Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Arboreus GmbH
Remsaer Straße 20B, 04600 Altenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Schnabel seit 27.1.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Bianka Schnabel | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Arboreus GmbHAltenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Änderungen im Handelsgesetzbuch durch das "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts" (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009) hat die Gesellschaft im vorliegenden Jahresabschluss erstmals angewendet (Artikel 66 EGHGB). Gemäß Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB sind, sofern erforderlich, die Vorjahreszahlen nicht dem aktuellen Rechtsstand nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungSachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als 410 EUR bis 1.000 EUR wurden analog steuerrechtlicher Regelung in einen "Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter" einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis von weniger als 150 EUR werden im Jahr der Anschaffung sofort aufwandswirksam verrechnet. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar (Angaben in TEUR):
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, wenn der abzugrenzende Einzelposten jeweils mehr als 400 EUR beträgt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird mit dem eingezahlten Nennbetrag ausgewiesen, der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Rückstellungen Rückstellungen wurden für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken gebildet und betragsmäßig nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eingeschätzt. Der Posten beinhaltet zu erwartende Ertragsteuernachzahlungen für das abgelaufene Geschäftsjahr, mögliche Verpflichtungen aus Gewährleistungen, die Kosten des Jahresabschlusses sowie sonstige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft untergliedern sich in (Angaben in TEUR):
Änderungen durch das "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts" (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009) Durch die Umstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gab es bei der Gesellschaft keine Anpassungen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der finanziellen Lage von Bedeutung sind und sich nicht aus der Bilanz ergeben. Sonstiges Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Gesellschaft hatte im Jahresdurchschnitt 3 Arbeitnehmer beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Uwe Schnabel. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.12.2011. |
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