Autohaus
Schlingmann GmbH
Waren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.273.591,49 |
1.526.670,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.325,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.272.266,49 |
1.526.665,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.674.452,51 |
2.971.945,51 |
| I.
Vorräte |
2.899.306,06 |
1.754.418,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.190.630,68 |
1.031.286,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
609,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
584.515,77 |
186.240,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.493,23 |
5.407,90 |
| Aktiva |
5.973.537,23 |
4.504.024,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.571.309,01 |
1.368.014,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.544.309,01 |
1.341.014,02 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.341.014,02 |
1.287.140,80 |
| B.
Rückstellungen |
530.458,16 |
502.139,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.871.770,06 |
2.633.870,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.306.776,08 |
2.599.783,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
564.993,98 |
34.086,34 |
| Passiva |
5.973.537,23 |
4.504.024,07 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autohaus Schlingmann GmbH
wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gliederung erfolgte
gemäß § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich bei der
Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die übrigen Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert bilanziert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet.
Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem
Teilwertverfahren durchgeführt.
Grundlagen für die Berechnungen sind die
Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Der Berechnungszins
wurde in Höhe von 1,82 % zu Grunde gelegt.
Zukünftige Rentensteigerungen wurden in Höhe von
0,5 % berücksichtigt.
Gemäß § 253 VI HGB besteht eine
Ausschüttungssperre in Höhe von 1.741,00 EUR.
Es wurde von der Übergangsregelung des Art. 67
Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Zuführung der
Pensionsrückstellung, die durch die geänderte
Rückstellungsbewertung nach BilMoG bedingt ist, wird
in Jahresraten von mindestens einem Fünfzehntel
angesammelt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung:
Während des gesamten Geschäftsjahres waren
Herr Theodor Schlingmann und Herr Mathias Schlingmann
Geschäftsführer der Autohaus Schlingmann GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Waren, 06.11.2024
Theodor Schlingmann
Mathias Schlingmann
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2024
festgestellt.
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