Babinsky Immobiliengesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Stefan Schroll seit 7.6.2022 | Prokura |
Volker Kulle seit 13.12.2019 | Prokura |
Christof Josef Babinsky seit 11.7.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASB Systembau Horst Babinsky GmbHTraunreut OT Stein a.d. TraunJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Es liegt eine bilanzielle Überschuldung in Höhe von T€ 5.541 vor. Die Gesellschaft und die kreditgewährenden Gesellschafter haben für Gesellschafterdarlehen einen Rangrücktritt in Höhe von insgesamt T€ 1.074 vereinbart. Des Weiteren haben die Gesellschaft und die kreditgewährende Johannes und Jacob Klein GmbH für Darlehen Rangrücktritte in Höhe von insgesamt T€ 5.000 vereinbart. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind, da Rangrücktrittsvereinbarungen und eine positive Fortführungsprognose vorliegen und keine weiteren Gründe erkennbar sind, die dieser Annahme entgegenstehen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bewertet oder zum Barwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Diese enthalten die Einzelkosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermöge, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 85.623,24 €. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz 1. Restlaufzeitenvermerk Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 12.469,68 € (Vorjahr: 12.469,68 €). 2. Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 1.907,00 €. 3. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Stein an der Traun, den 19. September 2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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