämpfende Wirkung. In der Folge sinken auch die Auftragseingänge; teilweise wird Kurzarbeit angezeigt. Aufgrund gestiegener Kreditkonditionen bleiben Investitionen oft aus. Zudem lässt auch der private Konsum nach, da die privaten Haushalte wieder sparsamer mit ihrem Geld umgehen.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau -viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5% (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5% (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3%. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Branchenumfeld

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

2.2. Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk- Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Kennzahlen

Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 CRR 1

Eigenkapitalrentabilität vor Steuern 2

Cost-Income-Ratio 3

Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft 4

Betriebsergebnis vor Bewertung 5

1 Gesamtkapitalquote nach CRR = Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall- und operationelle Risiken)
2 Eigenkapitalrentabilität vor Steuern = Ergebnis vor Ertragsteuern bezogen auf das wirtschaftliche Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres
3 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
4 Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft = Zuführung zu Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen sowie entsprechende Auflösungen, direkte Forderungsabschreibungen sowie Eingänge auf abgeschriebene Forderungen und Zuführung zu Pauschalwertberichtigungen für latente Kreditrisiken sowie entsprechende Auflösungen
5 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand Anteil
2023 2022 Veränderung in % der Bilanzsumme
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % %
Bilanzsumme 3.692,5 3.721,0 -28,5 -0,8
Durchschnittsbilanzsumme (DBS) 3.721,1 3.699,5 +21,6 +0,6
Geschäftsvolumen 1 3.720,9 3.757,1 -36,2 -1,0
Barreserve 162,4 187,5 -25,1 -13,4 4,4
Forderungen an Kreditinstitute 38,7 24,6 +14,1 +57,3 1,0
Forderungen an Kunden 2 2.853,2 2.865,3 -12,1 -0,4 77,3
Wertpapieranlagen 581,7 585,7 -4,0 -0,7 15,8
Beteiligungen 46,2 46,1 +0,1 +0,2 1,3
Sachanlagen 8,9 10,3 -1,4 -13,6 0,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 471,9 471,7 +0,2 - 12,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3 2.747,9 2.818,3 -70,4 -2,5 74,4
Rückstellungen 69,8 65,8 +4,0 +6,1 1,9
Eigenkapital 400,1 362,2 +37,9 +10,5 10,8

1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
2 Forderungen an Kunden = Aktiva 4 und Aktiva 9
3 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden = Passiva 2 und Passiva 3

2.4.1. Bilanzsumme

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund des leicht zurückgegangenen Forderungsbestandes im Kundengeschäft und der Rückgänge im Einlagengeschäft entgegen der Erwartungen geringfügig vermindert. Die Durchschnittsbilanzsumme (DBS) verzeichnet dagegen ein leichtes Wachstum, das mit 0,6 % jedoch unter der Prognose liegt.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Barreserve

Der Rückgang der Barreserve ist vor allem auf den Abfluss von Kundeneinlagen zu Lasten der Liquidität bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen.

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven und kurzfristigen Geldanlagen zusammen.

2.4.2.3. Forderungen an Kunden

Die Entwicklung der Forderungen an Kunden einschließlich Treuhandkrediten gemessen an bilanziellen Werten verlief mit einem Rückgang in Höhe von 0,4 % unter dem Niveau der Planung von 2,6 %. Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 376,5 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus verringerten sich im Gesamtjahr annähernd um die Hälfte auf 181,0 Mio. EUR.

Bei Privatpersonen reduzierten sich die Darlehen um 16,5 Mio. EUR, insbesondere infolge der nachlassenden Nachfrage nach langfristigen Finanzierungen. Das zugesagte Kreditvolumen an private Haushalte ging um 44,0 % zurück und belief sich auf 171,4 Mio. EUR. Im Darlehensgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen erhöhte sich das Kreditvolumen dagegen um 24,1 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen wiederum verringerten sich in diesem Bereich um 31,2 % auf 194,5 Mio. EUR.

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

Für den Rückgang der Wertpapieranlagen war der Abbau der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere maßgeblich. Diese reduzierten sich durch Fälligkeiten um 4,8 Mio. EUR. Der Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurde durch die Wiederanlage von Ausschüttungen bei Immobilienfonds leicht ausgebaut.

2.4.2.5. Beteiligungen

Der Anteilsbesitz der Sparkasse per 31. Dezember 2023 von 46,2 Mio. EUR erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr leicht und entfiel unverändert mit 42,6 Mio. EUR auf die Beteiligung am SVWL. Über den SVWL ist die Sparkasse an verschiedenen Verbundunternehmen beteiligt.

Die übrigen Beteiligungen sind für die Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

2.4.2.6. Sachanlagen

Die Verringerung der Sachanlagen ist im Wesentlichen auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, im Wesentlichen Weiterleitungsdarlehen, Termingelder, langfristige Refinanzierungsgeschäfte mit Kreditinstituten sowie gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) der Europäischen Zentralbank, sind nahezu unverändert. Einem Rückgang von Weiterleitungsdarlehen und der Fälligkeit eines gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäftes (GLRG III) stehen ein Anstieg der Termingelder sowie der langfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit Kreditinstituten gegenüber.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % ab. Die Geldvermögensbildung der Privatkunden gestaltete sich in 2023 insbesondere aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten erstmalig wieder negativ.

Die Abnahme des Mittelaufkommens von Kunden resultiert weitgehend aus der Verminderung der täglich fälligen Gelder sowie der Spareinlagen. Die Kunden bevorzugten vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der wieder positiven Einlagenverzinsung befristete Einlagen und Sparkassenbriefe. Die Abnahme des Mittelaufkommens wurde insbesondere von der privaten Kundschaft bewirkt. Die Privatkunden verringerten ihre bilanziellen Einlagenbestände um 102,1 Mio. EUR. Dagegen erhöhten die Unternehmen ihre Einlagen um 10,6 Mio. EUR sowie die öffentlichen Haushalte um 25,1 Mio. EUR. Insgesamt machen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 74,4 % unserer Bilanzsumme aus.

Der für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt erwartete Zuwachs der Nettoersparnis in Höhe von 2,6 % wurde nicht erreicht. Entgegen der Prognose hat der bilanziellen Einlagenbestand in Höhe von 70,4 Mio. EUR abgenommen. Die geplante Kundengeldvermögensbildung im Wertpapiergeschäft konnte hingegen übertroffen werden.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Girokonten ist infolge der Giropreisanpassung leicht rückläufig. Hingegen verzeichnete die Anzahl der ausgegebenen Kreditkarten gegenüber dem Vorjahr eine leichte Steigerung.

Vermittlung von Wertpapieren

Der Nettoabsatz im Kundenwertpapiergeschäft betrug im Jahr 2023 56,3 Mio. EUR und blieb damit jedoch unter dem Vorjahrswert von 74,8 Mio. EUR. Dagegen sind die Wertpapierumsätze insgesamt gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen.

Innerhalb der Wertpapierumsätze hat sich der Absatz vermehrt in Richtung kapitalmarktorientierter Anlagen verschoben. Rentenpapiere waren stärker gefragt als Aktien und Aktien- oder Mischfonds. Zu Jahresbeginn lag eine große Nachfrage im Bereich von Investment- Zertifikaten vor. Der Absatz offener Immobilienfonds war im Jahr 2023 verhalten.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich weiterhin auf Gebrauchtimmobilien. Es wurden insgesamt 132 Objekte vermittelt, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 5,7 % entspricht.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.465 Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 70,3 Mio. EUR abgeschlossen. Sowohl die Anzahl als auch das Volumen liegen deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.

Der Absatz von Lebensversicherungen hat sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr verringert. Den Schwerpunkt bildete der Verkauf von Rentenversicherungen, wobei der überwiegende Teil des Absatzes durch Verträge mit laufender Beitragszahlung erreicht werden konnte. Der Absatz von Sachversicherungen konnte das Ergebnis des Vorjahres nicht erreichen.

Insgesamt entwickelte sich das Dienstleistungsgeschäft vor dem Hintergrund der gestiegenen Provisionserträge über dem Niveau des Vorjahres und konnte die Erwartungen erfüllen.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Der Anteil der Forderungen an Kunden an der Bilanzsumme hat sich von 77,0 % auf 77,3 % erhöht. Dagegen hat sich der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aufgrund von Mittelabflüssen von 75,7 % auf 74,4 % vermindert. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich somit keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 217,1 Mio. EUR (Vorjahr 209,2 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile.

Um den weiter ansteigenden regulatorischen Eigenkapitalanforderungen gerecht zu werden, wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß §340gHGB um 30,0 Mio. EUR auf 183,0 Mio. EUR erhöht. Ein geringer Teil der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB ist zudem zur Absicherung des Risikos vorgesehen, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 nach dem Stand zum Geschäftsschluss mit 16,75 % (im Vorjahr: 16,62 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag, Kapitalerhaltungs- und antizyklischen Kapitalpuffer sowie den als strategische Mindestgröße festgelegten Zielwert von 14,1 % deutlich. Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 2.309,3 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 386,8 Mio. EUR.

Auch die harte Kernkapitalquote übersteigt den aufsichtlich vorgeschriebenen Wert deutlich und beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 15,58 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Nach Verrechnung des Kapitalerhaltungspuffers beträgt die Eigenmittelempfehlung 0,0 %.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 9,58 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,00 %.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist eine solide Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung vorhanden.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag an den Meldestichtagen mit 135,5 % bis 182,1 % jeweils über dem in der Risikostrategie festgelegten Wert von mindestens 10,0 %-Punkten über der aufsichtlichen Untergrenze von 100 %. Zum 31. Dezember 2023 lag die LCR bei 182,1 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 115,2 % bis 120,4%; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zum 31. Dezember 2023 lag die NSFR bei 118,5 %.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank, der Landesbank Hessen-Thüringen und der DekaBank. Liquiditätsbedarf wurde durch die Aufnahme von Termingeldern sowie durch langfristige Refinanzierungsgeschäfte gedeckt.

Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 75,5 57,1 +18,4 +32,2
Provisionsüberschuss 25,7 24,0 +1,7 +7,1
Sonstige betriebliche Erträge 2,3 2,7 -0,4 -14,8
Personalaufwand 34,3 29,8 +4,5 +15,1
Andere Verwaltungsaufwände 16,8 15,1 +1,7 +11,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2,1 3,0 -0,9 -30,0
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 50,3 35,9 +14,4 +40,1
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge +2,8 -12,6 +15,4
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 30,0 3,0 +27,0 +900,0
Ergebnis vor Steuern 23,1 20,3 +2,8 +13,8
Steueraufwand 14,0 11,5 +2,5 +21,7
Jahresüberschuss 9,1 8,8 +0,3 +3,4
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11,12,17 und 21
Aufwand/Ertrag aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,53 % (Vorjahr 0,94 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,90 % konnte deutlich übertroffen werden. Hauptursache ist das stark gestiegene Zinsniveau. Dadurch entwickelte sich der Zinsüberschuss als wichtigste Ertragsquelle wie im Folgenden dargestellt deutlich anders als geplant.

Die als weitere bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren definierten Größen Eigenkapitalrentabilität vor Steuern und Cost-Income-Ratio haben sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt:

Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen auf das offen ausgewiesene Kapital zum Jahresbeginn) lag mit 14,62 % deutlich über dem Vorjahreswert von 6,61 %. Dieser Wert übertrifft zudem den im Vorjahreslagebericht prognostizierten Wert von 5,50 %.

Die Cost-Income-Ratio verbesserte sich deutlich von 57,1 % auf 46,5 %. Der im Vorjahreslagebericht angenommene Wert von 59,4 % wurde aufgrund der positiven Entwicklungen beim Zinsüberschuss deutlich unterboten. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,25 %.

Der Zinsüberschuss erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 deutlich um 42,9 % auf 81,0 Mio. EUR (2,18 % der DBS; Prognose Vorjahr: 1,57 % der DBS), sodass die Planung um 21,6 Mio. EUR übertroffen wird. Zum einen schlug sich der erhebliche Anstieg der Kapitalmarktzinsen etwas stärker als erwartet in den Zinserträgen aus Kredit- und Eigengeschäft nieder. Statt der erwarteten Steigerung um 15,4 Mio. EUR betrug der Anstieg 16,0 Mio. EUR. Zum anderen fiel die Steigerung des Zinsaufwandes insbesondere für Kundeneinlagen geringer aus als prognostiziert. Mit einer Steigerung um 12,4 Mio. EUR hat sich der Zinsaufwand zwar erheblich erhöht, im Vorjahr war jedoch konservativ mit einem noch stärkeren Anstieg um 27,7 Mio. EUR geplant worden. Letztlich verlief der Konditionenwettbewerb um Kundeneinlagen in 2023 noch nicht so intensiv wie erwartet. Da bei steigenden Zinsen regulär zu erwarten ist, dass der Zinsaufwand für variable Kundeneinlagen schneller steigt als der Zinsertrag aus festverzinslichen Krediten, sichert die Sparkasse dieses Zinsänderungsrisiko mit Swapgeschäften ab. Diese Sicherungsgeschäfte generierten 20,6 Mio. EUR mehr Ertrag als noch im Jahr 2022. Geplant worden war nur eine Steigerung um 15,0 Mio. EUR, da die Leitzinsanhebungen der EZB höher als erwartet ausfielen.

Der Provisionsüberschuss in Relation zur DBS lag mit 0,69 % sowohl über dem Vorjahresniveau von 0,65 % als auch über dem Niveau der Planung von 0,65 %, insbesondere aufgrund der Erträge aus dem Zahlungsverkehrs- und Wertpapiergeschäft.

Der Personalaufwand in Höhe von 31,4 Mio. EUR hat sich infolge der Belastungen aus den tariflichen Lohnsteigerungen im Vergleich zum Vorjahr erwartungsgemäß erhöht (+6,8 %). Der Sachaufwand hat sich nach einem guten Vorjahr insbesondere aufgrund von Kostensteigerungen aus den höheren Energiepreisen und anderen Inflationseffekten ebenfalls wie erwartet erhöht. Insgesamt entsprach der Verwaltungsaufwand mit 1,33 % der DBS dem Niveau der Planung (Prognose Vorjahr: 1,32 % der DBS). Der sonstige ordentliche Aufwand ist der Höhe nach zu vernachlässigen.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen und Risikovorsorge wurden mit Erträgen in Höhe von 2,8 Mio. EUR ausgewiesen. Der Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft liegt mit 0,04 % der DBS deutlich unter dem prognostizierten Wert von 0,30 %. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen fällt erwartungsgemäß durch Zuschreibungen positiv aus. Das sonstige Bewertungsergebnis war von untergeordneter Bedeutung.

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde um 30,0 Mio. EUR aufgestockt. So kann aus dem sehr guten Betriebsergebnis das wirtschaftliche und aufsichtsrechtliche Eigenkapital gestärkt werden. Der Jahresüberschuss bewegte sich mit 9,1 Mio. EUR in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung als gut. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir ein über dem Niveau der Planung liegendes, sehr gutes Betriebsergebnis vor Bewertung erreichen. Infolgedessen konnte eine beträchtliche Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals vorgenommen werden.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Zinsänderungsrisiko
Marktpreisrisiko Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 586,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 270,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Anrechnung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kunden- und Eigengeschäft 26,0 17,5 67,3
Marktpreisrisiko Zinsänderungs-, Spread-, Aktien- und Immobilienrisiko 170,0 156,2 91,9
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 53,0 40,5 76,4
Operationelles Risiko 21,0 12,6 60,0
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 270,0 226,8 84,0

Innerhalb der Marktpreisrisiken haben die Zinsänderungsrisiken mit 74,9 % den höchsten Anteil.

Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP- Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Verschuldungsquote und die Großkreditobergrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei einer Immobilienkrise nach einem starken Zinsanstieg die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Controlling wahrgenommen.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 38,7 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 60,1 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen sowie 1,2 % an öffentliche Haushalte.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 53,5 % die Ausleihungen im privaten Wohnungsbau und mit 22,7 % die Ausleihungen an Dienstleistungsunternehmen (einschließlich freier Berufe).

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 58,8 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von weniger als 0,5 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen in %
1 bis 9 94,6 94,6
10 bis 15 4,5 3,7
16 bis 18 0,7 1,5
ungeratet 0,2 0,2

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 9,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen:

Risikokonzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes

Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten

Diese Konzentrationen ergeben sich aus unserem Geschäftsmodell und sind strategiekonform. Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023 Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2023
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
EWB 9,3 2,2 3,7 0,1 7,7
Rückstellungen * 0,4 0,1 0,2 0,0 0,3
PWB 3,5 2,4 0,0 0,0 5,9
Pauschale Rückstellungen * 0,5 0,3 0,0 0,0 0,8
Gesamt 13,7 5,0 3,9 0,1 14,7

* Für nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Gegensatz zum Vorjahr eine leichte Belastung. Der teilweisen Auflösung von in den Vorjahren gebildeten Einzelwertberichtigungen steht eine deutliche Erhöhung der Pauschalwertberichtigung gegenüber.

4.2.1.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Bonitätsorientierte Strukturlimite

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte (ohne Guthaben bei der Deutschen Bundesbank und Forderungen an Kreditinstitute) umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 581,7 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Anleihen und Schuldverschreibungen (318,6 Mio. EUR) und ein Wertpapierspezialfonds (206,4 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

auf Basis Tageswerte
Bonität Moody's Standard & Poor's 31.12.2023 31.12.2022
in % in %
exzellent, praktisch kein Ausfallrisiko Aaa AAA 29,7 30,4
sehr gut bis gut Aa1 - Aa3 AA+-AA- 16,0 14,5
gut bis befriedigend A1 - A3 A+ - A- 25,0 28,0
befriedigend bis ausreichend Baa1 - Baa3 BBB+ -BBB- 10,6 9,8
mangelhaft, anfällig für Zahlungsverzug Ba1 - Ba3 BB+ - BB- 3,0 2,8
mangelhaft, stark anfällig für Zahlungsverzug B1 - C B+-C 0,4 0,6
ohne Rating 15,3 13,9
100,0 100,0

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken, die zum Jahresende rund 33,8 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen, die fast ausschließlich auf Gesellschaften der Sparkassen- Finanzgruppe entfallen.

4.2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR". Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Absicherungen (u. a. durch Swapgeschäfte).

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß §25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Regelmäßige Überprüfung, ob bei Eintritt des unterstellten Risikoszenarios eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu bilden wäre

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um +200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs betragen zum 31. Dezember 2023 84,0 Mio. EUR bzw. 21,7 % der Eigenmittel.

Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich:

Hoher Anteil variabel verzinslicher Kundeneinlagen im Vergleich zur längeren Zinsbindung des Kundenkreditgeschäfts

Um diese Konzentration zu begrenzen, setzen wir Zinsswaps zur Absicherung ein.

Der deutliche Zinsrückgang am Jahresende 2023 führte zu steigenden Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Erhebliche zukünftige Zinsanstiege können dennoch zu einem Verpflichtungsüberschuss und damit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen führen.

4.2.2.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Der ist spreadunabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Vorgabe von Anlagerichtlinien für den Spezialfonds

4.2.2.3. Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Vorgabe von Anlagerichtlinien für den Spezialfonds

Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Die in den Anlagerichtlinien definierten Aktienanteile ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital. Das Risikokapital wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht.

4.2.2.4. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb), die allerdings kaum von Bedeutung sind, als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko, das zu einem Rückgang der Ausschüttungen von Immobilienfonds führen kann.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz- Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

Berücksichtigung von Volumenslimiten für Immobilienfondsbestände

Der wesentliche Teil des Immobilienvermögens wird in Immobilienfonds gehalten. Insgesamt sind wesentliche Risiken aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar, gleichwohl waren im Einzelfall Wertminderungsindikatoren bei der Bewertung zu berücksichtigen.

4.2.3. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Potenzielle Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren an liquiditätsmäßig engen Märkten werden ebenfalls berücksichtigt.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 mehr als fünf Monate.

Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko durch den hohen Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen. Diese Konzentration ergibt sich aus unserem Geschäftsmodell und ist strategiekonform. Insgesamt ist unsere Refinanzierung kleinteilig und gut diversifiziert.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.4. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen ("Risikolandkarte")

Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Abschluss von Versicherungen für Risiken, die nicht getragen werden sollen

Enge Begleitung von externen Dienstleistern, vor allem bei wesentlichen Auslagerungen

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 31. Dezember 2023 aufgrund neuer zentral von der S-Rating und Risikosysteme GmbH ermittelter Parameter für Marktpreisrisiken. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 84,0 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen jedoch im Hinblick auf die Auswirkungen des starken Zinsanstiegs. In Verbindung mit dem gedämpften Konjunkturausblick können sich hier erhöhte Adressausfallrisken ergeben. In Verbindung mit weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen ist die Erhaltung einer auskömmlichen Deckungsmasse herausfordernd.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.1. Chancenbericht

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur. Dies würde zum einen die Kreditnachfrage vor allem im gewerblichen Bereich stärken, zum anderen sollte das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft deutlich günstiger als geplant ausfallen.

Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien. Mit ihnen gestalten wir Prozesse schlanker und können dem Kunden im Multikanalvertrieb schnelle und passgenaue Lösungen bieten. Aus diesem Grund bauen wir digitale Vertriebskanäle weiter aus.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck erfolgreich zu begegnen.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu zu sparen und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert; am Kapitalmarkt war wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen. So hat sich die Rendite 10-jähriger Pfandbriefe von Jahresbeginn bis Mitte März 2024 um ungefähr 20 Basispunkte erhöht.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

5.2.2. Geschäftsentwicklung

Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen planen wir im Kundenkreditgeschäft für 2024 ein moderates Wachstum von 1,2 %, das aufgrund des Zinsanstiegs und konjunktureller Belastungen unter dem Strategiepfad liegt. Schwerpunkt bleibt das Wohnungsbaukreditgeschäft, wo wir unsere guten Marktanteile halten wollen. Gestärkt werden soll der Abschluss von Konsumentenkrediten.

Auch im bilanzwirksamen Einlagengeschäft sehen wir nur ein moderates Wachstum von 1,0 %. Bei der Geldanlage unserer Kunden in Wertpapieren sehen wir mit 4,0 % weiterhin größere Wachstumschancen.

Bei der Durchschnittsbilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr ebenfalls nur einen leichten Anstieg.

Im Dienstleistungsgeschäft sehen wir 2024 die Vertriebsschwerpunkte unverändert im Wertpapier- und Altersvorsorgebereich.

5.2.3. Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Größere Investitionen, welche die Liquidität belasten würden, stehen in 2024 nicht an.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir nach dem starken Anstieg der Markzinsen in 2022 damit, dass der Zinsaufwand 2024 aufgrund der kürzeren Zinsbindungsfristen deutlich stärker steigt als der Zinsertrag. Dadurch sinkt der Zinsüberschuss in Relation zur jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) spürbar auf 1,93 %.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir davon aus, dass das Vorjahresniveau von 0,69 % der DBS durch Erträge aus dem Zahlungsverkehrs- und Wertpapiergeschäft gehalten werden kann.

Trotz der konsequenten Kostenbudgetierung wird der Verwaltungsaufwand weiter auf bis zu 1,41 % der DBS steigen. Dabei belasten vor allem die bereits Anfang 2023 beschlossenen tariflichen Lohnsteigerungen.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein deutlich sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von 1,20 % der DBS. Auch die Cost- Income-Ratio wird mit 53,9 % das sehr gute Vorjahresniveau nicht erreichen.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Wir befürchten, dass gestiegene Finanzierungskosten unsere Kreditnehmer zusätzlich belasten und gehen zunächst konservativ davon aus, dass der Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft 0,25 % der DBS betragen wird.

Aufgrund der überschaubaren Restlaufzeit unserer festverzinslichen Anleihen und der in 2022 vorgenommenen Wertberichtigungen würde ein weiterer moderater Zinsanstieg zu keiner Ergebnisbelastung führen. Wir planen daher mit einem ausgeglichenen Bewertungsergebnis bei Wertpapieren.

Für 2024 erwarten wir insgesamt einen deutlichen Rückgang der Eigenkapitalrentabilität vor Steuern auf 7,7 %, womit wir uns wieder dem langjährigen Durchschnitt der Vorjahre annähern.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht damit eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 14,1 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich SREP- Zuschlag sowie der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § lOi KWG liegt, wird mit einem Wert von voraussichtlich 17,6 % am Jahresende 2024 deutlich überschritten.

Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) wird über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 10,1 % prognostiziert.

Belastungen der Ergebnis- und Kapitalentwicklung, die noch über das eingeplante Niveau hinausgehen, drohen bei einem unerwartet starken Konjunkturrückgang, der bei Verschärfung außenpolitischer Krisen in Verbindung mit der restriktiven Geldpolitik der EZB resultiert. Vor allem die Belastungen beim Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft könnten dann noch höher als geplant ausfallen.

Außerdem können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.3. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass trotz aller Belastungen die Normalisierung der Zinssituation positiv wirkt.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage zeigt, dass unser Geschäftsmodell weiterhin eine Stärkung der Eigenmittel ermöglicht.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir unter Berücksichtigung der aufgezeigten Rahmenbedingungen in Bezug auf die Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als gut.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Eine Verschärfung der internationalen Konflikte in Verbindung mit einem deutlichen Konjunktureinbruch kann die künftige Entwicklung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren negativ beeinflussen.

Aktivseite Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 21.852.056,94 23.393
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 140.530.500,37 164.150
162.382.557,31 187.543
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 36.403.412,60 22.556
b) andere Forderungen 2.291.068,75 2.039
38.694.481,35 24.595
4. Forderungen an Kunden 2.845.934.643,69 2.857.346
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.324.540.651,34 EUR ( 1.313.817 )
Kommunalkredite 104.696.446,92 EUR ( 110.515 )
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 4.951.568,49 9.598
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 4.951.568,49 EUR ( 9.598 )
bb) von anderen Emittenten 313.612.211,44 313.761
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 285.159.285,13 EUR ( 270.715 )
318.563.779,93 323.360
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0 )
318.563.779,93 323.360
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 263.142.322,97 262.365
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 46.197.436,63 46.122
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 3.495.750,00 EUR ( 3.496 )
an Wertpapierinstituten 75.025,00 EUR ( 0 )
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
9. Treuhandvermögen 7.247.201,99 7.955
darunter:
Treuhandkredite 7.247.201,99 EUR ( 7.955 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 60.263,00 45
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
60.263,00 45
12. Sachanlagen 8.938.723,46 10.349
13. Sonstige Vermögensgegenstände 1.031.835,35 1.137
14. Rechnungsabgrenzungsposten 283.152,77 204
Summe der Aktiva 3.692.476.398,45 3.721.020

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 21.845,30 46
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 464.629.257,43 463.653
464.651.102,73 463.700
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 681.684.241,17 861.256
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 6.933.534,66 7.359
688.617.775,83 868.615
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.621.867.174,55 1.860.225
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 436.858.998,86 88.990
2.058.726.173,41 1.949.215
2.747.343.949,24 2.817.831
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 509.594,81 510
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
509.594,81 510
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 7.247.201,99 7.955
darunter:
Treuhandkredite 7.247.201,99 EUR (7.955 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.752.333,15 2.459
6. Rechnungsabgrenzungsposten 153.499,40 571
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 50.690.364,00 48.151
b) Steuerrückstellungen 4.828.270,00 2.559
c) andere Rückstellungen 14.236.067,17 15.105
69.754.701,17 65.814
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR ( 0 )
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 183.000.000,00 153.000
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 207.980.953,17 200.388
cb) andere Rücklagen 0,00 0
207.980.953,17 200.388
d) Bilanzgewinn 9.083.062,79 8.793
217.064.015,96 209.181
Summe der Passiva 3.692.476.398,45 3.721.020
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 28.441.761,66 31.030
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
28.441.761,66 31.030
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 144.059.692,23 208.189
144.059.692,23 208.189

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 91.503.940,10 58.291
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 46 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 11.149,89 EUR ( 3 )
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 5.820.193,41 1.276
97.324.133,51 59.567
2. Zinsaufwendungen 24.665.379,78 6.573
abgesetzte positive Zinsen 37.567,39 EUR ( 1.097 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 527.909,37 EUR ( 1.509 )
72.658.753,73 52.994
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.799.744,79 3.445
b) Beteiligungen 1.008.931,29 661
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
2.808.676,08 4.106
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 28.256.336,18 26.894
6. Provisionsaufwendungen 2.518.749,15 2.875
-- 25.737.587,03 24.019
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.293.115,11 2.686
aus der Fremdwährungsumrechnung 72.369,25 EUR (94)
9. (weggefallen)
103.498.131,95 83.805
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 24.679.415,37 23.341
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 9.621.248,94 6.449
darunter:
für Altersversorgung 5.078.679,03 EUR (1.993 )
34.300.664,31 29.790
b) andere Verwaltungsaufwendungen 16.790.504,62 15.118
51.091.168,93 44.908
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.401.337,95 1.622
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 733.106,80 1.367
aus der Fremdwährungsumrechnung 611,00 EUR (1)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 12.612
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 2.810.959,62 0
2.810.959,62 12.612
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 44
0,00 44
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 30.000.000,00 3.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 23.083.477,89 20.340
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13.814.453,92 11.433
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 185.961,18 115
14.000.415,10 11.547
25. Jahresüberschuss 9.083.062,79 8.793
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
9.083.062,79 8.793
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
9.083.062,79 8.793
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 9.083.062,79 8.793

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden haben wir zum Nennwert bilanziert.

Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen.

Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Da die Ausgeglichenheit aufgrund der Entwicklung der Ausfallwahrscheinlichkeiten nicht mehr vollständig angenommen werden kann, haben wir auf Grundlage der vorgenannten Berechnungen im Vergleich zum erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum eine höhere Risikovorsorge gebildet.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.

Wertpapiere

Die Zuordnung unserer Wertpapiere zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift.

Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert grundsätzlich den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern für Immobilienfonds im Einzelfall Risiken absehbar sind, die noch nicht im Rücknahmepreis berücksichtigt sind, haben wir dies durch einen Abschlag auf den Rücknahmepreis berücksichtigt.

Beteiligungen

Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 EUR werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Gebäude werden linear abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer war als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Verbindlichkeiten aus den sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass der Erfüllungsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt ggf. unter dem Nominalwert liegt. Wir haben die Verbindlichkeiten grundsätzlich zu ihrem Nominalwert angesetzt. Die Differenz zum Erfüllungsbetrag berücksichtigen wir durch eine zeitanteilige Anpassung des Nominalwerts.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum anhand von Erfahrungswerten geschätzt.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2 %) sowie Rentensteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2 %) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von 10 Jahren.

Für die im Rahmen der Fusion mit der ehemaligen Sparkasse Bad Salzuflen im Jahr 2002 übernommenen Beschäftigten hat die Sparkasse eine eigenständige Zusage auf Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung übernommen, für die ebenfalls analog den Pensionsrückstellungen eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Rückstellung gebildet wurde. Der vom Gutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierte Durchschnittszinssatz beträgt hier 1,83 %.

Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2 %) angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 4 Jahre. Aus Vereinfachungsgründen wird ein Abzinsungssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,72 % unterstellt.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, halten wir nicht.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Währungsumrechnung

Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.

Unsere Fremdwährungsbestände sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um lfd. Konten von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.

Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten beträgt jeweils 2.402 TEUR.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 33.867 20.133

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 19.091 15.353

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert 280.911
nicht börsennotiert 33.382

Zum Abschlussstichtag waren Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 40.000 TEUR in Pension gegeben.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile am nachfolgenden Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB):

Investmentfonds Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert
(in Mio. EUR):
HI-Lemgo-Master-Fonds 206,4 229,4 23,0
Investmentfonds Ausschüttungen in 2023 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
(in Mio. EUR):
HI-Lemgo-Master-Fonds --- Ja nein

Die Anteile an Investmentvermögen sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Zweck der Anlage im Investmentfonds ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Performance bei gleichzeitiger Risikostreuung. Der Hl-Lemgo-Master-Fonds investiert in öffentliche Anleihen, Pfandbriefe, Corporates, Infrastruktur-Fonds und Aktien.

Die in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere von 37.673 TEUR sind nicht börsennotiert.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital Eigenkapital Jahresergebnis
in % Mio. EUR Mio. EUR
Sparkassenverband Münster 2,30168 1.174,4 0,0
Westfalen-Lippe (31.12.2022) (31.12.2022)
Deutsche Bad Homburg 0,2913125 1.004,8* 43,3*
SparkassenLeasing AG & Co. KG vor der Höhe (30.09.2022) (30.09.2022)

* gemäß Konzernjahresabschluss

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 8.244
Betriebs- und Geschäftsausstattung 564

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 25 30

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 31.427 790

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 329.658 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 652 1.005

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich in voller Höhe um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Disagio aus Forderungen 105 99

Passiva 7a - Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 601 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt.

Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung 1 - Zinserträge

In diesem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 433 TEUR enthalten, die überwiegend aus Zinserträgen der Vorjahre für notleidende Kredite resultieren.

Gewinn- und Verlustrechnung 2 - Zinsaufwendungen

Durch die vorzeitige Schließung von Zinsswaps sind Vorfälligkeitsentschädigungen von 4.940 TEUR angefallen, die unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen werden.

Gewinn- und Verlustrechnung 3 - Laufende Erträge

Im Gegensatz zum Vorjahr wurden die ordentlichen Erträge des Wertpapierspezialfonds "III-Lemgo-Master-Fonds" vollständig thesauriert, nachdem im Vorjahr ordentliche Erträge in Höhe von 2.122 TEUR ausgeschüttet wurden.

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge

Von dieser Position entfallen 706 TEUR auf die Auflösung einer Rückstellung für zukünftige Zahlungsverpflichtungen in den Sparkassen-Teilfonds des Sparkassenverbandes Westfalen- Lippe. An dieser Stelle verweisen wir auf die Ausführungen zum Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation.

Außerdem enthält dieser Posten Veräußerungsgewinne in Höhe von 726 TEUR aus dem Verkauf von Anlagegütern.

Gewinn- und Verlustrechnung 10 - Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Von diesem Posten entfallen 1.879 TEUR auf die Zuführung zu den Rückstellungen für laufende Pensionen, sowie 1.864 TEUR auf die Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionsanwartschaften.

E. Sonstige Angaben

Fristengliederung (in TEUR)

Aktivposten

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 45 --- --- ---
4. Forderungen an Kunden 77.419 199.837 776.043 1.744.065
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2024 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben)
4. Forderungen an Kunden 47.652
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 77.470

Passivposten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 48.727 95.431 130.435 185.737
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 391 5.159 887 497
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 123.604 203.254 106.118 425
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen ---
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten --- --- --- ---

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 15,46 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Positionen Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven, unterschiedliche Bewertung der Pauschalwertberichtigungen in der Steuer- und Handelsbilanz
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Steuerliche Korrekturen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Unterschiedliche Parameter
andere Rückstellungen Unterschiedliche Parameter und steuerrechtlich nicht berücksichtigte Rückstellungen
Passive latente Steuern
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Steuerliche Korrekturen

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie auf steuerlich nicht berücksichtigte Zuschreibungen und Kursgewinne zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte entfallen ausschließlich auf Zinsswaps.

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente. Bei den Deckungsgeschäften handelt es sich um die in die verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs einbezogenen schwebenden Geschäfte.

Nominalbeträge
in Mio. Euro
nach Restlaufzeiten Insgesamt
Bis 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
Termingeschäfte
Zinsswaps 170 340 360 870
davon: Deckungsgeschäfte 170 340 360 870
Beizulegende Zeitwerte 1
in Mio. Euro
Marktpreis Preis nach Bewertungsmethode
negativ positiv
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
Termingeschäfte
Zinsswaps -2,0 70,0
davon: Deckungsgeschäfte -2,0 70,0

1 Aus Sicht der Sparkasse negative Zeitwerte werden mit Minus angegeben.

Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die Swap-Zinskurven per 31. Dezember 2023 Verwendung.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes-Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw- Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 16.896 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.309 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 48.481 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt Letztere wurden insofern modifiziert, als eine Generationenverschiebung um ein Jahr vorgenommen wurde sowie die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten mit 60 % angesetzt wurden. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen.

Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung.

Die ehemalige Sparkasse Bad Salzuflen war beteiligt an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und hatte ihre Beteiligung zum 31. Dezember 1999 gekündigt. Stattdessen wurde den Mitarbeiter/-innen eine direkte Zusage für eine zusätzliche Altersversorgung gegeben. Für die künftigen Ansprüche der Mitarbeiter/-innen besteht zum 31. Dezember 2023 eine Rückstellung, deren Höhe auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt wurde. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erworbenen Anwartschaften werden als beitragsfreie Versicherung für die betroffenen Mitarbeiter/-innen weitergeführt und auf die Direktzusage der zusätzlichen Altersversorgung angerechnet.

Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 6.536 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen.

Der gemäß Art 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der VBL in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der Verpflichtung der VBL.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 10,8 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 7,2 Mio. EUR eingezahlt.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 1.967 TEUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 49,5 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen. Zum 31. Dezember 2023 hat die Sparkasse 19,4 Mio. EUR der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB für die indirekte Verlustausgleichspflicht gebunden.

Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann.

Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 2,30 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen.

Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 300
andere Bestätigungsleistungen 30
Gesamtbetrag 330

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstandes ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge.

Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 % bei Herrn Drücker sowie dem Jahresfestgehalt bei Herrn Eberhardt) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehaltes gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt und orientiert sich an einem vom Verwaltungsrat festgelegten Kriterienkatalog.

Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

2023
Vorstand Grundbetrag und allgemeine Zulage / Jahresfestgehalt Leistungszulage Sonstige Vergütung Gesamtvergütung
TEUR TEUR TEUR TEUR
Drücker, Klaus Vorsitzender 431 34 7 472
Eberhardt, Hagen Mitglied 350 - 76 426
Summe 781 34 83 898

Die sonstigen Vergütungen betreffen für Herrn Eberhardt in Höhe von 70 TEUR die Beiträge für ein zusätzliches Alterseinkommen. Im Übrigen betreffen sie die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge hat Herr Drücker Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen mit seinem Ausscheiden, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Drücker beträgt 50 % der festen Bezüge.

Im Falle der regulären Beendigung seiner Tätigkeit hat Herr Drücker Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch beträgt dann bei Herrn Drücker 50 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres (Herr Drücker) wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

Vorstand Im Jahr 2023 der Pensionsrückstellung zugeführt Barwert der Pensionsansprüche per 31.12.2023
TEUR TEUR
Drücker, Klaus Vorsitzender 729 5.853
Summe 729 5.853

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse einschließlich lediglich beratender Teilnehmer werden ein Sitzungsgeld von 450,00 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Außerdem bekommen die Mitglieder des Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit in der Zweckverbandsversammlung eine Aufwandsentschädigung von 100,00 EUR je Sitzung. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name TEUR
Dr. Lehmann, Axel 7,2
Baier, Markus 6,0
Welslau, Henning 5,4
Stuke, Detlef 4,7
Röthe, Dirk-Walter 4,5
Schnülle, Karl-Heinz 4,5
Tolkemitt, Dirk 4,5
Begemann, Björn-Oliver 2,2
Bhendt, Matthias 2,2
Bröker, Gabriele 2,2
Drexhage, Oliver 2,2
Kötter, Timm 2,2
Meier, Bettina-Sophie 1,9
Kasper, Andreas 1,8
Schürmann, Britta 1,8
Görder, Heike 0,5
Huxoll, Lasse 0,5
Kunkel, Thomas 0,5
Limpke, Frank 0,5
Insgesamt 55,3

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 1.092 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 18.220 TEUR.

Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von 442 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 4.044 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2023 2022
Vollzeitkräfte 265 264
Teilzeit- und Ultimokräfte 150 153
415 417
Auszubildende 28 30
insgesamt 443 447

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat der Sparkasse Lemgo

Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Dr. Lehmann, Axel
Landrat des Kreises Lippe
- vorsitzendes Mitglied -
Baier, Markus Limpke, Frank
Bürgermeister der Stadt Lemgo Kämmerer der Stadt Lemgo
-1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds -
Tolkemitt, Dirk Koring, Melanie
Bürgermeister der Stadt Bad Salzuflen Kämmerin der Stadt Bad Salzuflen
- 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds -
Bröker, Gabriele Schichtel-König, Regina
Arzthelferin i. R. Angestellte i. R.
Drexhage, Oliver Kunkel, Thomas
Angestellter eines Reiseanbieters Selbstst. Einzelhändler
Huxoll, Lasse Meier, Bettina Sophie
Student Steuerfachkraft i. R.
Kasper, Andreas Görder, Heike
Rechtsanwalt Betriebswirtin
Schnülle, Karl-Heinz Christman-Brunsiek, Daniel
Sparkassenbetriebswirt i. R. Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins
Stuke, Detlef Mirbach, Sabine
Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens Selbstst. im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Welslau, Henning Brandt, Bernhard
Leiter Buchhaltung eines Wohlfahrtsverbandes Qualitätsprüfer Fahrdienst eines Eisenbahnkonzerns
Begemann, Björn-Oliver Krüger, Oliver
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Bhendt, Matthias Heier, Wolfram
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Kötter, Timm Böhmer, Thomas
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Röthe, Dirk-Walter Wiebusch, Ralf
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Schürmann, Britta Holzkamp, Timo
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter

Vorstand der Sparkasse

Vorsitzender Mitglied
Klaus Drücker Hagen Eberhardt

 

Lemgo, 12. April 2024

Sparkasse Lemgo

Der Vorstand

Drücker

Eberhardt

Anlage Anlagenspiegel

Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben in TEUR)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Veränderungen saldiert* --- --- 75 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- --- 46.122 ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres --- --- 46.197 ---

* Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht.

Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs- /Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 385 89.760 ---
Zugänge 56 193 ---
Abgänge 38 5.403 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 403 84.550 ---
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 340 79.412 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 41 1.361 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen 38 5.161 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 343 75.612 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 45 10.348 ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 60 8.938 ---

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Lemgo hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Lemgo besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Lemgo definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 103.498 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 359.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 23.083 TEUR.

Die Steuern auf Gewinn betragen 13.814 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Lemgo hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Lemgo

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Lemgo bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Lemgo für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Forderungen an Kunden

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a)

Sachverhalt und Problemstellung

b)

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c)

Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 77,1 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.

b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.3 und 4.2.1.1).

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2023, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks; der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.

Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach §24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel. 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Matthias Wienhues.

 

Münster, 19. April 2024

Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle

Wienhues, Wirtschaftsprüfer

Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Jahresüberschusses

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Lippe und der Städte Bad Salzuflen und Lemgo hat auf Empfehlung des Verwaltungsrates der Sparkasse Lemgo in ihrer Sitzung am 8. Mai 2024 beschlossen, dass vom Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 9.083.062,79 € ein Betrag in Höhe von 2.400.000,00 € an die Träger ausgeschüttet wird und der verbleibende Betrag in Höhe von 6.683.062,79 € der Sicherheitsrücklage zugeführt wird.

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