Rombach
Zahntechnik GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.081,65 |
26.765,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.143,00 |
2.348,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.183,00 |
23.662,00 |
| III.
Finanzanlagen |
755,65 |
755,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
191.534,62 |
229.282,72 |
| I.
Vorräte |
20.609,47 |
15.411,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.383,52 |
102.367,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
114.541,63 |
111.503,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
608,85 |
356,80 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.081,33 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
212.306,45 |
256.405,17 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
105.546,37 |
99.893,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
74.329,31 |
62.097,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.652,47 |
12.231,93 |
| B.
Rückstellungen |
44.373,75 |
92.986,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
62.386,33 |
63.525,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
212.306,45 |
256.405,17 |
Anhang
zur HANDELSBILANZ und Gewinn- und Verlustrechnung zum
31. Dezember 2010
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB
aufgeführten Größenmerkmalen als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen und deshalb
gemäß § 316 HGB nicht
prüfungspflichtig.
Eine Vollständigkeitserklärung, in welcher
der Geschäftsführer versichert, dass alle zur
Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Unterlagen
und Auskünfte zur Verfügung gestellt bzw. erteilt
wurden, liegt vor.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung der Gliederungsvorschriften des
§ 266 HGB, sowie den Sondervorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Soweit im Wirtschaftsjahr von
der Gliederung des Vorjahres abweichende Positionen der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wurden,
wurde das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach §
265 Abs. 1 HGB durch Anpassung der Vorjahreszahlen im
Erläuterungsbericht entsprochen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, soweit deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist.
Geringwertige Wirtschaftsgüter deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, 410,00 Euro nicht
überschreiten, werden gemäß § 6 Abs. 2
EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens deren Wert 150,00 Euro, aber nicht
1.000,00 Euro übersteigen, wurde in den Jahren 2008
und 2009 ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird
gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr
der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich der Nebenkosten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden ausgehend von den
Anschaffungskosten zum Nennwert vermindert um
Wertberichtigungen unter Berücksichtigung des
erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos
angesetzt.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten gebildet
worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Rombach Zahntechnik GmbH hat zum 01.01.2010 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sogenannten PUC-Methode (projected unit credit)
erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,25% zum
31.12.2009 bzw. 5,15% zum 31.12.2010, sowie eine erwartete
Lohn- und Gehaltssteigerung von 0,00% zugrunde gelegt.
Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr
2005 verwendet. Die Berechnungen erfolgten aufgrund von
Erfahrungswerten der Volkswohl Bund Versicherungen.
Zum 01.01.2010 ergibt sich aus der Neuberechnung der
Pensionsrückstellung eine Unterdotierung in Höhe
von 5.859,00 €. Die Rombach Zahntechnik GmbH
entscheidet sich für die Ausübung des Wahlrechts
nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der
erforderlichen Zuführung über den längst
möglichen Zeitraum von 15 Jahren. Folglich wird
beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 in jeden Jahr ein
Betrag von 390,60 € den Pensionsrückstellungen
erfolgswirksam zugeführt. Zum 31.12.2010 beträgt
der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der
Unterdotierung 5.468,40 €.
Die Pensionsrückstellung beträgt 92.254,60
€. Der verpfändete Anteil der
Rückdeckungsversicherung beträgt 59.490,00
€. Dieser wurde nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit
der Pensionsrückstellung verrechnet so dass in der
Bilanz zum 31.12.2010 insgesamt 32.764,60 € als
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen ausgewiesen sind.
Die entstandenen aktiven latenten Steuern in
Höhe von 1.081,33 € werden gesondert ausgewiesen.
Abzüglich darauf entfallender passiver Steuerlatenzen
in Höhe von 0,00 € sind gemäß §
268 Abs. 8 HGB 1.081,33 € zur Ausschüttung
gesperrt.
D. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
folgenden Personen geführt:
Herr Ulrich Rombach
E. Unterschrift der Geschäftsführung
Karlsruhe, den 22. Juli 2011
Ulrich Rombach
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2011 festgestellt.
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