Güterbeförderung im Straßenverkehr
BiUno GmbHLiquidiert
Karl-Kling-Straße 5, 35398 Gießen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mohamed El Ouariachi seit 30.12.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Bio Development AG | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BiUno GmbH (vormals: Phönix GmbH)Gießen (vormals: Rosbach v. d. Höhe)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Inhaltsverzeichnis1. Prüfungsauftrag 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Lage des Unternehmens 2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2.1.2 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Gegenstand der Prüfung 3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 4.1.2 Jahresabschluss 4.1.3 Lagebericht 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 4.2.3 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 4.3 Vermögens- und Ertragslage 4.3.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur 4.3.2 Ertragslage 5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung Anlagen Bilanz zum 31. Dezember 2019 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 Anhang für das Geschäftsjahr 2019 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 Bestätigungsvermerk Rechtliche Verhältnisse Steuerliche Verhältnisse Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 Hauptteil1. Prüfungsauftrag In der Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 2019 der Phönix GmbH,Rosbach v.d.H.(im Folgenden auch "Phönix GmbH" oder "Gesellschaft" genannt) wurde ich zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 gewählt. Daraufhin beauftragte mich die Geschäftsführung der Gesellschaft, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 in entsprechender Anwendung der §§ 316 und 317 HGB zu prüfen. Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen und daher prüfungspflichtig gemäß §§ 316 ff. HGB. Dem mir erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach §§ 319 und 319b HGB, §§ 49 und 53 WPG sowie §§ 20 ff. meiner Berufssatzung entgegen. Ich bestätige gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass ich bei meiner Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet habe. Über das Ergebnis meiner Prüfungshandlungen erstatte ich den nachfolgenden Bericht. Meinem Bericht habe ich den geprüften Jahresabschluss 2019, bestehend aus Bilanz (Anlage I), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage II) und Anhang (Anlage III), sowie den geprüften Lagebericht 2019 (Anlage IV) beigefügt. Die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse habe ich in den Anlagen VI bis VIII dargestellt. Ich habe diesen Prüfungsbericht nach dem Prüfungsstandard "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 450) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf, (IDW) erstellt. Meinem Auftrag liegen die als Anlage IX beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde. Die Höhe meiner Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Lage des Unternehmens 2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Die Geschäftsleitung hat im Lagebericht vom 25. März 2020 die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft beurteilt. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehme ich nachfolgend in meiner vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter Stellung. Meine Stellungnahme gebe ich auf Grund eigener Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab, die ich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen habe. Hierzu gehören vertiefende Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen sowie eine kritische Würdigung der zu Grunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Prognoserechnungen. Meine Berichtspflicht besteht, soweit mir die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben. Aus dem Lagebericht der Geschäftsführer der Phönix GmbH für das Geschäftsjahr 2019 hebe ich folgende Aspekte hervor, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind: • Im fünften operativen Jahr der Phönix GmbH gab es weitere Veränderungen im operativen Geschäft und in der Organisation der Gesellschaft, um Service und Angebot zu verbessern. Damit wurden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Der Umsatz stieg zum Vorjahr um 11,8%. Eine Fortsetzung dieses Umsatzwachstums bleibt weiterhin die zentrale Herausforderung. • In 2019 gaben die Konsumenten in Deutschland 9,7% mehr Geld für Bio-Lebensmittel aus, insgesamt 12,0 Mrd. Euro. Dieses Wachstum ist auf eine gestiegene Kundenzahl und einen höheren Pro-Kopf-Umsatz zurückzuführen. Laut Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. (BNN) haben der "Greta-Effekt" und das gesteigerte Bewusstsein der Verbraucher für Nachhaltigkeit einen deutlich positiven Einfluss auf diese Marktentwicklung. • Die Umsatzerlöse erhöhen sich in 2019 auf 16,8 Mio. Euro, was einer Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr von 11,8% entspricht. Die erhoffte Umsatzsteigerung ist somit eingetreten, sie blieb allerdings 2,8% unter Plan. Durch die gesteigerte Kundenbindung konnten wir ein deutliches Umsatzwachstum mit bestehenden Kunden realisieren. Wie geplant, gab es einen leichten Rückgang der Marge zum Vorjahr. Im Ergebnis beläuft sich der operative Verlust im Jahr 2019 auf 1.524 Mio. Euro. In diesem Betrag sind einmalige Aufwendungen in Höhe von knapp 545 TEuro für Restrukturierungsmaßnahmen und den anstehenden Umzug in ein neues Logistikzentrum enthalten. • Die Ziele in Bezug auf Personalkosten und übrige Gemeinkosten wurden von der Gesellschaft erfüllt bzw. zum Teil sogar übertroffen. Im Ergebnis beläuft sich der operative Verlust im Jahr 2018 auf 1.253 Mio €. • Zum 31.12.2019 beträgt die Bilanzsumme 4.053.675,60 Euro, was einer Erhöhung um 93,0 % entspricht. Grund dafür ist insbesondere der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 1.476.531,83 Euro. Eine Rangrücktrittserklärung über einen Teil des Darlehens in Höhe von 2.520.000 Euro liegt zum Bilanzstichtag vor. Der operative Cashflow war deutlich negativ. • Auch in 2019 gab es einige Veränderungen in der Personalstruktur. So schieden mit Herrn Boguschewski und Herrn Beier zwei Mitglieder der Geschäftsleitung aus. Die Position der Betriebsleitung wurde zusätzlich von Herr Mayer übernommen. Im Lager wurden Umstrukturierung durchgeführt, unter anderem hat Herr Vartuvaroglu (Lagerleitung) das Unternehmen verlassen. In der Folge wurde die Aufgabe der Lagerleitung in Leitung Wareneingang und Leitung Kommissionierung aufgebrochen. • In 2019 kam es zum Entschluss den Standort der Phönix GmbH zu verlegen. Mit dem Vermieter konnte man sich auf eine vorzeitige Beendigung des bestehenden Mietvertrags zum 31.12.2020 verständigen. Nach Abwägung aller strategischen Überlegungen wurde als neuer Standort ein auf Phönix zugeschnittenes Mietobjekt in Gießen / Lützellinden ausgewählt, dass am 01.10.2020 übergeben werden soll. • Aufgrund der geplanten Umsatzsteigerung wird mit einer Reduzierung des operativen Verlustes (EBIT) auf unter 800 TEuro gerechnet. Die geplanten Verluste für das Jahr 2020 werden von der Eigentümerin über Gesellschafterdarlehen finanziert. Zusammenfassend stelle ich gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB fest, dass die Lagebeurteilung durch die Geschäftsführer, insbesondere die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gesellschaft, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben, als plausibel anzusehen ist. 2.1.2 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen Erforderliche Finanzierungsmittel zur Deckung der Verluste stellte der Gesellschafter, die Bio Development AG, in Form von Eigen- und Fremdkapital weiterhin zur Verfügung. Bereits in den Vorjahren war das Stammkapital gegen Bareinlage von T€ 25 um T€ 375 auf T€ 400 erhöht und weitere T€ 1.232 in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Das zum 31. Dezember 2016 mit T€ 1.322 valutierende Darlehen der Gesellschafterin an die Phönix GmbH wurden im Geschäftsjahr 2017 zunächst um T€ 1.100 aufgestockt. Die Modalitäten für das Darlehen wurden in einem Rahmendarlehensvertrag vom 9. Januar 2016 über einen Darlehensrahmen in Höhe von insgesamt T€ 3.500 geregelt. Die in Anspruch genommenen Mittel werden nicht kurzfristig fällig gestellt. Als weitere Kapitalmaßnahme wurde im Oktober 2017 beschlossen, gewährte Darlehen des Gesellschafters in Höhe von T€ 1.000 in Eigenkapital zu wandeln und in die Kapitalrücklage einzustellen. Diese Beträge sollen auf die Inanspruchnahme des Darlehensrahmens angerechnet werden, der somit noch in Höhe von T€ 1.343 zur Verfügung steht. Im Geschäftsjahr 2018 wurden durch die Bio Development AG insgesamt T€ 1.000 im Rahmen mehrere Bareinlagen in die Kapitalrücklage eingestellt. Das zum 31. Dezember 2017 mit € 1.418.287,96 valutierende Darlehen der Gesellschafterin an die Phönix GmbH wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 7. März 2019 zum 31. Dezember 2018 in Höhe von T€ 100 in Eigenkapital umgewandelt und auch in die Kapitalrücklage eingestellt. Zum 31. Dezember 2019 weist die Gesellschaft ein nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von € 1.476.531,83 aus. Die Bio Development AG hat der Phönix GmbH mit Vertrag vom 20. Dezember 2019 ein Darlehen in Höhe von € 2.520.000,00 gewährt. Zur Vermeidung der Überschuldung hat die Bio Development AG mit der Phönix GmbH eine Rangrücktrittsvereinbarung über € 2.520.000,00 zum 20. Dezember 2019 abgeschlossen. Ich weise darauf hin, dass die weitere Entwicklung der Gesellschaft und die Bestandssicherung maßgeblich von der weiteren Unterstützung der Muttergesellschaft abhängig ist. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des mir erteilten Auftrags habe ich gemäß § 317 HGB die Buchführung, den nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags geprüft. Den Lagebericht habe ich daraufhin überprüft, ob er mit dem Jahresabschuss und den bei meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt, Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind. Meine Prüfung hat sich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Ich habe die Prüfung im März 2020 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Rosbach v.d.H. durchgeführt. Die Schlussbearbeitung des Auftrags erfolgte in meinen Geschäftsräumen. Ausgangspunkt meiner Prüfung war der von mir geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 6. März 2019 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2018. Die gesetzlichen Vertreter tragen die Verantwortung für die Rechnungslegung und die gegenüber mir als Abschlussprüfer gemachten Angaben. Meine Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen meiner pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Eine besondere Prüfung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Geld- und Leistungsverkehr (Unterschlagungsprüfung) war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Im Verlaufe meiner Tätigkeit ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, die besondere Untersuchungen in dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten. 3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen habe ich im Rahmen meiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, IDW Prüfungsstandards sowie ggf. erweiternde Bedingungen für den Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für mein Prüfungsurteil bildet. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den Aufgaben meiner Abschlussprüfung, als sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen, sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand meiner Abschlussprüfung. Im Rahmen meines risikoorientierten Prüfungsvorgehens erarbeitete ich zunächst eine Prüfungsstrategie. Diese beruhte auf einer Einschätzung des Unternehmensumfeldes und auf Auskünften der Geschäftsleitung über die wesentlichen Unternehmensziele und Geschäftsrisiken. Meine Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems bin ich wie folgt vorgegangen: Ausgehend von den externen Faktoren, den Unternehmenszielen, der Geschäftsstrategie und den Steuerungs- und Überwachungsprozessen auf der Unternehmensebene habe ich anschließend die Geschäftsprozesse analysiert. In diesem zweiten Schritt der Prozessanalyse habe ich beurteilt, inwieweit die wesentlichen Geschäftsrisiken, die einen Einfluss auf mein Prüfungsrisiko haben, durch die Gestaltung der Betriebsabläufe und der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen reduziert worden sind. Die Erkenntnisse der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems habe ich bei der Auswahl der analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen berücksichtigt. Im unternehmensindividuellen Prüfungsprogramm habe ich die Schwerpunkte meiner Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei habe ich die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet. Die Schwerpunkte meiner Prüfung waren:
Gegenstand meiner Prüfung waren auch die zukunftsbezogenen Angaben im Lagebericht. Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen habe ich mich durch Einholung von Saldenbestätigungen in Stichproben überzeugt. Auswahl, Verfahren und Rücklauf der Saldenbestätigungen standen unter meiner Kontrolle. Die anzufordernden Saldenbestätigungen habe ich risikoorientiert durch bewusste Auswahl festgelegt. Kriterien der Auswahl waren Höhe der einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten und Umfang des Geschäftsverkehrs. Weiterhin wurden Bankbestätigungen von Kreditinstituten und Rechtsanwaltsbestätigungen über schwebende Rechtsstreitigkeiten eingeholt. Alle von mir erbetenen, nach pflichtgemäßen Ermessen zur ordnungsmäßigen Durchführung der Prüfung von den gesetzlichen Vertretern benötigten Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Die Geschäftsführung hat mir schriftlich im Rahmen einer Vollständigkeitserklärung am 31. März 2020 bestätigt, dass alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 berücksichtigt wurden, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten sowie alle erforderlichen Angaben gemacht worden sind. Die Geschäftsleitung hat ferner erklärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gesellschaft sind nach meinen Feststellungen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gesellschaft ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen meiner Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist numerisch geordnet, so dass der Zugriff auf die Belege unmittelbar anhand der Angaben in den Konten möglich ist. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Geschäftsjahr den gesetzlichen Anforderungen. Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen nach dem Ergebnis meiner Prüfung zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in der Buchführung, im nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss und im Lagebericht. Die Buchführung wird von der Gesellschaft IT-gestützt unter Verwendung von Microsoft Dynamics NAV Classic durchgeführt. 4.1.2 Jahresabschluss In dem mir zur Prüfung vorgelegten, nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurden alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen, rechtsformgebundenen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen sowie die Normen des Gesellschaftsvertrags beachtet. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Phönix GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sind nach meinen Feststellungen ordnungsmäßig aus der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden dabei ebenso beachtet wie der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB. Zur Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben, über die von mir nicht an anderer Stelle berichtet wird, stelle ich fest, dass die Berichterstattung im Anhang durch die gesetzlichen Vertreter vollständig und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang ausgeführt wurde. Bei der Aufstellung des Anhangs hat die Gesellschaft die Schutzklausel bezüglich der Angaben der Organbezüge (§ 286 Abs. 4 HGB) zu Recht in Anspruch genommen. 4.1.3 Lagebericht Meine Prüfung hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und mit den bei meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Zudem wurden bei der Aufstellung des Lageberichts die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Die nach § 289 Abs. 2 HGB erforderlichen Angaben sind im Lagebericht enthalten. 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Die Gesamtaussage des Jahresabschlusses ist nicht durch den Übergang auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG beeinflusst. Da sich keine Besonderheiten ergeben haben, stelle ich fest, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen Der Jahresabschluss der Phönix GmbH zum 31. Dezember 2019 ist im Rahmen der Bewertungsgrundsätze gemäß §§ 252 ff. HGB aufgestellt worden. Da der Anhang Angaben enthält, die berichtspflichtig nach § 321 Abs. 2 Satz 3 bis 5 HGB sind, habe ich im vorliegenden Einzelfall entschieden, dass eine Wiederholung oder Zusammenfassung dieser Angaben im Prüfungsbericht nicht zweckmäßig erscheint. 4.2.3 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Rahmen der laufenden Überwachung der Geschäftstätigkeit wurde im Berichtsjahr festgestellt, dass das Eigenkapital der Gesellschaft zum Jahresende 2017 voraussichtlich aufgebraucht sein wird. Zum 31. Dezember 2019 weist die Gesellschaft ein nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von € 1.476.531,83 aus. Die Bio Development AG hat der Phönix GmbH mit Vertrag vom 20. Dezember 2019 ein Darlehen in Höhe von € 2.520.000,00 gewährt. Zur Vermeidung der Überschuldung hat die Bio Development AG mit der Phönix GmbH eine Rangrücktrittsvereinbarung über € 2.520.000,00 zum 20. Dezember 2019 abgeschlossen. 4.3 Vermögens- und Ertragslage 4.3.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur Vermögenslage und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen in T€ für die beiden Abschlussstichtage 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018. Entwicklung der Vermögenslage
Entwicklung der Kapitalstruktur
4.3.2 Ertragslage Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2019 und 2018 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen:
5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung Nach dem Ergebnis meiner Prüfung habe ich am 31. März 2020 dem als Anlagen I bis III beigefügten Jahresabschluss der Phönix GmbH, Rosbach v.d.H., zum 31. Dezember 2019 und dem als Anlage IV beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der von mir an dieser Stelle wiedergegeben wird: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Phönix GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Phönix GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Phönix GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle." Vorstehenden Prüfungsbericht erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt meine vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert meine erneute Stellungnahme, soweit dabei mein Bestätigungsvermerk zitiert oder auf meine Prüfung hingewiesen wird. Ich weise diesbezüglich auf § 328 HGB hin.
Bad Nauheim, 31. März 2020 Artur Bieganski, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Phönix GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Phönix GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Phönix GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Bad Nauheim, 31. März 2020 Artur Bieganski, Wirtschaftsprüfer Fakultative AnlagenRechtliche VerhältnisseGesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 2019 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 zusammen mit dem Lagebericht gebilligt und damit festgestellt. Die von der Geschäftsführung vorgeschlagene Ergebnisverwendung wurde von der Gesellschafterversammlung am 20. Dezember 2019 beschlossen. Der Geschäftsführung wurde für das vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 laufende Geschäftsjahr in der Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 2019 Entlastung erteilt. In der Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 2019 wurde Herr Artur Bieganski Wirtschaftsprüfer, Bad Nauheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde am 5. Dezember 2019 gemäß § 325 HGB offen gelegt. Steuerliche VerhältnisseDie Gesellschaft wird beim Finanzamt Gießen unter der Steuernummer 020/241/22974 geführt. Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 -18 des UStG. Das Unternehmen unterliegt der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Absatz 1 KStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Absatz 1 GewStG. |
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