Heinen Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heinen GmbH & Co. KGViersenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023HEINEN GMBH & CO.KG HANDEL UND VERWALTUNG VON IMMOBILIEN, VIERSENAKTIVA
PASSIVA
Anhang zum Geschäftsjahr 2023Grundlagen und Methoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können. Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. GuV zu machen sind, erfolgt die Angabe im Anhang. Der Anlagenspiegel einschließlich der Angaben zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres und die Ergebnisverwendung sind im Anhang dargestellt. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um plan- und außerplanmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden teils linear, teils degressiv unter Zugrundelegung der nach steuerlichen Vorschriften bemessenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Vorschriften über die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs.2 ESTG) und die Bildung eines Sammelpostens (§ 6 Abs. 2a ESTG) wurden dabei berücksichtigt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Vorratsvermögen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den allgemeinen Vorschriften gebildet. Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert. |
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