Gasversorgung Pforzheim Land GmbH

Sandweg 22, 75179 Pforzheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 503947
Eingetragen
6.3.1996
Branche
Speichern von Gas zu VersorgungszweckenGashandel durch RohrleitungenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Versorgung Anderer mit Energie sowie der Bau von hierzu erforderlichen Anlagen sowie die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Kerstin Anne Eschler
seit 22.3.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert51.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
3.963.350 €
31.00%
Germany
2.557.000 €
20.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gasversorgung Pforzheim Land GmbH

Pforzheim

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 1
0 1
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 11 12
2. Verteilungsanlagen 31.157 31.460
3. Technische Anlagen und Maschinen 119 174
4. Anlagen im Bau 22 49
31.309 31.695
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 8
0 8
31.309 31.704
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.479
2.479 2.955
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.840 8.131
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.564 2.425
8.404 10.556
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.281 2.524
14.164 16.035
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7 420
45.480 48.159

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 12.785 12.785
II. Gewinnrücklagen 851 851
II. Gewinnvortrag 84 74
IV. Jahresüberschuss 1.400 689
15.120 14.400
B. Empfangene Ertragszuschüsse 4.645 4.742
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 730 4
2. Sonstige Rückstellungen 7.272 6.142
8.002 6.146
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.388 12.192
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.882 4.193
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.867 3.772
4. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern 33 TEUR (Vj. 427 TEUR) 576 2.714
17.713 22.871
45.480 48.159

Gewinn- und Verlustrechnung für 2023

2023 2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 49.242 42.542
abzüglich Erdgassteuer -2.768 -3.396
46.474 39.146
2. sonstige betriebliche Erträge 953 114
47.427 39.260
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezoaene Waren 31.763 26.140
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 7.852 7.458
39.615 33.598
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 0 3
b) Soziale Abgaben 0 1
0 4
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.545 2.733
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.331 1.836
4.876 4.569
44.491 38.171
2.936 1.089
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 92 35
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 342 253
-250 -218
9. Ergebnis vor Steuern 2.686 871
10. Steuern vom Einkommen und Ertrag 1.286 182
11. Ergebnis nach Steuern 1.400 689
12. Sonstige Steuern 0 0
13. Jahresüberschuss 1.400 689

Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2023

Gasversorgung Pforzheim Land GmbH, Pforzheim

I. Allgemein

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss ist in Tausend Euro (TEUR) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon- Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Die Gesellschaft ist unter der Firma Gasversorgung Pforzheim Land GmbH mit Sitz in Pforzheim im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim unter der Nummer HRB 503947 eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung gemäß § 255 Abs 2 Satz 3 HGB wurden nicht aktiviert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sämtliche Anlagegüter werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden, ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Erhaltene Zuschüsse für Netz- und Leitungsanschlüsse werden in einem separaten Bilanzposten passiviert. Dieser Posten wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst.

Innerhalb der Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Aufgrund des unterjährigen Abrechnungsverfahrens wurden im Geschäftsjahr turnusmäßige Ablesungen bei den Kunden durchgeführt. Die noch nicht abgerechneten Zählerstände des Geschäftsjahres wurden zum 31.12.2023 hochgerechnet. Die ermittelten Forderungen werden mit den Abschlagszahlungen saldiert dargestellt.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert.

Entstandene latente Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Die GVP fasst schwebende Beschaffungs- und Absatzgeschäfte in einem Saldierungsbereich gemäß IDW RS ÖFA 3 zusammen. Bei negativen Überhängen wird eine Drohverlustrückstellung gebildet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Umbuchungen 2023 Stand 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.744 0 0 0 1.744
1.744 0 0 0 1.744
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 17 0 0 0 17
Technische Anlagen und Maschinen
a) Verteilungsanlagen 73.262 2.148 78 39 75.371
b) Sonstige Maschinen und maschinelle Anlagen 432 8 0 0 440
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 32 0 0 0 32
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 48 13 0 -39 22
73.791 2.169 78 0 75.882
Finanzanlagen 8 0 8 0 0
75.543 2.169 86 0 77.626
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023
TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.743 1 0
1.743 1 0
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5 1 0
Technische Anlagen und Maschinen
a) Verteilungsanlagen 41.801 2.480 67
b) Sonstige Maschinen und maschinelle Anlagen 258 63 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 32 0 0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0
42.096 2.544 67
Finanzanlagen 0 0 0
43.839 2.545 67
Kumulierte Abschreibungen
Zuschreibungen 2023 Umbuchungen 2023 Stand 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 0 1.744
0 0 1.744
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0 0 6
Technische Anlagen und Maschinen
a) Verteilungsanlagen 0 0 44.214
b) Sonstige Maschinen und maschinelle Anlagen 0 0 321
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 0 32
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0
0 0 44.573
Finanzanlagen 0 0 0
0 0 46.317
Buchwerte
Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 1
0 1
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11 12
Technische Anlagen und Maschinen
a) Verteilungsanlagen 31.157 31.461
b) Sonstige Maschinen und maschinelle Anlagen 119 174
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 22 48
31.309 31.695
Finanzanlagen 0 8
31.309 31.704

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.840 8.131
Sonstige Vermögensgegenstände 1.564 2.425
8.404 10.556

Im Jahr 2023 bestehen keine wesentlichen Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr.

Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände befinden sich erst im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuern in Höhe von 242 TEUR (Vj. 246 TEUR).

Aktive Rechnungsabgrenzung

Die GVP betreibt einen bundesweiten Vertrieb ihrer Erdgasprodukte unter Hinzuziehen von Vertriebspartnern. Der Provisionsanspruch der Vertriebspartner entsteht bei Vertragsabschluss mit dem Endkunden. Die GVP leistet an die Vertriebspartner Provisionszahlungen im Voraus. Die endgültige Höhe der Provisionszahlungen kann erst nach Ablauf des Vertrages ermittelt werden, da ausschließlich für tatsächlich geleistete Zahlungen durch den Endkunden Provisionen fällig werden. In diesem Zusammenhang ist eine Endabrechnung je Kunde am Ende der Vertragslaufzeit notwendig.

Die im Voraus bezahlten Provisionen werden zum jeweiligen Bilanzstichtag des Vertragsabschlusses als aktiver Rechnungsposten bilanziert. Die aufwandswirksame Auflösung erfolgt dann je Vertrag über dessen Laufzeit sowie der tatsächlich bezogenen und bezahlten Erdgasmengen. Durch die periodengerechte Auflösung des aktiven Rechnungspostens ist auf diese Weise gewährleistet, dass der Aufwand periodenscharf anfällt. Seit dem Jahr 2021 werden keine Provisionen im Voraus bezahlt, so dass eine Abgrenzung nicht mehr notwendig ist.

Zum Bilanzstichtag 2023 wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für die gezahlten Provisionen in Höhe von 7 TEUR (Vj. 418 TEUR) ausgewiesen. Für andere aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden 0 TEUR (Vj. 1 TEUR) ausgewiesen.

Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzdifferenzen bei Wertansätzen von sonstigen Rückstellungen und Forderungen.

Passive latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen im Sachanlagevermögen und Beteiligungen.

31.12.2022 Zugang Abgang 31.12.2023
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
Sachanlagen (passive latente Steuern) 55 1 54
Beteiligungen (passive latente Steuern) 1 1 0
Forderungen und sonstige VG (aktive latente Steuern) 1 1 0
sonstige Rückstellungen (aktive latente Steuern) 95 494 0 589

Für die Berechnung wird ein Steuersatz von 29,0 % (Vj. 29,0 %) herangezogen. Für Beteiligungen wurde ein Steuersatz von 16 % (Vj. 16 %) zugrunde gelegt. Aus der Bewertung der Differenzen ergibt sich insgesamt ein Aktivüberhang, für den das Wahlrecht gem. § 274 HGB nicht ausgeübt wurde.

Eigenkapital

Das voll eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert TEUR 12.785.

Rückstellungen

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Steuerrückstellungen 730 4
sonstige Rückstellungen 7.272 6.142
8.002 6.146

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Rückstellungen für Netznutzungsentgelte von TEUR 1.903 (Vj. TEUR 1.391), Rückstellung für BEHG-Zertifikate von TEUR 2.775 (Vj. TEUR 3.410), Rückstellung für energiewirtschaftliche Risiken von TEUR 1.450 (Vj. TEUR 0), Drohverlustrückstellung aus dem Saldierungsbereich nach IDW RS ÖFA 3 von TEUR 207 (Vj. TEUR 935), Drohverlustrückstellungen aus schwebenden Geschäften von TEUR 331 (Vj. TEUR 331) sowie Rückstellungen für noch zu leistende Konzessionsabgaben von TEUR 168 (Vj. TEUR 0).

Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten
n bis zu 1 Jahr über einem Jahr mehr als 5 Jahre
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 803 754 3.200 3.013 8.385 8.425
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.882 4.193 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.867 3.772 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 576 2.714 0 0 0 0
Erhaltene Anzahlungen 0 0 0 0 0 0
6.128 11.433 3.200 3.013 8.385 8.425
n Gesamt
31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.388 12.192
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.882 4.193
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.867 3.772
Sonstige Verbindlichkeiten 576 2.714
Erhaltene Anzahlungen 0 0
17.713 22.871

Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.867 (Vj. TEUR 3.772). Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

IV Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2023 2022
in TEUR % in TEUR %
Gasvertrieb 41.789 89,9 38.903 99,4
Gasnetz 5.751 12,4 4.015 10,3
Contracting 51 0,1 32 0,1
Sonstige Erlöse 23 0,0 25 0,0
Periodenfremde Erlöse 1.627 3,5 -433 -1,1
Energiesteuer -2.767 -5,9 -3.396 -8,7
46.474 100 39.146 100

Die Nettoumsatzerlöse aus der Auflösung von Ertragszuschüssen betragen TEUR 204 (Vj. TEUR 207). Bedingt durch die branchenübliche Verbrauchsabgrenzung sind in den Umsatzerlösen aus Energieverkauf Effekte aus der Differenz zwischen den hochgerechneten und abgerechneten Umsätzen von weniger als 1 % enthalten.

Sonstige betriebliche Erträge

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 953 handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Auflösung von Rückstellungen (TEUR 833), periodenfremde Erträge (TEUR 80), Erträge aus Auflösung von erhaltenen Zuschüssen (TEUR 20), Erträge aus Mahn- und Sperrgebühren (TEUR 9) sowie sonstige Erträge (TEUR 10).

Material- und Personalaufwand

Im Materialaufwand sind Zuführungen für Drohverluste aus schwebenden Geschäften und dem Saldierungsbereich gemäß IDW RS ÖFA 3 in Höhe von TEUR 59 (Vj. TEUR 859) enthalten. Die GVP hat im Jahr 2023 keine Mitarbeiter beschäftigt.

Abschreibungen

Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagengitter ersichtlich.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.331 handelt es sich um die geleistete Konzessionsabgabe (TEUR 168), Aufwendungen für die Betriebsführung (TEUR 1.025), Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten (TEUR 98), Rückstellungen (TEUR 342), Aufwendungen im Zusammenhang mit Personaldienstleistern und anderen Fremdleistungen (TEUR 147), Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie Abschreibungen auf Forderungen (TEUR 194), Versicherungsaufwendungen (TEUR 93), EDV-Aufwendungen (TEUR 28), Miet- und Pachtaufwendungen (TEUR 18), periodenfremden Aufwand (TEUR 18), Aufwendungen für Werbung und Sponsoring (TEUR 94) sowie sonstige Aufwendungen (TEUR 106).

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Ausgewiesen wird im Wesentlichen die Gewerbe- und Körperschaftsteuer vom Ertrag in Höhe von TEUR 1.260.

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträgen betragen zum Stichtag TEUR 5.571.

Des Weiteren bestehen aufgrund abgeschlossener Gasbezugsverträge zum Stichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 21.467.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Angaben zu schwebenden Beschaffungsgeschäften

Die GVP schließt schwebende Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge ab. Bei den Energieabsatzgeschäften handelt es sich um kontrahierte aber auch um hochwahrscheinliche Absätze (forecast transaction). Bei den Energiebeschaffungsgeschäften handelt es sich im Wesentlichen um Termingeschäfte (Forwards), die am OTC-Markt abgeschlossen werden.

Die Steuerung der Geschäfte erfolgt auf der Portfoliobasis für Privatkunden und Geschäftskunden. Eine Einzelzuordnung und Bewertung der Geschäfte ist nicht möglich, so dass die GVP vom Einzelbewertungsgrundsatz (§252 Abs.2 HGB) gemäß IDW RS ÖFA 3 abweicht und die Bewertung auf Portfolioebene vornimmt.

Die Absicherung der Preisrisiken erfolgt je Portfolio und Commodityart, dabei stehen mehreren gleichartigen und gegenläufigen Grundgeschäften mehrere Sicherungsgeschäfte gegenüber.

Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen wird durch ein implementiertes, angemessenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Risikomanagementsystem gewährleistet.

Der Saldierungsbereich gemäß IDW RS ÖFA 3 umfasst:

Abgesicherte Menge in GWh Laufzeit bis Drohverluste zum 31.12.2023
in TEUR
Gas 757,8 2026 207,0

Die Effektivität wird anhand der Deckungsbeitragsrechnung ermittelt, dabei werden aufwandsgleiche Kosten und ertragsgleiche Leistungen und die dem Vertragsportfolio zurechenbaren Gemeinkosten berücksichtigt.

Eine Drohverlustrückstellung wird gebildet, wenn die Aufwendungen die Erlöse in der entsprechenden Jahresscheibe im Portfolio übersteigen, also ein Verlustüberhang entsteht.

Zum 31. Dezember 2023 wurde keine zusätzliche Rückstellung aus schwebenden Geschäften, die nicht in den Saldierungsbereich des IDW RS ÖFA 3 einbezogen wurde, gebildet. Aus dem Vorjahr besteht noch eine Rückstellung für Gas in Höhe von TEUR 331.

Geschäftsführer

Julian Jäger, Pforzheim - bis 12.02.2023
Kerstin Eschler, Ispringen - seit 13.02.2023
Boris Heller, Linkenheim-Hochstetten - vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Benjamin Weber, Pforzheim - seit 18.01.2024

Aufsichtsrat

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Herbert Marquard

c/o SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co KG

Sandweg 22

75179 Pforzheim

Geschäftsführer der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Tilman Kabella

Netze BW GmbH

Schelmenwasenstraße 15

70567 Stuttgart

Leiter Kommunale Beteiligungen

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Dr. Marco Kempter
Thüga Aktiengesellschaft
Nymphenburger Straße 39
80335 München
Justiziar der Thüga Aktiengesellschaft ab 01.12.2023
Ralf Winter
Thüga Aktiengesellschaft
Nymphenburger Straße 39
80335 München
Prokurist der Thüga Aktiengesellschaft bis 30.11.2023

Mitglieder:

Hans-Jürgen Hertel

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Schelmenwasenstraße 15

70567 Stuttgart

Rechtsanwalt

Sebastian Wutschka

Thüga Aktiengesellschaft

Nymphenburger Straße 39

80335 München

Beteiligungsmanager der Thüga Aktiengesellschaft

Michael Gutjahr

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Netze BW GmbH

Region Baden

Zeppelinstraße 15-19

76275 Ettlingen

Leiter Regionalzentrum Nordbaden/Rheinhausen

Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats

Für die Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr TEUR 8 (Vj. TEUR 8).

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen

Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG werden aufgeführt:

Betriebsführung durch die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG

Abschlussprüferhonorar

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für

Abschlussprüfungsleistungen TEUR 15

Sonstige Leistungen TEUR 3

Nachtragsbericht

Durch den weiter andauernden Krieg in der Ukraine und die nicht vorhersehbaren Entwicklungen zum Verlauf ergeben sich zahlreiche Risiken, die sich auf die Gesellschaft auswirken können.

Risiken werden insbesondere in den volatilen Energiepreisen gesehen, die unter Umständen zu deutlich höheren Drohverlusten führen und das Ergebnis der Folgejahre beeinflussen können. Weiterhin bestehen durch die neuen Gesetzesänderungen, wie beispielsweise Preisbremsen, Dezemberhilfe, kommunale Wärmeplanung, Umsatzsteueranpassungen und deren rasche Umsetzung umfangreiche Herausforderungen für das Unternehmen.

Bestandsgefährdende Risiken werden für die Gesellschaft nicht gesehen. Zum aktuellen Zeitpunkt wird vom Erreichen des Planergebnisses 2024 ausgegangen.

Vorschlag zur Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 1.399.974,79 einen Betrag von EUR 1.000.000 auszuschütten und EUR 399.974,49 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Pforzheim, den 23. Mai 2024

Benjamin Weber

Kerstin Eschler

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH, Pforzheim

1. Grundlagen des Unternehmens

Die Gasversorgung Pforzheim Land (GVP) versorgt als regionaler Netzbetreiber und Energieversorger ihre Kunden sicher und zuverlässig mit Gas über ihr eigenes Netz und bietet den Lieferanten einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zum Gasnetz. Das Verteilnetz erstreckt sich über den Enzkreis bis in den Landkreis Calw.

Als 1995 gegründetes Tochterunternehmen der Stadtwerke Pforzheim (SWP) hat die eigenständig auftretende GVP mit der SWP einen starken regionalen Partner an ihrer Seite. Aus dieser engen Verflechtung entsteht ein hohes Maß an Synergie, von der vor allem die Menschen in der Region profitieren.

Neben dem Vertrieb von klimafreundlichen und ökozertifizierten Erdgastarifen ist die GVP für den Bau, Betrieb und die Instandhaltung des Verteilnetzes, einschließlich der Netzanschlüsse in 12 Gemeinden zuständig.

Mit dem starken regionalen Fokus geht eine große Verantwortung gegenüber der gesamten Region einher. Denn als Gasnetzbetreiber spielt die GVP eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen und der Erreichung der Klimaneutralität. Indem wir die sichere und effiziente Integration von Wasserstoff in unseren Infrastrukturen vorantreiben, leisten wir gemeinsam einen entscheidenden Beitrag zur Ablösung von fossilen Brennstoffen. Bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien berücksichtigen wir auch regionale und lokale Energiekonzepte und unterstützen unsere Konzessionsgemeinden bei der kommunalen Wärmeplanung.

Damit schafft die GVP nicht nur in den versorgten Gemeinden eine nachhaltige und effiziente Infrastruktur, sondern wirkt aktiv an der Gestaltung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung mit und stärkt damit die gesamte Region. Denn nur mit einer modernen Infrastruktur können ländlich geprägt Räume langfristig mithalten und attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte bleiben.

Außerdem ist die GVP auch der starke Partner bei Fragen rund um die Digitalisierung und bei Energiedienstleitungen, damit wir den Bedürfnissen unserer Kunden in einer sich wandelnden Energiewelt gerecht werden.

Zeitgleich tritt die GVP als tatkräftiger Partner des Vereinswesens und der Zivilgesellschaft auf. Eine große Zahl an Sponsorings, Kooperationen und Veranstaltungen zeigen, wie sehr der GVP die Region am Herzen liegt.

2. Wirtschaftsbericht

Rahmenbedingungen

Externe Faktoren beeinflussen die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Zu den äußeren Faktoren zählen neben der Witterung wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, wie die nach wie vor vorhandenen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie die sich ändernden regulatorischen Anforderungen im Kontext der Energiewende. Im Jahr 2022 erfuhren die Gaspreise einen extremen Preisanstieg und ein historisch hohes Niveau. Auch im Jahr 2023 lagen die Großhandelspreise immer noch deutlich über dem Niveau der Vorkrisenjahre. Als verlässlicher Versorger mit im Vergleich zu Wettbewerbern moderaten Preissteigerungen konnte die GVP ihren reduzierten Marktanteil im Netzgebiet im Jahr 2023 auf 64,88 % (Vorjahr 61,3 %) steigern. Durch die vorausschauende Beschaffungsstrategie gelang es, die Steigerung der Beschaffungskosten zu einem großen Teil abzufedern.

Steuerungssystem

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) ist neben weiteren Leistungskennzahlen die zentrale Steuerungsgröße der GVP. Für die Messung wird ein Planungs- und Controllingsystem des Betriebsführers SWP eingesetzt.

Maßgebliche Einflussgröße auf das EBT hat die Anzahl der gehaltenen Gaskonzessionen. Die GVP legt daher besonderen Fokus auf die Bewerbung für jede auslaufende Konzession, die bisher von ihr gehalten wurde (Bestandskonzessionen).

Wirtschaft und Umfeld

Konjunktur

Die Konjunktur in Deutschland konnte sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht weiter erholen und kein Wachstum erzielen. Laut Statistischem Bundesamt sank das Bruttoinlandprodukt um 0,3 % (VJ +1,9 %). Die konjunkturelle Entwicklung war im Jahr 2023 stark von den fortdauernden Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und den damit einhergehenden hohen Energiepreisen und der Rekordinflation geprägt.

Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher (Vgl. Homepage des Statistischen Bundesamtes; www.destatis.de).

Energiemärkte

Die Energiemärkte in Deutschland und Europa haben in den vergangenen zwei Jahren starke Veränderungen erfahren. Die Umsetzung der Energiewende und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien verändern das Angebot und die Nachfrage nach Strom grundlegend. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Marktbedingungen und den Wettbewerb. Aufgrund der wieder gesunkenen Energiepreise an den Großhandelsmärkten treten viele während der Hochpreisphase weitgehend vom Markt verschwundenen Anbieter erneut in den Wettbewerb ein. Traditionelle Energieversorger stehen zudem wieder vermehrt im Wettbewerb mit neuen Anbietern, die auf erneuerbare Energien spezialisiert sind. Darüber hinaus drängen auch Unternehmen im Bereich Energieeffizienz und Energiespeicherung auf den Markt. Die staatliche Regulierung der Energiemärkte und die fortschreitende Digitalisierung, einschließlich der Möglichkeiten von Smart Grids zur Energieeinsparung, spielen eine entscheidende Rolle für die Marktstruktur und den Wettbewerb. Insgesamt herrscht ein intensiver Wettbewerb in der Energiebranche, was Energieversorger dazu zwingt, ihre Stärken zu nutzen und sich den Veränderungen anzupassen.

Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich der Primärenergieverbrauch in Deutschland im Jahr 2023 nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen um 8,1 %.

Der Erdgasverbrauch reduzierte sich zum Vorjahr um 2,4 % auf 90,6 Mio. t SKE. Ursachen hierfür sind die wärmere Witterung sowie die Einsparungen der Verbraucher.

Nach wie vor ist das Mineralöl mit 35,6 % wichtigster Energieträger in Deutschland, gefolgt von Erdgas mit 24,7 %.

Die Stromerzeugung aus Kernenergie ging 2023 um fast 80 % zurück. Der starke Rückgang ist auf den Streckbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke und deren endgültige Stilllegung zum 15. April 2023 zurückzuführen. Seit diesem Zeitpunkt leistet die Kernenergie in Deutschland keinen Beitrag mehr zur Energieversorgung.

Primärenergieverbrauch in Deutschland 2023 2022 absolut relativ
Mio, t SKE Mio, t SkE Mio, t SKE %
Mineralöl 130,4 141,8 -11,4 -8,0
Erdgas 90,6 95,0 -4,4 -4,6
Erneuerbare Energien 71,9 39,4 32,5 82,5
Braunkohle 30,5 40,1 -9,6 -23,9
Steinkohle 31,8 12,9 18,9 146,5
Kernenergie 27 69,0 -66,3 -96,1
Sonstige (inkl. Außenhandelssaldo Strom) 8,4 3,4 5,0 147,1
Insgesamt 366,3 401,6 -35,3 -8,8

Quelle: AG Energiebilanzen

Ukraine-Krieg

Der Ukraine-Krieg hat nach wie vor Auswirkungen auf die deutsche und europäische Energiebranche. Die Europäische Union und Deutschland haben im letzten Jahr erfolgreich versucht, ihre Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu reduzieren und alternative Energiequellen zu entwickeln.

Der Krieg hat Auswirkungen auf die europäische Energiepolitik und kann möglicherweise den Fortschritt bei der Energiewende in Europa beeinträchtigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage in der Ukraine weiterentwickelt und wie sich dies auf die Energieversorgung in Deutschland und Europa, insbesondere auch für den Energieträger Gas, auswirkt.

Strom- und Gaspreisbremse

Die Strom- und Gaspreisbremsen waren Maßnahmen der Bundesregierung, um die steigenden Energiekosten für die Verbraucher und die Unternehmen zu begrenzen. Mit den Preisbremsen wurden die Energiepreise für einen Basisbedarf gedeckelt, und zwar für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts. Für dieses Kontingent soll Gas höchstens 0,12 Euro pro Kilowattstunde kosten. Verlangen die Versorger mehr, gleicht der Staat die Differenz aus.

Für Stadtwerke hatte diese Regulierung direkte Auswirkungen auf ihre Preisgestaltung, da sie sich an die geltenden Preisbeschränkungen halten mussten.

Insgesamt hat die Strom- und Gaspreisbremse sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Stadtwerke und ihre Fähigkeit, Gewinne zu erzielen.

2.1. Geschäftsverlauf

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.815 auf TEUR 2.686 erhöht und liegt damit deutlich über dem Planergebnis von TEUR 1.373. Dies ist im Wesentlichen auf das höhere Ergebnis in der Sparte Gasvertrieb zurückzuführen.

Gasvertrieb

In dieser Sparte konnte das geplante Ergebnis übertroffen werden und liegt um TEUR 1.333 über Plan. Das bessere Ergebnis ist auf die höheren Absatzpreise (TEUR +2.417) trotz des Mengenrückgangs in der Sparte Gasnetz zurückzuführen. Weiterhin konnten höhere Erlöse in Höhe von TEUR 398 aus den Spotabverkäufen gegenüber Plan realisiert werden. Den gestiegenen Erlösen stehen jedoch höhere Aufwendungen für energiewirtschaftliche Risiken in Höhe von TEUR 1.450 gegenüber.

Gasnetz

In dieser Sparte konnte das geplante Ergebnis nicht erreicht werden und liegt um TEUR 1.110 unter Plan. Grund hierfür ist, dass das Temperaturniveau fast ganzjährig oberhalb des langjährigen Mittels (10-Jahresdurchschnitt der Jahre 2013 bis 2022) lag. Nur in den Monaten April und August lag der Monatsdurchschnitt darunter. Neben der Temperatur hatte aber auch die preisgetriebene Energieeinsparung unserer Kunden einen maßgeblichen Einfluss auf die Reduzierung der Transportmenge gegenüber unserer Planung. Gegenüber 2022 hat sich die ausgespeiste Erdgasmenge um 18 GWh reduziert.

2.2. Ertragslage

Das Jahr 2023 schließt die GVP mit einem Jahresüberschuss von TEUR 1.400 (Vj. TEUR 689) ab. Der Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 1.399.974,79 einen Betrag von EUR 1.000.000 auszuschütten und EUR 399.974,79 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 7.328 auf TEUR 46.474 erhöht.

31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
in TEUR in TEUR in TEUR
Gasvertrieb 41.789 38.903 2.886
Gasnetz 5.751 4.015 1.736
Contracting 51 32 19
Sonstige Erlöse 23 25 -2
Periodenfremde Erlöse 1.627 -433 2.060
Energiesteuer -2.767 -3.396 629
46.474 39.146 7.328

Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus der Sparte Gasvertrieb mit TEUR 2.886, aus der Sparte Gasnetz mit TEUR 1.736 sowie aus den periodenfremden Erlösen mit TEUR 2.060.

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 839 auf TEUR 953 erhöht. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung nicht benötigter Rückstellungen in Höhe von TEUR 833.

Die Materialaufwendungen sind von TEUR 33.598 auf TEUR 39.615 im Jahr 2023 angestiegen. Wesentliche Veränderungen ergaben sich aus dem Anstieg der Aufwendungen für Energie in Höhe von TEUR 3.122.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit TEUR 2.331 TEUR um TEUR 495 über dem Vorjahr. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Rückstellungen für Betriebsprüfung um TEUR 269 sowie sonstige Aufwendungen.

Das Ergebnis vor Steuern im Jahr 2023 beträgt TEUR 2.686 (Vj. TEUR 871).

2.3. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2023 auf TEUR 45.480. Auf der Aktivseite entfallen davon 68,8 % mit TEUR 31.309 auf das Sachanlagevermögen. Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.679 verringert.

Die längerfristigen Vermögenswerte sind überwiegend durch längerfristig verfügbare Mittel finanziert. Die Eigenkapitalausstattung ist für den Geschäftsbetrieb angemessen.

Das Eigenkapital beträgt TEUR 15.120. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 33,2 % gegenüber 29,9 % im Vorjahr.

Die Verbindlichkeiten sinken um TEUR 5.158 auf TEUR 17.713. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind um TEUR 196 auf TEUR 12.388 angestiegen.

2.4. Tätigkeitsabschlüsse

Die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH erfüllt mit Ihren Tätigkeitsabschlüssen 2023 die Berichtspflicht nach § 6b EnWG. In unserer internen Rechnungslegung führen wir jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Gasverteilung sowie für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Gasnetzes. Für die Gasverteilung sowie die anderen Aktivitäten innerhalb des Gasnetzes erstellen wir eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss).

3. Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement bei der GVP

Zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus dem KonTraG ergeben, wurde die Gesellschaft in das unternehmensweite Risikomanagementsystem der SWP eingebunden. Bereichsübergreifend wurden durch den Risikobeauftragten eine Bewertung von Risiken und eine Implementierung von geeigneten Gegenmaßnahmen, einschließlich Verantwortlichkeiten, durchgeführt. Dem Aufsichtsrat wurde hierüber Bericht erstattet.

Das unternehmensweite Risikomanagementsystem wird durch das Risikohandbuch für die Energiebeschaffung und den Vertrieb ergänzt. Ziel dieses Leitfadens ist der sichere Umgang mit den Risiken und Chancen aus Absatz und Beschaffung. Um eine wirksame Risikoüberwachung zu gewährleisten, wurden alle Prozesse innerhalb der Energiebeschaffung und des -absatzes erfasst und hierfür Verantwortliche detailliert benannt.

Das System für den Energiehandel wurde mit Wirkung zum 19. Mai 2011 aktiv gesetzt und befindet sich in der permanenten Überprüfung.

Zentrales Organ des Risikomanagements ist das Risikokomitee der GVP. Das Risikokomitee legt die Verfahren und die Schwellenwerte fest. Die Berichterstattung an das Risikokomitee und die Kontrolle der Realisierung möglicher Gegenmaßnahmen obliegen einem von der Geschäftsführung eingesetzten Risikobeauftragten.

Folgende Chancen sind aktuell für die GVP als bedeutend zu betrachten:

Die GVP sieht ihre Chancen vor allem in der Kundenbindung und -gewinnung. Um dem zunehmenden Wettbewerb erfolgreich zu begegnen, setzt die GVP auf ein breites Produktportfolio zu wettbewerbsfähigen Preisen. Darüber hinaus zeichnet sich die GVP durch einen sehr guten Kundenservice, hohe Zuverlässigkeit und regionale Verbundenheit aus, was einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellt.

Weitere Chancen sieht die GVP in der Wasserstoff-Transformation. Wasserstoff, insbesondere grüner Wasserstoff, wird eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und der Erreichung der Klimaziele spielen. Durch die sichere und effiziente Integration von Wasserstoff in unseren Infrastrukturen schafft die GVP für Kommunen und Anteilseigner langfristig einen stabilen Netzwert und sichert das Ergebnis im regulierten Netzgeschäft. Außerdem stärkt die GVP ihre Position als nachhaltiger Energieanbieter.

Folgende Risiken sind aktuell für die GVP als bedeutend zu betrachten:

Marktrisiken

Das Geschäftsjahr 2023 war in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine an den Energiemärkten durch nach wie vor hohe Preise und hohe Volatilität geprägt. Zwar sind die Großhandelspreise für Gas innerhalb des Jahres 2023 um ungefähr die Hälfte gesunken, dennoch waren die Preise zum Jahresende immer noch knapp doppelt so hoch wie vor Beginn der Energiekrise in 2021. Nach wie vor weist der Gasmarkt eine stark erhöhte Volatilität auf. Eine drohende Gasmangellage konnte dank der milden Temperaturen im Winter 22/23, der guten Versorgungslage über LNG sowie durch massive Einsparmaßnahmen der Verbraucher, Umstieg auf alternative Brennstoffe in der Industrie und Erzeugung und letztendlich den reduzierten Export in andere europäische Länder abgewendet werden. Entscheidend für Energieversorgungsunternehmen war eine schnelle Reaktionsfähigkeit des Risikomanagements und des Vertriebs auf die dynamischen Marktgegebenheiten. Dies gewährleistete die GVP durch engmaschige Abstimmungen und wöchentliche Sitzungen des Risikokomitees. Zudem wurde bereits zu Beginn der Krise in 2021 ein Krisenstab aufgrund der drohenden Gasmangellage eingerichtet, der u.a. im direkten Austausch mit den betroffenen Kunden im GVP Netzgebiet war.

Aufgrund der hohen Volatilität der Gaspreise ist das Marktrisiko, insbesondere was das Preis- Mengenrisiko betrifft, im Jahr 2023 nach wie vor hoch. Große Energieversorgungsunternehmen boten für 2022 und 2023 keine Absicherungsgeschäfte gegen Temperaturschwankungen oder Vollversorgungen mehr an, was zur Folge hat, dass jeder Versorger diese Risiken selbst tragen und managen musste.

Adressausfallrisiken

Adressausfallrisiken beschreiben die Gefahr eines unerwarteten Verlustes des Wertes einer Forderung aufgrund des Ausfalls eines Geschäftspartners. Dieses Risiko kann in allen Sparten sowohl auf der Bezugs- als auch auf der Absatzseite auftreten.

Insbesondere vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiekosten und dem Wegfall der Preisbremse für die Verbraucher steigt auch das Adressausfallrisiko.

Die GVP begegnet diesem Risiko durch konsequente Überwachung von offenen Forderungen und einen entsprechenden Mahn- und Sperrprozess. Vor Abschluss von Verträgen mit Geschäftskunden sowie während der Laufzeit der Verträge wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Werden definierte Kriterien nicht oder nicht mehr erreicht, wird das Geschäft entweder nicht abgeschlossen oder, falls der Vertrag bereits besteht, entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung werden eingeleitet. Für Kunden mit höherem Verbrauch wird zudem eine Versicherung gegen Forderungsausfall abgeschlossen. Diese Vorgehensweise hat sich auch vor dem Hintergrund der neuen Marktlage bewährt.

Energiewirtschaftsrechtliche Risiken

Der komplexe Geschäftsprozess der Bilanzierung der Gasnetze - aufgrund der hierfür notwendigen technischen und personellen Ressourcen mit hoher Qualifikation - beinhaltet ein deutliches Risikopotenzial. Aus diesem Grund haben die SWP, als Dienstleister der GVP, mit der Thüga Meteringservice GmbH einen kompetenten Partner mit der Systembetreuung des Energiedatenmanagements Netz und mit der Durchführung von operationellen Dienstleistungen beauftragt.

Die unsichere energiewirtschaftliche Lage und die immer weiter zunehmende Komplexität durch Regulierung führt zu steigenden rechtlichen Risiken für die GVP. Die Einführung der Gaspreisbremse sowie die angekündigte und wieder zurückgenommene Gasbeschaffungsumlage hat die Aufwände für juristischen Beratungsbedarf deutlich erhöht.

Aufgrund der politischen Unsicherheit, auch bezüglich der geplanten Gesetzgebung hinsichtlich Einschränkung der Gasheizungen, ist die strategische Ausrichtung der Gasnetze in Diskussion. Es bestehen regulatorische Unsicherheiten, aufgrund dessen der Ausbau der Gasnetze derzeit gestoppt wurde.

Technische Risiken

Das Aufzeigen möglicher technischer Risiken für die gesamten Versorgungseinrichtungen der GVP einschließlich der DV-unterstützten Anlagensteuerungen ist in das unternehmensweite Risikomanagementsystem der SWP, als Dienstleister der GVP, eingebunden. Die organisatorischen Voraussetzungen zur kurzfristigen Schadensbehebung bei Störfällen sind jederzeit gegeben. Mittel- bis langfristige Konzeptionen zur Anlageninstandhaltung und zur Anpassung von Systemen an die technische Entwicklung liegen vor und werden im Zeitablauf umgesetzt.

Ablauforganisatorische und operative Risiken

Unter ablauforganisatorischen Risiken sind infolge unklarer Verantwortung, Kompetenz und unzureichender Vertretungsregelungen zu verstehen. Ebenso fallen darunter Risiken infolge unzureichend dokumentierter Prozesse und Tätigkeiten. Den Risiken wird mit einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zur Prozessoptimierung entgegengetreten.

In Folge der gestiegenen Gaspreise und der erhöhten Volatilität steigen die Auswirkungen aus den operativen Risiken an. Die operative Umsetzung der Preisbremsen bedeutet für alle Versorger eine hohe zusätzliche Belastung, die mit operativen Risiken verbunden ist. Zudem können bei verzögerter Auszahlung durch die staatliche Stelle für die Versorger negative Auswirkungen auf die Liquidität auftreten.

Zusammengefasste Risikobewertung

Bei einer Gesamtbetrachtung der aktuell erfassten und bewerteten Risiken lassen sich keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen und Risiken erkennen. Die Risikotragfähigkeit war jedoch zu keinem Zeitpunkt im Geschäftsjahr 2023 gefährdet.

4. Prognosebericht

Erwartete Branchenentwicklung

Die wirtschaftliche Entwicklung der GVP bleibt unverändert von den aktuellen und zukünftigen politischen sowie regulatorischen Rahmenbedingungen geprägt. Insbesondere im Kontext der Energiewende ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren eine anhaltende Reformdynamik bei den energiewirtschaftlichen Gesetzen und Verordnungen herrschen wird. Diese Entwicklung wird sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der GVP haben und erfordert eine kontinuierliche Anpassung der Strategie, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden und Chancen zu nutzen, die sich aus neuen Rahmenbedingungen ergeben können.

Ukrainekonflikt

Wir befinden uns in Deutschland immer noch in der Alarmstufe des Notfallplans Gas. Die zweite von insgesamt drei Stufen wurde am 23. Juni 2022 ausgerufen, nachdem Russland die Gasflüsse deutlich reduziert hatte. Die GVP beobachtet die Lage seither genau und bewertet die Gasversorgung in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt als stabil. Jedoch kann eine Verschlechterung der Situation weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Die Versorgungssicherheit ist aber gewährleistet. Dafür hat Deutschland seine Gasversorgungsstrategie angepasst. Durch die weitere Diversifizierung der Bezugsquellen und Bezugswege, durch den Aufbau einer LNG-Import-Infrastruktur und durch die Intensivierung der regionalen Biogas-Erzeugung konnte die Importunabhängigkeit von einzelnen Ländern erfolgreich vergrößert werden.

Wasserstoff-Transformation zur Erreichung der Klimaneutralität

2023 wurden mit dem Wärmeplanungsgesetz, dem Gebäudeenergiegesetz sowie der EU- Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung drei zentrale Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Die drei Gesetze ermöglichen explizit eine Wasserstoff-Transformation der Gasverteilnetze, setzen allerdings auch neue Vorgaben für Verbraucher*innen und Kommunen.

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen, bis Mitte 2026 (>100.000 Einwohner) bzw. Mitte 2028 (<100.000 Einwohner) einen Wärmeplan vorzulegen. Die Wärmepläne weisen verschiedene Gebiete aus, welche die geplante dominante Heiztechnologie vorschreiben und Planungssicherheit für den Heizungstausch herstellen sollen. Konkret können folgende Gebiete ausgewiesen werden: Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetzgebiet, dezentrale Wärmeversorgung, Prüfgebiet.

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass ab 2024 möglichst jede neue eingebaute Heizung zu 65% mit Erneuerbaren Energien zu betreiben ist. Für den Einbau von Gasheizungen unterscheiden sich die Anforderungen je nach Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung: Liegt noch kein Wärmeplan vor, ist der Einbau einer Gasheizung bei bilanziellem Grüngas-Bezug ab 2029 möglich. Konkret sieht das Gesetz in diesem Fall Quoten von 15% ab 2029, 30% ab 2035 und 60% ab 2040 vor. Wurde in der Wärmeplanung ein Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen, können betroffene Einwohner*innen eine Gasheizung einbauen, sofern diese mit "niederschwelligen Maßnahmen" auf einen 100% H2- Betrieb umrüstbar sind. Entsprechende Gasthermen sind seit Januar 2024 marktseitig verfügbar. In allen anderen Fällen bedarf es eines bilanziellen Grüngasbezugs in Höhe von 65%.

EU-Parlament, -Rat und -Kommission haben sich im Trilog bei der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung geeignet. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Anerkennung der "regulatorischen Existenz" von H2-Verteilnetzbetreibern, die von der EU-Kommission unter Berufung auf "Effizienz" nicht vorgesehen war. Darüber hinaus ermöglicht eine de minimis-Regel, dass Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 Anschlüssen von Erdgas und Wasserstoff keine separate H2-Gesellschaft gründen müssen. Die GVP profitiert von dieser de minimis-Regel.

Erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Die Umsatzerlöse sind abhängig vom Heizverhalten der Kunden und damit von der Temperaturentwicklung. Im ersten Quartal 2024 lagen die Temperaturen in Deutschland deutlich über der Norm. Die GVP rechnet daher, bei für den Rest des Jahres durchschnittlichen Temperaturverläufen und einem weiterhin intensiven Wettbewerb, mit einem sinkenden Gasabsatz.

Außerdem kann in Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Atomenergie und des auch in 2024 andauernden Kriegs in der Ukraine sowie einem dynamisch-politischen Umfeld hinsichtlich der Umsetzung der Wärmewende die Ergebnisentwicklung stark beeinflusst werden.

Die Energiemärkte weisen nach wie vor eine hohe Dynamik, d.h. Volatilität auf, auch wenn sich das Preisniveau im Verlauf des Jahres 2024 bisher stabilisiert hat. Entsprechend können sich auch hieraus Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung ergeben. Eine belastbare Einschätzung kann zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht getroffen werden.

Insgesamt geht die GVP für das Geschäftsjahr 2024 von einem Ergebnis auf Plan aus, das in Höhe des Wirtschaftsplans liegt.

 

Pforzheim, den 23. Mai 2024

Gasversorgung Pforzheim Land GmbH

Geschäftsführung

Benjamin Weber, Technischer Geschäftsführer

Kerstin Eschler, Kaufmännische Geschäftsführerin

TÄTIGKEITSABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 (einschließlich der Angaben nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG)

AKTIVITÄTENBILANZ

GASVERSORGUNG PFORZHEIM LAND GMBH, PFORZHEIM

ERLÄUTERUNGEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH ist ein vertikal integriertes Gasversorgungsunternehmen gem. § 3 Abs. 38 EnWG und führt gem. § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten entsprechend dieser Vorschrift. Die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH erstellt eine eigenständige Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die Gasverteilung.

In der Buchführung der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH werden die jeweiligen Bereiche mittels getrennter Konten geführt. Soweit eine direkte Zuordnung von Vermögensgegenständen und Schulden, Aufwendungen und Erträgen zu den einzelnen Bereichen nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zuordnung durch sachgerechte und nachvollziehbare Schlüsselung der Konten.

Im Berichtsjahr erfolgt analog zum Vorjahr eine Schlüsselung des gemeinsamen Bereichs zu den sonstigen Aktivitäten Gas in Höhe von 30,83 % und zur Aktivität Gasverteilung in Höhe von 69,17 %. Die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH arbeitete im Berichtsjahr mit den folgenden Schlüsseln (siehe Anlage):

Anlagenschlüssel (RBW)

Prozessorientierte Schlüssel

Umlage des Gemeinsamen Bereichs

Die genannten Schlüssel finden immer dann Anwendung, wenn nach direkter Zuordnung bei einzelnen Positionen Restposten verbleiben oder nur eine mittelbare Sachbezogenheit zu den einzelnen Aktivitäten besteht.

Die GVP hat die kaufmännische als auch die technische Betriebsführung an die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, Pforzheim vergeben. Diese wurde im Jahr 2022 neu verhandelt und hat eine Laufzeit bis 2025. Aufbauend auf den über den Betriebsführungsvertrag abgedeckten Tätigkeiten wurden die Kosten der kaufmännischen Betriebsführung wie folgt unterteilt:

Betriebsführung Handel: 30,83 % entspricht 0,52 Vollzeitäquivalenten

Betriebsführung Netz: 69,17 % entspricht 1,16 Vollzeitäquivalenten

Die restlichen Kosten sind direkt den Sparten Handel und Netz zugeordnet.

Zu den einzelnen Positionen:

Kassenbestand nach Anlagenschlüssel (RBW)
Forderungen für "Gemeinsamen Bereich" Vollzeitäquivalente
Rückstellungen für "Gemeinsamen Bereich" Vollzeitäquivalente
Verbindlichkeiten Kreditinstituten nach Anlagenschlüssel (RBW)
Übrige Verbindlichkeiten für "Gemeinsamen Bereich" Vollzeitäquivalente

Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang.

Aktivitätenbilanzen zum 31.12.2023

Aktivseite

Gasverteilung
2022 2023
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 536,84 0,00
II. Sachanlagen 31.509.375,36 31.178.751,89
III. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 34.765,45 1.587,22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 396.551,06 4.249.964,70
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 385.568,65 4.080.865,25
2. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
5. Forderungen gegen andere Tätigkeitsbereiche 0,00 0,00
6. Sonstige Vermögensgegenstände 10.982,41 169.099,45
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.508.269,87 5.065.673,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe Aktiva 34.449.498,58 40.495.977,23

Passivseite

A. Zugeordnetes Eigenkapital
I. Kapitalanteile 12.760.000,00 12.760.000,00
II. Rücklagen 850.705,53 850.705,53
III. Gewinnvortrag 1.237,64 7.465,62
IV. Jahresüberschuss -1.066.011,95 76.042,81
B. Empfangene Ertragszuschüsse 4.699.428,84 4.617.740,76
C. Rückstellungen 38.229,25 178.920,85
1. Steuerrückstellungen 0,00 30.775,47
2. Sonstige Rückstellungen 38.229,25 148.145,38
D. Verbindlichkeiten 17.165.909,27 22.005.101,66
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.099.319,87 12.330.855,70
2. Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 936.049,30 1.265.152,72
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.678.728,71 1.647.646,02
7. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeitsbereichen 1.279.780,14 6.871.930,34
8. Sonstige Verbindlichkeiten 172.031,25 -110.483,12
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe Passiva 34.449.498,58 40.495.977,23

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)

Gasverteilung 2022 Gasverteilung 2023
1. UMSATZERLÖSE 7.732.506,30 10.245.825,33
2. VERÄNDERUNG DES BESTANDES AN UNFERTIGEN ERZEUGNISSEN 0,00 0,00
3. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE 21.370,07 17.606,26
4. MATERIALAUFWAND 4.632.699,79 5.803.510,12
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe 2.482.462,37 3.296.534,27
b) Bezogene Leistungen 2.150.237,42 2.506.975,85
5. PERSONALAUFWAND 3.572,10 0,00
a) Löhne und Gehälter 2.966,68 0,00
b) Soziale Abgaben 605,42 0,00
6. ABSCHREIBUNGEN 2.664.640,37 2.480.776,98
7. SONSTIGE AUFWENDUNGEN 1.267.787,79 1.520.368,74
8. ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN 0,00 0,00
9. ZINSERTRÄGE 105,74 29.417,82
10. ZINSAUFWENDUNGEN 251.049,39 342.280,40
11. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit -1.065.767,33 145.913,17
12. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG 0,00 69.845,05
13. SONSTIGE STEUERN 244,62 25,31
14. JAHRESÜBERSCHUSS -1.066.011,95 76.042,81

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihren Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Nürnberg, den 24. Mai 2024

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