Netze Pforzheim-Region Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Armin Weber seit 9.4.2024 | Geschäftsführer |
Kerstin Anne Eschler seit 22.3.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 31.00% | |
| 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gasversorgung Pforzheim Land GmbHPforzheimJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2023Gasversorgung Pforzheim Land GmbH, PforzheimI. Allgemein Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss ist in Tausend Euro (TEUR) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon- Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Die Gesellschaft ist unter der Firma Gasversorgung Pforzheim Land GmbH mit Sitz in Pforzheim im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim unter der Nummer HRB 503947 eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung gemäß § 255 Abs 2 Satz 3 HGB wurden nicht aktiviert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sämtliche Anlagegüter werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden, ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Erhaltene Zuschüsse für Netz- und Leitungsanschlüsse werden in einem separaten Bilanzposten passiviert. Dieser Posten wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Innerhalb der Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Aufgrund des unterjährigen Abrechnungsverfahrens wurden im Geschäftsjahr turnusmäßige Ablesungen bei den Kunden durchgeführt. Die noch nicht abgerechneten Zählerstände des Geschäftsjahres wurden zum 31.12.2023 hochgerechnet. Die ermittelten Forderungen werden mit den Abschlagszahlungen saldiert dargestellt. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Entstandene latente Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Die GVP fasst schwebende Beschaffungs- und Absatzgeschäfte in einem Saldierungsbereich gemäß IDW RS ÖFA 3 zusammen. Bei negativen Überhängen wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Im Jahr 2023 bestehen keine wesentlichen Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände befinden sich erst im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuern in Höhe von 242 TEUR (Vj. 246 TEUR). Aktive Rechnungsabgrenzung Die GVP betreibt einen bundesweiten Vertrieb ihrer Erdgasprodukte unter Hinzuziehen von Vertriebspartnern. Der Provisionsanspruch der Vertriebspartner entsteht bei Vertragsabschluss mit dem Endkunden. Die GVP leistet an die Vertriebspartner Provisionszahlungen im Voraus. Die endgültige Höhe der Provisionszahlungen kann erst nach Ablauf des Vertrages ermittelt werden, da ausschließlich für tatsächlich geleistete Zahlungen durch den Endkunden Provisionen fällig werden. In diesem Zusammenhang ist eine Endabrechnung je Kunde am Ende der Vertragslaufzeit notwendig. Die im Voraus bezahlten Provisionen werden zum jeweiligen Bilanzstichtag des Vertragsabschlusses als aktiver Rechnungsposten bilanziert. Die aufwandswirksame Auflösung erfolgt dann je Vertrag über dessen Laufzeit sowie der tatsächlich bezogenen und bezahlten Erdgasmengen. Durch die periodengerechte Auflösung des aktiven Rechnungspostens ist auf diese Weise gewährleistet, dass der Aufwand periodenscharf anfällt. Seit dem Jahr 2021 werden keine Provisionen im Voraus bezahlt, so dass eine Abgrenzung nicht mehr notwendig ist. Zum Bilanzstichtag 2023 wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für die gezahlten Provisionen in Höhe von 7 TEUR (Vj. 418 TEUR) ausgewiesen. Für andere aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden 0 TEUR (Vj. 1 TEUR) ausgewiesen. Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzdifferenzen bei Wertansätzen von sonstigen Rückstellungen und Forderungen. Passive latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen im Sachanlagevermögen und Beteiligungen.
Für die Berechnung wird ein Steuersatz von 29,0 % (Vj. 29,0 %) herangezogen. Für Beteiligungen wurde ein Steuersatz von 16 % (Vj. 16 %) zugrunde gelegt. Aus der Bewertung der Differenzen ergibt sich insgesamt ein Aktivüberhang, für den das Wahlrecht gem. § 274 HGB nicht ausgeübt wurde. Eigenkapital Das voll eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert TEUR 12.785. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Rückstellungen für Netznutzungsentgelte von TEUR 1.903 (Vj. TEUR 1.391), Rückstellung für BEHG-Zertifikate von TEUR 2.775 (Vj. TEUR 3.410), Rückstellung für energiewirtschaftliche Risiken von TEUR 1.450 (Vj. TEUR 0), Drohverlustrückstellung aus dem Saldierungsbereich nach IDW RS ÖFA 3 von TEUR 207 (Vj. TEUR 935), Drohverlustrückstellungen aus schwebenden Geschäften von TEUR 331 (Vj. TEUR 331) sowie Rückstellungen für noch zu leistende Konzessionsabgaben von TEUR 168 (Vj. TEUR 0). Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.867 (Vj. TEUR 3.772). Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. IV Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die Nettoumsatzerlöse aus der Auflösung von Ertragszuschüssen betragen TEUR 204 (Vj. TEUR 207). Bedingt durch die branchenübliche Verbrauchsabgrenzung sind in den Umsatzerlösen aus Energieverkauf Effekte aus der Differenz zwischen den hochgerechneten und abgerechneten Umsätzen von weniger als 1 % enthalten. Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 953 handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Auflösung von Rückstellungen (TEUR 833), periodenfremde Erträge (TEUR 80), Erträge aus Auflösung von erhaltenen Zuschüssen (TEUR 20), Erträge aus Mahn- und Sperrgebühren (TEUR 9) sowie sonstige Erträge (TEUR 10). Material- und Personalaufwand Im Materialaufwand sind Zuführungen für Drohverluste aus schwebenden Geschäften und dem Saldierungsbereich gemäß IDW RS ÖFA 3 in Höhe von TEUR 59 (Vj. TEUR 859) enthalten. Die GVP hat im Jahr 2023 keine Mitarbeiter beschäftigt. Abschreibungen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagengitter ersichtlich. Sonstige betriebliche Aufwendungen Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.331 handelt es sich um die geleistete Konzessionsabgabe (TEUR 168), Aufwendungen für die Betriebsführung (TEUR 1.025), Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten (TEUR 98), Rückstellungen (TEUR 342), Aufwendungen im Zusammenhang mit Personaldienstleistern und anderen Fremdleistungen (TEUR 147), Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie Abschreibungen auf Forderungen (TEUR 194), Versicherungsaufwendungen (TEUR 93), EDV-Aufwendungen (TEUR 28), Miet- und Pachtaufwendungen (TEUR 18), periodenfremden Aufwand (TEUR 18), Aufwendungen für Werbung und Sponsoring (TEUR 94) sowie sonstige Aufwendungen (TEUR 106). Steuern vom Einkommen und Ertrag Ausgewiesen wird im Wesentlichen die Gewerbe- und Körperschaftsteuer vom Ertrag in Höhe von TEUR 1.260. V. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträgen betragen zum Stichtag TEUR 5.571. Des Weiteren bestehen aufgrund abgeschlossener Gasbezugsverträge zum Stichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 21.467. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Angaben zu schwebenden Beschaffungsgeschäften Die GVP schließt schwebende Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge ab. Bei den Energieabsatzgeschäften handelt es sich um kontrahierte aber auch um hochwahrscheinliche Absätze (forecast transaction). Bei den Energiebeschaffungsgeschäften handelt es sich im Wesentlichen um Termingeschäfte (Forwards), die am OTC-Markt abgeschlossen werden. Die Steuerung der Geschäfte erfolgt auf der Portfoliobasis für Privatkunden und Geschäftskunden. Eine Einzelzuordnung und Bewertung der Geschäfte ist nicht möglich, so dass die GVP vom Einzelbewertungsgrundsatz (§252 Abs.2 HGB) gemäß IDW RS ÖFA 3 abweicht und die Bewertung auf Portfolioebene vornimmt. Die Absicherung der Preisrisiken erfolgt je Portfolio und Commodityart, dabei stehen mehreren gleichartigen und gegenläufigen Grundgeschäften mehrere Sicherungsgeschäfte gegenüber. Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen wird durch ein implementiertes, angemessenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Risikomanagementsystem gewährleistet. Der Saldierungsbereich gemäß IDW RS ÖFA 3 umfasst:
Die Effektivität wird anhand der Deckungsbeitragsrechnung ermittelt, dabei werden aufwandsgleiche Kosten und ertragsgleiche Leistungen und die dem Vertragsportfolio zurechenbaren Gemeinkosten berücksichtigt. Eine Drohverlustrückstellung wird gebildet, wenn die Aufwendungen die Erlöse in der entsprechenden Jahresscheibe im Portfolio übersteigen, also ein Verlustüberhang entsteht. Zum 31. Dezember 2023 wurde keine zusätzliche Rückstellung aus schwebenden Geschäften, die nicht in den Saldierungsbereich des IDW RS ÖFA 3 einbezogen wurde, gebildet. Aus dem Vorjahr besteht noch eine Rückstellung für Gas in Höhe von TEUR 331. Geschäftsführer
Aufsichtsrat Vorsitzender des Aufsichtsrats: Herbert Marquard c/o SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co KG Sandweg 22 75179 Pforzheim Geschäftsführer der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats: Tilman Kabella Netze BW GmbH Schelmenwasenstraße 15 70567 Stuttgart Leiter Kommunale Beteiligungen Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Mitglieder: Hans-Jürgen Hertel EnBW Energie Baden-Württemberg AG Schelmenwasenstraße 15 70567 Stuttgart Rechtsanwalt Sebastian Wutschka Thüga Aktiengesellschaft Nymphenburger Straße 39 80335 München Beteiligungsmanager der Thüga Aktiengesellschaft Michael Gutjahr EnBW Energie Baden-Württemberg AG Netze BW GmbH Region Baden Zeppelinstraße 15-19 76275 Ettlingen Leiter Regionalzentrum Nordbaden/Rheinhausen Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Für die Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr TEUR 8 (Vj. TEUR 8). Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG werden aufgeführt:
Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für
Nachtragsbericht Durch den weiter andauernden Krieg in der Ukraine und die nicht vorhersehbaren Entwicklungen zum Verlauf ergeben sich zahlreiche Risiken, die sich auf die Gesellschaft auswirken können. Risiken werden insbesondere in den volatilen Energiepreisen gesehen, die unter Umständen zu deutlich höheren Drohverlusten führen und das Ergebnis der Folgejahre beeinflussen können. Weiterhin bestehen durch die neuen Gesetzesänderungen, wie beispielsweise Preisbremsen, Dezemberhilfe, kommunale Wärmeplanung, Umsatzsteueranpassungen und deren rasche Umsetzung umfangreiche Herausforderungen für das Unternehmen. Bestandsgefährdende Risiken werden für die Gesellschaft nicht gesehen. Zum aktuellen Zeitpunkt wird vom Erreichen des Planergebnisses 2024 ausgegangen. Vorschlag zur GewinnverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 1.399.974,79 einen Betrag von EUR 1.000.000 auszuschütten und EUR 399.974,49 auf neue Rechnung vorzutragen.
Pforzheim, den 23. Mai 2024 Benjamin Weber Kerstin Eschler Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH, Pforzheim1. Grundlagen des Unternehmens Die Gasversorgung Pforzheim Land (GVP) versorgt als regionaler Netzbetreiber und Energieversorger ihre Kunden sicher und zuverlässig mit Gas über ihr eigenes Netz und bietet den Lieferanten einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zum Gasnetz. Das Verteilnetz erstreckt sich über den Enzkreis bis in den Landkreis Calw. Als 1995 gegründetes Tochterunternehmen der Stadtwerke Pforzheim (SWP) hat die eigenständig auftretende GVP mit der SWP einen starken regionalen Partner an ihrer Seite. Aus dieser engen Verflechtung entsteht ein hohes Maß an Synergie, von der vor allem die Menschen in der Region profitieren. Neben dem Vertrieb von klimafreundlichen und ökozertifizierten Erdgastarifen ist die GVP für den Bau, Betrieb und die Instandhaltung des Verteilnetzes, einschließlich der Netzanschlüsse in 12 Gemeinden zuständig. Mit dem starken regionalen Fokus geht eine große Verantwortung gegenüber der gesamten Region einher. Denn als Gasnetzbetreiber spielt die GVP eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen und der Erreichung der Klimaneutralität. Indem wir die sichere und effiziente Integration von Wasserstoff in unseren Infrastrukturen vorantreiben, leisten wir gemeinsam einen entscheidenden Beitrag zur Ablösung von fossilen Brennstoffen. Bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien berücksichtigen wir auch regionale und lokale Energiekonzepte und unterstützen unsere Konzessionsgemeinden bei der kommunalen Wärmeplanung. Damit schafft die GVP nicht nur in den versorgten Gemeinden eine nachhaltige und effiziente Infrastruktur, sondern wirkt aktiv an der Gestaltung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung mit und stärkt damit die gesamte Region. Denn nur mit einer modernen Infrastruktur können ländlich geprägt Räume langfristig mithalten und attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte bleiben. Außerdem ist die GVP auch der starke Partner bei Fragen rund um die Digitalisierung und bei Energiedienstleitungen, damit wir den Bedürfnissen unserer Kunden in einer sich wandelnden Energiewelt gerecht werden. Zeitgleich tritt die GVP als tatkräftiger Partner des Vereinswesens und der Zivilgesellschaft auf. Eine große Zahl an Sponsorings, Kooperationen und Veranstaltungen zeigen, wie sehr der GVP die Region am Herzen liegt. 2. Wirtschaftsbericht Rahmenbedingungen Externe Faktoren beeinflussen die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Zu den äußeren Faktoren zählen neben der Witterung wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, wie die nach wie vor vorhandenen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie die sich ändernden regulatorischen Anforderungen im Kontext der Energiewende. Im Jahr 2022 erfuhren die Gaspreise einen extremen Preisanstieg und ein historisch hohes Niveau. Auch im Jahr 2023 lagen die Großhandelspreise immer noch deutlich über dem Niveau der Vorkrisenjahre. Als verlässlicher Versorger mit im Vergleich zu Wettbewerbern moderaten Preissteigerungen konnte die GVP ihren reduzierten Marktanteil im Netzgebiet im Jahr 2023 auf 64,88 % (Vorjahr 61,3 %) steigern. Durch die vorausschauende Beschaffungsstrategie gelang es, die Steigerung der Beschaffungskosten zu einem großen Teil abzufedern. Steuerungssystem Das Ergebnis vor Steuern (EBT) ist neben weiteren Leistungskennzahlen die zentrale Steuerungsgröße der GVP. Für die Messung wird ein Planungs- und Controllingsystem des Betriebsführers SWP eingesetzt. Maßgebliche Einflussgröße auf das EBT hat die Anzahl der gehaltenen Gaskonzessionen. Die GVP legt daher besonderen Fokus auf die Bewerbung für jede auslaufende Konzession, die bisher von ihr gehalten wurde (Bestandskonzessionen). Wirtschaft und Umfeld Konjunktur Die Konjunktur in Deutschland konnte sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht weiter erholen und kein Wachstum erzielen. Laut Statistischem Bundesamt sank das Bruttoinlandprodukt um 0,3 % (VJ +1,9 %). Die konjunkturelle Entwicklung war im Jahr 2023 stark von den fortdauernden Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und den damit einhergehenden hohen Energiepreisen und der Rekordinflation geprägt. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher (Vgl. Homepage des Statistischen Bundesamtes; www.destatis.de). Energiemärkte Die Energiemärkte in Deutschland und Europa haben in den vergangenen zwei Jahren starke Veränderungen erfahren. Die Umsetzung der Energiewende und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien verändern das Angebot und die Nachfrage nach Strom grundlegend. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Marktbedingungen und den Wettbewerb. Aufgrund der wieder gesunkenen Energiepreise an den Großhandelsmärkten treten viele während der Hochpreisphase weitgehend vom Markt verschwundenen Anbieter erneut in den Wettbewerb ein. Traditionelle Energieversorger stehen zudem wieder vermehrt im Wettbewerb mit neuen Anbietern, die auf erneuerbare Energien spezialisiert sind. Darüber hinaus drängen auch Unternehmen im Bereich Energieeffizienz und Energiespeicherung auf den Markt. Die staatliche Regulierung der Energiemärkte und die fortschreitende Digitalisierung, einschließlich der Möglichkeiten von Smart Grids zur Energieeinsparung, spielen eine entscheidende Rolle für die Marktstruktur und den Wettbewerb. Insgesamt herrscht ein intensiver Wettbewerb in der Energiebranche, was Energieversorger dazu zwingt, ihre Stärken zu nutzen und sich den Veränderungen anzupassen. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich der Primärenergieverbrauch in Deutschland im Jahr 2023 nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen um 8,1 %. Der Erdgasverbrauch reduzierte sich zum Vorjahr um 2,4 % auf 90,6 Mio. t SKE. Ursachen hierfür sind die wärmere Witterung sowie die Einsparungen der Verbraucher. Nach wie vor ist das Mineralöl mit 35,6 % wichtigster Energieträger in Deutschland, gefolgt von Erdgas mit 24,7 %. Die Stromerzeugung aus Kernenergie ging 2023 um fast 80 % zurück. Der starke Rückgang ist auf den Streckbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke und deren endgültige Stilllegung zum 15. April 2023 zurückzuführen. Seit diesem Zeitpunkt leistet die Kernenergie in Deutschland keinen Beitrag mehr zur Energieversorgung.
Quelle: AG Energiebilanzen Ukraine-Krieg Der Ukraine-Krieg hat nach wie vor Auswirkungen auf die deutsche und europäische Energiebranche. Die Europäische Union und Deutschland haben im letzten Jahr erfolgreich versucht, ihre Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu reduzieren und alternative Energiequellen zu entwickeln. Der Krieg hat Auswirkungen auf die europäische Energiepolitik und kann möglicherweise den Fortschritt bei der Energiewende in Europa beeinträchtigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage in der Ukraine weiterentwickelt und wie sich dies auf die Energieversorgung in Deutschland und Europa, insbesondere auch für den Energieträger Gas, auswirkt. Strom- und Gaspreisbremse Die Strom- und Gaspreisbremsen waren Maßnahmen der Bundesregierung, um die steigenden Energiekosten für die Verbraucher und die Unternehmen zu begrenzen. Mit den Preisbremsen wurden die Energiepreise für einen Basisbedarf gedeckelt, und zwar für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts. Für dieses Kontingent soll Gas höchstens 0,12 Euro pro Kilowattstunde kosten. Verlangen die Versorger mehr, gleicht der Staat die Differenz aus. Für Stadtwerke hatte diese Regulierung direkte Auswirkungen auf ihre Preisgestaltung, da sie sich an die geltenden Preisbeschränkungen halten mussten. Insgesamt hat die Strom- und Gaspreisbremse sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Stadtwerke und ihre Fähigkeit, Gewinne zu erzielen. 2.1. Geschäftsverlauf Das Ergebnis vor Steuern (EBT) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.815 auf TEUR 2.686 erhöht und liegt damit deutlich über dem Planergebnis von TEUR 1.373. Dies ist im Wesentlichen auf das höhere Ergebnis in der Sparte Gasvertrieb zurückzuführen. Gasvertrieb In dieser Sparte konnte das geplante Ergebnis übertroffen werden und liegt um TEUR 1.333 über Plan. Das bessere Ergebnis ist auf die höheren Absatzpreise (TEUR +2.417) trotz des Mengenrückgangs in der Sparte Gasnetz zurückzuführen. Weiterhin konnten höhere Erlöse in Höhe von TEUR 398 aus den Spotabverkäufen gegenüber Plan realisiert werden. Den gestiegenen Erlösen stehen jedoch höhere Aufwendungen für energiewirtschaftliche Risiken in Höhe von TEUR 1.450 gegenüber. Gasnetz In dieser Sparte konnte das geplante Ergebnis nicht erreicht werden und liegt um TEUR 1.110 unter Plan. Grund hierfür ist, dass das Temperaturniveau fast ganzjährig oberhalb des langjährigen Mittels (10-Jahresdurchschnitt der Jahre 2013 bis 2022) lag. Nur in den Monaten April und August lag der Monatsdurchschnitt darunter. Neben der Temperatur hatte aber auch die preisgetriebene Energieeinsparung unserer Kunden einen maßgeblichen Einfluss auf die Reduzierung der Transportmenge gegenüber unserer Planung. Gegenüber 2022 hat sich die ausgespeiste Erdgasmenge um 18 GWh reduziert. 2.2. Ertragslage Das Jahr 2023 schließt die GVP mit einem Jahresüberschuss von TEUR 1.400 (Vj. TEUR 689) ab. Der Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 1.399.974,79 einen Betrag von EUR 1.000.000 auszuschütten und EUR 399.974,79 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 7.328 auf TEUR 46.474 erhöht.
Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus der Sparte Gasvertrieb mit TEUR 2.886, aus der Sparte Gasnetz mit TEUR 1.736 sowie aus den periodenfremden Erlösen mit TEUR 2.060. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 839 auf TEUR 953 erhöht. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung nicht benötigter Rückstellungen in Höhe von TEUR 833. Die Materialaufwendungen sind von TEUR 33.598 auf TEUR 39.615 im Jahr 2023 angestiegen. Wesentliche Veränderungen ergaben sich aus dem Anstieg der Aufwendungen für Energie in Höhe von TEUR 3.122. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit TEUR 2.331 TEUR um TEUR 495 über dem Vorjahr. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Rückstellungen für Betriebsprüfung um TEUR 269 sowie sonstige Aufwendungen. Das Ergebnis vor Steuern im Jahr 2023 beträgt TEUR 2.686 (Vj. TEUR 871). 2.3. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2023 auf TEUR 45.480. Auf der Aktivseite entfallen davon 68,8 % mit TEUR 31.309 auf das Sachanlagevermögen. Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.679 verringert. Die längerfristigen Vermögenswerte sind überwiegend durch längerfristig verfügbare Mittel finanziert. Die Eigenkapitalausstattung ist für den Geschäftsbetrieb angemessen. Das Eigenkapital beträgt TEUR 15.120. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 33,2 % gegenüber 29,9 % im Vorjahr. Die Verbindlichkeiten sinken um TEUR 5.158 auf TEUR 17.713. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind um TEUR 196 auf TEUR 12.388 angestiegen. 2.4. Tätigkeitsabschlüsse Die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH erfüllt mit Ihren Tätigkeitsabschlüssen 2023 die Berichtspflicht nach § 6b EnWG. In unserer internen Rechnungslegung führen wir jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Gasverteilung sowie für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Gasnetzes. Für die Gasverteilung sowie die anderen Aktivitäten innerhalb des Gasnetzes erstellen wir eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss). 3. Chancen- und Risikobericht Risikomanagement bei der GVP Zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus dem KonTraG ergeben, wurde die Gesellschaft in das unternehmensweite Risikomanagementsystem der SWP eingebunden. Bereichsübergreifend wurden durch den Risikobeauftragten eine Bewertung von Risiken und eine Implementierung von geeigneten Gegenmaßnahmen, einschließlich Verantwortlichkeiten, durchgeführt. Dem Aufsichtsrat wurde hierüber Bericht erstattet. Das unternehmensweite Risikomanagementsystem wird durch das Risikohandbuch für die Energiebeschaffung und den Vertrieb ergänzt. Ziel dieses Leitfadens ist der sichere Umgang mit den Risiken und Chancen aus Absatz und Beschaffung. Um eine wirksame Risikoüberwachung zu gewährleisten, wurden alle Prozesse innerhalb der Energiebeschaffung und des -absatzes erfasst und hierfür Verantwortliche detailliert benannt. Das System für den Energiehandel wurde mit Wirkung zum 19. Mai 2011 aktiv gesetzt und befindet sich in der permanenten Überprüfung. Zentrales Organ des Risikomanagements ist das Risikokomitee der GVP. Das Risikokomitee legt die Verfahren und die Schwellenwerte fest. Die Berichterstattung an das Risikokomitee und die Kontrolle der Realisierung möglicher Gegenmaßnahmen obliegen einem von der Geschäftsführung eingesetzten Risikobeauftragten. Folgende Chancen sind aktuell für die GVP als bedeutend zu betrachten: Die GVP sieht ihre Chancen vor allem in der Kundenbindung und -gewinnung. Um dem zunehmenden Wettbewerb erfolgreich zu begegnen, setzt die GVP auf ein breites Produktportfolio zu wettbewerbsfähigen Preisen. Darüber hinaus zeichnet sich die GVP durch einen sehr guten Kundenservice, hohe Zuverlässigkeit und regionale Verbundenheit aus, was einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellt. Weitere Chancen sieht die GVP in der Wasserstoff-Transformation. Wasserstoff, insbesondere grüner Wasserstoff, wird eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und der Erreichung der Klimaziele spielen. Durch die sichere und effiziente Integration von Wasserstoff in unseren Infrastrukturen schafft die GVP für Kommunen und Anteilseigner langfristig einen stabilen Netzwert und sichert das Ergebnis im regulierten Netzgeschäft. Außerdem stärkt die GVP ihre Position als nachhaltiger Energieanbieter. Folgende Risiken sind aktuell für die GVP als bedeutend zu betrachten: Marktrisiken Das Geschäftsjahr 2023 war in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine an den Energiemärkten durch nach wie vor hohe Preise und hohe Volatilität geprägt. Zwar sind die Großhandelspreise für Gas innerhalb des Jahres 2023 um ungefähr die Hälfte gesunken, dennoch waren die Preise zum Jahresende immer noch knapp doppelt so hoch wie vor Beginn der Energiekrise in 2021. Nach wie vor weist der Gasmarkt eine stark erhöhte Volatilität auf. Eine drohende Gasmangellage konnte dank der milden Temperaturen im Winter 22/23, der guten Versorgungslage über LNG sowie durch massive Einsparmaßnahmen der Verbraucher, Umstieg auf alternative Brennstoffe in der Industrie und Erzeugung und letztendlich den reduzierten Export in andere europäische Länder abgewendet werden. Entscheidend für Energieversorgungsunternehmen war eine schnelle Reaktionsfähigkeit des Risikomanagements und des Vertriebs auf die dynamischen Marktgegebenheiten. Dies gewährleistete die GVP durch engmaschige Abstimmungen und wöchentliche Sitzungen des Risikokomitees. Zudem wurde bereits zu Beginn der Krise in 2021 ein Krisenstab aufgrund der drohenden Gasmangellage eingerichtet, der u.a. im direkten Austausch mit den betroffenen Kunden im GVP Netzgebiet war. Aufgrund der hohen Volatilität der Gaspreise ist das Marktrisiko, insbesondere was das Preis- Mengenrisiko betrifft, im Jahr 2023 nach wie vor hoch. Große Energieversorgungsunternehmen boten für 2022 und 2023 keine Absicherungsgeschäfte gegen Temperaturschwankungen oder Vollversorgungen mehr an, was zur Folge hat, dass jeder Versorger diese Risiken selbst tragen und managen musste. Adressausfallrisiken Adressausfallrisiken beschreiben die Gefahr eines unerwarteten Verlustes des Wertes einer Forderung aufgrund des Ausfalls eines Geschäftspartners. Dieses Risiko kann in allen Sparten sowohl auf der Bezugs- als auch auf der Absatzseite auftreten. Insbesondere vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiekosten und dem Wegfall der Preisbremse für die Verbraucher steigt auch das Adressausfallrisiko. Die GVP begegnet diesem Risiko durch konsequente Überwachung von offenen Forderungen und einen entsprechenden Mahn- und Sperrprozess. Vor Abschluss von Verträgen mit Geschäftskunden sowie während der Laufzeit der Verträge wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Werden definierte Kriterien nicht oder nicht mehr erreicht, wird das Geschäft entweder nicht abgeschlossen oder, falls der Vertrag bereits besteht, entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung werden eingeleitet. Für Kunden mit höherem Verbrauch wird zudem eine Versicherung gegen Forderungsausfall abgeschlossen. Diese Vorgehensweise hat sich auch vor dem Hintergrund der neuen Marktlage bewährt. Energiewirtschaftsrechtliche Risiken Der komplexe Geschäftsprozess der Bilanzierung der Gasnetze - aufgrund der hierfür notwendigen technischen und personellen Ressourcen mit hoher Qualifikation - beinhaltet ein deutliches Risikopotenzial. Aus diesem Grund haben die SWP, als Dienstleister der GVP, mit der Thüga Meteringservice GmbH einen kompetenten Partner mit der Systembetreuung des Energiedatenmanagements Netz und mit der Durchführung von operationellen Dienstleistungen beauftragt. Die unsichere energiewirtschaftliche Lage und die immer weiter zunehmende Komplexität durch Regulierung führt zu steigenden rechtlichen Risiken für die GVP. Die Einführung der Gaspreisbremse sowie die angekündigte und wieder zurückgenommene Gasbeschaffungsumlage hat die Aufwände für juristischen Beratungsbedarf deutlich erhöht. Aufgrund der politischen Unsicherheit, auch bezüglich der geplanten Gesetzgebung hinsichtlich Einschränkung der Gasheizungen, ist die strategische Ausrichtung der Gasnetze in Diskussion. Es bestehen regulatorische Unsicherheiten, aufgrund dessen der Ausbau der Gasnetze derzeit gestoppt wurde. Technische Risiken Das Aufzeigen möglicher technischer Risiken für die gesamten Versorgungseinrichtungen der GVP einschließlich der DV-unterstützten Anlagensteuerungen ist in das unternehmensweite Risikomanagementsystem der SWP, als Dienstleister der GVP, eingebunden. Die organisatorischen Voraussetzungen zur kurzfristigen Schadensbehebung bei Störfällen sind jederzeit gegeben. Mittel- bis langfristige Konzeptionen zur Anlageninstandhaltung und zur Anpassung von Systemen an die technische Entwicklung liegen vor und werden im Zeitablauf umgesetzt. Ablauforganisatorische und operative Risiken Unter ablauforganisatorischen Risiken sind infolge unklarer Verantwortung, Kompetenz und unzureichender Vertretungsregelungen zu verstehen. Ebenso fallen darunter Risiken infolge unzureichend dokumentierter Prozesse und Tätigkeiten. Den Risiken wird mit einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zur Prozessoptimierung entgegengetreten. In Folge der gestiegenen Gaspreise und der erhöhten Volatilität steigen die Auswirkungen aus den operativen Risiken an. Die operative Umsetzung der Preisbremsen bedeutet für alle Versorger eine hohe zusätzliche Belastung, die mit operativen Risiken verbunden ist. Zudem können bei verzögerter Auszahlung durch die staatliche Stelle für die Versorger negative Auswirkungen auf die Liquidität auftreten. Zusammengefasste Risikobewertung Bei einer Gesamtbetrachtung der aktuell erfassten und bewerteten Risiken lassen sich keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen und Risiken erkennen. Die Risikotragfähigkeit war jedoch zu keinem Zeitpunkt im Geschäftsjahr 2023 gefährdet. 4. Prognosebericht Erwartete Branchenentwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung der GVP bleibt unverändert von den aktuellen und zukünftigen politischen sowie regulatorischen Rahmenbedingungen geprägt. Insbesondere im Kontext der Energiewende ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren eine anhaltende Reformdynamik bei den energiewirtschaftlichen Gesetzen und Verordnungen herrschen wird. Diese Entwicklung wird sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der GVP haben und erfordert eine kontinuierliche Anpassung der Strategie, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden und Chancen zu nutzen, die sich aus neuen Rahmenbedingungen ergeben können. Ukrainekonflikt Wir befinden uns in Deutschland immer noch in der Alarmstufe des Notfallplans Gas. Die zweite von insgesamt drei Stufen wurde am 23. Juni 2022 ausgerufen, nachdem Russland die Gasflüsse deutlich reduziert hatte. Die GVP beobachtet die Lage seither genau und bewertet die Gasversorgung in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt als stabil. Jedoch kann eine Verschlechterung der Situation weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Die Versorgungssicherheit ist aber gewährleistet. Dafür hat Deutschland seine Gasversorgungsstrategie angepasst. Durch die weitere Diversifizierung der Bezugsquellen und Bezugswege, durch den Aufbau einer LNG-Import-Infrastruktur und durch die Intensivierung der regionalen Biogas-Erzeugung konnte die Importunabhängigkeit von einzelnen Ländern erfolgreich vergrößert werden. Wasserstoff-Transformation zur Erreichung der Klimaneutralität 2023 wurden mit dem Wärmeplanungsgesetz, dem Gebäudeenergiegesetz sowie der EU- Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung drei zentrale Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Die drei Gesetze ermöglichen explizit eine Wasserstoff-Transformation der Gasverteilnetze, setzen allerdings auch neue Vorgaben für Verbraucher*innen und Kommunen. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen, bis Mitte 2026 (>100.000 Einwohner) bzw. Mitte 2028 (<100.000 Einwohner) einen Wärmeplan vorzulegen. Die Wärmepläne weisen verschiedene Gebiete aus, welche die geplante dominante Heiztechnologie vorschreiben und Planungssicherheit für den Heizungstausch herstellen sollen. Konkret können folgende Gebiete ausgewiesen werden: Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetzgebiet, dezentrale Wärmeversorgung, Prüfgebiet. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass ab 2024 möglichst jede neue eingebaute Heizung zu 65% mit Erneuerbaren Energien zu betreiben ist. Für den Einbau von Gasheizungen unterscheiden sich die Anforderungen je nach Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung: Liegt noch kein Wärmeplan vor, ist der Einbau einer Gasheizung bei bilanziellem Grüngas-Bezug ab 2029 möglich. Konkret sieht das Gesetz in diesem Fall Quoten von 15% ab 2029, 30% ab 2035 und 60% ab 2040 vor. Wurde in der Wärmeplanung ein Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen, können betroffene Einwohner*innen eine Gasheizung einbauen, sofern diese mit "niederschwelligen Maßnahmen" auf einen 100% H2- Betrieb umrüstbar sind. Entsprechende Gasthermen sind seit Januar 2024 marktseitig verfügbar. In allen anderen Fällen bedarf es eines bilanziellen Grüngasbezugs in Höhe von 65%. EU-Parlament, -Rat und -Kommission haben sich im Trilog bei der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung geeignet. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Anerkennung der "regulatorischen Existenz" von H2-Verteilnetzbetreibern, die von der EU-Kommission unter Berufung auf "Effizienz" nicht vorgesehen war. Darüber hinaus ermöglicht eine de minimis-Regel, dass Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 Anschlüssen von Erdgas und Wasserstoff keine separate H2-Gesellschaft gründen müssen. Die GVP profitiert von dieser de minimis-Regel. Erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung Die Umsatzerlöse sind abhängig vom Heizverhalten der Kunden und damit von der Temperaturentwicklung. Im ersten Quartal 2024 lagen die Temperaturen in Deutschland deutlich über der Norm. Die GVP rechnet daher, bei für den Rest des Jahres durchschnittlichen Temperaturverläufen und einem weiterhin intensiven Wettbewerb, mit einem sinkenden Gasabsatz. Außerdem kann in Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Atomenergie und des auch in 2024 andauernden Kriegs in der Ukraine sowie einem dynamisch-politischen Umfeld hinsichtlich der Umsetzung der Wärmewende die Ergebnisentwicklung stark beeinflusst werden. Die Energiemärkte weisen nach wie vor eine hohe Dynamik, d.h. Volatilität auf, auch wenn sich das Preisniveau im Verlauf des Jahres 2024 bisher stabilisiert hat. Entsprechend können sich auch hieraus Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung ergeben. Eine belastbare Einschätzung kann zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht getroffen werden. Insgesamt geht die GVP für das Geschäftsjahr 2024 von einem Ergebnis auf Plan aus, das in Höhe des Wirtschaftsplans liegt.
Pforzheim, den 23. Mai 2024 Gasversorgung Pforzheim Land GmbH Geschäftsführung Benjamin Weber, Technischer Geschäftsführer Kerstin Eschler, Kaufmännische Geschäftsführerin TÄTIGKEITSABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 (einschließlich der Angaben nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG)AKTIVITÄTENBILANZGASVERSORGUNG PFORZHEIM LAND GMBH, PFORZHEIMERLÄUTERUNGEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 Die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH ist ein vertikal integriertes Gasversorgungsunternehmen gem. § 3 Abs. 38 EnWG und führt gem. § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten entsprechend dieser Vorschrift. Die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH erstellt eine eigenständige Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die Gasverteilung. In der Buchführung der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH werden die jeweiligen Bereiche mittels getrennter Konten geführt. Soweit eine direkte Zuordnung von Vermögensgegenständen und Schulden, Aufwendungen und Erträgen zu den einzelnen Bereichen nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zuordnung durch sachgerechte und nachvollziehbare Schlüsselung der Konten. Im Berichtsjahr erfolgt analog zum Vorjahr eine Schlüsselung des gemeinsamen Bereichs zu den sonstigen Aktivitäten Gas in Höhe von 30,83 % und zur Aktivität Gasverteilung in Höhe von 69,17 %. Die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH arbeitete im Berichtsjahr mit den folgenden Schlüsseln (siehe Anlage):
Die genannten Schlüssel finden immer dann Anwendung, wenn nach direkter Zuordnung bei einzelnen Positionen Restposten verbleiben oder nur eine mittelbare Sachbezogenheit zu den einzelnen Aktivitäten besteht. Die GVP hat die kaufmännische als auch die technische Betriebsführung an die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, Pforzheim vergeben. Diese wurde im Jahr 2022 neu verhandelt und hat eine Laufzeit bis 2025. Aufbauend auf den über den Betriebsführungsvertrag abgedeckten Tätigkeiten wurden die Kosten der kaufmännischen Betriebsführung wie folgt unterteilt:
Die restlichen Kosten sind direkt den Sparten Handel und Netz zugeordnet. Zu den einzelnen Positionen:
Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang. Aktivitätenbilanzen zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Nürnberg, den 24. Mai 2024 PKF
Fasselt
Jahn, Wirtschaftsprüfer Gorges, Wirtschaftsprüfer |
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