Theodor
Gruda GmbH
Meerbusch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
653.148,21 |
666.690,21 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.313,00 |
6.192,00 |
| II.
Sachanlagen |
650.585,21 |
660.248,21 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
902.927,98 |
900.395,56 |
| I.
Vorräte |
29.026,03 |
38.488,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
846.091,41 |
798.710,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
392.085,14 |
336.297,40 |
| davon
gegen Gesellschafter |
262.450,36 |
255.928,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.810,54 |
63.196,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.532,18 |
4.883,85 |
| Aktiva |
1.563.608,37 |
1.571.969,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
208.387,09 |
190.777,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
165.212,88 |
170.575,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.609,62 |
-5.362,71 |
| B.
Rückstellungen |
786.613,00 |
716.493,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
568.608,28 |
664.698,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
138.444,56 |
149.514,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
430.163,72 |
515.184,19 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
388.423,22 |
401.927,01 |
| Passiva |
1.563.608,37 |
1.571.969,62 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Theodor Gruda GmbH mit Sitz in Meerbusch ist beim
Amtsgericht Neuss unter der Registernummer HRB 3202
eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und des Steuerrechtes zu beachten.
Die Gesellschaft erfüllt die gesetzlichen
Merkmale zur Einordnung als kleine Kapitalgesellschaft
gemäß den Kriterien des § 267 HGB.
Die Bilanz enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bilanz entspricht der
gemäß § 266 HGB vorgeschriebenen
Gliederung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz ist vor
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Bei der Bewertung von
Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und
Rückstellungen sind die gesetzlichen Vorschriften
(§§ 252 bis 256 HGB und §§ 265 bis 283
HGB) beachtet worden. Sämtliche zu bilanzierende
Vermögenswerte und Schulden wurden einzeln bewertet.
Bewertungsvereinfachungen wurden nicht in Anspruch
genommen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldenposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der
entgeltlich erworbene Firmenwert wird
gemäß § 246 Abs. 1 S. 4 i.V.m. §
253 Abs. 1 S. 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt
und gemäß § 253 Abs. 3 S. 1, 2 HGB auf
seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Außerplanmäßge Abschreibungen (§ 253
Abs. 3 Satz 5 HGB) waren nicht erforderlich.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 Abs. 1 S.1 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 S. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Der aktivierte entgeltlich erworbene Firmenwert wurde
am 01.07.2000 erworben. Zur damaligen Zeit hat sich die
Geschäftsführung entschieden, den Firmenwert auf
15 Jahre abzuschreiben. Ein Verkürzen der Laufzeit ist
nicht vorgesehen.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr belaufen sich auf EUR 654.535,50 (Vorjahr: EUR
574.678,23). Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen nicht.
Die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen EUR 207.463,54 (Vorjahr: EUR
259.180,90).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Außerordentliche Aufwendungen oder
Erträge sind im Geschäftsjahr keine
angefallen.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgenden
einzelvertretungsberichtigten und von den
Beschränkungen nach § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer geführt:
Herrn Ulrich Gruda (Kaufmann).
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 14
Arbeitnehmer beschäftigt.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Meerbusch, den
15.10.2024
gez.
Ulrich Gruda
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2024
festgestellt.
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