Ray Sono GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicolas Escherich seit 28.3.2017 | Vorstandsmitglied |
Thomas Helbing seit 22.10.2004 | Vorstandsmitglied |
Thomas Fehr seit 6.11.2001 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ray Sono AGMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2015LageberichtA. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS Die Ray Sono AG mit Sitz in München ist eine Agentur für digitale Kommunikation und Interaktion. Wir unterstützen Unternehmen und Organisationen bei der Digital Business Transformation auf allen Ebenen und begleiten die damit einhergehenden fundamentalen Change Prozesse bei Struktur, Kultur und der Firmenstrategie. Unsere Designer, Entwickler, UX-Berater, Konzeptioner, Analysten, Texter, Redakteure, Strategen und Projektmanager vereint aber vor allem eines: die Leidenschaft bei der täglichen Arbeit für unsere Kunden. Und für optimale Markenerlebnisse der Konsumenten sowie die messbare Steigerung der Vertriebsergebnisse. Mutterunternehmen und 100%iger Anteilseigner der Ray Sono AG ist die Ray Sono Holding GmbH, deren Inhaber zu gleichen Teilen Thomas Fehr und Thomas Helbing, zugleich Vorstände der Ray Sono AG, sind. Es bestehen keine weiteren Unternehmensstandorte. B. WIRTSCHAFTSBERICHT I. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Ray Sono konnte in 2015, wie auch in den Jahren zuvor, von der positiven Entwicklung der digitalen Wirtschaft profitieren und eine Steigerung im Auftragseingang wie im Umsatz zu 2014 verbuchen. Mit einem Auftragseingang von 17 Mio. Euro wurde der bestehende Kundenstamm weiterhin gestärkt und ausgebaut. Es konnten namhafte Neukunden gewonnen werden. Im New Media Ranking des BVDW konnte Ray Sono den 16. Platz, genauso wie im Vorjahr, beibehalten und zählt damit nach wie vor zu den Top 20 Full Service Agenturen Deutschlands. Ertragslage
Aufgrund der guten Auftragslage konnte eine Umsatzsteigerung um 2% im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden. Der Umsatz lag damit leicht über dem budgetierten Niveau für 2015. Die Personalkostenquote erhöhte sich im Vergleich 2015 zu 2014 um 1% auf 50%. Die Bruttorohmarge verringerte sich leicht auf 77% (Vorjahr: 79%). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich in 2015 auf 2.806 T€. Die hiermit erwirtschaftete Umsatzrendite beträgt 17% (Vorjahr: 20 %). Im Bereich Auftragseingang sowie Umsatz wurde das erfolgreiche Niveau des Vorjahres gehalten und die für 2015 gesteckten Ziele erreicht. Finanzlage Investitionen: Es wurden keine größeren Investitionen vorgenommen. Liquidität: Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit reduzierte sich aufgrund der etwas verschlechterten Ertragslage von 3.740 T€ auf 3.202 T€. Im abgelaufenen Geschäftsjahr verringerte sich Finanzmittelbestand der Ray Sono AG (DRS 2) in unerheblichem Umfang um - 141 T€ auf 3.128 T€:
Der Liquiditätsbedarf lässt sich problemlos aus dem operativen Mittelzufluss abdecken. Die Liquidität der Gesellschaft ist damit gewährleistet. Der Liquiditätsbedarf aus Finanzierungstätigkeit resultiert aus der in 2015 erfolgten Gewinnabführung für das Jahr 2014 an die Ray Sono Holding GmbH. Vermögenslage
Das Anlagevermögen entwickelte sich weitgehend stabil. Es gab keine nennenswerten Anlageinvestitionen in 2015. Die Verringerung des Umlaufvermögens basiert vornehmlich auf einem niedrigeren Forderungsbestand zum Jahresende 2015 gegenüber dem Vorjahr. Im Vorjahr war ein überdurchschnittlich hoher Forderungsbestand zu verzeichnen. Die Eigenkapitalquote 2015 beträgt 8,0% und ist somit nahezu unverändert zum Vorjahr. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Minderung des Fremdkapitals nahezu konkludent zur Minderung der Bilanzsumme entwickelt hat. Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr 2015 nicht verändert, da der Gewinn des laufenden Jahres gemäß des Ergebnisabführungsvertrages an die Ray Sono Holding GmbH in voller Höhe ausgeschüttet wird. II. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die Leistungsfähigkeit von Ray Sono basiert nicht nur auf wirtschaftlichen Kennzahlen, sondern auch auf nachhaltigem und wertebasierten Handeln. Zentraler Fokus liegt hier auf der Zufriedenheit der Mitarbeiter. Ray Sono möchte seinen Mitarbeitern eine berufliche Heimat schaffen, in der sie ihre fachliche Weiterentwicklung und persönlichen Ziele in Einklang bringen können. Wir arbeiten verantwortungsvoll in flachen Hierarchien und gestalten unser Arbeitsumfeld darin aktitv mit. Fester Bestandteil der Unternehmenskultur ist die Förderung des internen Austauschs von Ideen, best practices und Projekterfahrungen sowie auch die Mitgestaltung bei internen Prozessen. Hierfür gibt es etablierte Tools, wie regelmäßige fachliche Weekly's oder ein eigen entwickeltes und auch rege genutztes Ideenmanegement-Tool im Intranet. Hieraus entstand beispielsweise auch die gemeinsame Entscheidung der kompletten Belegschaft, auf Weihnachtsgeschenke zu verzichten und stattdessen einen entsprechenden Betrag für eine wohltätige Organisation zu spenden. Wir unterstützen Mitarbeiter mit Familie, z.B. durch das Angebot eines Kinderkrippenplatzes direkt um die Ecke und sind Sponsor und Förderer unseres firmeneigenen Fußball-Teams, den Ray Sono RasenMayors. Seit 2012 stellt sich Ray Sono auch finanziell seiner ökologischen Verantwortung und unterstützt mit einem jährlichen Beitrag die Stiftung myclimate für die Zertifizierung als klimaneutrales Unternehmen. III. Angaben zu bestehenden Zweigniederlassungen Keine. IV. Zusammenfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Zusammengefasst verlief das Geschäftsjahr 2015 in den Bereichen Vermögens,- Finanz- und Ertragslage sehr erfolgreich und entsprechend der prognostizierten Erwartungen. Der Rückgang im Gesamtergebnis im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf höhere Kosten im Bereich Personal und Fremdleistungen zurück zu führen. Es wurde hohes Invest in Akquise, den Erhalt und Aufbau von Bestands- und Neukunden getätigt. C. NACHTRAGSBERICHT Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung zu berichten, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind. D. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Aufgrund der sehr guten Entwicklung der Digitalen Branche steht das kommende Jahr für Ray Sono im Zeichen des Wachstums. Der 'Monitoring Report Wirtschaft DIGITAL 2015' des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weist die deutsche digitale Wirtschaft als fünftgrößten Markt im internationalen Vergleich aus. Sie rangiert damit noch vor der deutschen Traditionsbranche Maschinenbau und nur knapp hinter dem Fahrzeugbau. Gleichzeitig sei hier die deutlichste Stärke der deutschen digitalen Wirtschaft ihre Innovationsfähigkeit sowie ihre Vernetzung mit anderen Wirtschaftsbereichen. Fast die Hälfte der Unternehmen in der deutschen Wirtschaft, so der Report weiter, würden für die Weiterentwicklung ihrer Digitalisierung die Hilfe externer Dienstleister in Anspruch nehmen. Somit steht insbesondere weiterhin die digitale Transformation im Zentrum der künftigen inhaltlichen Ausrichtung von Ray Sono. Die fortschreitende Digitalisierung in allen Wirtschaftsbereichen ist definitv die größte Chance für das angestrebte Wachstum. Die jährliche Budgetplanung wurde wie in den Jahren zuvor auf verschiedenen Wahrscheinlichkeitsszenarien aufgebaut. Für 2016 wurde im allgemeinen Geschäftsverlauf bereits ein Anstieg im Umsatz im Vergleich zum Vorjahr von minimum 11% geplant. Tatsächlich gibt es in allen Szenarien sogar ein theoretisches Umsatzpotential von weit über 20% Anstieg im Vergleich zu 2015. Besondere Herausforderung ist hierbei die Skalierbarkeit bei der Abwicklung der möglichen Auftragsvolumina. Der oft diskutierte Mangel an Fachkräften ist und bleibt eine der größten Schwierigkeiten, auch in der digitalen Branche. Desweiteren wächst natürlich mit den Anforderungen des Marktes auch zunehmend der Wettbewerb in der Branche, bezogen auf die Marktplatzierung bei der Kunden- wie auch Mitarbeitergewinnung. Nach wie vor latenter Instabilitätsfaktor sind die aktuelle politische und weltwirtschaftliche Lage sowie die labilen Finanzmärkte mit maßgeblichen Einfluss auf Kundenentscheidungen und entsprechende Auftragsvergaben. Zur internen Risiko-Minimierung ist ein gut funktionierendes Risikomanagement etabliert. Standardmäßig finden beispielsweise monatliche Projektreviews im Controlling statt und bilden somit die Basis für darauf aufbauende Management Meetings. Hier wird das identifizierte Risikopotential besprochen und daraus resultierende Maßnahmen beschlossen. Bekannte Prozessrisiken sind bereits in den Vorjahren innerhalb der Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten und Gewährleistung beziffert und im Jahresabschluss nach wie vor berücksichtigt. Risiken aus Schadensersatz und Gewährleistung werden über die bestehenden Vermögensschadenhaftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen minimiert. Einem Forderungsausfall ist die Ray Sono AG aufgrund der im Allgemeinen solventen Kunden nur in geringem Maße ausgesetzt. Das Ausfallrisiko wird duch laufende Überwachung der Fälligkeiten der Forderungen sowie ein installiertes Mahnwesen unterstützt. Zur jederzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit werden laufende Liquiditätsplanungen durchgeführt. Das Team von Ray Sono ist hochmotiviert mit Blick in die Zukunft und die Chancen, die der Markt aktuell in allen Branchen mit sich bringt. Wir werden unter höchstem Qualitätsanspruch weiterhin Unternehmen dabei unterstützen, neue Geschäftsmodelle einzuführen und deren unternehmensinterne Prozesse begleiten, die die Digitalisierung ihrer Produkte und Services vorantreiben.
München, den 30. März 2016 BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlagen der Erstellung Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatzmethoden und Bewertungsmethoden werden bis auf eine Ausnahme stetig angewendet. Im Vorjahr wurden die erhaltenen Anzahlungen von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt. Im Berichtsjahr erfolgt der Ausweis der erhaltenen Anzahlungen auf der Passivseite. Die Vorjahreszahlen wurden gem. § 265 Abs. 2 S. 3 HGB angepasst. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens erfolgt höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Folgebewertung des abnutzbaren Sachanlagevermögens ergibt sich aus Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Im Jahr des Zugangs erfolgte eine zeitanteilige Ermittlung der Abschreibung. Die beweglichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Für die Zugänge der geringwertigen Vermögensgegenstände (steuerlich: geringwertige Wirtschaftsgüter) des Sachanlagevermögens werden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Abschreibung auf fünf Jahre auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegenstehen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Die unfertigen Leistungen werden bis zum Gewinnrealisationszeitpunkt zu Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten enthalten neben den Fertigungs-, Materialeinzelkosten und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. In den Herstellungskosten enthalten sind angemessene Teile der Kosten für allgemeine Verwaltung, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Für unfertige Leistungen erfolgte im Rahmen der sog. retrograden Bewertung zum Abschlussstichtag eine Verlustantizipation durch Vergleich des Verkaufserlöses mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag in Höhe ihrer Anschaffungskosten angesetzt. Abweichend von diesem Grundsatz erfolgt der Ansatz des mit der Pensionsrückstellung saldierten Planvermögens mit dem beizulegenden Zeitwert. Die Berücksichtigung des Niederstwertprinzips erfolgte für Einzelrisiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend der wirtschaftlichen Zurechnung zum Geschäftsjahr. Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der den Betrag der Schulden übersteigende anteilige Zeitwert der Vermögensgegenstände ausgewiesen. Es handelt sich insoweit um den die Pensionsrückstellung übersteigenden Zeitwert des Planvermögens. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei erfolgt die Berechnung gem. § 253 Abs. 2 S. 2 und 3 HGB auf Basis eines durchschnittlichen Marktzinses mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der entsprechenden Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben wird. Zum Abschlussstichtag erfolgte eine Saldierung der Verpflichtung mit zugunsten der Mitarbeiter verpfändeten/abgetretenen Rückdeckungsversicherungen (Vermögen von Unterstützungskassen, Pensionsfonds, Pensionskassen). Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist auf der folgenden Seite dargestellt.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Eigenkapital Das Grundkapital ist eingeteilt in 114.865 auf den Namen lautende Aktien. Entwicklung der Kapitalkonten
4. Ausschüttungssperre Folgende Ausschüttungssperren gem. § 268 Abs. 8 HGB bestehen zum Abschlussstichtag:
Damit sind folgende Gewinne ausschüttbar:
5. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Die bestehenden Pensionsverpflichtungen werden entsprechend versicherungsmathematischem Gutachten nach Saldierung mit dem Planvermögen ausgewiesen. Bei der Ermittlung des versicherungsmathematischen Passivierungsbetrages wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Dabei wurden die nachstehenden Parameter zu Berechnung berücksichtigt:
Als Zinssatz wurde ein durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre entsprechend einer vereinfacht unterstellten Restlaufzeit von 15 Jahren für die Rückstellung herangezogen. Es wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte, aus einer Null-Kupon-Zinsswapkurve abgeleitete Zinssatz verwendet
Die zugrundegelegten Lohn-/Gehaltstrends sowie der Rententrend basieren auf erwarteten Entwicklungen.
Der Altersvorsorgeaufwand setzt sich aus der Zinskomponente, die im Finanzergebnis innerhalb des Postens "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen wird, und dem Dienstzeitaufwand, ausgewiesen im "Personalaufwand", wie folgt zusammen:
Das zur Sicherung der Altersvorsorgeansprüche vorhandene Planvermögen wurde zum 31.12.2015 mit dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 275 (Vj. T€ 240) mit dem versicherungsmathematischen Verpflichtungsbetrag in Höhe von T€ 260 (Vj. T€ 221) saldiert wie die nachstehende Übersicht zeigt:
Bei dem Planvermögen handelt es sich um eine zugunsten des Pensionsberechtigten verpfändete Rückdeckungsversicherung, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung der Schulden aus der Altersversorgungsverpflichtung dient. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgte unter Zugrundelegung der handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze. Der Wertansatz entspricht dem steuerlichen Aktivwert. Die Anschaffungskosten für das Planvermögen betragen T€ 264. Folgende korrespondierende Aufwendungen und Erträge wurden saldiert:
Steuerrückstellungen Aufgrund der im Geschäftsjahr 2011 geschlossenen körper- und gewerbesteuerlichen Organschaft hat die Gesellschaft ihre Eigenschaft als eigenes Steuersubjekt verloren. Sonstige Rückstellungen Folgende Rückstellungen von nicht unerheblichem Umfang sind in den sonstigen Rückstellungen enthalten:
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit einem laufzeitadäquaten Marktzins nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes für jede einzelne Rückstellung individuell abgezinst. 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verpflichtungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Ray Sono Holding GmbH. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2015 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. Genussrechte Zum Abschlussstichtag bestehen Genussrechte in folgender Höhe:
Es handelt sich hierbei um Genussrechte mit einem Nennwert von T€ 60. Die Genussrechte gewähren dem Genussrechtsinhaber eine ausschließlich gewinnabhängige Beteiligung am zukünftigen Gewinn der Gesellschaft. Der zukünftige Gewinn bemisst sich dabei nach dem - in einigen Punkten korrigierten - handelsrechtlichen Jahresüberschuss. Für das Geschäftsjahr 2015 ergibt sich eine Gewinnbeteiligung des Genussrechtsinhabers in Höhe von T€ 23. Die Ausgabe des Genussrechts erfolgte im Geschäftsjahr 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 und ist auf 20 Jahre befristet. Der Genussrechtsvertrag kann vorzeitig gekündigt werden. Zum Ende des Genussrechtsvertrags steht dem Genussrechtsinhaber ein Ausgleichsanspruch am Unternehmenswert zu. C. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Geschäftsjahr keine periodenfremden Erträge enthalten. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Organe der Gesellschaft Mitglieder des Vorstands Im Geschäftsjahr 2015 waren Mitglieder des Vorstands:
Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Bezüge des Vorstands. Mitglieder des Aufsichtsrats Im Geschäftsjahr 2015 waren Mitglieder des Aufsichtsrats:
2. Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 156 Mitarbeiter beschäftigt. 3. Name und Sitz des Mutterunternehmens Die Ray Sono Holding GmbH, München, ist Mutterunternehmen der Ray Sono AG, München. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von T€ 472 und aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 68. E. Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns Aufgrund des im Geschäftsjahr 2011 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags hat die Ray Sono AG das gesamte Jahresergebnis zum 31.12.2015 abgeführt. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von T€ 409 auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 30. März 2016 Thomas Fehr Thomas Helbing FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde am17. Juni 2016 festgestellt. Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 der Ray Sono AG, München, wurde nachträglich von den Aufstellungserleichterungen sowie von den Offenlegungserleichterungen gemäß § 327 HGB Gebrauch gemacht. Wir weisen darauf hin, dass sich der erteilte Bestätigungsvermerk auf den vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 der Ray Sono AG, München, bezieht. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Ray Sono AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Ray Sono AG den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
München, den 18. April 2016 BDO
AG
B. Erdt, Wirtschaftsprüfer G. Wörl, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat auch im Jahr 2015 die Geschäftsentwicklung der Ray Sono AG stetig begleitet und dabei vertrauensvoll und eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet. Dabei wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die aktuelle Entwicklung des Unternehmens, die strategische Weiterentwicklung sowie alle wesentlichen Geschäftsvorfälle sowohl schriftlich als auch mündlich durch den Vorstand informiert. Bei Entscheidungen, die für die Ray Sono AG von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat stets rechtzeitig eingebunden. Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat, die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen. Er überwachte den Geschäftsverlauf sowie die Tätigkeiten des Vorstands und stand dem Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite. Maßgeblich für die Überwachung war die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorstandshandelns. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates hat sich im Geschäftsjahr nicht verändert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Alexander Taft, Herr Hans Freudenberg und Herr Martin Kanis wurden von der Hauptversammlung am 05. Mai 2015 für eine weitere Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. In einer konstituierenden Sitzung hat der Aufsichtsrat Herrn Taft zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herrn Freudenberg zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Aufsichtsrat trat innerhalb des Geschäftsjahres 2015 zu zwei ordentlichen Aufsichtsratssitzungen zusammen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungstermine teil. Aufgrund der geringen Anzahl seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Im Rahmen der Sitzungen, die jeweils im Beisein des Vorstands stattfanden, befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Gang der Geschäfte, der Lage des Unternehmens sowie der Strategie und Planung des Unternehmens. Auf Basis des Berichts des Vorstands wurden sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge ausführlich erörtert. Die getroffenen Maßnahmen im Rahmen eines unternehmensweiten Risikomanagements wurden sorgfältig durch den Aufsichtsrat geprüft. Die BDO AG, München, hat im Auftrag des Aufsichtsrates den Jahresabschluss und den Lagebericht der Ray Sono AG für das Geschäftsjahr 2015 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Sämtliche Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Beschlussfassung übermittelt. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 17. Juni 2016 ließ sich der Aufsichtsrat die Abschlussunterlagen ausführlich durch den Vorstand erörtern. Der ebenfalls anwesende Abschlussprüfer legte zudem die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung dar und beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrates eingehend. Auf Basis der eigenen Prüfung und unter Berücksichtigung der Prüfberichte sah der Aufsichtsrat keinen Grund zu Beanstandungen. Der Aufsichtsrat hat daher den Jahresabschluss und Lagebericht der Ray Sono AG gebilligt und festgestellt. Der Aufsichtsrat spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ray Sono AG sowie den beiden Vorständen seinen ausdrücklichen Dank aus für ihr besonderes Engagement, ihren persönlichen Einsatz und ihre erfolgreiche Arbeit.
München, im Juni 2016 Für den Aufsichtsrat Alexander Taft, Vorsitzender des Aufsichtsrates ErgebnisverwendungsbeschlussDer Bilanzgewinn der Ray Sono AG aus dem Geschäftsjahr 2015, bestehend aus dem vor Wirksamwerden des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages erwirtschafteten und bis zum 31.12.2015 vorgetragenen Gewinn in Höhe von EUR 408.770,95 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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