Customer Support Technologies GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Per Anders Dr. Ingemarsson seit 6.9.2024 | Geschäftsführer |
Michael Barz seit 3.11.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Makino Milling Machine Co., Ltd | 99.00% |
MAKINO J Co., Ltd. | 1.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MAKINO Europe GmbHKirchheim unter TeckKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 (1. April 2022 - 31. März 2023)I. Allgemeine Informationen über den Konzern 1. Geschäftsmodell 2. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 1. Makroökonomisches und branchenspezifisches Umfeld 2. Geschäftsverlauf 3. Finanzlage a. Ertragslage b. Vermögenslage 4. Finanzielle Leistungsindikatoren 5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren III. Prognosebericht IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht 2. Chancenbericht 3. Gesamtaussage I. Allgemeine Informationen über den Konzern 1. Geschäftsmodell Die Makino Europe Gruppe vertreibt und liefert Bearbeitungszentren, Funkenerosionsmaschinen, Zerspanungs- und Fertigungstechnologien sowie schlüsselfertige Projekte und erbringt entsprechende Dienstleistungen für den europäischen Markt. Die Gruppe ist einer der führenden Technologie- und Dienstleistungsanbieter in Europa in ihrem Branchensegment. Organisationsstruktur Die Makino Europe GmbH fungiert als Holdinggesellschaft der Makino Europe Gruppe und ist mit einem Beteiligungsanteil von 99 % eine Tochtergesellschaft von Makino Milling Machine Co. Ltd. mit Sitz in Tokio, Japan. Weitere 1 % der Anteile werden von der Makino J Co. Ltd. gehalten. Makino Milling Machine Co. Ltd. ist ein weltweit operierendes Unternehmen, das an der Börse Tokio notiert ist und den Konzernabschluss der Gruppe aufstellt. Die Makino Europe Gruppe besteht aus einzelnen Gesellschaften, die vor allem als Vertriebs- und Servicegesellschaften in verschiedenen Ländern agieren. Diese sind in regionale Einheiten eingeteilt, die von zentralisierten Konzernfunktionsbereichen unterstützt werden.
Die regionalen Einheiten werden von folgenden Konzernfunktionsbereichen unterstützt:
Zusätzlich zu den regionalen Einheiten hat die Customer Support Technologies GmbH im Geschäftsjahr 2022/2023 ihre Aktivitäten mit den Schwerpunkten digitale Technologien, Remote Support und Verkauf von Verbrauchsmaterial weiter ausgeweitet. Rechtliche Struktur Die rechtliche Struktur der Makino Europe Gruppe stellte sich zum 31. März 2023 folgendermaßen dar:
Geschäftsleitung Die Verantwortung für die Leitung der Makino Europe Gruppe während des Geschäftsjahres 2022/2023 trugen die folgenden Personen: Geschäftsführer und Chief Executive Officer: Dr. P. A. Ingemarsson Leiter der regionalen Einheiten
Leiter der Konzernbereiche:
Geschäftsbereiche In den folgenden Geschäftsbereichen vertreiben und liefern die regionalen Einheiten der Makino Europe Gruppe Maschinen und bieten Dienstleistungen an: Werkzeug- und Formenbau
Produktionsmaschinen
Massenproduktion
Luft- und Raumfahrt
Kundendienst
2. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die sich auf technische Aspekte der Produkte beziehen, werden ausschließlich von der Muttergesellschaft der Gruppe, Makino Milling Machine Co. Ltd., Tokio, Japan, und von Makino Asia, Singapur, durchgeführt. II. Wirtschaftsbericht 1. Makroökonomisches und branchenspezifisches Umfeld Europäische Wirtschaft Der russische Einmarsch in der Ukraine am 24. Februar 2022 hatte im Geschäftsjahr 2022/2023 einen herausragenden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung. Die Aussichten für die Entwicklung der Weltwirtschaft verschlechterten sich im ganzen letzten Geschäftsjahr durch den andauernden Krieg, wobei die Folgen des Kriegs in Europa am stärksten zu spüren waren. Anhaltend hohe Kosten für Energie und Rohstoffe hatten negative Auswirkungen auf privatwirtschaftliche Investitionen und Konsumausgaben. Der Wegfall von Nahrungs- und Düngemittelexporten insbesondere aus der Ukraine, aber auch aus Russland, führte zu rasant steigenden Lebensmittel- und Futtermittelpreisen. All diese Faktoren trieben insbesondere in Europa and Nordamerika die Inflation stark an, die ein Niveau erreichte, das seit den 1980er Jahre nicht mehr gemessen worden war. Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und Privathaushalte in diesen Ländern wurden jedoch durch eine Erhöhung der Staatsausgaben finanziell entlastet. Eine der Konsequenzen eines starken Anstiegs der Staatsverschuldung war jedoch eine deutliche Erhöhung der Fremdkapitalkosten. Dies wirkte sich negativ auf Investitionen von Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe und Konsumausgaben aus und trag außerdem dazu bei, dass mehrere größere Banken in eine Schieflage gerieten. Erst im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2022/2023 begann die Inflation sich abzuschwächen, als die Energiepreise sanken und Lebensmittelprise nicht mehr ganz so schnell anstiegen. Die Wirtschaft des Euroraums zeigte sich trotz extrem hoher Energiepreise und einem entsprechenden Verlust an Kaufkraft weiter widerstandsfähig genug, um einen Produktionsrückgang bis zum letzten Quartal des Jahres 2022 zu vermeiden. Danach sank die Produktion im Euroraum um 0,1 % und in der EU um 0,2 %. Im 1. Quartal 2023 verringerte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum saisonbereinigt um 0,1 %, während es in der EU um 0,1 % anstieg. Das BIP in Deutschland, das wirtschaftsstärkste Mitgliedsland innerhalb Europas, begann im 1. Quartal des aktuellen Jahres wieder zu sinken, obwohl weiterhin ein leichter Anstieg für 2023 erwartet wird.
Tabelle 1 Quelle: Frühjahrsprognose der Europäischen Kommission, S. 158, Mai 2023 Werkzeugmaschinenbau Die oben beschriebenen Ereignisse wirkten sich negativ auf die Industrieproduktion in Europa aus, die sich von 7,0 % im Jahr 2021 auf 0,3 % im Jahr 2022 verringerte. Die Zahlen für die globale Industrieproduktion sanken weniger dramatisch und gingen von 7,1 % im Jahr 2021 auf 2,6 % im Jahr 2022 zurück. Die Industrieproduktion in Europa wird voraussichtlich im Jahr 2023 um 1,0% sinken. Wie die vier aufgeführten Länder zeigen, waren die Wachstumsraten bei der Industrieproduktion in Europa stark unterschiedlich und reichten z. B. von -0,5 % in Deutschland bis +10,9 % in Polen. Was die für 2023 prognostizierten Wachstumsraten betrifft, so wird für Deutschland (+0,3 %) und Italien (+1,2 %) eine leichte Erholung, für Frankreich (-0,3 %) und Polen (-1,0 %) jedoch ein Rückgang erwartet. Ein Anstieg der Werkzeugmaschinenumsätze von 13,7 % in Europa fiel im Jahr 2022 nur wenig geringer aus als im Vorjahr. Werden jedoch die im Jahr 2022 generell hohen Inflationsraten berücksichtigt, dann wurde ein deutlich niedrigerer realer Anstieg verzeichnet. Die Werkzeugmaschinenumsätze in den vier aufgeführten Ländern fielen sehr unterschiedlich aus. Im Jahr 2022 erhöhten sich die Umsätze in Deutschland um 16,2 %, in Italien um 28,8 %, in Frankreich um 14,8 % und in Polen um 6,9 %. Für 2023 wird ein niedrigerer Anstieg der Werkzeugmaschinenumsätze in Europa erwartet als im Jahr 2022 (+7,0 %), wobei ein Anstieg der prognostizierten weltweiten Werkzeugmaschinenumsätze noch geringer ausfallen wird als in Europa (+2,6 %).
Quelle: Oxford Economics Global Outlook Spring 2023 Bitte beachten Sie, dass sich die "Europa"-Daten für die Industrieproduktion auf den Euroraum beziehen. 2. Geschäftsverlauf Auftragseingang Angesichts der Tatsache, dass das Geschäftsjahr 2021/2022 noch von der Pandemie betroffen war, konnte das Geschäftsjahr 2022/2023 nur besser verlaufen, da die meisten COVID-19-bedingten Einschränkungen gelockert wurden. Der Auftragseingang erhöhte sich um 12 % gegenüber dem Vorjahr. Angesichts der anhaltenden Schwierigkeiten, die sich aus den massiv steigenden Energie- und Rohstoffpreisen und hohen Inflationsraten in Europa ergaben, verzeichnete Makino einen bemerkenswerten Anstieg der Aufträge. Zu erwähnen ist jedoch, dass die Entwicklung des Auftragseingangs der einzelnen Geschäftsbereiche sehr unterschiedlich verlief. Der Geschäftsbereich Luft- und Raumfahrt profitiert von einer Erholung der zivilen Luftfahrbranche und verzeichnete einen Anstieg des Auftragseingangs von 165 %. Der Geschäftsbereich Werkzeug- und Formenbau verzeichnete einen Rückgang der Aufträge von 22 %.
Italien ist nicht mehr das erfolgreichste Land, da der Wert der in Italien vereinbarten Aufträge zur Lieferung von Maschinen von 34,6 Millionen Euro im Vorjahr auf 33,5 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2022/2023 nach einer Reduzierung staatlicher Zuschüsse sank. Das höchste Umsatzvolumen erzielte die Region Nordeuropa & Kontinentaleuropa, die Aufträge in Höhe von 65,8 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2022/2023 verzeichnete, die im Vergleich zu 60,7 Millionen Euro im Vorjahr um 8 % anstiegen. Den größten Zuwachs von 49 % verzeichnete die Region Zentraleuropa, deren Aufträge sich von 10,1 Millionen Euro auf 15,0 Millionen Euro erhöhten. Die Region Atlantisches Europa entwickelte sich ebenfalls gut, deren Aufträge um 28 % von 24,2 Millionen Euro im Vorjahr auf 30,8 Millionen Euro im Berichtsjahr anstiegen, insbesondere aufgrund eines Aufschwungs in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Nettoumsatz Der Konzernnettoumsatz lag im Geschäftsjahr 2022/2023 mit 123,8 Millionen Euro um 28 % über dem Vorjahreswert von 96,5 Millionen Euro. Besonders hervorzuheben sind die herausragenden Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr in Italien (+60 %), Zentraleuropa (+53 %) und dem Atlantischen Europa (+35 %).
Im Geschäftsjahr 2022/2023 verzeichneten alle Geschäftsbereiche ein Umsatzwachstum, obwohl sich die erzielten Umsätze sehr unterschiedlich entwickelten. Die Geschäftsbereiche Werkzeug- und Formenbau, Kundendienst & Andere, Luft- und Raumfahrt und Produktionsmaschinen steigerten ihre Umsätze um 9 %, 9 %, 58 % bzw. 36 %.
3. Finanzlage a. Ertragslage Für das Geschäftsjahr 2022/2023 weist die Makino Europe Gruppe ein Nettoergebnis von +1,9 Millionen Euro aus, das um 0,8 Millionen Euro über dem Planwert von +1,1 Millionen Euro und um 1,8 Millionen Euro über dem Vorjahreswert von 0,1 Millionen Euro liegt. Zu dieser positiven Entwicklung trug vor allem ein deutlicher Umsatzanstieg (+ 27,3 Millionen Euro Nettoumsatz) im Vorjahresvergleich bei. Der Gesamtumsatz von 123,8 Millionen Euro entsprach dem budgetierten Wert und führte zu einem Anstieg des Bruttogewinns von +5,3 Millionen Euro im Vorjahresvergleich. Die betrieblichen Aufwendungen überstiegen den Vorjahreswert um 3,4 Millionen Euro, obwohl die Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz unter dem Niveau des Vorjahres lagen. Zu dieser Entwicklung führten insbesondere höhere Kosten für Gehälter und Fremdmonteure. Zusätzliche Aufwendungen waren insbesondere auf eine Rückstellung für Bonuszahlungen zurückzuführen, da in den Pandemiejahren 2020/2021 und 2021/2022 keine Bonuszahlungen geleistet wurden. Mit dem Umzug des Lagers von Hamburg nach Reichenbach in der Nähe unseres Firmensitzes in Kirchheim unter Teck wurde die Schließung des Standorts Hamburg endgültig abgeschlossen. Die in Vorjahren ausgewiesene restliche Restrukturierungsrückstellung wurde bei Anfall der Umzugskosten verbraucht. b. Vermögenslage Die liquiden Mittel stiegen um 3,4 Millionen Euro auf 29,0 Millionen Euro aufgrund eines positiven Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit. Zum 31. März 2023 lagen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 32,4 Millionen Euro höher als zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres (26,3 Millionen Euro). Darin spiegelt sich das gestiegene Umsatzvolumen wider, wobei die Umsätze insbesondere im März 2023 die im März 2022 erzielten Umsätze um 6,0 Millionen Euro überstiegen. Die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen auf 9,9 Millionen Euro. Sie enthielten vor allem Umsatzsteuererstattungsansprüche, die von Monat zu Monat stark schwanken können. Die Vorräte erhöhten sich von 42,0 Millionen Euro zum Ende des Geschäftsjahres 2021/2022 auf 54,0 Millionen Euro zum Ende des Geschäftsjahres 2022/2023. Höhere Vorratsbestände sind auf einen planmäßigen Anstieg der Anzahl der Maschinen im Bestand in Europa als Ausgleich für längere Lieferzeiten für in Japan hergestellte Maschinen und die Tatsache zurückzuführen, dass Kunden immer noch kurze Maschinenlieferzeiten verlangen. Die Nutzungsrechte werden in der Bilanz unter den Sachanlagen und die Leasingverbindlichkeiten unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Anstieg der Vermögenswerte für Nutzungsrechte um 0,7 Millionen Euro von 1,4 Millionen Euro auf 2,1 Millionen Euro resultiert insbesondere aus dem neu gemieteten Lager in Reichenbach und neu gemieteten Büro in Hamburg. Beide Mietobjekte haben eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten mit Laufzeiten zwischen einem und fünf Jahren erhöhten sich um 0,9 Millionen Euro von 0,2 Millionen Euro auf 1,1 Millionen Euro. Dies lag auch im Wesentlichen an dem neu gemieteten Gebäude und Büro. Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten reduzierten sich um 0,2 Millionen Euro von 1,2 Millionen Euro auf 1,0 Millionen Euro. Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen von 7,4 Millionen Euro auf 5,6 Millionen Euro ist hauptsächlich auf die Auflösung und den Verbrauch von Rückstellungen für Restrukturierung zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen von 3,3 Millionen Euro am 31. März 2022 auf 4,2 Millionen Euro am 31. März 2023. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthielten Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Maschinen und Teilen, die fast vollständig von verbundenen Unternehmen bezogen wurden. Zum 31. März 2023 beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf 45,0 Millionen Euro, verglichen mit 34,7 Millionen Euro zum 31. März 2022. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entwickelte sich entsprechend dem Anstieg der Kundennachfrage und des Umsatzes. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Aufträgen von 16,4 Millionen Euro auf 24,1 Millionen Euro steht im Einklang mit dem gestiegenen Auftragseingang. In den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 7,4 Millionen Euro (Vorjahr: 5,6 Millionen Euro), Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von 3,1 Millionen Euro (Vorjahr: 2,2 Millionen Euro), personalbezogene Verbindlichkeiten aus Bonuszahlungen, Überstunden und Urlaub in Höhe von 4,3 Millionen Euro (Vorjahr: 0,6 Millionen Euro) sowie Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern in Höhe von 0,7 Millionen Euro (Vorjahr: 0,6 Millionen Euro) enthalten. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 15,0 Millionen Euro auf 5,0 Millionen Euro reduziert. Gleichzeitig erhöhten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 0,0 Millionen Euro zum 31. März 2022 auf 10,0 Millionen Euro zum 31. März 2023. Zwei der drei bestehenden Bankdarlehen mussten umgegliedert werden, weil sie kurze Restlaufzeiten hatten. Die Bankverbindlichkeiten sind durch eine Bürgschaft der Muttergesellschaft, Makino Milling Machine Co. Ltd. in Tokio, Japan besichert. Im Geschäftsjahr 2022/2023 betrug der Netto-Cashflow -7,1 Millionen Euro (Vorjahr: 23,5 Millionen Euro). Der Rückgang des operativen Cashflows von 21,0 Millionen Euro im Vorjahr auf 5,4 Millionen Euro zum 31. März 2023 resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung des Betriebskapitals. Der Investitions-Cashflow lag zum Ende des Geschäftsjahres 2022/2023 bei -10,6 Millionen Euro (Vorjahr: -0,4 Millionen Euro); davon betreffen -10,0 Millionen Euro die Umgliederung von Termineinlagen. Der Finanzierungs-Cashflow betrug -1,9 Millionen Euro und resultierte im Wesentlichen aus der Begleichung von Leasingverbindlichkeiten von -1,5 Millionen Euro (Vorjahr: der Finanzierungs-Cashflow betrug 2,9 Millionen Euro und resultierte aus einer Kapitalzuführung von 15,0 Millionen Euro und der gegenläufigen Rückzahlung einer kurzfristigen Kreditlinie von -10,3 Millionen Euro). Die Makino Europe GmbH war stets in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Das konsolidierte Eigenkapital erhöhte sich von 27,8 Millionen Euro am Ende des Geschäftsjahres 2021/2022 auf 30,2 Millionen Euro am Ende des Geschäftsjahres 2022/2023 aufgrund eines Nettogewinns von +1,9 Millionen Euro und Auswirkungen auf das sonstige Gesamtergebnis von +0,5 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2022/2023. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren A. Umsatz pro Mitarbeiter Bei einem Gesamtumsatz von 123,8 Millionen Euro und durchschnittlich 202 Mitarbeitern (ohne die 15 Mitarbeiter des Internationalen Innovationszentrums in Aachen, deren Gehälter von der Makino Milling Machine Co. Ltd. erstattet werden), stieg der Konzernumsatz pro Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2022/2023 auf 613.600 Euro (Vorjahr: 435.200 Euro). B. Debitorenlaufzeit Im Geschäftsjahr 2022/2023 dauerte es durchschnittlich 3,1 Monate, um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden einzuziehen (Vorjahr: 3,2 Monate). C. Lagerumschlagshäufigkeit Da die Umsätze und Vorratsbestände im gleichen Verhältnis anstiegen, blieb die Umschlagshäufigkeit der Vorräte von 2,3 im Geschäftsjahr 2022/2023 gegenüber dem Vorjahr stabil. 5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Werte, die wir in unserem Unternehmen leben, sind die Visitenkarte von Makino Europe. Sie bestimmen, in welchem Licht unsere Kunden, Zulieferer, Mitarbeiter, Vertreter und andere, mit denen wir in Kontakt stehen, uns sehen. Unser Ziel ist es, die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen und Loyalität zu verdienen. Wir führen unser Geschäft mit einem Höchstmaß an Transparenz. Wir konzentrieren uns darauf, Höchstleistungen zu erzielen und erreichen unsere gemeinsamen Ziele durch Teamwork. Wir tragen aktiv zur Globalisierung und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der Makino-Gemeinschaft bei. Integrität und Geschäftsethik sind integrale Bestandteile der Organisation. Da die wissenschaftlichen Beweise für den vom Menschen verursachten Klimawandel immer deutlicher werden, konzentriert sich das Unternehmen zunehmend auf nachhaltige Lösungen bei der Entwicklung, Herstellung und Lieferung seiner Produkte und Dienstleistungen. Als ein Unternehmen, das langlebige Maschinen für Fertigungsanwendungen in einer Vielzahl von Branchen herstellt, ist sich Makino Europe der Rolle, die es bei der Sicherung der Lebensqualität spielen kann, jetzt und in Zukunft voll bewusst. Beispiele für Makinos Engagement zur Minimierung der Umweltauswirkungen sind die energiesparenden Merkmale seiner Bearbeitungszentren sowie die verstärkte Verwendung ungiftiger Kühlflüssigkeiten. Vom 31. März 2022 bis zum 31. März 2023 stieg die Zahl der Mitarbeiter von 212 auf 218. Makino Europe stellt weiterhin gezielt vor allem technisch qualifiziertes Personal ein und entwickelt es weiter, um die Kunden optimal zu betreuen und die Herausforderungen bei der Gewinnung neuer Kunden zu meistern. III. Prognosebericht Die Aussichten für das Geschäftsjahr 2023/2024 werden weiterhin von den wirtschaftlichen Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine und dem damit verbundenen Inflationsschub in ganz Europa überschattet. Obwohl Inflation und Energiepreise in der ersten Hälfte des Jahres 2023 gesunken sind, ist jede Prognose über die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2023/2024 angesichts der unsicheren politischen Stimmung und Stimmung in der europäischen Wirtschaft weiterhin mit Unsicherheiten behaftet. Angesichts des Auftragsbestands von 88,7 Millionen Euro am 31. März 2023, der für das Geschäftsjahr 2023/2024 geplanten Umsätze und der für die ersten Quartale des Geschäftsjahres 2023/2024 erwarteten moderaten Auftragseingänge sind ein budgetierter Umsatzanstieg auf 130,1 Millionen Euro und ein Jahresergebnis von 1,3 Millionen Euro trotzdem recht konservativ angesetzt, obwohl sich inflationäre Effekte voraussichtlich wesentlich auf unsere Aufwendungen auswirken werden.
IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht a. Internes Kontrollsystem Die Makino Europe GmbH unterhält ein internes Kontrollsystem (IKS), um die Integrität und Zuverlässigkeit der Rechnungslegungsinformationen (einschließlich Anhangerstellung und Lageberichterstattung), die internen und externen Interessengruppen zur Verfügung gestellt werden, zu gewährleisten. Das rechnungslegungsbezogene IKS beinhaltet Grundsätze, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen zur Sicherstellung einer vollständigen, richtigen und zeitnahen Erfassung von Geschäftsvorfällen unter Einhaltung der regulatorischen Vorgaben. Das IKS umfasst eine Reihe struktureller und betrieblicher Vorkehrungen, die auf einem implementierten System von J-SOX basieren mit Fokus auf das Vier-Augen-Prinzip, die Funktionentrennung in größtmöglichem Umfang, Richtlinien, Verfahrensanweisungen und Genehmigungsprozesse, die durch ein internes Informations- und Kommunikationssystem unterstützt werden. Fehlerverhindernde und -aufdeckende Maßnahmen sind in Form von systemunterstützten und manuellen Kontrollen in die Prozesse integriert oder als Überwachungskontrollen im Verantwortungsbereich von Abteilungsleitern eingerichtet. b. Risikomanagement des Unternehmens Die Makino Europe GmbH ist eine Tochtergesellschaft des weltweit tätigen Konzerns Makino Milling Machine Co. Ltd., Japan. Die Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem von Makino Milling Machine Co. Ltd., Japan, eingebunden, dessen Ziel die Erkennung, Bewertung und Steuerung der wesentlichen Risiken ist, um den Fortbestand der Unternehmensgruppe sicher zu stellen. Wesentliche Elemente des Risikomanagementsystems sind die Interne Revision, das Controlling und das Berichtswesen. Die Konzernführung gibt durch zeitnahe und klare Instruktionen sowie durch geeignete Unterlagen die Unternehmensziele vor und überwacht den Geschäftsverlauf durch ein rollierendes Controlling- und Berichtswesen. Transaktionen, die möglicherweise Risiken beinhalten, können nur in Abstimmung mit Geschäftsführung und Konzernleitung erfolgen. c. Makroökonomische, branchenspezifische und mit dem Ukraine-Krieg verbundene Risiken Da die Makino Europe Gruppe in kapitalintensiven Branchen tätig ist, ist sie besonders anfällig für Schwankungen in der Wirtschaft, insbesondere in der Produktion. Die Entwicklung des makroökonomischen und branchenspezifischen Umfelds, in dem die Gruppe tätig ist, wird in Abschnitt II.1 ausführlich beschrieben. Die historischen Dimensionen der makroökonomischen und branchenspezifischen Risiken im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und der hohen Inflation müssen hier jedoch erwähnt werden. Stark schwankende Energiekosten, steigende Rohstoffkosten und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine stellen zusätzliche Risiken dar. Allerdings hat ein positiver Nebeneffekt von coronabedingten Kontaktbeschränkungen weiterhin positive Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von Makino und den ökologischen Fußabdruck. Die Entwicklung neuer Kundendiensttechnologien ermöglicht nun die Fernwartung von Kundenmaschinen und damit eine schnelle Störungsbehebung ohne physische Eingriffe von Makino-Außendiensttechnikern. Fernwartung bedeutet schnellerer Kundendienst, eine deutliche Verkürzung der jährlichen Fahrtzeiten von Kundendiensttechnikern und entsprechend niedrigere CO 2 -Emissionen. Makino Europe arbeitet weiter an der Entwicklung von Überwachungssystemen, die es den Makino-Servicezentren ermöglichen, Ausfälle vorherzusagen, vorbeugende Wartung zu planen, Maschinenstillstände zu minimieren und vorbeugende Wartungsverträge anzubieten, die Kunden einen konkreten Nutzen verschaffen. d. Operative Risiken Das Währungsrisiko ist zu vernachlässigen. Nahezu alle Einkäufe des Konzerns von Maschinen und Komponenten werden in Euro abgewickelt. Ebenso werden fast alle Verkäufe in Euro abgerechnet. Hauswährung für alle Tochterunternehmen des Konzerns, außer Makino Sp. z o.o., ist der Euro. Auch in Polen werden die Verkäufe fast immer in Euro abgewickelt. Der Beschaffungsprozess ist kaum risikobehaftet, da die Maschinen und die meisten Komponenten von verbundenen Unternehmen eingekauft und in den im Allgemeinen politisch stabilen Ländern Japan, Singapur und Indien hergestellt werden. Eine deutliche Verlängerung der Lieferzeiten entlang der Lieferkette führt zu längeren Lieferzeiten für Maschinen. Um das Risiko von Auftragsverlusten aufgrund langer Lieferzeiten zu mindern und an der Markterholung zu partizipieren, wurde der Bestand an Lagermaschinen deutlich erhöht. Makino Milling Machine Co. Ltd., das Mutterunternehmen der Makino Europe Gruppe, hat seinen Hauptsitz in Tokio, Japan, und verfügt über Produktionsstätten in den Präfekturen Kanagawa und Yamanashi, Japan. Im Geschäftsjahr 2022/2023 hat Makino Milling Machine Co. Ltd. ohne Unterbrechungen Maschinen und Ersatzteile an die Makino Europe Gruppe geliefert. Dasselbe galt für Makino Asia Pte Ltd. Singapur, eine Tochtergesellschaft von Makino Milling Machine Co. Ltd., die ebenfalls Maschinen an die Makino Europe Gruppe liefert. Forderungsausfallrisiken durch uneinbringliche Forderungen und säumige oder ausfallende Kunden können nie ganz ausgeschlossen werden. Als Gegenmaßnahme und Geschäftspolitik wird für Maschinenbestellungen normalerweise eine Anzahlung verlangt. Da der Kundenstamm der Gruppe breit gefächert ist und nicht von einem einzigen Großkunden dominiert wird, sind die Auswirkungen des Ausfalls eines Kunden begrenzt. Rechtliche Risiken können sich theoretisch durch Gewährleistungsansprüche aus dem operativen Geschäft ergeben. Der Konzern begrenzt diese Risiken durch die Anwendung international anerkannter Lieferbedingungen, so dass wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns unwahrscheinlich sind. e. Finanzielle Risiken Die von den Banken gewährten Kreditlinien waren ausreichend, um dem Konzern das Management seines Working Capital und die Durchführung geplanter Investitionen im Geschäftsjahr 2022/2023 zu ermöglichen. Dies galt auch, obwohl der Markt in zunehmendem Maße längere Zahlungsfristen und zusätzliches finanzielles Entgegenkommen fordert. Die MAKINO Europe Gruppe verfügt über eine langfristige Beziehung zu ihren Banken. Die Muttergesellschaft Makino Milling Machine Co. Ltd. mit Sitz in Tokio, Japan, gewährt zuverlässig ihre Unterstützung, um die kontinuierliche finanzielle Stabilität der Makino Europe Gruppe zu gewährleisten. Zur Finanzierung des weiteren Wachstums von Makino Europe und insbesondere der neuen Geschäftsfelder, die von der neu gegründeten Customer Support Technologies GmbH entwickelt werden, stellte die Muttergesellschaft Makino Milling Machine Co. Ltd. mit Sitz in Tokio, Japan, im Dezember 2021 eine Kapitalzuführung in Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung. Liquiditätssicherung Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen. Ziel des Liquiditätsmanagements der Makino Europe Gruppe ist die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch einen ausreichenden Bestand an Liquiditätsreserven und fest zugesagten Kreditlinien sowie die Optimierung des gruppeninternen Liquiditätsausgleichs. Zur Liquiditätssicherung bestehen unverändert gegenüber dem Vorjahr mit drei Banken vereinbarte Kreditlinien in Höhe von bis zu 50,0 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Bürgschaft der Muttergesellschaft Makino Milling Machine Co. Ltd. mit Sitz in Tokio, Japan, gesichert. Kreditrisiko Es werden Vorkehrungen getroffen, um das Kreditrisiko bei den Forderungen des Unternehmens zu mindern. Das Kreditrisiko wird auf der Grundlage der Anzahl der Tage bewertet, an denen die Gegenparteien ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Preisänderungsrisiko Wesentliche Preisänderungsrisiken bestehen nicht, da die Gesellschaften der Makino Europe Gruppe die Maschinen ausschließlich von Konzerngesellschaften der Makino Milling Machine Co. Ltd., Tokio, Japan, einkaufen. f. Sonstige wesentliche Risiken Die Makino Europe Gruppe sieht keine sonstigen wesentlichen Risiken. 2. Chancenbericht Seit der Pandemie, deren Folgen die Weltwirtschaft belasteten, wird mehr Gewicht auf Branchen gelegt, die weniger empfindlich auf wirtschaftliche Abschwünge reagieren, z. B. Medizintechnik, Lebensmittel, Verpackung, Geländefahrzeuge und Hydraulik. Die Luft- und Raumfahrtbranche, in der Makino besonders stark aufgestellt ist, profitiert von der boomenden Nachfrage nach Reisen, insbesondere touristischen Reisen, seit Aufhebung der COVID-19- bedingten Beschränkungen. Die Halbleiterindustrie, in der Makino mit einer Reihe von Referenzkunden seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat, entwickelt sich weiterhin vielversprechend. Werkzeugmaschinen spielen in den Produktionsprozessen all dieser Branchen eine Schlüsselrolle, und die Geschäftsbereiche der Gruppe sind alle gut aufgestellt, um sich bietende Absatzchancen zu nutzen. Die Entwicklung neuer Kundenservice-Technologien ermöglicht die Fernwartung von Kundenmaschinen, was die Kundenzufriedenheit voraussichtlich steigern und mittelfristig zu einer Erhöhung der Auftragserlöse führen wird. Die Makino Europe Gruppe arbeitet weiter daran, die Komplexität der Organisationsstruktur zu reduzieren, um die damit verbundenen Kosten zu senken und die rechtlichen Risiken zu minimieren. 3. Gesamtaussage Trotz der unsicheren Stimmung in der europäischen Wirtschaft erwartet die Makino Europe Gruppe für das Geschäftsjahr 2023/2024 eine Umsatzsteigerung (siehe IV. Prognosebericht). Diese Prognose basiert auf einem guten Auftragsbestand zum Ende des Geschäftsjahres 2022/2023 und einem erwarteten anhaltenden Aufschwung der Luft- und Raumfahrtindustrie.
Kirchheim unter Teck, 30. September 2023 Dr. P. Anders Ingemarsson Konzernbilanz zum 31. März 2023AKTIVA
PASSIVA
Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. April 2022 bis 31. März 2023
Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31. März 2023
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023
A. Grundlagen und Methoden 1. Allgemeine Grundlagen Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i.V.m. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Allen gültigen Vorschriften für das Geschäftsjahr bis zum 31. März 2023 wurde Rechnung getragen. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. Bis zum 5. November 2017 war die MAKINO Europe GmbH (nachfolgend: "die Gesellschaft") im Handelsregister der Stadt Hamburg unter der Nummer HRB 21142 eingetragen. Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Sitzes der Geschäftsleitung wurde der Firmensitz der Gesellschaft nach Kirchheim unter Teck verlagert. Seit dem 6. November 2017 ist die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 762731 eingetragen. Die Gesellschaft hält jeweils 100 % (unmittelbar und mittelbar) der Anteile an den folgenden Tochterunternehmen:
Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der MAKINO Milling Machine Co. Ltd., Tokio, Japan, einer weltweit tätigen Firmengruppe, die an der Tokioter Börse notiert ist. Die MAKINO Milling Machine Co. Ltd., Tokio, Japan ist der Gesellschafter, der 99 % der Anteile hält und das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. 1 % werden von MAKINO J Co. Ltd, Kanagawa, Japan gehalten. Das konsolidierte Ergebnis der Gesellschaft wird in das Ergebnis des Konzernabschlusses der MAKINO Milling Machine aufgenommen. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen ist der Einkauf und der Vertrieb von Werkzeugmaschinen auf dem europäischen Markt sowie der Service für die verkauften Maschinen. Konsolidierungsmethode Die Tochterunternehmen MAKINO GmbH, Customer Support Technologies GmbH, Kirchheim u.T., Deutschland, MAKINO S.r.l, Italien, MAKINO S.A.S, Frankreich, MAKINO s.r.o, Slowakei, MAKINO s.r.o, Tschechien und MAKINO Sp. z o.o., Polen wurden, wie im letzten Geschäftsjahr vollkonsolidiert in den Konzernabschluss aufgenommen. Die deutschen Tochtergesellschaften MAKINO GmbH und Customer Support Technologies GmbH erfüllen die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB und sind daher von den dort geregelten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten befreit. Konzerngesamtergebnisrechnung Die Konzerngesamtergebnisrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. 2. Fremdwährungsumrechnung Die Währung des primären Wirtschaftsumfeldes, in dem das einzelne Konzernunternehmen tätig ist, wird als funktionale Währung angesehen. Die funktionale Währung aller vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (mit Ausnahme von Polen und Tschechien) ist der Euro, welcher ebenfalls die funktionale Währung des Mutterunternehmens und die Darstellungswährung des Konzernabschlusses ist. Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der MAKINO Sp. z o.o., Polen und der MAKINO s.r.o., Prag, Tschechien erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Danach werden Eigenkapital mit dem historischen Kurs, Vermögenswerte und Schulden mit dem Stichtagskurs, Aufwendungen und Erträge mit dem Durchschnittskurs umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital unter der Position "Differenz aus Währungsumrechnung^ im Other Comprehensive Income (OCI) ausgewiesen. Fremdwährungsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Monetäre Posten in Fremdwährung werden grundsätzlich zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Daraus resultierende Währungsgewinne und -verluste werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Während des Geschäftsjahres 2022/2023 wurden Verluste aus Fremdwährungsumrechnung i.H.v. 14.928,90 Euro (Vorjahr: Verluste i.H.v. 45.220,21 Euro) realisiert. Die Buchwerte der auf fremde Währung lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden lauten wie folgt:
Die MAKINO Europe Gruppe ist keinem nennenswerten direkten Währungsrisiko ausgesetzt. Hauswährung für alle Tochterunternehmen der MAKINO Europe Gruppe (mit Ausnahme von Polen und Tschechien) ist der Euro. Nahezu alle Einkäufe und Verkäufe werden in Euro abgewickelt. 3. Rechnungslegungsvorschriften a) Neue, derzeit in der EU gültige Anforderungen Änderungen infolge folgender IFRS, die ab 2022 in der EU anzuwenden sind, sind für den Konzern unwesentlich. Der Gegenstand dieser Änderungen ist untenstehend weiter erläutert:
b) Neue Standards, die noch nicht angewendet werden Die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber erstmals in späteren Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden und wurden bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht angewendet. Der Konzern beabsichtigt keine frühzeitige Anwendung dieser Standards und geht derzeit davon aus, dass diese Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden. EU Endorsement ist bereits erfolgt
EU Endorsement ist noch ausstehend
Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept Durch die Änderungen wird IFRS 3 dahingehend aktualisiert, dass sich die Verweise nunmehr auf das aktuelle Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung 2018 beziehen. Die Änderungen enthalten auch das Erfordernis, dass ein Erwerber bei Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fallen, IAS 37 anwendet, um festzustellen, ob zum Erwerbszeitpunkt eine gegenwärtige Verpflichtung aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit besteht. Bei einer Abgabe, die in den Anwendungsbereich von IFRIC 21 fällt, wendet der Erwerber IFRIC 21 an, um zu bestimmen, ob das verpflichtende Ereignis, das zu einer Verpflichtung zur Zahlung der Abgabe führt, bis zum Erwerbszeitpunkt eingetreten ist. Schließlich fügen die Änderungen eine ausdrückliche Klarstellung hinzu, dass ein Erwerber die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Eventualforderungen nicht ansetzen darf. Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IAS 16 Erträge vor Erreichen des betriebsbereiten Zustands Die Änderungen an IAS 16 verbieten nunmehr explizit den Abzug möglicher Nettoerträge von den Anschaffungskosten einer Sachanlage. Sofern Güter hergestellt werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort bzw. in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird, hat ein Unternehmen die Erträge aus der Veräußerung solcher Güter und deren Herstellungskosten erfolgswirksam in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Standards zu erfassen. Für die Bewertung der Herstellungskosten sind die Vorschriften in IAS 2 anzuwenden. Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob der Vermögenswert ordnungsgemäß funktioniert, stellen weiterhin ein Beispiel für direkt zurechenbare Kosten dar. Durch die Änderungen wird nunmehr klargestellt, dass Testläufe dazu dienen zu beurteilen, ob die technische oder physische Leistungsfähigkeit des Vermögenswerts dergestalt ist, dass dieser für die Herstellung oder Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, die Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke genutzt werden kann. Weiterhin sind nun zusätzliche Anhangangaben zu den erfolgswirksam erfassten Erträgen und Kosten aus der Veräußerung von Gütern erforderlich, die im Rahmen von Testläufen produziert wurden, die nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens anfallen. Die jeweiligen Beträge sind anzugeben und darüber hinaus die Posten, in denen diese enthalten sind. Dies ist nur dann nicht erforderlich, wenn sie in der Gesamtergebnisrechnung separat ausgewiesen werden. Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da im Konzern keine Sachanlagen vorhanden sind, bei denen im Rahmen von Testläufen Güter hergestellt werden. Änderungen an IAS 37 Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen Die Änderungen an IAS 37 konkretisieren den Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen. Als Erfüllungskosten sind alle direkt zurechenbaren Kosten zu berücksichtigen, also die inkrementeilen Kosten der Erfüllung des Vertrags (z.B. direkt zurechenbare Arbeits- und Materialkosten) und eine Verrechnung anderer, der Erfüllung des Vertrags direkt zurechenbaren Kosten (z.B. anteilige Abschreibung auf Sachanlagen, die für die Erfüllung mehrerer Verträge genutzt werden). Die Änderungen sind auf alle Verträge anzuwenden, bei denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht alle Verpflichtungen erfüllt wurden. Die Vergleichsinformationen sind nicht anzupassen; stattdessen ist der kumulierte Effekt der Erstanwendung in den Gewinnrücklagen (oder einem anderen geeigneten Eigenkapitalposten) der Eröffnungsbilanz zu erfassen. Die Änderungen hatten keine Auswirkung auf den Konzernabschuss, da die Gesellschaft bisher alle direkt zurechenbaren Kosten als Erfüllungskosten berücksichtigt hat. Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2018 - 2020) Die nachstehenden Änderungen waren erstmals in Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung war zulässig, ist jedoch nicht erfolgt.
Aus den vorstehenden Änderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IFRS 17 Versicherungsverträge Der neue Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und den Ausweis von Versicherungsverträgen fest und ersetzt IFRS 4 Versicherungsverträge. Der Standard beschreibt ein allgemeines Modell, das für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung modifiziert wird (sog. "variable fee approach"). Bei Erfüllung bestimmter Kriterien wird das allgemeine Modell vereinfacht, indem die Verbindlichkeit für den verbleibenden Versicherungsschutz nach dem sog. Premium Allocation Approach bewertet wird. Das allgemeine Modell verwendet aktuelle Annahmen, um die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit künftiger Cashflows zu schätzen, und nimmt eine explizite Bewertung der Kosten dieser Unsicherheit vor. Dabei berücksichtigt es Marktzinssätze und die Auswirkungen von Optionen und Garantien der Versicherungsnehmer. Die Umsetzung des Standards wird wahrscheinlich erhebliche Änderungen an den Prozessen und Systemen eines betroffenen Unternehmens mit sich bringen und eine verbessere Koordination zwischen vielen Funktionen des Unternehmens erfordern, einschließlich Finanzen, Aktuariat und IT. Im Juni 2020 veröffentlichte der IASB-Änderungen an IFRS 17, um auf Fragestellungen und Umsetzungsprobleme einzugehen, die nach der Veröffentlichung von IFRS 17 identifiziert wurden. Die Änderungen verschieben den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 (unter Einbeziehung der Änderungen) auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Gleichzeitig veröffentlichte der IASB die Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4), die das festgelegte Ablaufdatum der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf Geschäftsjahre ausdehnt, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. IFRS 17 ist retrospektiv anzuwenden, es sei denn, dies ist nicht durchführbar. In diesem Fall ist entweder der modifizierte retrospektive Ansatz oder der Fair-Value-Ansatz anzuwenden. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die zukünftige Anwendung des Standards Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird, da keine entsprechenden Versicherungsverträge gehalten werden. Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Durch die Änderungen werden die Anforderungen in IAS 1 in Bezug auf die Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert. Die Änderungen ersetzen alle Stellen, an denen der Begriff "maßgebliche (significant) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" verwendet wird, durch "wesentliche (material) Informationen über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind wesentlich, wenn sie zusammen mit anderen, im Abschluss eines Unternehmens enthaltenen Informationen nach vernünftigem Ermessen Entscheidungen beeinflussen können, die die primären Adressaten von IFRS-Abschlüssen auf der Grundlage dieser Abschlüsse treffen. Weiterhin wird klargestellt, dass Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf unwesentliche Geschäftsvorfälle, andere Ereignisse oder Bedingungen unwesentlich und damit nicht angabepflichtig sind. Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden können aufgrund der Art der damit verbundenen Geschäftsvorfälle, anderer Ereignisse oder Bedingungen wesentlich sein, selbst wenn die Beträge unwesentlich sind. Allerdings sind nicht alle Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich auf wesentliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse oder Bedingungen beziehen, selbst wesentlich. Der IASB hat außerdem Leitlinien und Beispiele entwickelt, um die Anwendung des vierstufigen Prozessmodells, das im IFRS-Leitliniendokument 2 enthalten ist, zu erläutern. Die Änderungen sind verpflichtend und prospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen am IFRS-Leitliniendokument 2 enthalten weder einen Zeitpunkt des Inkrafttretens noch Übergangsvorschriften. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. Änderungen an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen Die Änderungen ersetzen die Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen durch eine Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Nach der neuen Definition handelt es sich bei rechnungslegungsbezogenen Schätzungen um monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Die Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen wurde gestrichen. Der IASB hat jedoch das Konzept der Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen im Standard mit den folgenden Klarstellungen beibehalten:
Der IASB hat den Leitlinien zur Umsetzung von IAS 8 zwei Beispiele hinzugefügt und ein Beispiel gestrichen, da dieses im Lichte der Änderungen zu Irritationen führen könnte. Die Änderungen sind erstmals verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen und gelten für Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, die am oder nach dem Beginn dieser Periode erfolgen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen Die Änderungen schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum erstmaligen Ansatz von latenten Steuern ("initial recognition exemption") weiter ein. Danach wendet ein Unternehmen die Ausnahmeregelung nicht auf Geschäftsvorfälle an, die gleichzeitig zu steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen in gleicher Höhe führen. Je nach geltendem Steuerrecht können gleiche zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts und einer Schuld in einer Transaktion entstehen, die kein Unternehmenszusammenschluss ist und weder das bilanzielle noch das zu versteuernde Ergebnis berührt. Dies kann beispielsweise bei der Erfassung einer Leasingverbindlichkeit und des korrespondierenden Nutzungsrechts bei Anwendung von IFRS 16 zu Beginn des Leasingverhältnisses der Fall sein. Nach den Änderungen ist ein Unternehmen nunmehr verpflichtet, die entsprechenden latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten zu bilanzieren, wobei der Ansatz eines latenten Steueranspruchs den Werthaltigkeitskriterien in IAS 12 unterliegt. Der IASB hat auch ein illustrierendes Beispiel in IAS 12 eingefügt, das die Anwendung der Änderungen erläutert. Die Änderungen gelten für Transaktionen, die am oder nach dem Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode stattfinden. Darüber hinaus erfasst ein Unternehmen zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode
Die Änderungen sind erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden, da aufgrund der bisherigen Zuordnung des steuerlichen Abzugs zum Nutzungsrecht die bisherige Bilanzierung beibehalten werden kann. Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Die Änderungen adressieren einen Konflikt zwischen den Vorschriften von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und IFRS 10 Konzernabschlüsse. Mit ihnen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellen. Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde vom IASB zwischenzeitlich auf unbestimmte Zeit verschoben. Bislang beinhalteten Transaktionen mit assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen im Konzern keinen Geschäftsbetrieb i.S.d. IFRS 3, sondern lediglich einzelne Vermögenswerte. Die Geschäftsführung geht daher davon aus, dass die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 keine Auswirkungen auf das Konzernergebnis haben werden. Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig Die Änderungen an IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig in der Bilanz und nicht die Höhe oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen oder Aufwendungen oder die Informationen, die über diese Posten anzugeben sind. Die Änderungen stellen klar, dass für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig ausschließlich auf bestehende substanzielle Rechte am Abschlussstichtag, die Erfüllung um mindestens 12 Monate aufschieben zu können, abzustellen ist. Die Klassifizierung erfolgt unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, ob ein Unternehmen von seinem Recht auf Aufschiebung der Erfüllung Gebrauch machen wird oder nicht. Ist dieses Recht an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft, ist von dem Bestehen eines solchen Rechts nur auszugehen, wenn diese Bedingungen am Abschlussstichtag auch tatsächlich eingehalten wurden. Gegenstand der Änderungen ist darüber hinaus die Einfügung einer Erläuterung des Kriteriums "Erfüllung". Erfüllung bezieht sich danach auf die Übertragung von Bargeld, Eigenkapitalinstrumenten sowie anderen Vermögenswerten oder Dienstleistungen an die Gegenpartei. Im Oktober 2022 wurden weitere Änderungen an IAS 1 veröffentlicht. Durch diese Änderungen wird klargestellt, dass hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig nur solche Nebenbedingungen diese Klassifizierung beeinflussen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten zurück-zahlbar werden können. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen (retrospektive Anwendung). Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig und entsprechend offenzulegen. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden, da die Kreditvereinbarungen der als langfristig klassifizierten Schulden die entsprechenden substanziellen Rechte gewähren. Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion Die Änderungen beinhalten Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Leaseback (SLB) für Verkäufer-Leasingnehmer. Demnach sind bei der Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines SLB die zu Laufzeitbeginn erwarteten Zahlungen so zu bestimmen, dass eine Gewinnrealisierung in Bezug auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht ausgeschlossen ist. In jeder Periode wird die Leasingverbindlichkeit um die jeweils zugrunde gelegten erwarteten Zahlungen reduziert und die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen erfolgswirksam erfasst. Die Änderungen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden, da der Konzern derzeit keine Sale-and-Leaseback-Transaktionen durchführt. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, die sämtlich auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt sind, werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Hierzu werden die nach landesspezifischen Vorschriften erstellten Abschlüsse an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der MAKINO Europe Gruppe angepasst, soweit sie nicht den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, entsprechen und die Bewertungsabweichungen wesentlich sind. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Methoden. Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Kosten der Finanzierung werden nicht hinzugerechnet. Die Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte vorgenommen. Der Abschreibungszeitraum für immaterielle Vermögenswerte beträgt drei bis fünf Jahre. Gebäude und unbewegliche Anlagegüter werden über drei bis dreiunddreißig Jahre und vier Monate abgeschrieben. Technische Geräte, Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über einen Zeitraum von drei bis fünfzehn Jahren abgeschrieben. Wertminderungen i.S.v. IAS 36 waren nicht erforderlich. Vorräte Die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ausgewiesenen Bestände bestehen nahezu vollständig aus vorgehaltenen Ersatzteilen. Da diese in die von Unternehmen der MAKINO Gruppe bezogenen Maschinen eingebaut bzw. dem Kunden mitgegeben werden, werden diese unter dieser Kategorie statt unter Handelsware ausgewiesen. Der Wertansatz erfolgte mit dem durchschnittlichen Einkaufspreis unter Anwendung der "FIFO"-Methode. Um Risiken in Bezug auf die Werthaltigkeit des Lagerbestandes Rechnung zu tragen, werden Abschätzungen über den beizulegenden Zeitwert in Form vom Gängigkeitsabschlägen vorgenommen. Die Abschlagssätze ermitteln sich aus der Umsatzerwartung für die kommenden Jahre bzw. der voraussichtlichen Notwendigkeit, Vorräte in diesem Zeitraum verschrotten zu müssen. Es ergaben sich unverändert zum Vorjahr folgende Gängigkeitsabschläge:
Bei den als "unfertige Erzeugnisse" ausgewiesenen Beständen handelt es sich um von Unternehmen der MAKINO Gruppe eingekaufte Maschinen, die zu den Anschaffungskosten angesetzt werden. Bei den als "fertige Erzeugnisse" ausgewiesenen Beständen handelt es sich um von Unternehmen der MAKINO Gruppe eingekaufte Maschinen, die zum Weiterverkauf an europäische Kunden bestimmt sind. Für diese Maschinen wurde bereits ein Produktionsauftrag eröffnet, in dem einzelne Komponenten per Stückliste zusammengeführt werden. Diese Maschinen befinden sich auf dem Transportweg, in Lagerhäusern im Hafen oder auf Ausstellungsflächen der Gesellschaft. Einige wenige befinden sich direkt bei Kunden (geliehen, vermietet und sonstiges). Der Wertansatz der Maschinen erfolgte zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Wertberichtigungen erfolgten im Einzelfall auf den niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte grundsätzlich frei von Rechten Dritter. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionen, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten, welche nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, erhöhen den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten zuzurechnen sind, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unmittelbar in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der Ansatz und die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zum Handelstag, sofern es sich um Finanzanlagen handelt, deren Lieferung innerhalb des für den betroffenen Markt üblichen Zeitrahmens erfolgt. Die Folgebewertung aller bilanzierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt in ihrer Gesamtheit entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert, je nach Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte. Die Forderungen der Gruppe werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Das Ausfallrisiko von Forderungen wird durch Einzelwertberichtigungen und auf Basis der Altersstruktur der Forderungen wie folgt berücksichtigt: Die Bewertung des Ausfallrisikos erfolgte nach Zuordnung der Anzahl von Tagen im Zahlungsverzug (1 bis 30 Tage: 1 %, 31 bis 60 Tage: 2 %, 61 bis 90 Tage: 3 %, 91 bis 120 Tage 5 % und ab 121 Tage: 10 % auf den Nettoforderungsbetrag). Liquide Mittel Barmittel und Bankguthaben werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie umfassen Barbestände, auf Abruf zur Verfügung stehende Bankguthaben und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von maximal drei Monaten aufweisen. Latente Steuern Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden im Wesentlichen aktive latente Steuern auf Verlustvorträge gem. IAS 12 i.V.m. IAS 8 ermittelt. In diese Berechnung wurden nur solche Verluste einbezogen, die nach den jeweiligen nationalen Steuergesetzen in den nächsten 5 Jahren vorgetragen und genutzt werden können und denen Gewinnerwartungen innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums gegenüberstehen. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Konzern zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. Rückstellungen Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte in Übereinstimmung mit IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung zukünftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit (im Folgenden "projected unit credit method"). Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im Abschluss in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis/Other Comprehensive Income (OCI) erfasst. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird im Jahr der Entstehung ergebniswirksam als Gewinn oder Verlust erfasst. Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wird erfasst, wenn der Konzern einen detaillierten, formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat, der bei den Betroffenen durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile eine gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bei der Bewertung einer Restrukturierungsrückstellung finden nur die direkten Aufwendungen für die Restrukturierung Eingang. Es handelt sich somit nur um die Beträge, welche durch die Restrukturierung verursacht wurden und nicht im Zusammenhang mit den fortgeführten Geschäftstätigkeiten des Konzerns stehen. Die übrigen Rückstellungen wurden in Übereinstimmung mit IAS 37 i.V.m. IAS 8 für alle erkennbaren Risiken mit ihrem wahrscheinlichsten Wert angesetzt. Langfristige Rückstellungen wurden abgezinst. Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des die finanzielle Verbindlichkeit begründenden Finanzinstruments wird. Sie werden entweder gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten sind bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten, die direkt der Emission von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, reduzieren den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt der Emission von finanziellen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unmittelbar in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Leasingverhältnisse Der Konzern hat IFRS 16 erstmals zum 1. April 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode angewendet. Aus diesem Grund ist der kumulative Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 als eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte der Anderen Rücklagen zum 1. April 2019 erfasst worden. Der Konzern hat die Vereinfachungsregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses bei der Umstellung angewendet. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge angewendet hat, die vor dem 1. April 2019 abgeschlossen worden sind und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind. Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag eine solche Berechtigung beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. 1. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist Die wesentlichen Leasingverhältnisse des Konzerns betreffen Gebäude und Kraftfahrzeuge. Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Leasingvertrages, erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen einschließlich voraussichtlicher Beträge für:
abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Grundsätzlich nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Dieser betrug während des Geschäftsjahres 2022/23 2,0 % (Vj. 1,05 %); im Rahmen der Erstanwendung 1,33 %. Das Nutzungsrecht wird erstmals zu Anschaffungskosten in der gleichen Höhe wie die Leasingverbindlichkeit bewertet, angepasst um:
Anschließend wird das Nutzungsrecht von Beginn des Leasingverhältnisses bis zum Ende der Laufzeit linear abgeschrieben. Eine Ausnahme hiervon bilden Verträge, bei denen eine Kaufoption durch den Leasingnehmer als hinreichend sicher beurteilt wurde und der Ausübungspreis entsprechend im Nutzungsrecht abgebildet ist. In diesen Fällen wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht sofern nötig um Wertminderungen berichtigt und unter bestimmten Voraussetzungen um Neubewertungen bzw. Modifikationen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Anwendung einer Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neubewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen o- der die Laufzeit verändern, wenn die Schätzung der voraussichtlichen Zahlung im Rahmen einer etwaigen Restwertgarantie angepasst wird und wenn sich die Einschätzung über die Ausübung von Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ändert. Bei einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Nutzungsrechts vorgenommen. Die Gegenbuchung der Anpassung der Leasingverbindlichkeit erfolgt beim aktivierten Nutzungsrecht, d. h. die Anpassung führt zu einer erfolgsneutralen Bilanzverlängerung oder - verkürzung, bis das Nutzungsrecht auf 0 EUR abgeschrieben ist. Ist das Nutzungsrecht aufgebraucht, wird die Verbindlichkeit erfolgswirksam abgestockt. Weiterhin werden erfolgsneutrale und ggf. erfolgswirksame Anpassungen im Fall einer Vertragsmodifikation berücksichtigt. In der Bilanz werden Nutzungsrechte bei den langfristigen Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten in den Verbindlichkeiten ausgewiesen. 2. Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten nicht anzusetzen für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Dauer von höchstens 12 Monaten. Die dafür anfallenden Leasingaufwendungen werden erfolgswirksam erfasst. Der Aufwand wird linear über die Laufzeit erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für den Konzern oder der Unterschied zwischen diesen Methoden und den tatsächlichen Leasing-Zahlungen unwesentlich ist. 3. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist Der Konzern schließt Leasingverträge als Leasinggeber in sehr geringen Umfang ab. Hierbei handelt es sich um Leasingverhältnisse im Zusammenhang mit Werkzeugmaschinen. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, sind entsprechend der Vorgaben des Standards als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren. Wenn die Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Vertrag als Finanzierungsleasing klassifiziert. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Mieterträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Umsatzrealisierung Die Gesellschaft realisiert ihre Umsätze, in Einklang mit den in IFRS 15.38 genannten Indikatoren, bei Verkäufen von Erzeugnissen und Waren zeitpunktbezogen nach der endgültigen Abnahme in den Geschäftsräumen des Kunden bzw. bei kleineren Projekten nach einer vorläufigen Abnahme in den Räumen der Gesellschaft. In Einzelfällen orientiert sich die Umsatzrealisierung, je nach Vertragsgestaltung, auch an der Übertragung signifikanter Risiken und Chancen bzw. der Übertragung von Eigentumsrechten. Schätzung/Ermessensentscheidungen Ein Unternehmen hat nach IAS 1.125, 129 die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten anzugeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Berichtsperiode eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wird auf Basis von Schätzungen gearbeitet. Weitere Informationen hierzu stehen im Abschnitt C.6. Durch die Anwendung von IFRS 16 muss beurteilt werden, ob ein Vertrag die Definition eines Leasingverhältnisses gem. IFRS 16 erfüllt; in solchen Fällen muss der Konzern einen angemessenen Diskontierungsfaktor bestimmen sowie beurteilen, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist, um die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu bestimmen. Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert, der zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet, diskontiert mit dem, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz. Da der Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz in Höhe von 2,0 % (i.Vj. 1,05 %). B. Erläuterungen zur Konzernbilanz zum 31. März 2022 bzw. zum 31. März 2023 1. Langfristige Vermögenswerte Es wird auf die Anlage zum Konzernanhang verwiesen, die die Entwicklung widerspiegelt. Zum Jahresende bestehen Nutzungsrechte für Grund und Gebäude in Höhe von TEUR 1.366 (Vj. 777 TEUR) und Nutzungsrechte für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 735 (Vj. 668 TEUR). Zum Jahresende lagen keine Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen dieser Nutzungsrechte vor. 2. Vorräte Die Summe der Vorräte zum 31. März 2022 und zum 31. März 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
Die Anschaffungskosten und Abschreibungsbeträge der Vorratsbestände setzen sich wie folgt zusammen:
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Gesellschaft hat Forderungen gegen Dritte und gegen verbundene Unternehmen (andere Gesellschaften der weltweiten MAKINO-Gruppe). Zum 31. März 2023 bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte in Höhe von 32.438.482,84 Euro; verglichen mit 26.263.157,33 Euro zum 31. März 2022 ergibt dies einen Anstieg um 23,51 % im Geschäftsjahr 2022/2023. Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte wird im Folgenden dargestellt:
Das größte Ausfallrisiko auf noch offene Forderungen liegt in der Zahlungsunfähigkeit der Kunden. Um dieses Risiko zu minimieren, hat die Gesellschaft ein Kontrollsystem zur Prüfung der Kreditwürdigkeit der Kunden eingeführt. Weiterhin legt die Gesellschaft einen verstärkten Fokus auf die aktive und direkte Kommunikation mit den Kunden. Ein großes Hindernis bei der zeitnahen Abwicklung von Forderungen ist eine mögliche Auseinandersetzung mit dem Kunden über den Nachweis oder Zeitpunkt der Leistungserbringung. Unterschiedliche Systeme wurden von der Gesellschaft eingeführt, um die notwendigen Informationen über den Leistungsnachweis und somit die Gültigkeit der Rechnung bereitzustellen. Außerdem werden nur für kleinere Rechnungen automatisch Erinnerungsschreiben verschickt, größere Beträge hingegen werden durch manuelle Schreiben eingefordert. Von den Wertberichtigungen entfallen -2.798.411,16 Euro (Vorjahr: -1.854.101,10 Euro) auf Einzelwertberichtigungen. Die pauschalierte Einzelwertberichtigung i.H.v -352.904,19 Euro (Vorjahr: -358.271,19 Euro) erfolgt auf der Grundlage einer prozentualen Schätzung. Der Effekt aus der Veränderung der Wertberichtigungen wird unter den sonstigen Erträgen bzw. unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zur pauschalierten Einzelwertberichtigung siehe unter Abschnitt A.4. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.605.292,69 Euro (Vorjahr: 772.982,98 Euro) bestehen aus Forderungen gegen den Gesellschafter MAKINO Milling in Höhe von 1.412.074,21 Euro (Vorjahr: 694.774,64Euro) sowie Forderungen gegen MAKINO Technical Service in Höhe von 47.615,00 Euro (Vorjahr: 61.662,66 Euro), die MAKINO Mason in Höhe von 129,60 Euro (Vorjahr: 16.545,68 Euro) und MAKINO Asia Pte Ltd. Singapore in Höhe von 145.473,88 (Vorjahr: 0,00 Euro). Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Bei den Umsatzsteuererstattungsansprüchen handelt es sich im Wesentlichen um die Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer, die monatlich stark schwanken kann und daher einer Stichtagsbetrachtung unterliegt. Die Zusammensetzung der Körperschaft- und Gewerbesteuerforderungen zum 31. März 2023 ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
4. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente weisen zum 31. März 2023 einen Betrag von 28.969.380,30 Euro (Vorjahr: 25.611.395,10 Euro) aus. Sie bestehen aus Girokonten bei Banken, Termingeldern, Schecks und Kassenguthaben. Der in der Konzernkapitalflussrechnung in Anlage 1.4 dargestellte Finanzmittelfonds ergibt sich dabei aus den in der Konzernbilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln wie folgt:
Die Salden in Fremdwährung wurden gemäß Tageskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Aufgrund des unwesentlichen Fremdwährungsbestands wird auf weitere Angaben verzichtet.
5. Latente Steuern Bezüglich der Zusammensetzung und Entwicklung der latenten Steuern verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt C.7. 6. Eigenkapital Die nachfolgende Tabelle beinhaltet eine Zusammenfassung der Eigenkapitalbestandteile im Vergleich zum Vorjahr. Für weitere Erläuterungen zur Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf Anlage 1.5 des Berichts.
Die anderen Rücklagen enthalten Einzahlungen der Gesellschafter in die Kapitalrücklage entsprechend ihrer Beteiligungsquote. Die Veränderung der Differenz aus der Währungsumrechnung resultiert aus Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der MAKINO Sp. z o.o., Polen sowie der MAKINO SRO, Prag. Die Position "Effekte IFRS Anpassung" setzt sich zusammen aus Effekten der Ersteinführung der IFRS sowie Anpassungen aufgrund von Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften der IFRS. Die Neubewertung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden unmittelbar und vollumfänglich im sonstigen Ergebnis/OCI erfasst. Diese werden gesondert unter Anpassungen Pensionsverpflichtungen ausgewiesen. Im Vorjahr wurde eine Einzahlung in die Kapitalrücklagen in Höhe von 15 Mio. Euro vorgenommen. Diese wurde mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet. Kernziele des Kapitalmanagements sind die langfristige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Erzielung einer in der Maschinenbaubranche attraktiven Umsatz- und Kapitalrentabilität. Die Methoden des Kapitalmanagements haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Nettoschulden (darunter werden Fremdkapitalaufnahmen abzüglich von Zahlungsmitteln und Guthaben bei Kreditinstituten verstanden) sowie dem Eigenkapital des Konzerns. Der Konzern unterliegt keinen satzungsmäßigen oder extern auferlegten Kapitalanforderungen, die über die gesetzlichen Vorschriften in Deutschland hinausgehen. Gesetzliche Anforderungen an die Mindestkapitalausstattung der Tochtergesellschaften bestehen in der Gestalt, dass in Abhängigkeit des Landes Meldepflichten bestehen, sofern das Eigenkapital auf weniger als ein Drittel bzw. die Hälfte des Stammkapitals sinkt oder das Eigenkapital negativ wird. Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen sind Meldungen an die Gesellschafter bzw. das Handelsregister zu leisten oder ein Insolvenzantrag zu stellen. 7. Langfristige Verbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen 7.1. Langfristige Verbindlichkeiten In der nachfolgenden Tabelle sind die Fälligkeiten der langfristigen Verbindlichkeiten dargestellt:
Entwicklung der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Liquiditätssicherung Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen. Ziel des Liquiditätsmanagements der MAKINO Europe Gruppe ist die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch einen ausreichenden Bestand an Liquiditätsreserven und fest zugesagten Kreditlinien sowie die Optimierung des gruppeninternen Liquiditätsausgleichs. Zur Liquiditätssicherung bestehen vereinbarte Kreditlinien in Höhe von 50,0 Mio. Euro (Vorjahr: 50,0 Mio. Euro) mit drei Kreditinstituten. Die Kreditlinien verteilen sich wie folgt: Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ 20,0 Mio. Euro (Vorjahr: 20,0 Mio. Euro) kurzfristig und 15,0 Mio. Euro langfristig (Vorjahr 15,0 Mio. Euro), Commerzbank kurzfristig 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro) und MIZUHO-Bank kurzfristig 10,0 Mio. Euro (Vorjahr: 10,0 Mio. Euro). Die Bürgschaftsübernahmen der Kreditinstitute zu Gunsten der Gesellschaft in Höhe von 7,34 Mio. Euro (Vorjahr: 4,78 Mio. Euro) werden auf die Kreditlinien angerechnet. Von den Kreditlinien sind zum Stichtag 22,3 Mio. EUR (Vorjahr: 19,8 Mio. EUR) in Anspruch genommen. 7.2. Langfristige Rückstellungen Die langfristigen Rückstellungen der Gesellschaft sind in der Konzernbilanz in zwei Gruppen zusammengefasst: Pensionsrückstellungen und Sonstige Rückstellungen, die ihrerseits Rückstellungen für Personal, Garantien und übrige Rückstellungen beinhalten. Die Rückstellungen werden in der Konzernbilanz mit ihrem abgezinsten Wert ausgewiesen und betragen zum 31. März 2022 bzw. zum 31. März 2023 zusammengefasst: (in TEUR)
(in TEUR)
7.2.1. Pensionsrückstellung Die Pensionsrückstellung ist direkt an die Rentenpläne der MAKINO Europe GmbH und der MAKINO GmbH gebunden. Es handelt sich um leistungsorientierte Pläne. Die Gesellschaft hat gegenüber den Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern Versorgungsverpflichtungen zur Zahlung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Die Pensionsrückstellung wird nach der projected unit credit method (IAS 19.67) berechnet, bei der angenommen wird, dass jeder Betriebszugehörigkeitszeitraum eines Mitarbeiters einen zusätzlichen, einzeln messbaren Leistungsanspruch begründet, woraus sich die endgültige Verpflichtung ergibt. Die Verpflichtungen richten sich nach der Gildemeister-Pensionsordnung in der Fassung der Konzernbetriebsvereinbarung Nr. 3 vom 17. November 1980 einschließlich Nachtrag Nr. 1 vom 16. Oktober 1981 sowie der Betriebsvereinbarung Nr. 5 A vom 15. Juni 1998 für ehemalige Mitarbeiter der Firma Heidenreich & Harbeck Werkzeugmaschinenfabrik GmbH. Gemäß der Betriebsvereinbarung Nr. 5 A vom 15. Juni 1998 beträgt der Rentenanspruch für die Versorgungsberechtigten, die nach dem 31. Dezember 1963 eingetreten sind, für die Zeit vom
je Betriebszugehörigkeitsjahr. Bei Versorgungsberechtigten, die vor Vollendung des 55. Lebensjahres erwerbsunfähig geworden oder verstorben sind, ist bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeit die Dienstzeit vom Eintritt bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres anzusetzen. Der Anspruch auf Versorgungsleistung entsteht nach einer Wartezeit von 10 Jahren. Die Hinterbliebenenrente beträgt 66 2/3 % der Rente des Versorgungsberechtigten. Die Versorgungsordnung wurde zum 30.04.1996 geschlossen. Alle Mitarbeiter, die ab dem 01. Mai 1996 in die Dienste der Gesellschaft eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Versorgungsleistungen. Für das Geschäftsjahr 2022/2023 gibt es keine neuen Pensionszusagen. Die aktuellen versicherungsmathematischen Bewertungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wurden zum 31. März 2023 von der Heubeck AG, Köln durchgeführt. Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung im Gutachten zugrunde gelegt wurden, sind:
Die Entwicklung der Versorgungsverpflichtung stellt sich folgendermaßen dar:
Die Pensionsrückstellung in Höhe von 2.692.523,00 Euro (Vorjahr: 3.184.771,00 Euro) entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung zukünftiger Beitragssteigerungen für den bereits erdienten Teil der Rentenansprüche, angepasst um die kumulierten im sonstigen Ergebnis/OCI i.H.v. -328.621,00 Euro (Vorjahr: -158.850,00 Euro) erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste (siehe Punkte B.6. Eigenkapital und Punkt C.8. sonstiges Gesamtergebnis/Effekt OCI). Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste entstehen durch unvorhergesehene Änderungen der DBO (Defined Benefit Obligation/Leistungsorientierte Verpflichtung) als Differenz vom erwarteten zum tatsächlichen Verpflichtungsumfang, z.B. durch Bestandsveränderungen, Gehalts- oder Rententrenderhöhungen oder durch am Ende des Geschäftsjahres neu festgelegte Berechnungsparameter. In der Konzerngesamtergebnisrechnung sind hinsichtlich der leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:
Der Zinsaufwand ist im Personalaufwand enthalten. Sämtliche Finanzierungskosten im Zusammenhang mit den Rentenplänen der MAKINO Europe GmbH und der MAKINO GmbH sind in der Pensionsrückstellung enthalten. Die Versorgungsverpflichtung stellt sich zum angegebenen Jahresende wie folgt dar:
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wird der für die Pensionsrückstellung relevante Dienstzeitaufwand mit 2.100 Euro (Vorjahr: 2.699 Euro) veranschlagt, während für die Aufwendungen für Zinsen 103.632 Euro (Vorjahr: 61.557,00 Euro) ermittelt wurden. Die Rentenzahlungen im Geschäftsjahr 2023/2024 werden voraussichtlich 241.999 Euro (Vorjahr: 244.480 Euro) betragen. Nach der Sensitivitätsanalyse gem. IAS 19.145 a führt die Verringerung des Rechnungszinses zu einem Anstieg der Pensionsrückstellungen und die Erhöhung des Rechnungszinses zu einer Reduzierung der Pensionsrückstellungen. Wird stattdessen der Rententrend verändert, vermindern sich die Pensionsrückstellungen bei Verringerung des Rententrends bzw. steigen bei Erhöhung des Rententrends an. Die Sensitivitätsanalyse zeigt zum Konzernabschlussstichtag folgende Werte in TEUR:
Die durchschnittliche Laufzeit der Leistungsverpflichtungen beträgt am Bilanzstichtag für einen Teilbetrag der DBO von 1.370.529,00 10,24 Jahre und für den weiteren Teilbetrag von 1.321.994,00 8,89 Jahre. 7.2.2. Sonstige langfristige Rückstellungen Die Rückstellungen für Personal betreffen im Wesentlichen Abfertigungsansprüche (TFR Fondo) in Italien, Treueprämien für Mitarbeiter entsprechend der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit in der Slowakei sowie Jubiläumszahlungen in Deutschland. Diese Beträge können mit einem hohen Grad an Sicherheit bestimmt werden; aber die Zahlungen werden in den meisten Fällen später als nach einem Jahr erfolgen. Der TFR-Fonds ("Trattamento di Fine Rapporte"), in Italien allgemein bekannt unter dem Akronym "TFR" ist eine obligatorische Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der TFR wurde in Italien 1982 durch das Gesetz 297 ein- geführt und ist in Art. 2120 des italienischen Zivilgesetzbuches geregelt. Diese Art von Leistung ist eine Besonderheit für Arbeitnehmer des privaten Sektors. Die TFR wird vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt, unabhängig vom Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird als "verzögerte" Vergütung betrachtet, da sie als Prozentsatz des verdienten Gehalts berechnet wird. Die TFR wird im Allgemeinen als Pauschalbetrag am Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Unter bestimmten Umständen hat der Arbeitnehmer das Recht, einen Vorschuss auf das bis dahin angesammelte Geld zu verlangen. Dieses Recht kann nur von Mitarbeitern mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 8 Jahren bis zu einem Maximum von 70 % des angesammelten Fonds und für sehr spezifische finanzielle Bedürfnisse, z. B. außergewöhnliche medizinische Ausgaben für den Mitarbeiter oder ein Familienmitglied oder der Kauf eines ersten Hauses, entweder zur eigenen Nutzung oder zur Nutzung durch die Kinder des Mitarbeiters, ausgeübt werden. Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit fließen 7,41 % des jährlichen Bruttogehalts in den individuellen TFR-Fonds. Der Arbeitnehmer kann wählen, ob er den TFR in seinem Arbeitgeberkonto belassen oder in einen privaten Pensionsfonds einzahlen lassen will. Eine Komponente von 0,5 % dieser Rückstellung wird abgezogen, um den "Fondo di Garanzia" zu finanzieren, der von INPS (der italienischen nationalen Sozialversicherungsanstalt) verwaltet wird. Der INPS fungiert als Garantiegeber, wenn das private Unternehmen ausfällt. Jedes Jahr wird der individuelle Fonds neu bewertet und ggf. aufgezinst, um die Kaufkraft der nominalen Leistung zu erhalten. Der Aufwertungsprozentsatz eines jeden Jahres ergibt sich aus der Summe einer festen Komponente in Höhe von 1,5 % und einer variablen Komponente in Höhe von 75 % der aktuellen Inflationsrate. Von der jährlichen Neubewertung wird eine Steuer von 17 % abgezogen. Für die Berechnung wird die "Projected Unit Credit"-Methode (PUCM) angewendet, um den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen und den damit verbundenen laufenden Dienstzeitaufwand und, falls zutreffend, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand zu berechnen. Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung im Gutachten zugrunde gelegt wurden, sind:
Die Entwicklung der Versorgungsverpflichtung stellt sich folgendermaßen dar:
Die Sensitivitätsanalyse zeigt zum Konzernabschlussstichtag folgende Werte in TEUR:
Für die nächsten Geschäftsjahre werden folgende Zahlungen prognostiziert:
Die durchschnittliche Laufzeit der Leistungsverpflichtungen beträgt am Bilanzstichtag 17,17 Jahre. Die Garantierückstellung gibt die Verpflichtung der Gesellschaft zur unentgeltlichen Erbringung von Reparaturleistungen und Lieferung von Ersatzteilen innerhalb des festgelegten Garantiezeitraumes wieder. Der Betrag wurde anhand der durchschnittlichen Kosten der Vergangenheit ermittelt. Die Laufzeit beträgt durchschnittlich ungefähr 1 Jahr (Vorjahr: 1 Jahr und drei Monate). 8. Kurzfristige Verbindlichkeiten und kurzfristige Rückstellungen Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristigen Rückstellungen der Gesellschaft zum 31. März 2023 betragen 108.312.285,25 Euro gegenüber 75.009.370,38 Euro im Vorjahr. 8.1. Kurzfristige Verbindlichkeiten Der Ansatz der kurzfristigen Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz setzt sich wie folgt zusammen:
In der Gesamtsumme sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einem Betrag von 45.003.797,70 Euro (Vorjahr: 34.746.663,86 Euro) enthalten (andere Gesellschaften der MAKINO Milling Gruppe). Darin sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 35.104.052,33 Euro (Vorjahr: 24.362.356,59 Euro) enthalten. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen 7.412.402,40 Euro (Vorjahr: 5.613.402,26 Euro) Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer, 3.107.155,57 Euro (Vorjahr: 2.238.571,13 Euro) Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen, 4.326.010,81 Euro (Vorjahr: 600.565,18 Euro) personalbezogene Verbindlichkeiten aus Überstunden und Urlaub sowie variablen Vergütungen und 656.242,38 Euro (Vorjahr: 676.181,88 Euro) Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen aus den kurzfristig fälligen Darlehen i.H.v. insgesamt 10.000.000,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro) aus der Gesamtdarlehensinanspruchnahme i.H.v. 15.000.000,00 Euro (Vorjahr 15.000.000,00 Euro) bei der Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ Ltd., (MUFG BANK (EUROPE) N.V- GERMANY BRANCH, Düsseldorf). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich wie folgt entwickelt:
Die Leasingverpflichtungen, für die korrespondierende Nutzungsrechte bilanziert sind, sind wie folgt fällig:
Weitere Angaben zu den Leasingverhältnissen sind unter A3 B8 und E aufgeführt. 8.2. Kurzfristige Rückstellungen Die kurzfristigen Rückstellungen der Gesellschaft werden in der Konzernbilanz unter folgenden Kategorien ausgewiesen: Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen, die ihrerseits im Wesentlichen aus solchen für Personal, Garantien und übrigen anderen Posten bestehen. Der Rückstellungsspiegel zum 31.3.2022 bzw. zum 31.3.2023 ist in der folgenden Tabelle dargestellt: (in TEUR)
(in TEUR)
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurde ein Restrukturierungsplan im Hinblick auf die geplante Schließung des Standortes in Hamburg verabschiedet und an die Belegschaft kommuniziert. Entsprechende Restrukturierungskosten wurden in den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen berücksichtigt. Diese beinhalten erwartete Abfindungszahlungen an Mitarbeiter, die nicht versetzt werden können, sowie Kosten im Zusammenhang mit der Schließung des Standortes (siehe C.6). Die Maßnahmen sind zum Ende des Geschäftsjahres 2022/2023 weitgehend umgesetzt. Die Inanspruchnahme der Rückstellung für Restrukturierungskosten im Geschäftsjahr 2022/2023 setzt sich wie folgt zusammen:
Die Zusammensetzung der Steuerrückstellungen zum 31.3.2023 ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Die Rückstellungen für Personal betreffen verschiedene vertragliche Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern (z.B. Weihnachtsgeld, Tantieme, Abfindungen sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern). Diese Beträge können mit einem hohen Grad an Sicherheit ermittelt werden und sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen für ausstehende Leistungen und Gutschriften stehen im Zusammenhang mit der direkten Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber Kunden aus Maschinenverkäufen. Der Kategorie "Vertragsstrafen" liegt die Annahme zugrunde, dass Kunden ihr vertragliches Recht auf die Zahlung von sofort fälligen Vertragsstrafen für den Fall einer verspäteten Maschinenlieferung geltend machen. Die Kategorie "Kundengutschriften" beinhaltet Rückstellungen für kundenspezifische Mengenrabatte und das grundsätzliche Risiko, Gutschriften für bereits berechnete Dienstleistungen ausstellen zu müssen. Beides geschieht normalerweise innerhalb eines Jahres. Der Bereich "ausstehende Leistungen" beinhaltet Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und noch zu erbringende Leistungen, deren Betrag genau bestimmt werden kann und die im Normalfall innerhalb eines Jahres beglichen bzw. erledigt werden. Die übrigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Gerichtsverfahren und verschiedene andere Rückstellungen. Die Rückstellung für Anwalts- und Gerichtskosten wurde für Auseinandersetzungen mit Kunden über Maschinenlieferungen und Serviceleistungen gebildet. 9. Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft unterhält weltweite Geschäftsbeziehungen zu Firmen, die zur MAKINO Milling Gruppe gehören:
Die MAKINO GmbH, Deutschland, ist die einzige Gesellschaft in der MAKINO Europe Gruppe, die Maschinen und Ersatzteile der MAKINO Milling Gruppe zum Weiterverkauf in Europa erwirbt. Das Einkaufsvolumen von 76.462.157,15 Euro im Geschäftsjahr 2022/2023 (gegenüber 48.210.647,84 Euro im Vorjahr) entspricht 100,00 % des gesamten Einkaufsvolumens von Maschinen und Ersatzteilen im Geschäftsjahr 2022/2023 (gegenüber 100,00 % im Vorjahr). Die MAKINO Europe GmbH hat mit der MAKINO Milling eine Vereinbarung über Kostenaufteilung bezüglich der teilweisen Erstattung von Marketingkosten, Prüfungsgebühren und Kosten für Mitarbeiter im Auslandseinsatz getroffen. Außerdem werden der MAKINO GmbH in besonderen Fällen bestimmte Kosten im Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit von Maschinen als sogenannte "Garantie-Erstattung" rückvergütet. Einen Überblick über das Volumen der Geschäftsvorfälle mit der MAKINO Milling Gruppe gibt die nachfolgende Tabelle:
(*) MMG = MAKINO Milling Gruppe
Bei den sonstigen Geschäftsvorfällen handelt es sich um Konzerndienstleistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der MAKINO Milling Gruppe betragen zum 31.03.2023 45.003.797,70 Euro gegenüber 34.746.663,86 Euro zum 31.03.2022. C. Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 1. Umsatzerlöse Die Auftragseingänge im Geschäftsjahr 2022/2023 lagen mit 145.100 TEUR um 0,6 % über dem Budget. Der Nettoumsatz der Gesellschaft lag mit 123.795 TEUR genau im Budget (Vorjahr: 12 % unter Budget) und 28,3 % über dem Nettoumsatz des Geschäftsjahres 2021/2022 i.H.v. 96.542 TEUR). Die MAKINO Europe Gruppe vertreibt Bearbeitungszentren, Erodiermaschinen, Technologie und "Turn-Key"-Projekte und damit verbundene Dienstleistungen in ganz Europa. Die von der Gesellschaft erzielten Umsatzerlöse bestehen, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, fast ausschließlich aus den Umsätzen aus Maschinenverkäufen (Umsätze aus Bearbeitungszentren und Erodiermaschinen) sowie damit verbundenen Dienstleistungen (Umsätze aus Ersatzteilverkauf, Dienstleistungen an Maschinen). Die sonstigen Umsatzerlöse betreffen die Vermietung von Maschinen und Erstattungen von Frachtkosten.
Einen Überblick über die Nettoumsätze der einzelnen Geschäftsfelder (Business Units, BU) gibt die folgende Tabelle:
2. Bruttoergebnis vom Umsatz Bei einem Anstieg des Gesamtumsatzes von 27,9 % auf 125,6 Mio. Euro haben sich die Herstellungskosten im Geschäftsjahr 2022/2023 mit 96,2 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr (74,2 Mio. Euro) um 29,7 % erhöht. Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen des Geschäftsjahres 2022/2023 betragen 76,6 % des Gesamtumsatzes gegenüber 75,5 % im Geschäftsjahr 2021/2022 und liegen somit in etwa auf dem Vorjahresniveau. Die Herstellungskosten, anhand derer sich auch das Bruttoergebnis vom Gesamtumsatz ergibt, setzen sich wie folgt zusammen:
Die Herstellungskosten enthalten Personalaufwand in Höhe von 6.216.670,78 Euro (i. Vj. 6.400.556,67 Euro). Der verbleibende Personalaufwand in Höhe von 15.068.073,80 Euro (i. Vj. 13.707.385,28 Euro) ist in den Kosten des Vertriebs und der allgemeinen Verwaltung enthalten. Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
3. Kosten des Vertriebs und der allgemeinen Verwaltung Die Kosten des Vertriebs und der allgemeinen Verwaltung betrugen insgesamt 22,4 % der Gesamtumsätze des Geschäftsjahres 2022/2023 und lagen damit prozentual unter denen des Vorjahres (25,1 %).
Die MAKINO Europe GmbH hat mit der MAKINO Milling eine Vereinbarung über Kostenaufteilung bezüglich der teilweisen Erstattung von Marketingkosten, Prüfungskosten und Kosten für Mitarbeiter im Auslandseinsatz getroffen. Außerdem werden der MAKINO GmbH in besonderen Fällen von der MAKINO Milling und der Makino Asia bestimmte Kosten im Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit der Maschinen als sogenannte "Garantie-Erstattung" rückvergütet. Während die Erstattungen für Marketing direkt mit den Marketingaufwendungen verrechnet werden, sind von MAKINO Milling erhaltene Erstattungen für Sonstiges in den sonstigen Erträgen enthalten:
4. Sonstige Erträge und Sonstige Aufwendungen Im Geschäftsjahr 2022/2023 erzielte die Gesellschaft die nachfolgenden sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen:
Im Geschäftsjahr 2022/2023 betrugen die sonstigen Erträge 3.698.882,37 Euro (Vorjahr: 3.077.153,92 Euro) und beinhalteten unter anderem die nachfolgenden wesentlichen Positionen: Die ertragswirksame Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 586.147,38 Euro (Vorjahr: 1.256.994,46 Euro), Erstattungen von MAKINO Milling in Höhe von 1.392.879,14 Euro (Vorjahr: 1.312.298,49 Euro) und Makino Asia 113.024,88 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro), Sonstige Mieterträge aus der Vermietung von Lagerflächen an Logistikdienstleister 133.099,12 Euro (Vorjahr: 237.194,02) sowie Erstattungen von Versicherungen 110.581,24 Euro (Vorjahr: 39.817,00 Euro). Die sonstigen Aufwendungen betragen -3.001.114,39 Euro (Vorjahr: -1.129.702,17 Euro) und beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Zuführung zu Wertberichtigungen auf Forderungen i.H.v. -1.514.647,31 Euro (Vorjahr: -427.910,33 Euro) sowie sonstige externe Dienstleistungen von -1.192.407,78 Euro (Vorjahr: -544.771,42 Euro). 5. Zinserträge und Zinsaufwendungen Im Geschäftsjahr 2022/2023 entstanden der Gesellschaft die folgenden Zinserträge und Zinsaufwendungen:
Die Zinserträge des Vorjahres enthielten Erträge aus der Berechnung von Verzugszinsen an Kunden. 6. Ertragsteuern Die in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteuern bestehen aus den in den einzelnen Ländern bereits gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie aus den latenten Steuerabgrenzungen. Für das abgeschlossene Jahr zum 31. März 2023 wurden Steuerrückstellungen von 211.647,64 Euro ermittelt. Die Steuern werden zum jeweiligen lokalen Steuersatz berechnet. Die Berechnung der latenten Steuern aus Verlustvorträgen erfolgte mit den lokalen Steuersätzen. Nach ihrer Herkunft gliedern sich die Ertragsteuern wie folgt:
Die Effekte aus temporären Differenzen entstehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Gewährleistung und nachlaufenden Projektkosten. Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr kann wie folgt auf den Periodenerfolg übergeleitet werden:
Der für die oben dargestellte Überleitungsrechnung des Geschäftsjahres 2022/2023 angewendete Steuersatz entspricht dem Steuersatz des Mutterunternehmens von 30,8 % (Vorjahr: 30,8 %). Die latenten Steuerabgrenzungen resultieren aus den einzelnen Konzernbilanzposten wie folgt:
In den Sonstigen Bilanzposten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistung und nachlaufende Projektkosten enthalten. Die latenten Steuern resultieren aus folgenden Gesellschaften:
Die steuerlichen Verlustvorträge setzen sich wie folgt zusammen:
Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung können die ausländischen Tochtergesellschaften innerhalb der nächsten 5 Jahre Verluste nutzen. Die entsprechenden aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen wurden im laufenden Geschäftsjahr auf Basis der jeweiligen Steuersätze der einzelnen Gesellschaft berechnet. Die aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen der Pensionsrückstellungen sowie der Sonstigen Rückstellungen in der IFRS- und der Steuerbilanz. Die Veränderung der latenten Steuerabgrenzung setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die auf Schätzungen basierenden Annahmen im Zusammenhang mit den latenten Steuern können sich ändern, wenn höhere oder niedrigere Ergebnisse anfallen oder Effekte aus dem lokalen Steuersatz und lokalen Regelungen zur Mindestbesteuerung greifen. 7. Jahresergebnis Im Einzelnen trugen die Geschäftsfelder wie folgt zum Jahresergebnis bei:
8. Sonstiges Gesamtergebnis/Effekte OCI Seit dem Geschäftsjahr 2013/2014 werden aufgrund der Neuerungen des IAS 19 die Neubewertungen der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste unmittelbar und vollumfänglich im sonstigen Ergebnis/OCI erfasst. Die jährliche Veränderung der Position "Effekte OCI' im sonstigen Gesamtergebnis wird korrespondierend in der Position "Effekte OCI" im Eigenkapital gezeigt (siehe Punkt B.6. Eigenkapital). Die Neubewertungen (remeasurements) der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste (actuarial gains und losses) entstehen durch unvorhergesehene Änderungen der DBO als Differenz vom erwarteten zum tatsächlichen Verpflichtungsumfang, z.B. durch Bestandsver- änderungen, Gehalts- oder Rententrenderhöhungen oder durch am Ende des Geschäftsjahres neu festgelegte Berechnungsparameter. Die Neubewertungen bestehen insgesamt aus den versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten und müssen sofort im Eigenkapital erfasst werden. Die Werte setzten sich wie folgt zusammen:
Die Unterschiedsbeträge, die sich aus der Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der MAKINO Sp. z o.o. und der MAKINO s.r.o., Prag, Tschechien ergeben, werden im Eigenkapital unter der Position Differenz aus Währungsumrechnung ausgewiesen. Sie betragen -2.958,97 Euro (Vorjahr: -37.199,08 Euro). D. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten Finanzrisikomanagement Der Konzern überwacht und steuert die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Finanzrisiken durch die interne Risikoberichterstattung, die Risiken nach Grad und Ausmaß des Risikos analysiert. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko (einschließlich Wechselkursrisiken, Zinsrisiken und Preisrisiken), das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Marktrisiko Der Konzern ist keinen wesentlichen Wechselkursrisiken, Zinsrisiken und Preisrisiken ausgesetzt. Insbesondere sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten festverzinslich und setzen den Konzern daher keinem Zinsänderungsrisiko aus. Ausfallrisiko Dem Ausfallrisiko der Forderungen wird mit einer Risikovorsorge Rechnung getragen (siehe 3b). Liquiditätsrisiko In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Geschäftsführer, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Kreditlinien bei Banken und weiteren Fazilitäten sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. E. Leasingverhältnisse (i) Konzern als Leasinggeber Aus Operating-Leasingverhältnissen wurden sonstige Umsatzerlöse i.H.v. 238.898,00 Euro (i. Vj.152.985 Euro) erzielt. Die Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen, in denen der Konzern als Leasinggeber agiert, beziehen sich auf Werkzeugmaschinen. Die Laufzeiten der jeweiligen Leasingverhältnisse betragen in der Regel nicht länger als 2 Jahre. Der Leasingnehmer hat in der Regel eine Option zum Kauf nach Ablauf der Leasingdauer. Die Fälligkeiten der zukünftigen Zahlungen aus Operating Leasingverhältnissen liegen unter einem Jahr. (ii) Konzern als Leasingnehmer Wesentliche Leasingverhältnisse Der Konzern mietet Büros; die Leasingvereinbarungen hierfür haben ursprüngliche Laufzeiten zwischen einem und neun Jahren, mit der Option, die Leasingvereinbarungen nach diesem Zeitraum zu verlängern. Der Konzern mietet Kraftfahrzeug; diese Leasingvereinbarungen haben typischerweise Laufzeiten zwischen drei und fünf Jahren, mit der Option, die Leasingvereinbarungen nach diesem Zeitraum zu verlängern. i. Nutzungsrechte Durch die Anwendung von IFRS 16 werden seit dem Erstanwendungszeitpunkt Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien, die nicht die Definition von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfüllen, sowie für Verkehrsmittel und bestimmte IT-Ausstattungen, als Sachanlagen dargestellt. Bis dahin waren lediglich Finanzierungsleasingverhältnisse nach IAS 17 als Sachanlagen erfasst. ii. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge Abschreibungen in Höhe von 1.502 TEUR (Vorjahr: 1.308 TEUR) auf Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen in Höhe von 31 TEUR (Vorjahr: 22 TEUR) für Leasingverbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die dazugehörigen latenten Steuerveränderungen waren in beiden Jahren minimal. iii. In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge Die laufenden Leasingraten wurden unterteilt in Zinszahlungen in Höhe von 31 TEUR (Vorjahr: 22 TEUR) und Tilgungen in Höhe von 1.462 TEUR (Vorjahr: 1.317 TEUR); beide sind den Nettocashflows aus Finanzierungstätigkeiten zugeordnet. Sonstige Leasingverhältnisse Der Konzern hat weitere Leasingvereinbarungen, die eine oder beide der folgenden Eigenschaften haben: (i) Laufzeit unter einem Jahr; (ii) die zugrunde liegenden Gegenstände sind von geringem Wert. Diese Leasingvereinbarungen werden wie in den Vorjahren bilanziert, d.h. weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten werden hierfür erfasst. Der Konzern hat Aufwendungen in Höhe von 271 TEUR (Vorjahr: 162 TEUR) für kurzfristige Leasingverhältnisse denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, erfasst. Zum Bilanzstichtag hatte der Konzern keine offenen Verpflichtungen aus diesen Leasingverhältnissen. F. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023 Die als Bestandteil der Anlage 1 aufgeführte Konzernkapitalflussrechnung der Gesellschaft wurde nach der indirekten Methode aufgestellt. Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der liquiden Mittel der Gesellschaft während des Geschäftsjahres. In Übereinstimmung mit IAS 7 wurden die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit von denen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit getrennt. In der Kapitalflussrechnung des Vorjahres wurde der Cashflow aus Investitionstätigkeit und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit angepasst und ist daher mit der im Vorjahr veröffentlichten Kapitalflussrechnung nicht vergleichbar. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wurde um TEUR 797 auf TEUR -425 erhöht und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit um TEUR 797 auf TEUR 2.947 verringert. Der Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres beträgt 25.611 TEUR (Vorjahr: 1.966 TEUR). Er besteht ausschließlich aus dem Bestand an Kasse und Guthaben bei Kreditinstituten, zum Bilanzstichtag abzüglich der Bestände an Termingeldern, die eine Laufzeit von mehr als drei Monaten haben. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist mit +5.386 TEUR positiv (Vorjahr: +21.009 TEUR). Wesentlicher Grund für den Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist eine erhöhte Mittelbindung im Vorratsvermögen und der Aufbau von Forderungen, die insbesondere den Mittelzufluss aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen überkompensiert. Der Cashflow der Investitionstätigkeit beträgt -10.621 TEUR (Vorjahr - nach Anpassung: -425 TEUR). Wesentlicher Grund für den Anstieg ist die Zuordnung einer kurzfristigen Termingeldanlage von 10.000 TEUR in den Investitionsbereich. Der Cashflow der Finanzierungstätigkeit ist mit 1.875 TEUR negativ (Vorjahr: +2.947 TEUR) und ergibt sich aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten i.H.v. -1.509 TEUR (Vorjahr -1.317 TEUR) sowie der Zahlung von Zinsen i.H.v. -367 TEUR (Vorjahr -412 TEUR). Im Vorjahr enthielt der Cashflow einen weiteren Netto-Mittelzufluss aus der Einzahlung einer Eigenkapitalzuführung (+15.000 TEUR) und der Tilgung einer kurzfristigen Kreditlinie (- 10.324 TEUR) Die Zinszahlungen im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten betragen -31 TEUR (Vorjahr: -22 TEUR). Der Cashflow aus gezahlten Ertragsteuern beträgt -267 TEUR (Vorjahr: -490 TEUR). Aus der Währungsumrechnung ergibt sich ein Effekt i.H.v. -3 TEUR (Vorjahr: -37 TEUR) auf den Finanzmittelfonds. Das sonstige Ergebnis/OCI beträgt 471 TEUR (Vorjahr: 151 TEUR). Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres 2022/2023 liegt mit 18.969 TEUR unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 25.611 TEUR). Im Wesentlichen resultiert dieser Rückgang aus der kurzfristigen Termingeldanlage von 10.000 TEUR im Geschäftsjahr. G. sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer des Mutterunternehmens in Kirchheim u.T. ist Herr Dr. Per Anders Ingemarsson. Hinsichtlich der Angabe zu den Gesamtbezügen für die Tätigkeit des Geschäftsführers wird vom Wahlrecht des § 314 Abs. 3 HGB i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 2. Bezüge der Mitarbeiter in Schlüsselpositionen Die Geschäftsführer und andere Mitarbeiter in Schlüsselpositionen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen haben während des Geschäftsjahres die folgenden Bezüge inkl. Sozialversicherungsbeiträge erhalten:
3. Mitarbeiter Die Verteilung der Mitarbeiter auf die regionalen Einheiten im Jahresdurchschnitt ist in der folgenden Übersicht dargestellt:
(*) MAKINO Europe GmbH & MAKINO GmbH
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, getrennt nach Gruppen, ergibt sich aus folgender Darstellung:
4. Honorare für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses Die Honorare für den Konzernabschlussprüfer stellen sich für das Geschäftsjahr wie folgt dar:
5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Konzernabschluss eingetreten. 6. Freigabe des Abschlusses Der Abschluss wurde am 30. September 2023 vom Geschäftsführer genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. Die Veröffentlichung erfolgt nach Billigung des Konzernabschlusses durch die Gesellschafterversammlung.
Kirchheim u.T., den 30. September 2023 Dr. P. Anders Ingemarsson, CEO Konzernanlagenspiegelder MAKINO Europe GmbH
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MAKINO Europe GmbH, Kirchheim unter Teck Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der MAKINO Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2023, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MAKINO Europe GmbH, Kirchheim unter Teck, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 6. November 2023 Deloitte
GmbH
Marco Koch, Wirtschaftsprüfer Florian Sauter, Wirtschaftsprüfer Sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung: Der Konzernjahresabschluss wurde am 30.11.2023 festgestellt. |
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