Tennis-Point Europe GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Gerhard Salzer seit 25.10.2022 | Geschäftsführer |
Christian Miele seit 24.9.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SIGNA Sports United N.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tennis-Point GmbHHerzebrock-ClarholzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020Allgemeine Angaben Die Firma "Tennis-Point GmbH" mit dem gesellschaftsrechtlichen Sitz in Herzebrock-Clarholz ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 9528 beim Amtsgericht Gütersloh eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den Größenmerkmalen von § 267 HGB um eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der Gesellschaft berücksichtigt für das Geschäftsjahr 2019/2020 somit die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die Tennis-Point GmbH und ihre Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der SIGNA Sports United GmbH, München, (kleinster Kreis von Unternehmen oder Konsolidierungskreis) einbezogen und daher ist die Tennis-Point GmbH von der gesetzlichen Aufstellungsverpflichtung für einen eigenen Konzernabschluss befreit. Der Konzernabschluss der SIGNA Sports United GmbH wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gesellschaft wird zudem nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), erstellten Konzernabschluss der SIGNA Retail Selection AG, Zürich, Schweiz, (größter Kreis von Unternehmen oder Konsolidierungskreis) einbezogen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft war am 30. September 2020 mit TEUR 4.724 bilanziell überschuldet. Aus diesem Grund wurde seitens der Muttergesellschaft für die der Gesellschaft gewährten Darlehen, welche zum Stichtag 30. September 2020 in Höhe von TEUR 30.100 (i. Vj. TEUR 23.600) passiviert wurden, mit einer sogenannten qualifizierten Rangrücktrittsklausel versehen. Weiterhin wurden für alle bestehenden Darlehensverträge eine einheitliche Fälligkeit auf den 31. Dezember 2022 festgelegt. Aufgrund der bestehenden Rangrücktritte seitens der Muttergesellschaft und der Fälligkeitsvereinbarung wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und den entsprechenden Bewertungen von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern des Anlagevermögens sind wie folgt festgelegt:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wurde planmäßig über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben und ist zum Stichtag noch in Höhe eines Erinnerungswertes (EUR 1,00) bilanziert. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt, sofern es sich um eine dauerhafte Wertminderung handelt. Bei Wegfall der Gründe für eine vorgenommene Wertminderung wird dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB Rechnung getragen. Die Vorräte werden mit dem letzten hinterlegten Einkaufspreis unter Berücksichtigung von sorgfältig bemessenen Abschlägen für Skonto und Boni, Altersstruktur und Gängigkeit sowie Zuschlägen für Fracht bewertet und einer verlustfreien Bewertung unterworfen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden in den Fällen vorgenommen, in denen der beizulegende Wert den Buchwert unterschreitet. Für die verlustfreie Bewertung der Handelswaren wird zusätzlich die Betrachtung der erzielbaren Preise am Absatzmarkt mit einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Auf fremde Währung lautende Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, soweit einschlägig, gem. § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst und sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei der Umrechnung solcher Forderungen oder Verbindlichkeiten werden die Vorschriften des § 256a HGB beachtet. Bilanzierungsgrundsätze zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten. Angaben zur Bilanz Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Vermögensgegenstände ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Dieser ist in der Anlage zum Anhang ersichtlich. Die Abschreibungen je Posten der Bilanz sind aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Finanzanlagevermögen - Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
* Die Zahlen beziehen sich auf den letzten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019
Vorräte In den Vorräten werden ausschließlich Waren ausgewiesen. Die Warenvorräte stehen wie branchenüblich unter Eigentumsvorbehalt. Zusätzlich sind die Warenvorräte sicherungsübereignet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wie im Vorjahr haben sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 4.174; VJ: TEUR 3.929) enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.885 (VJ: TEUR 3.136) und Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 1.289 (VJ: TEUR 793). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen (TEUR 9.396; VJ: TEUR 11.910) werden im Wesentlichen größere Beträge für Umsatzsteuererstattungsansprüche (TEUR 3.902), debitorische Kreditoren (TEUR 1.295) sowie noch nicht vereinnahmte Ansprüche aus Boni (TEUR 3.513). Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen (TEUR 630), Rückstellungen für Jahresabschlussprüfung (TEUR 100), Rückstellungen für Retouren (TEUR 2.220) und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 3.586) enthalten. Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und wurden somit nicht abgezinst. Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen TEUR 30.790 (VJ: TEUR 26.242) und umfassen Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. TEUR 30.290 (VJ: TEUR 25.492) und unter den sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 500 (VJ: TEUR 750). Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. TEUR 1.285 (VJ: TEUR 354) betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Mit Datum vom 1. März 2020 wurde auf sämtliche bestehenden Darlehensverpflichtungen gegenüber der Muttergesellschaft, der SIGNA Sports United GmbH, ein qualifizierter Rangrücktritt auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Tilgung und Zinszahlungen vereinbart. Durch eine vertragliche Vereinbarung vom 6. November 2020 mit der Muttergesellschaft wurde für alle bestehenden Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 30.100) eine einheitliche Fälligkeit auf den 31. Dezember 2022 festgelegt. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuern i. H. v. TEUR 2.327 (VJ: TEUR 1.273) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit i. H. v. TEUR 45 (VJ: TEUR 3). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Geschäftsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 96.373 erzielt. Nach § 285 Nr. 4 HGB teilen sich diese Umsätze in folgende geografische Märkte bzw. Tätigkeitsbereiche auf:
Die im Geschäftsjahr erfassten periodenfremden Erträge und Aufwendungen sind nur von untergeordneter Bedeutung. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge in Höhe von TEUR 51 (VJ: TEUR 19) und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Belastungen in Höhe von TEUR 262 (VJ: TEUR 139) aus der Währungsumrechnung enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind weiterhin Erträge in Höhe von TEUR 132 enthalten, welche Sozialversicherungsaufwendungen betreffen und von der Agentur für Arbeit bis zum Bilanzstichtag im Rahmen der Beantragung von Kurzarbeitergeld erstattet wurden. In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind TEUR 57 (VJ: TEUR 28) aus verbundenen Unternehmen enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen sind in Höhe von TEUR 1.458 (VJ: TEUR 960) angefallen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten, die innerhalb des nächsten Jahres fällig sind, in Höhe von TEUR 1.732, und die später fällig sind, in Höhe von TEUR 1.306, welche insgesamt Miet- und Leasingverpflichtungen beinhalten. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vergütungen der Geschäftsführer Unter Anwendung der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB werden die Gesamtbezüge der Geschäftsführung nach § 289 Nr. 9a) HGB nicht angegeben. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Die ausgewiesene Summe bezieht sich ausschließlich auf Avalkonten für Mietkautionen an Vermieter. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, weil sämtliche Mietzahlungen fristgerecht geleistet werden. Abschlussprüferhonorar Gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB wurde die Befreiungsvorschrift zur Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars in Anspruch genommen. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Die Gesellschaft hat hauptsächlich Leasingverträge für das Lagersystem Autostore und Mietverträge über Geschäftsräume abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 sind hierfür insgesamt Aufwendungen in Höhe von TEUR 378 für die Autostore-Bestandteile und TEUR 1.874 für Mieten angefallen. Der Zweck der Verträge ist die Finanzierung und Beschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen. Risiken könnten durch den Abschluss teurerer Anschlussverträge zu höheren Kosten nach dem Auslaufen dieser Verträge entstehen. Vorteile sind hauptsächlich in der Kapitalbindung bei der Beschaffung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zu sehen. Darüber hinaus ergeben sich durch die Leasingfinanzierung kein Verwertungsrisiko und die Möglichkeit der kurzfristigen Sicherung des aktuellen technischen Entwicklungsstands. Nachtragsbericht Mit Datum vom 6. November 2020 wurden Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 30.100 in ihrer Fälligkeit auf den 31. Dezember 2022 verlängert. Weiterhin wurden mit Datum vom 6. und 25. November 2020, 11. und 27. Januar 2021, vom 31. März sowie vom 12. April 2021 zur Finanzierung des operativen Cashflows und auf Basis der aktuellen Budget- und Liquiditätsplanung weitere Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt TEUR 9.420 gewährt. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Vortrag auf neue Rechnung.
Herzebrock-Clarholz, 12. April 2021 Tennis-Point GmbH Die Geschäftsführung Christian Miele Sascha Beyer Bernhard Kloth Anlagenspiegel
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Tennis-Point GmbH, Herzebrock-Clarholz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Tennis-Point GmbH, Herzebrock-Clarholz, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Tennis-Point GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 29. April 2021 KPMG
AG
Mund, Wirtschaftsprüferin Behrendt, Wirtschaftsprüfer Sonstige Angabe i.S. von §328 Abs. 1 Ziffer 1 Satz 2 HGB: Der Jahresabschluss zum 30. September 2020 wurde in der Gesellschafterversammlung am 7. September 2021 festgestellt. BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 20201. Grundlagen des Unternehmens Die Tennis-Point GmbH (im Weiteren: "Tennis-Point" oder Unternehmen) ist Deutschlands führender Multi-Channel Tennis-Spezialist. In den 21 Online-Shops und 13 Filialen (inkl. Outlet und mobilem Store) bietet das Unternehmen den Kunden im In- und Ausland mehr als 300.000 Artikel aus den Bereichen Tennis und Jogging. Schwerpunktmäßig vertreibt Tennis-Point die Artikel über Online-Shops. Zweitwichtigster Vertriebskanal in der Multi-Channel-Strategie sind die 13 Filialen in Deutschland. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Filiale Bielefeld eröffnet. Die Filiale Herzebrock wurde in einen Service-Point umgewandelt. Der überwiegende Teil der Versandhandelskunden in Europa wird aus dem automatisierten Logistikzentrum in der Zentrale in Herzebrock-Clarholz beliefert. Kunden in Österreich werden seit 2012 zusätzlich aus der österreichischen Tochtergesellschaft in Graz bedient. Mit der Übernahme der Schweizer MRS Tennis AG, Dietikon, hat Tennis-Point seit November 2013 im deutschsprachigen Raum ein zusätzliches Standbein mit guten Lieferanten- und Kundenbeziehungen. Im Mai 2014 wurden Kunden, Marke und Website von Tennis Peters (Lübeck) im Rahmen eines Asset Deals übernommen. In 2018 konnte mit der Übernahme der Kunden, Marke und Websites von der CenterCourt OHG (Rostock) im Rahmen eines Asset Deals der Bereich des Onlinegeschäfts weiter gestärkt werden. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden in der Türkei und in Kroatien kleinere Beteiligungen erworben, welche zum Markenaufbau in den jeweiligen Ländern beitragen sollen. Der Ausbau des Vertriebsnetzes wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 durch die Gründung einer spanischen und einer italienischen Landesgesellschaft mit jeweils angeschlossenen Filialen weiter vorangetrieben. Der Tennissport wird in Deutschland und in Europa in zahlreichen Vereinen, Verbänden und Ligen leidenschaftlich betrieben. Tennis-Point unterhält sehr gute Beziehungen zu Verbänden, Vereinen, Trainern und Spielern, die als Multiplikatoren durch Key-Account-Manager betreut werden. Kunden können sich von den Spezialisten in den Filialen sowie im eigenen Callcenter beraten lassen. Das Informationsangebot wird abgerundet durch rege frequentierte Webseiten auf Facebook, Twitter, Instagram und Youtube. Die SIGNA Sports United GmbH, München, als Teil der österreichischen SIGNA-Gruppe, ist mit 88% Hauptanteilseigner an der Tennis-Point GmbH. Seit 2018 besteht eine strategische Partnerschaft mit Karstadt Sports, welche ebenfalls der SIGNA-Gruppe angehören, in der vertraglich vereinbart wurde, dass Artikel von Tennis-Point ebenfalls in den Karstadt Sports Filialen angeboten werden. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Lage Die Eurozone hat vergleichsweise stark unter der COVID-19-Pandemie gelitten. Nach einem historisch einmaligen Wirtschaftsrückgang von 15 Prozent in der Eurozone im ersten Halbjahr 2020 haben die Aktivitäten in den Mitgliedsländern im dritten Quartal wieder Fahrt aufgenommen, so dass rund zwei Drittel des Rückgangs im Produktionsniveau aufgeholt werden könnten. So erwartet das IfW einen starken Rückpralleffekt für die Wirtschaft der Eurozone. Weiterhin steigende Infektionszahlen sorgen für eine allgemeine Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie. Als großer Belastungsfaktor bleiben zudem direkte Einschränkungen in vielen Wirtschaftsbereichen, wo direkte soziale Kontakte auf engem Raum stattfinden. Ferner erwarten die Ökonomen, dass die Folgewirkungen der weitreichenden Umsatz- und Einkommensverluste seit Beginn der Pandemie immer mehr spürbar werden. In nahezu allen Mitgliedsländern der Eurozone sind steigende Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen. Der immer noch verhandelte Brexit erhöht zusätzlich die Unsicherheit vieler Unternehmen, was aktuell jedoch im Schatten der COVID-19-Pandemie steht. Aus diesen Gründen wird für das Jahr 2020 ein Rückgang des Bruttoinlandsproduktes innerhalb der Eurozone von 7,1 Prozent erwartet. 2021 rechnet das IfW wiederum mit einem Wachstum von 5,3 Prozent, im Jahr 2022 von 2,6 Prozent. Das Vorkrisenniveau könnte somit erst im Laufe des Jahres 2022 wieder erreicht werden. Für die Tennis-Point GmbH hat Deutschland weiterhin eine große wirtschaftliche Bedeutung. Die Wirtschaftsleistung hatte sich mit der erfolgreichen Eindämmung der Pandemie durch den ersten Lockdown in Deutschland von ihrem Tiefpunkt im April 2020 zügig erholt. Im Gesamtjahr 2020 ist die Wirtschaftsleistung pandemiebedingt um 5,0 % zurückgegangen. Die Industrie konnte ihre Produktion im Dezember 2020 trotz der verschärften Lockdown-Maßnahmen seit dem Herbst 2020 weiter steigern, was darauf hindeutet, dass die Industrie - anders als im Frühjahr 2020 - von den Maßnahmen des 2. Lockdowns weniger stark betroffen war. Der Einzelhandel war im Dezember 2020 empfindlich vom verschärften Lockdown betroffen und das Weihnachtsgeschäft wurde stark beeinträchtigt. Der stationäre Handel litt unter den Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, während der Internet- und Versandhandel weiter merklich zulegen konnte. Im kommenden Jahr wird ein Zuwachs des Bruttoinlandproduktes um 4,8 Prozent erwartet. Nach einem weiteren Anstieg in Höhe von 2,4 Prozent werden die gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten im Jahr 2022 voraussichtlich wieder normal ausgelastet sein. Branchenwirtschaftliche Lage Der Deutsche Tennis Bund ist nach eigenen Angaben mit fast 1,4 Millionen Mitgliedern (in 2019) der größte Tennisverband der Welt. In 17 Landesverbänden sind inzwischen 8.946 Vereine organisiert Marktbeobachter gehen davon aus, dass der Umsatz mit Tennis-Bedarf in Europa stabil war. Mit etwa 78 Milliarden Euro soll der Umsatz des Onlinehandels in Deutschland im Jahr 2020 um 18,6 Prozent deutlich steigen. Dies dürfte vor allem der COVID-19-Pandemie geschuldet sein, durch die viele Konsumenten angesichts geschlossener Filialen im Einzelhandel verstärkt auf Online-Kanäle ausgewichen sind. Im Zeitraum von 2020 bis 2025 wird ein kräftiges jährliches Umsatzwachstum von 6,0 Prozent erwartet. Etwa 80,6 Prozent der deutschen Bevölkerung kauft regelmäßig im Internet ein. Der Markt ist zudem innerhalb der Industrieländer in der Reifephase, was den hohen Wettbewerb verstärkt. Die Bevölkerungsentwicklung wird den Trend zum Online-Kauf weiterhin unterstützen. Der Anstieg des Anteils der Millennials am Arbeitsmarkt dürfte dabei die Migration zu Internetprodukten weiter intensivieren. Als früheste "Digital Natives" werden sie in den nächsten Jahren einen grundlegenden Einfluss auf den E-Commerce haben. Mit einem Plus von 18,3 Prozent nahm einer Studie der Statista zufolge der Verkauf von Sport- und Freizeitartikeln europaweit im Jahr 2020 weiter zu. Bis zum Jahr 2024 wird mit einem Umsatz von 22,2 Milliarden Euro gerechnet, was einem jährlichen Wachstum von 6,1 Prozent entspricht (CAGR 2020-2024). In Deutschland soll der Umsatz bis 2021 etwa 3,18 Milliarden Euro im Segment Sport & Outdoor betragen. Dies entspricht einem Wachstum von 7,0 Prozent. Für den Trend zum Einkauf über mobile Endgeräte wurde die mytennis-App entwickelt, welche dem Kunden den vollen Zugang zu News, Service und Einkaufsmöglichkeiten bietet und somit Tennis-Point einen weiteren wichtigen Vertriebskanal eröffnet. Ertragslage Tennis-Point erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt Umsätze in Höhe von 96,4 Mio. Euro, ein Plus von 7,0% gegenüber dem Vorjahreswert von 90,0 Mio. Euro. Über zwei Drittel der Umsätze entfielen auf die Online-Shops. Das Wachstum ist durch zunehmende Umsätze im europäischen Ausland bedingt sowie in Deutschland durch einen höheren Umsatz in den bestehenden Stores. Im Berichtszeitraum wurde ein Rohertrag von 39,0 Mio. Euro erzielt (Vorjahr: 35,8 Mio. Euro), was einer Marge von 40,5% entspricht (Vorjahr: 39,7%). Der Raumaufwand für Filialen, Büroräume und das Lager beliefen sich 2019/2020 auf 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,4 Mio. Euro). Der Personalaufwand belief sich für 2019/2020 auf 10,9 Mio. Euro, nach 10,3 Mio. Euro im Vorjahr. Bedingt durch Covid-19 wurden geplante Kapazitätsanpassungen verschoben und die teilweise Schließung der Filialen und die Unterauslastung in der Logistik wurden durch Kurzarbeitergeld überbrückt. Durch das gezielte Schalten von Fernsehwerbung, ergänzt durch zahlreiche Online-Marketingmaßnahmen, investiert Tennis-Point seit Jahren in den Aufbau und die Bekanntheit der eigenen Marke. Der unbereinigte Marketingaufwand betrug 6,5 Mio. Euro (6,7% vom Umsatz; Vorjahr: 6,9%). Die stetig sinkende Quote zum Umsatz bestätigt die Wirkung des Markenaufbaus. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug -2,6 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 2,3 Mio. Euro ggü. dem Vorjahr. Bedingt durch den ersten Lockdown vom 16.03.2020 bis zur Ankündigung einer Lockerung am 30.04.2020 in Teilbereichen des Sports (u.a. Tennis), lag der Umsatzrückgang bei 57% (-8,7 Mio EUR) gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dieser Rückgang bei Umsatz und einer gleichzeitig schwächeren Rohertragsmarge (-7,1 %p) gegenüber dem Vorjahr führte im Wesentlichen zu dem deutlich hinter Vorjahr liegenden EBITDA. Bei Tennis-Point fielen im abgelaufenen Geschäftsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) an, welche im Wesentlichen aus der Gewährung von neuen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 6,5 Mio. Euro resultieren. Das Finanzergebnis betrug -1,5 Mio. Euro (Vorjahr: -1,0 Mio. Euro). Insgesamt belief sich der Jahresfehlbetrag des Unternehmens auf -7,8 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,2 Mio. Euro). Das prognostizierte deutlich positive EBITDA wurde somit nicht erreicht. Insgesamt ist die Geschäftsführung mit dem Geschäftsverlauf des Jahres 2019/2020 dennoch zufrieden, da trotz der massiven Umsatzverluste in der Hauptsaison bedingt durch den ersten Lockdown im Frühjahr und Sommer 2020, für das Gesamtgeschäftsjahr dennoch ein Umsatzwachstum von 7,0% gegenüber dem Vorjahr erreicht werden konnte. Die Erschließung neuer Märkte ist weiterhin die strategische Ausrichtung. Vermögens- und Finanzlage Zum Stichtag belief sich das Anlagevermögen auf 14,2 Mio. Euro, was einem Anteil an der Bilanzsumme von 23,7% entspricht (Vorjahr: 13,6 Mio. Euro, 24,3%). Wesentliche Investitionen wurden in Höhe von 1,6 Mio. Euro für den derzeitigen Stand der Einführung von SAP 4/Hana, 1,2 Mio. Euro für die Einführung eines neuen IT-Systems für die Webshops und 0,3 Mio. Euro in die Entwicklung eines Business Intelligence Systems getätigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 2,3 Mio. Euro reduziert. Sie beliefen sich zum Stichtag auf 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro), was auf die stetig vorangetriebenen Verbesserungsmaßnahmen beim Net-Working-Capital Management zurückzuführen ist. Einschließlich der Forderungen gegen die verbundenen Unternehmen innerhalb der SIGNA Sports United-Gruppe betragen die Forderungen 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 8,6 Mio. Euro). Das Vorratsvermögen betrug zum Stichtag 17,8 Mio. Euro (Vorjahr: 14,4 Mio. Euro). Der Anteil der Vorräte an der Bilanzsumme betrug 29,6% (Vorjahr: 25,7%). Der Anstieg ist auf die Wachstumsstrategie der Tennis-Point und der damit verbundenen hohen Verfügbarkeit und somit schnellen Lieferfähigkeit von Waren zurückzuführen. Die Nettobankguthaben einschließlich der Kassenbestände beliefen sich zum Stichtag auf 7,2 Mio. Euro (Vorjahr: 7,1 Mio. Euro). Die kurzfristig ausstehenden Zahlungsverpflichtungen sind durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögensgegenstände gedeckt. Zum Stichtag beliefen sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 15,8 Mio. Euro (Vorjahr: 19,6 Mio. Euro). Erläuterungen zur Kapitalstruktur und Liquiditätslage Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten in Höhe von TEUR 30.100 (Vorjahr: TEUR 23.600) Darlehensverpflichtungen gegenüber der Muttergesellschaft, der SIGNA Sports United GmbH. Die im Geschäftsjahr hieraus resultierenden Zinsverpflichtungen beliefen sich auf TEUR 1.458 (Vorjahr: TEUR 960). Der Anstieg der Darlehensverbindlichkeiten sowie der Zinsaufwendungen im Berichtszeitraum ist auf die Ausgabe neuer Gesellschafterdarlehen zur Sicherung der Liquiditätsfähigkeit in Höhe von TEUR 6.500 zurück zu führen. Mit Datum vom 1. März 2020 wurde auf sämtliche bestehenden Darlehensverpflichtungen gegenüber der Muttergesellschaft, der SIGNA Sports United GmbH, ein qualifizierter Rangrücktritt auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Tilgung und Zinszahlungen vereinbart. Bedingt durch den Jahresfehlbetrag (TEUR 7.832) des Geschäftsjahres ergibt sich erstmalig ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 4,7 Mio. EUR. Die Gesellschaft ist somit bilanziell überschuldet. Durch eine vertragliche Vereinbarung vom 6. November 2020 mit der Muttergesellschaft wurde für alle bestehenden Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 30.100) eine einheitliche Fälligkeit auf den 31. Dezember 2022 festgelegt. Mit Datum vom 6. und 25. November 2020, 11. und 27. Januar 2021, vom 31. März sowie vom 12. April 2021 wurden zur Finanzierung des operativen Cashflows und auf Basis der aktuellen Budget- und Liquiditätsplanung weitere Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt TEUR 9.420 gewährt. Nach der Budget- und Liquiditätsplanung der gesetzlichen Vertreter ist somit die Liquidität sowohl für das Geschäftsjahr 2020/2021 als auch für 2021/2022 gesichert. Entsprechend sieht die Geschäftsführung nach den heute vorliegenden Erkenntnissen keine Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zu den wesentlichsten finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und EBITDA wird auf die Aussagen im Kapitel Ertragslage verwiesen. Ergänzend, aber im Verhältnis zu den finanziellen Leistungsindikatoren von untergeordneter Bedeutung, werden auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren berücksichtigt, die die Geschäftsleitung zur Steuerung unterstützend heranzieht. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Kennzahlen "Seitenaufrufe" und "Netto-Konversionsrate". Die Seitenaufrufe sind definiert als die Anzahl der Besucher der von Tennis-Point betriebenen Websites (wie z.B. tennis-point.de). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 29,0 Mio. Aufrufe registriert, dies entspricht einer Steigerung in Höhe von 5,1% gegenüber dem Geschäftsjahr 2018/2019. Die Netto-Konversionsrate ist wiederum definiert als Gesamtzahl der Nettobestellungen (nach Stornierungen und Rücksendungen) geteilt durch die Gesamtzahl der Besuche. Diese lag im Geschäftsjahr 2019/2020 bei 3,3% (Vorjahr 2,9%). Diese Steigerung ist vor allem vor dem Hintergrund eines weiter steigenden Anteils von Besuchern über mobile Endgeräte bemerkenswert. 3. Chancen- und Risikobericht Die Tennis-Point GmbH unterliegt im Zuge ihrer geschäftlichen Aktivitäten Risiken. Um diese rechtzeitig zu erkennen, bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können, verfolgen Management und Mitarbeiter finanzielle, betriebswirtschaftliche und operationelle Kennzahlen. Die Kosten- und Ertragsentwicklung wird im Rahmen zeitnaher monatlicher betriebswirtschaftlicher Auswertungen ermittelt und analysiert. Tennis-Point nutzt darüber hinaus unterschiedliche Software gestützte Instrumente, mit denen die laufend entlang der Wertschöpfungskette im Unternehmen gesammelten Daten flexibel ausgewertet werden können. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes gilt ein von der Bundesregierung verhängter "Lockdown", welcher unter anderem allgemeine Auswirkungen auf das Konsumverhalten der Bürger in Deutschland und im Speziellen auch auf den Tennissport hat und auch weiter haben wird. Eines der sich hieraus ergebenden Risiken wird entsprechend sein, wann Lockerungsmaßnahmen eintreten werden und ob die Tennis-Saison entsprechend wie vor der Pandemie starten wird. Unbeachtlich der durch die "Corona-Krise" hervorgerufenen Auswirkungen sind nachfolgend die wesentlichen Einzelrisiken, aufgelistet entsprechend ihrer Bedeutungsreihenfolge, für die Gesellschaft aufgelistet. Wesentliche Einzelrisiken:
Wesentliche Chancen:
4. Prognosebericht Im Geschäftsjahr 2020/2021 erwartet Tennis-Point ein deutliches zweistelliges Umsatzwachstum und den Gewinn weiterer Marktanteile, speziell auch im europäischen Markt. Eine Einschränkung in der Hauptsaison 2021 durch Covid-19 wird aktuell nicht erwartet. Im 1. Quartal 2020/2021 ergab sich bereits ein Umsatzwachstum in Höhe von 42% ggü. dem Vorjahreszeitraum. Der Trend zum Onlinehandel und dem nachlassenden Fokus des stationären Handels sollte Tennis-Point selbst in einem schwierigen Marktumfeld Zuwächse bescheren, die durch das Multi-Channel Konzept ideal ergänzt werden. Bedingt durch ein erwartetes höheres Umsatzniveau, einer ebenfalls deutlich positiven Rohertragsmarge und angestrebten bzw. bereits eingeleiteten Effizienzmaßnahmen rechnet das Management mit einem positiven und somit deutlich über Vorjahr liegenden EBITDA.
Herzebrock-Clarholz, 12. April 2021 Christian Miele Sascha Beyer Bernhard Kloth |
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