Autoservice
Apel GmbH
Bad
Lobenstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.863,00 |
31.578,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.862,00 |
31.577,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.214,04 |
26.160,98 |
| I.
Vorräte |
13.276,39 |
13.254,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.701,54 |
5.988,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
236,11 |
6.917,79 |
| C.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
573,00 |
1.859,10 |
| Summe
Aktiva |
35.650,04 |
59.598,08 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.930,95 |
12.794,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
12.769,79 |
8.891,40 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.863,85 |
3.878,39 |
| B.
Rückstellungen |
2.280,00 |
2.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.439,09 |
44.403,28 |
| Summe
Passiva |
35.650,04 |
59.598,08 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autoservice Apel GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens gemäß § 6 Abs. 2 EStG
wurden im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
ausgewiesen.
Soweit erforderlich, wurde für die
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der
am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen,
die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen
ergeben, werden durch angemessene Abwertung
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu
Anschaffungskosten ausgewiesen, soweit nicht niedrigere
Wertansätze gegeben waren.
Die Bewertung der Kassenbestände erfolgte zum
Nennwert. Forderungen gegenüber Kreditinstituten
wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung wurde zum beizulegenden Zeitwert
angesetzt.
Das Eigenkapital entspricht dem Saldo der Aktiva
abzüglich Rücklagen, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Steuerrückstellungen beinhalten alle noch
nicht veranlagten Steuern des Unternehmens.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Weitere Angaben zur Bilanz
Es wurde die Möglichkeit der Sofortabschreibung
auf geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von
24,37 Euro nach § 6 (2) EStG und der Abschreibung auf
den Sammelposten in Höhe von 1.242,16 Euro nach §
6 (2a) EStG in Anspruch genommen.
Es bestanden zum Bilanzstichtag nachrangige
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und nahe
stehenden Personen in Höhe von 11.750,80 Euro.
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung: Beatrix Reichel
Ein Aufsichtsrat ist nicht bestellt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden
nicht.
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