Karthalle
Mainz GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
463.684,00 |
213.219,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
40.461,00 |
43.907,00 |
| II.
Sachanlagen |
423.223,00 |
169.312,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
236.721,61 |
130.957,40 |
| I.
Vorräte |
2.269,24 |
6.070,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
54.347,69 |
45.552,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
180.104,68 |
79.335,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.308,04 |
3.480,00 |
| davon
Disagio |
3.116,68 |
|
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
31.781,84 |
| Aktiva |
709.713,65 |
379.438,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.747,06 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
56.781,84 |
54.990,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
71.528,90 |
-1.791,81 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
31.781,84 |
| B.
Rückstellungen |
25.068,83 |
1.832,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
644.897,76 |
377.605,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
38.101,31 |
48.290,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
606.796,45 |
329.314,62 |
| Passiva |
709.713,65 |
379.438,24 |
Anhang
A. Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluss der Karthalle Mainz
GmbH ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt
worden. Ergänzend an diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie ist
gemäß § 316 HGB nicht
prüfungspflichtig.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
blieben im Wesentlichen unverändert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert und unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Die Bildung eventueller Wertberichtigungsposten
(Einzelwertberichtigung, Pauschalwertberichtigung) war
mangels Ausfallrisiko entbehrlich.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Das
Sachanlagevermögen wird mit den
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen des
Sachanlagevermögens werden gem. § 7 Abs. 1 EStG
linear, pro rata temporis und mit den steuerlich
zulässigen Sätzen vorgenommen.
Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 2 und 15
Jahren.
Weitere Informationen können dem
beigefügten Anlagenspiegel entnommen werden.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten keine Posten mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Steuerbelastungen
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten
ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige Rückstellungen
Innerhalb der Rückstellungen sind als
wesentliche Positionen die voraussichtlichen Aufwendungen
für Ertragsteuern, Jahresabschluss- und
Prüfungskosten sowie Umsatzsteuer nicht fällig
erfasst.
Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten
zum 31. Dezember 2023
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
a. Angaben zu Organmitgliedern
Geschäftsführer zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung ist
Thomas Schapas
Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ein Aufsichtsrat oder Beirat wurde nicht bestellt.
b. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss mit dem verbleibenden Verlustvortrag
des Vorjahres zu verrechnen und den darüber hinaus
verbleibenden Jahresüberschuss in voller Höhe auf
neue Rechnung vorzutragen.
Mainz, 07.06.2024
gez.
Thomas Schapas, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2024
festgestellt.
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