Autoservice Apel GmbHLiquidiert

Poststraße 33, 07356 Bad Lobenstein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 207036
Eingetragen
22.4.1998
Branche
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie Einzelteilen und Zubehör, Reparatur und Service für Kraftfahrzeuge sowie die Autovermietung

Historie

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Management

NameRolle
Beatrix Reichel
seit 29.10.2010
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autoservice Apel GmbH

Bad Lobenstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 18.863,00 31.578,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 18.862,00 31.577,00
B. Umlaufvermögen 16.214,04 26.160,98
I. Vorräte 13.276,39 13.254,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.701,54 5.988,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 236,11 6.917,79
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 573,00 1.859,10
Summe Aktiva 35.650,04 59.598,08

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 7.930,95 12.794,80
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 12.769,79 8.891,40
III. Jahresfehlbetrag 4.863,85 3.878,39
B. Rückstellungen 2.280,00 2.400,00
C. Verbindlichkeiten 25.439,09 44.403,28
Summe Passiva 35.650,04 59.598,08

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Autoservice Apel GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemäß § 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten ausgewiesen.
Soweit erforderlich, wurde für die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten ausgewiesen, soweit nicht niedrigere Wertansätze gegeben waren.
Die Bewertung der Kassenbestände erfolgte zum Nennwert. Forderungen gegenüber Kreditinstituten wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wurde zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Das Eigenkapital entspricht dem Saldo der Aktiva abzüglich Rücklagen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Steuerrückstellungen beinhalten alle noch nicht veranlagten Steuern des Unternehmens.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Weitere Angaben zur Bilanz

Es wurde die Möglichkeit der Sofortabschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von 24,37 Euro nach § 6 (2) EStG und der Abschreibung auf den Sammelposten in Höhe von 1.242,16 Euro nach § 6 (2a) EStG in Anspruch genommen.

Es bestanden zum Bilanzstichtag nachrangige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und nahe stehenden Personen in Höhe von 11.750,80 Euro.

Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.


IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführung: Beatrix Reichel

Ein Aufsichtsrat ist nicht bestellt.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden nicht.

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