ARGOBIT GmbH
43mErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
René Ottenberg seit 11.8.2011 | Geschäftsführer |
Yunus Göl seit 11.8.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
delilá-store UG (haftungsbeschränkt)BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
sonstige BerichtsbestandteileA. Auftrag und Auftragsdurchführung B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse Größenmerkmale Steuerliche Verhältnisse C. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung Vorjahresabschluss Jahresabschluss Buchführung Bilanzierung Bewertungsgrundsätze A. Auftrag und Auftragsdurchführung Die Lüdecke & Frank Steuerberatungsgesellschaft mbH wird beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Erläuterungen zu erstellen. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften maßgebend. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt im Rahmen des erteilten Auftrags. Auskünfte erteilt die Geschäftsführung. B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse Firma: delilá-store UG (haftungsbeschränkt) Rechtsform: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Sitz: Berlin Anschrift: Toblacher Str. 38 13187 Berlin-Pankow Gründung am: 15.07.2011 Eintragung ins Handelsregister: Berlin (Charlottenburg) unter 135960 Gegenstand des Unternehmens: Verkauf von Echthaar-Extensions Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember Stammkapital: € 2,00 Geschäftsführung: René Ottenberg Die Gesellschaft ist gemäß §§ 267, 267a HGB eine Kleinstkapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Steuerrechtliche Verhältnisse Die Kapitalgesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlusserstellung wird die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen. Das Unternehmen unterliegt der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 UStG. Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht. Die Buchführung wird durch unser Büro auf Grund der uns übergebenen Buchungsbelege und der erhaltenen Auskünfte erstellt. Die Kontierung und die Auswertung erfolgen nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03. Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU" Vorliegender Jahresabschluss wird mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen pro erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wird durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt. C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Vorjahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012 wurde von den Gesellschaftern am 10.10.2013 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. Eine Einreichung des Vorjahresabschlusses sowie der anderen notwendigen Unterlagen zum Handelsregister ist lt. Auskunft der Geschäftsleitung erfolgt. Jahresabschluss Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, werden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 410 € nicht übersteigen, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt. Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt. Bewegliche Anlagegegenstände werden ausschließlich linear abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Sonderabschreibungen werden nicht vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 410,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen. Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 150 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 S. 1 HGB erfüllen, werden Festwerte angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Stammkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresüberschusses. Gemäß § 5a GmbHG wurde eine gesetzliche Rücklage gebildet, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses eingestellt wurde. Zum Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Herrn Rene Ottenberg Herrn Yunus Göl Die Geschäftsführer haben Einzelvertretungsbefugnis und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben nach § 42 GmbHG bzw. § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von € 7.744,14. Die Forderungen werden mit 1,0% p.a. verzinst. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen sind während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: - Arbeiter 2 Angestellte - leitende Angestellte - Auszubildende 2 teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 4. Berlin, 31.07.2014 gez. René Ottenberg und Yunus Göl Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.10.2014 festgestellt. |
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