Frey/Raake GmbH
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Pema Recycling GmbHSykeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 2010A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Aufstellungserleichterungen gemäß § 288 HGB sind in Anspruch genommen worden. Für die Offenlegung der Bilanz und des Anhangs sind die Offenlegungserleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen worden. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Bankbestände werden zu Nennwerten angesetzt. Lediglich der zu aktivierende Anspruch auf Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens ist mit dem Barwert unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % angesetzt worden. Die Rückstellungen sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt worden und beinhalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert worden. C. Erläuterungen zur Bilanz Restlaufzeiten Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt für einen Betrag von EUR 2.368,74 (i.V.: EUR 2.694,71) die Restlaufzeit mehr als ein Jahr. Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von EUR 230,50 und den Gewinnvortrag von EUR 13.670,71 mit zusammen EUR 13.901,21 auf neue Rechnung vorzutragen. E. Sonstige Angaben Angaben zu Organen der Gesellschaft Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr an: Herr Peter Frey, Kaufmann, Syke. Herr Peter Frey vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Syke, im Juni 2011 Peter Frey
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.07.2011 |
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