Stadtsparkasse Haltern am SeeLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 2767
Vorher
Stadtsparkasse Haltern
Eingetragen
23.9.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und des Gewährträgergebietes

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Olaf Büchter
seit 11.10.2021
Vorstandsmitglied
Helmut Kanter
seit 6.12.2002
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtsparkasse Haltern am See

Haltern am See

Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht 2021

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2021

2.2. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2021

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4.1.Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

2.4.2.Aktivgeschäft

2.4.2.1. Barreserve

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

2.4.2.3. Kundenkreditvolumen

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

2.4.2.5. Sachanlagen

2.4.3.Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

2.4.5.Derivate

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1.Vermögenslage

2.5.2.Finanzlage

2.5.3.Ertragslage

2.7 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

3. Nachtragsbericht

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1.Adressenausfallrisiken

4.2.1.1. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft

4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft

4.2.2.Marktpreisrisiken

4.2.2.1. Marktpreisrisiken aus Zinsen (Zinsänderungsrisiken)

4.2.2.2. Marktpreisrisiken aus Spreads

4.2.2.3. Aktienkursrisiken

4.2.3.Beteiligungsrisiken

4.2.4.Liquiditätsrisiken

4.2.5.Operationelle Risiken

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht

5.2. Prognosebericht

5.2.1.Rahmenbedingungen

5.2.2.Geschäftsentwicklung

5.2.3.Finanzlage

5.2.4.Ertrags- und Vermögenslage

5.3. Gesamtaussage

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Stadt Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Nummer A 2767 im Handelsregister eingetragen. Träger der Stadtsparkasse Haltern am See (im folgenden Sparkasse genannt) ist die Stadt Haltern am See.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27. August 2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein. Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung des DSGV werden in einem nächsten Schritt den Aufsichtsbehörden vorgelegt.

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2021 im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 2,38% auf 86 erhöht, von denen 40 vollzeitbeschäftigt, 39 teilzeitbeschäftigt sowie 5 in Ausbildung sind. Der Zuwachs ist zurückzuführen auf eine Ausweitung in verschiedenen Bereichen der Sparkasse.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2021

Nach dem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung in 2020 war auch das Jahr 2021 durch die Corona-Pandemie geprägt. Obwohl sich die Hoffnungen auf eine Überwindung der Pandemie nicht erfüllten und neue Probleme (z.B. Störungen der Lieferketten, insbesondere bei Halbleitern) auftraten, hat sich die Weltwirtschaft im vergangenen Jahr deutlich erholt. Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2021 veröffentlicht hatte (+5,5%) wurde mit 5,9% übertroffen, ebenso hat sich der Welthandel stärker als vor einem Jahr prognostiziert belebt (9,3% statt 8,1%).

Deutschland verzeichnete im Gesamtjahr 2021 nach dem starken Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 4,6% im Vorjahr eine Zunahme des BIP um 2,9%. Der größte Teil war auf den Außenbeitrag und die staatlichen Konsumausgaben zurückzuführen. Die zum Jahreswechsel 2020/2021 veröffentlichten Prognosen für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft wurden jedoch verfehlt (damals wurde ein BIP-Zuwachs von +3,1% bis +5,3% erwartet). Dies lag vor allem an der starken Zunahme des Infektionsgeschehens sowie Lieferengpässen, die sich von einem Problem einzelner Branchen und Unternehmen zu einem nahezu flächendeckenden Problem - insbesondere für das produzierende Gewerbe - ausgewachsen haben. Der Wachstumsbeitrag des Außenhandels (Außenbeitrag) fiel nach einem negativen Wert im Vorjahr mit +0,8%-Punkten positiv aus. Die Exporte stiegen um 9,9%, die Importe um 9,3%. Der private Konsum verharrte im Gesamtjahr 2021 annähernd auf dem Niveau von 2020 und die Sparquote ging um rund einen Prozentpunkt auf 15,0% zurück (2020: 16,1%).

Angesichts der weitreichenden ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie hat sich der deutsche Arbeitsmarkt als sehr robust erwiesen. 2021 stagnierte die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt; im Jahresverlauf gab es jedoch einen deutlichen Anstieg um 506.000 oder 1,1%. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die bereits im Krisenjahr 2020 nur geringfügig zurückgegangen war (-0,3%), konnte in 2021 ein Plus von 1,4% verzeichnen. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit fiel im Vergleich zum Rekordniveau im Vorjahr (2,94 Mio.) deutlich geringer aus, blieb jedoch mit jahresdurchschnittlich rund 1,85 Mio. auf einem sehr hohen Niveau (2019: 145.000). Die Zahl der Arbeitslosen sank im Jahresdurchschnitt 2021 um 82.000 (-3%) auf 2.613.000. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote belief sich auf 5,7% im Bundesgebiet (2020: 5,9%); in Nordrhein-Westfalen sank sie von 7,5% im Vorjahr auf 7,3%.

Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zwei Jahren auch deshalb so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie bislang ausgeblieben ist. 2021 nahm die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr sogar um 10,8% auf 14.300 ab und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 1999. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bislang massive Finanzhilfen und andere staatliche Eingriffe einem Anstieg der Insolvenzen entgegenwirken.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland in 2021 so stark wie seit 1993 nicht mehr gestiegen (+3,1%). Die Inflationsrate fiel weit höher aus als vor einem Jahr prognostiziert, obwohl eine gewisse Gegenbewegung bei den Energiepreisen zum damaligen Zeitpunkt bereits genauso zu erwarten war wie die preissteigernden Effekte der Wiederanhebung der Mehrwertsteuer (1%-Punkt) und der Einführung der CO 2-Steuer (0,3%-Punkte). Auch die Lieferengpässe und die dadurch verursachten Preisanstiege fielen weit stärker aus als zu Jahresbeginn erwartet. Nach einem nahezu konstanten Anstieg der Inflationsrate im Jahresverlauf erreichte die Preissteigerung gegenüber dem Vorjahresmonat im Dezember mit einem Plus von 5,3% ihren vorläufigen Höhepunkt; einen stärkeren Preisanstieg hatte es zuvor im Juni 1992 gegeben. Auch die Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt setzten sich fort und erreichten im 3. Quartal mit einem Anstieg von 12,0% gegenüber dem Vorquartal den größten Preisanstieg bei Wohnimmobilien seit 2000.

Die Zentralbanken setzten ihren expansiven Kurs in der Geldpolitik grundsätzlich auch in 2021 fort. Allerdings haben einzelne Notenbanken ihren Expansionsgrad im Jahresverlauf bereits reduziert, andere haben eine Straffung der Geldpolitik angekündigt. Die Europäische Zentralbank (EZB) blieb sehr abwartend. Zwar hat sie angekündigt, Ende März 2022 die Nettoankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallkaufprogramms PEPP einzustellen, gleichzeitig jedoch den Wiederanlagezeitraum für das PEPP bis mindestens Ende 2024 verlängert und zudem eine vorübergehende Aufstockung des monatlichen Ankaufvolumens im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) angekündigt. Der Zinssatz für die Anlage von Überschussliquidität der Banken, die über den von der Zentralbank festgesetzten unverzinslichen Freibetrag in Höhe des Sechsfachen des Mindestreserve-Solls hinausgeht, blieb unverändert bei -0,5%.

Auch die Fiskalpolitik hat ihren expansiven Kurs fortgesetzt. Viele der in 2020 auflegten staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wurden fortgesetzt, andere ausgeweitet. Seit Beginn der Corona-Pandemie summierten sich die Hilfen auf Bundesebene auf 170 Mrd. Euro. Die vielfältigen Stabilisierungsmaßnahmen der Politik haben den wirtschaftlichen Abschwung abgefedert, hatten aber auch einen erheblichen Anstieg der öffentlichen Verschuldung zur Folge. Die staatlichen Ausgaben der Bundesrepublik stiegen um 7,4% und die Einnahmen um 8,9%, was vor allem an höheren Einnahmen aus Unternehmenssteuern und der Wiederanhebung der Mehrwertsteuer lag. Das daraus resultierende Finanzierungsdefizit liegt mit 132,5 Mrd. Euro rund 12,8 Mrd. Euro unter dem Vorjahr.

Nachdem die Aktienmärkte bereits im Jahresverlauf 2020 den dramatischen Einbruch des Frühjahrs 2020 ausgleichen konnten, haben die meisten Indizes auch in 2021 weitere Steigerungen verzeichnet. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 30. Dezember 2021 mit 15.885 Punkten, ein Plus von fast 16% im Jahresverlauf. Noch deutlicher konnten der EUROSTOXX 50 mit gut 20% und der weltweit wichtigste Leitindex S&P 500 mit einem Plus von rund 27% zulegen.

Die Entwicklung an den zinsbezogenen Geld- und Kapitalmärkten war im Jahr 2021 geprägt von anhaltend niedrigen Renditen. Für Geldmarktgeschäfte und Anleihen der öffentlichen Hand sowie Zinsswapgeschäfte unter Banken waren zumindest für Laufzeiten bis zu 10 Jahren im Jahresverlauf weiterhin negative Renditen festzustellen. Im mittel- und insbesondere im langfristigen Laufzeitbereich stiegen die Renditen gegen Ende Jahres 2021 deutlich an; eine Entwicklung, die auch zu Beginn des Jahres 2022 anhielt. Die Rendite der auch für das Kundengeschäft wichtigen Bezugsgröße "Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit" erreichte im Januar 2022 erstmals seit fast drei Jahren wieder einen positiven Wert. Mitte Februar 2022 lag die Rendite mit rd. 0,3% um rd. 0,7%-Punkte über dem Wert im Februar 2021 (-0,4%). Einen vergleichbaren Trend verzeichneten auch die langfristigen Zinsswapgeschäfte unter Banken.

2.2. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2021

Die Kredite an inländische Nichtbanken stiegen nach Angaben der Deutschen Bundesbank von November 2020 bis November 2021 um 4,3%, nach einer Zunahme um 4,0% im Vorjahreszeitraum. Maßgeblich dazu beigetragen haben die langfristigen Kredite an Unternehmen und Privatpersonen (November 2021: +5,7% gegenüber dem Vorjahresmonat), insbesondere die Kredite für den Wohnungsbau (September 2021: +7,4% gegenüber dem Vorjahresmonat).

Auf der Einlagenseite hat sich das anhaltende Wachstum an Einlagen in den vergangenen Jahren in 2021 verlangsamt fortgesetzt. Die Einlagen von Nichtbanken im Inland nahmen von November 2020 bis November 2021 um 2,9% zu, die täglich fälligen Bankguthaben um 6,8% gegenüber 12,1% im Vorjahreszeitraum.

Eine ähnliche Entwicklung war auch bei den Sparkassen in Westfalen-Lippe zu verzeichnen, deren Bilanzsumme um 5,7% auf 162,1 Mrd. EUR anstieg. Das Kreditvolumen wuchs auf Vorjahresniveau mit 5,4% weiter deutlich. Während der Kreditbestand an Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständige im Jahr 2021 um 6,1% auf 56,9 Mrd. EUR anstieg, erhöhte sich der Kreditbestand der Privatkunden um 5,6% auf 46,7 Mrd. EUR. Beim privaten Wohnungsbaukreditneugeschäft setzte sich der Trend der letzten Jahre fort. Die Darlehenszusagen an Firmenkunden erhöhten sich um 4,9%, die an Privatkunden um 8,6%.

Auch bei den westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich der Zufluss bei den Kundeneinlagen im Berichtsjahr fortgesetzt, wenn auch langsamer als im Vorjahr. Die Privatkunden konnten durch die Lockerungen der Corona-Maßnahmen in den Sommermonaten wieder mehr Geld für Freizeit, Urlaub und Ausflüge ausgeben - das führte zu einem leichten Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Sparquote auf 15,2% (2020: 16,1%). Der Gesamtbestand der Kundeneinlagen erhöhte sich um 4,6 Mrd. Euro bzw. 4,0% auf 117,5 Mrd. Euro (2020: +9,0%). Dem Branchentrend folgend kam es insbesondere bei täglich fälligen Einlagen - wie bereits in den zurückliegenden Jahren - zu besonders starken Mittelzuflüssen. Der Anteil der täglich fälligen Einlagen an den gesamten Kundeneinlagen erreichte zum Jahresende 2021 mit 70,0% einen neuen historischen Höchststand (nach 67,7% in 2020). Der Überhang an Einlagen gegenüber den Krediten (Passivüberhang) hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf 9,6 Mrd. EUR (2020: 10,6 Mrd. EUR) verringert. Der Nettoabsatz von Wertpapieren an Privatpersonen hat gegenüber dem Jahr 2020 von 1,4 Mrd. EUR auf 2,6 Mrd. EUR zugelegt.

Das in Folge der Geldpolitik der EZB anhaltend niedrige Zinsniveau macht sich weiterhin negativ in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Dies betrifft insbesondere Sparkassen, die - neben den Genossenschaftsbanken - aufgrund ihres Geschäftsmodells besonders von rückläufigen Zinserträgen betroffen sind. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank sanken beispielsweise die Effektivzinssätze im Bestandsgeschäft mit privaten Wohnungsbaukrediten (mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als 5 Jahren) von Januar bis November 2021 weiter von 1,95% auf 1,77%. Allerdings war im Neugeschäft mit privaten Wohnungsbaukrediten eine Trendwende festzustellen, wenn auch auf niedrigem Niveau. Nachdem das Zinsniveau in 2020 noch rückläufig war, verzeichnete die Deutsche Bundesbank von Januar bis November 2021 einen Anstieg der Effektivzinssätze von 1,23% auf 1,36%.

Dem standen im Jahr 2021 kaum veränderte Effektivzinssätze für Einlagen (insbesondere Sichteinlagen) von Privatkunden gegenüber. Die aus den starken Mittelzuflüssen resultierende Anlage der Überschussliquidität der deutschen Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank führte zudem zu entsprechenden Zahlungen von Negativzinsen.

Die deutschen Kreditinstitute hatten ihre Kreditrisikovorsorge in 2020 erheblich gesteigert. Die befürchtete Insolvenzwelle blieb jedoch bislang aus. So markierte das Jahr 2021 einen Tiefstand der Unternehmensinsolvenzen seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Die Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie bleibt jedoch ebenso wie das anhaltende Niedrigzinsumfeld ein Risiko für die Ertragslage der Kreditinstitute.

Die Analyse für die Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Rückgänge aus der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" der Sparkassen konnten vollständig durch gesteigerte Provisionsüberschüsse ausgeglichen werden, so dass - unter Berücksichtigung von sehr moderat gestiegenen Verwaltungsaufwendungen - das Betriebsergebnis vor Bewertungsmaßnahmen nahezu den Vorjahreswert erreichte.

Die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Krise der Realwirtschaft wirkt sich auch auf die wirtschaftliche Situation einer Vielzahl der privaten und gewerblichen Kreditnehmer aus. Die finanzielle Substanz der Kreditnehmer, die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sowie eine breite Streuung der Kreditvergaben über verschiedene Branchen haben bislang dazu beigetragen, dass sich die Aufwendungen für Risikovorsorge im Kreditgeschäft bei der Gesamtheit der westfälisch-lippischen Sparkassen auch im Jahr 2021 auf einem moderaten Niveau bewegen.

Neben den gesamtwirtschaftlichen Einflüssen haben auch die Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen das Geschäftsjahr 2021 mitgeprägt. Dies umfasst neben Entwicklungen im Aufsichtsrecht der Kreditinstitute insbesondere gesetzgeberische Initiativen zum Themenbereich "Nachhaltigkeit". Darüber hinaus sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu zwei die gesamte Kreditwirtschaft betreffenden Grundsatzfragen zu nennen.

Im Einzelnen ist hervorzuheben:

Die nach der Finanzmarktkrise 2009/2010 eingeleiteten aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden auch im Jahr 2021 fort- bzw. umgesetzt. So wurde beispielsweise von der BaFin im August 2021 die 6. MaRisk Novelle veröffentlicht, mit der u. a. Leitlinien der europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen sowie zu Auslagerungen umgesetzt worden sind. Ebenfalls im August 2021 hat die BaFin eine neue Fassung der "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT)" veröffentlicht, mit der sie ihre Erwartungen an die IT und die Informationssicherheit von Banken weiter konkretisiert.

Von besonderer Bedeutung sind darüber hinaus die im Jahr 2021 von der BaFin bzw. der Europäischen Kommission vorbereiteten bzw. eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit den von Banken zu erfüllenden Eigenmittelanforderungen. Bereits zum 01.02.2022 wurde im Rahmen einer Allgemeinverfügung der sogenannte "antizyklische Kapitalpuffer" von bislang null auf 0,75% der risikogewichteten Aktiva angehoben. Die Quote ist ab 01.02.2023 einzuhalten. Darüber hinaus beabsichtigt die BaFin, nach einer Abstimmung u. a. mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum 01.04.2022 eine Allgemeinverfügung für die Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers von 2,0% der risikogewichteten Risikopositionswerte auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite zu veröffentlichen. Beide Maßnahmen, die mit der starken Kreditvergabe durch den Bankensektor und der Preisentwicklung an den Immobilienmärkten begründet werden, wirken kurzfristig auf die Eigenmittelanforderungen.

Daneben hat die EU-Kommission im Oktober 2021 ihre Vorschläge zur Umsetzung der Finalisierung von Basel IV vorgelegt. Mit diesem sog. "Bankenpaket 2021" sollen die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zum 01.01.2025 in europäisches Recht umgesetzt werden. Es enthält umfangreiche Änderungen der Kapitalanforderungen im Rahmen der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD VI) und -verordnung (CRR III). Die Vorschläge befinden sich im weiteren Legislativverfahren der EU. Es ist jedoch absehbar, dass sie mittelfristig zu weiter steigenden Eigenmittelanforderungen führen werden. Darüber hinaus ist im "Bankenpaket 2021" auch das Thema "Nachhaltigkeit" und u. a. dessen Berücksichtigung im Risikomanagement der Kreditinstitute stärker verankert. Dies fügt sich ein in eine Vielzahl gesetzgeberischer und regulatorischer Maßnahmen u. a. zur stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensberichterstattung. Dazu hat die EU-Kommission am 21.04.2021 vorgeschlagen, den Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, ab dem Geschäftsjahr 2023 deutlich auszuweiten. Unternehmen, die bereits heute gesetzlich verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, haben, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021 umfassende neue Datenerhebungs- und Offenlegungsanforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie Verordnung (EU 2020/852) und der damit einhergehenden delegierten Rechtsakte zu erfüllen.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre, kurz- und mittelfristig auf erhöhte Eigenmittelanforderungen sowie eine ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion entsprechenden bedeutsamen Rolle bei den weiteren gesetzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema "Nachhaltigkeit" einstellen.

Die oben genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) betreffen folgende Sachverhalte:

Mit Urteil vom 27.04.2021 (AGB-Urteil, XI ZR 26/20) hat der BGH entschieden, dass bislang in der deutschen Kreditwirtschaft weit verbreitete Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, die AGB-Änderungen ohne aktive Zustimmung des Kunden vorsahen.

Mit Urteil vom 06.10.2021 (XI ZR 234/20) hat der BGH über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig.

Für weitere Informationen zu den Auswirkungen auf ihren Jahresabschluss 2021 verweist die Sparkasse auf den Anhang zum Jahresabschluss (Abschnitt B / Rückstellungen).

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffern Cost-Income-Ratio1, Betriebsergebnis vor Bewertung 2 , Wachstum Forderungen an Kunden 3 , Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden4 sowie Gesamtkapitalquote nach CRR5, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.

1 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

2 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

3 Wachstum Forderungen an Kunden = Bilanzposition Aktiva 4 und Aktiva 9 (Vorjahr: Bilanzposition Aktiva 4)

4 Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden = Bilanzpositionen Passiva 2

5 Gesamtkapitalquote nach CRR = Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand 2020
TEUR
Bestand 2019
TEUR
Veränderung
TEUR
Veränderung
%
Anteil in % der Bilanzsumme
%
Bilanzsumme 386.075 360.355 +25.720 +7,1  
Geschäftsvolumen1 395.355 367.928 +27.427 +7,5  
Forderungen an Kreditinstitute 26.835 12.408 +14.427 +116,3 7,0
Forderungen an Kunden 251.605 248.607 +2.998 +1,2 65,2
Wertpapieranlagen 73.754 62.307 +11.447 +18,4 19,1
Beteiligungen 4.392 4.392 --- --- 1,1
Sachanlagen 3.986 3.430 +556 +16,2 1,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.130 23.011 +2.119 +9,2 6,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 323.226 300.677 +22.549 +7,5 83,7
Rückstellungen 7.677 7.425 +252 +3,4 2,0
Eigenkapital 24.714 24.044 +670 +2,8 6,4

1 Geschäftsvolumen =Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten , Avalkredite sowie Wertberichtigungen und Vorsorgereserven

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Entgegen dem im Vorjahr erwarteten moderaten Anstieg ist die Bilanzsumme stärker angestiegen. Der Anstieg ist auf ein stärkeres Wachstum im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zurückzuführen.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Barreserve

Der Anstieg der Barreserve ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Liquiditätsreserve, welche bei der Deutschen Bundesbank unterhalten wird, gestiegen ist.

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich von 26,8 Mio. EUR auf 8,6 Mio. EUR.

Der Rückgang der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf deren teilweise Umschichtung zu Gunsten der Wertpapieranlagen zurückzuführen.

2.4.2.3. Kundenkreditvolumen

Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich fast ausschließlich im langfristigen Bereich.

Privatkunden nutzten die im langfristigen Vergleich nach wie vor günstigen Konditionen und bevorzugten weit überwiegend langfristige Kreditlaufzeiten für Baufinanzierungen.

Bei den gewerblichen Kreditkunden waren vor allem im Bereich des Wohnungsbaus hohe Zuwächse zu beobachten.

Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2021 auf 53,6 Mio. EUR und überschritten damit den Wert des Vorjahres (48,0 Mio. EUR) deutlich. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus erhöhten sich im Gesamtjahr um 7,3% auf 33,9 Mio. EUR.

Entgegen dem im Vorjahr prognostizierten moderaten Wachstum der Kundenforderungen ist, insbesondere auf Grund der im gewerblichen Bereich mit einem Wachstum von 52,1% deutlich höheren Darlehenszusagen, ein stärkerer Anstieg zu verzeichnen.

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

Für die Zunahme war insbesondere der Anstieg der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 13,4 Mio. EUR maßgeblich. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden um 3,2 Mio. EUR aufgebaut. Im Geschäftsjahr 2021 hat die Sparkasse vorwiegend Investitionen in Schuldverschreibungen und Immobilienfonds getätigt.

2.4.2.5. Sachanlagen

Die Sachanlagen erhöhten sich von 4,0 Mio. EUR auf 4,8 Mio. EUR. Die Erhöhung ist auf den Neubau einer Geschäftsstelle mit Mietwohnungseinheiten sowie den Umbau der Kassenhalle der Hauptstellezurückzuführen.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich von 25,1 Mio. EUR auf 23,8 Mio. EUR.

Es handelt sich dabei überwiegend um Mittel, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich von 323,2 Mio. EUR auf 336,9 Mio. EUR.

Vor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung sowie dem weiterhin niedrigen Zinsniveau bevorzugten die Kunden der Sparkasse liquide Anlageformen. Der Zuwachs wurde überwiegend von der privaten Kundschaft bewirkt.

Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen eines moderaten Wachstums zur Bestandsentwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind eingetreten.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2021 folgende Schwerpunkte ergeben:

Vermittlung von Wertpapieren

Das Geschäftsjahr 2021 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft, insbesondere im Investmentfondsbereich. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 7,5% zu und erreichten einen Wert von 31,6 Mio. EUR.

Immobilienvermittlung

Es wurden insgesamt 17 Objekte vermittelt, was, gemessen an den Immobilienwerten, einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 29,2% bedeutet.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 46 Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 1,1 Mio. EUR abgeschlossen, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 37,9% entspricht.

An Lebensversicherungen konnten 26 Verträge mit einer Versicherungssumme von 0,9 Mio. EUR vermittelt werden, was, gemessen an der Vertragssumme, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 8,8% bedeutet.

Insgesamt haben sich die Erwartungen eines leicht verbesserten Provisionsergebnisses durch den Ausbau der Provisionserträge im Wertpapiergeschäft und der steigenden Provisionserträge im Bereich des Giroverkehrs erfüllt.

2.4.5. Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen der Sparkasse und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Die Vermögenslage ist gekennzeichnet durch die Anteile der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von 65,8% (im Vorjahr: 65,4%) bzw. 84,2% (im Vorjahr: 83,7%).

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2020. Er wurde vollständig der Sicherheitsrücklage zugeführt. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2021 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 16,4 Mio. EUR (Vorjahr 16,2 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine Umwidmung von 0,95 Mio. EUR zu Lasten der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und eine zusätzliche Vorsorge von 0,25 Mio. EUR auf 9,7 Mio. EUR erhöht.

Die in Kapitel 2.2 "Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen im Jahr 2021" sowie dem Anhang beschriebenen Auswirkungen der BGH-Urteile im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus (27. April 2021, AGB-Urteil, XI ZR 26/20) sowie den Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen (6. Oktober 2021, XI ZR 234/20) auf die Vermögenslage beurteilt die Sparkasse insgesamt als nicht unerheblich.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen (bedeutsamster Leistungsindikator) übertrifft am 31. Dezember 2021 mit 13,2% (im Vorjahr: 14,6%) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0% gemäß CRR sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2021 betragen 248,0 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 32,8 Mio. EUR.

Insgesamt haben sich die Erwartungen der Sparkasse nicht ganz bestätigt. Die Gesamtkapitalquote ist entgegen der Erwartung gesunken. Die Belastung der Gesamtkapitalquote ist auf regulatorische Verschärfungen sowie Anstieg der risikogewichteten Positionswerte zurückzuführen.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 9,97% der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2021 6,58% und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0%.

Auf Grundlage der Kapitalplanung der Sparkasse vom 31. Dezember 2021 ist für das Jahr 2022 eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung der Geschäftsstrategie der Sparkasse zu erwarten.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 150,9% bis 248,2% oberhalb des Mindestwerts von 100,0%. Die LCR lag zum 31. Dezember 2021 bei 178,6%. Die strukturelle Liquidätsquote Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag ab dem Anwendungszeitpunkt der CRR II (28. Juni 2021) in einer Bandbreite von 122,4% bis 124,7%; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100% durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt.

Die Zahlungsbereitschaft ist nach der Finanzplanung der Sparkasse gewährleistet.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2021
TEUR
2020
TEUR
Veränderung
TEUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 5.939 6.594 -655 -9,9
Provisionsüberschuss 2.795 2.742 +53 +1,9
Sonstige betriebliche Erträge 774 674 +100 +14,8
Personalaufwand 4.747 5.374 -627 -11,7
Anderer Verwaltungsaufwand 2.396 2.222 +174 +7,8
Sonstige betriebliche Aufwendungen 335 285 +50 +17,5
Ergebnis vor Bewertung undRisikovorsorge 2.030 2.129 -99 -4,7
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge +126 962 -1.088 -113,1
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.200 500 +700 +140,0
Ergebnis vor Steuern 956 667 +289 +43,3
Steueraufwand 817 499 +318 +63,7
Jahresüberschuss 140 170 -30 -17,6
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 0,47% (Vorjahr 0,61%) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2021. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,57% wurde damit deutlich unterschritten.

Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen auf das offen ausgewiesene Kapital zum Jahresbeginn) lag mit 4,72% unter dem Vorjahreswert von 6,12%.

Auch die Cost-Income-Ratio verschlechterte sich von 75,5% auf 79,5%. Die im Vorjahr prognostizierte leichte Verschlechterung trat verstärkt ein.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss ungünstiger entwickelt als erwartet. Er verminderte sich um 4,6% auf 6,2 Mio. EUR. Der Rückgang des Zinsüberschusses ist in dem weiterhin niedrigen Zinsniveau begründet.

Demgegenüber entspricht der Provisionsüberschuss nahezu dem erwarteten Niveau. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus der Vermittlung von Wertpapieren über dem Vorjahreswert.

Des Weiteren ist der Personalaufwand entgegen den Erwartungen leicht gesunken. Dieser verringerte sich für 2021 um 1,1% auf 4,7 Mio. EUR.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich deutlich aufgrund von u.a. Investitionen und Prüfungskosten um 10,5% auf 2,5 Mio. EUR. Der Sachaufwand ist im Gegensatz zur Erwartung gestiegen.

Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden in Höhe von -0,8 Mio. EUR (Vorjahr -0,7 Mio. EUR). Während sich aus dem Kreditgeschäft im Gegensatz zum Vorjahr ein negatives Bewertungsergebnis ergab, stellte sich das negative Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen niedriger dar. Gründe hierfür lagen insbesondere in der Entwicklung an den Börsen. Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung und entfielen auf die Abschreibung eines Gebäudes.

Die in Kapitel 2.2 "Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2021" sowie dem Anhang beschriebenen Auswirkungen des BGH-Urteils im Zusammenhang mit den Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen (6. Oktober 2021, XI ZR 234/20) auf die Ertragslage beurteilt die Sparkasse insgesamt als nicht unerheblich. Sie haben das neutrale Ergebnis, das hohe Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthält, von 0,18 Mio. EUR (Vorjahr -0,15 Mio. EUR) deutlich belastet.

Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde deutlich um 1,2 Mio. EUR aufgestockt. Teilweise wurden hierfür bislang stille Reserven umgewidmet.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der anhaltenden Niedrigzinsphase ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2021 bedingt zufrieden.

Die Prognosen sind nur teilweise eingetroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als noch zufriedenstellend.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2021 0,03%.

2.7 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewertet die Sparkasse die Geschäftsentwicklung als noch zufriedenstellend. Mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr ist die Sparkasse insgesamt noch zufrieden. Mit der Entwicklung des Jahres 2021 konnte die Sparkasse entgegen ihrer Prognose nicht das angestrebte Betriebsergebnis erreichen.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risikokonzentrationen. Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien.

Auf Grundlage der für das Geschäftsjahr 2021 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiken Kreditrisiko Firmenkunden und Privatkunden
  Emittentenrisiko
Marktpreisrisiken Zinsen (Zinsänderungsrisiko)
  Bewertungsrisiko
Beteiligungsrisiken  
Liquiditätsrisiken Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelle Risiken  

Der Ermittlung der periodischen Risikotragfähigkeit liegt ein Going-Concern-Ansatz zu Grunde, wonach sichergestellt ist, dass auch bei Verlust des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials die bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen erfüllt werden können.

Am Jahresanfang hat der Vorstand für 2021 ein Gesamtlimit von 8,5 Mio. EUR festgelegt. Das Risikodeckungspotenzial und die bereitgestellten Limite reichten auf Basis der Risikoberichte der Sparkasse sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde das Konfidenzniveau auf 95,0% und ein Risikobetrachtungshorizont für das laufende Jahr i. d. R. bis zum Jahresultimo einheitlich festgelegt. Alle wesentlichen Risiken werden auf die entsprechenden Limite angerechnet.

Um die Risikotragfähigkeit über den Bilanzstichtag hinaus sicherzustellen, ist in der periodischen Sicht ab dem dritten Quartal eine Betrachtung bis zum übernächsten Bilanzstichtag vorgesehen. Die Risikotragfähigkeit wird vierteljährlich ermittelt. Wesentliche Bestandteile des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials sind das geplante Betriebsergebnis nach Steuern des laufenden Jahres, die Vorsorgereserven nach § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB.

Das auf der Grundlage des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar:

Risikoart Limit
TEUR
Anrechnung
TEUR
Anrechnung
%
Zinsspannenrisiko 800 -466 0,0
Bewertungsrisiko - Kredit 3.500 1.746 49,9
Bewertungsrisiko - 2.900 963 33,2
Wertpapiere      
Emittentenrisiko 300 212 70,7
operationelle Risiken 100 71 71,0
Beteiligungsrisiko 600 435 72,5
Sonstige Risiken 200 113 56,5
Frei verfügbares RTF-Limit 100    

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft.

Stresstests werden regelmäßig durchgeführt. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Stresstestannahmen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Um einen möglichen etwaigen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Dabei wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung sowie den künftigen Kapitalbedarf getroffen, wie z. B. rückläufige Betriebsergebnisse aufgrund einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Für den im Rahmen der Kapitalplanung vom 31. Dezember 2021 betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2026 können die Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung auch bei adversen Entwicklungen eingehalten werden. Nach dem Ergebnis der Kapitalplanung zum 31. Dezember 2021 besteht ein noch ausreichendes internes Kapital (einsetzbares Risikodeckungspotenzial), um die Risikotragfähigkeit im Betrachtungszeitraum unter Going-Concern-Aspekten sicherstellen zu können. Danach reduziert sich das für die Risikotragfähigkeit nach MaRisk verbleibende freie periodische Risikodeckungspotenzial deutlich. Auf Basis des aktuellen Risikoszenarios wäre die Risikotragfähigkeit damit weiterhin noch darstellbar. Die Planungsannahmen sind laufend an die Entwicklung der Rahmenbedingungen und der aufsichtlichen Anforderungen anzupassen.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Dem Risikocontrolling obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Steuerung wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem stellv. Leiter der Steuerung. Unterstellt ist er dem Gesamtvorstand.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

Das Reportingkonzept umfasst die regelmäßige Berichterstattung sowohl zum Gesamtbankrisiko als auch für einzelne Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen.

Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation auf der Grundlage des Gesamtrisikoberichts informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Darüber hinaus wurde eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB als Micro-Hedge zur Absicherung des gebildet.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenausfallrisiken

Unter dem Adressenausfallrisiko wird eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners erfolgt.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, da aufgrund der Bonitätseinstufung ein höherer Spread gegenüber der risikolosen Kurve berücksichtigt werden muss.

Das Länderrisiko setzt sich zusammen aus dem bonitätsinduzierten Länderrisiko und dem Ländertransferrisiko. Das bonitätsinduzierte Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein Schuldner sein, der nicht selbst ein öffentlicher Haushalt ist, aber seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

- regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

- Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

- interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio

- Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

- regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

- Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

- festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

- Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View-Light"

- Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Zum 31. Dezember 2021 wurden etwa 37,0% der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 39,2% an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 9,4% die Ausleihungen an Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus entfallen 7,22% auf den Bereich Grundstücks-/Wohnwesen und 3,27 % auf das Baugewerbe.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 22,2% des Gesamtkreditvolumens einschließlich Wertpapiere im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 5 Mio. EUR. 13,9% des Gesamtkreditvolumens einschließlich Wertpapiere im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen zwischen 2,5 und 5 Mio. EUR und 27,2% des Gesamtkreditvolumens auf Engagements mit einem Volumen zwischen 0,5 und 2,5 Mio. EUR. Die übrigen 36,7% verteilen sich auf die Engagements in der Größenklasse unter 0,5 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2021 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse TEUR in % des Gesamtvolumens
1 bis 9 387.523 84,66
10 bis 15 34.279 7,49
16 bis 18 1.417 0,31
ohne Rating 34.506 7,54

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2021 3,15% des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Risikokonzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes. Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.

Insgesamt ist die Sparkasse der Auffassung, dass ihr Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand hat die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2021
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2021
TEUR
Einzelwertberichtigungen 507 19 16 77 433
Pauschalwertberichtigungen 713 595 713 --- 595
Pauschale Rückstellungen --- 352 ---   352
Gesamt 1.220 966 729 77 1.380

4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft

Die Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft umfassen die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners innerhalb der Ratingklassen 1 bis 16 (gemäß Sparkassenlogik) ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

- Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

- Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View Light"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 90,4 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldverschreibungen und Anleihen (63,8 Mio. EUR) und Investmentfonds (26,2 Mio. EUR).

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen, bis auf eine Aktie (Rating BB- mit einem Bestand von 0,2 Mio. EUR) und einer Schuldverschreibung (Rating BB- mit einem Bestand von 5,0 Mio. EUR) über ein Rating im Bereich des Investmentgrades von mindestens BBB-. Keine Ratings liegen bei sieben Immobilienfonds mit einem Bestand in Höhe von 19,6 Mio. EUR und vier Investmentfonds mit einem Bestand in Höhe von 6,6 Mio. EUR vor.

4.2.2. Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Gesamtbanksteuerungsausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Marktpreisrisiken aus Zinsen (Zinsänderungsrisiken)

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Ferner ist die Gefahr einer unerwarteten Rückstellungsbildung bzw. -erhöhung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu berücksichtigen. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlage- /sowie Handelsbuchs betrachtet. Ebenso Teil des Zinsänderungsrisikos ist das Risiko, dass der geplante Zinskonditions- bzw. Strukturbeitrag unterschritten wird.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Periodische Ermittlung, Überwachung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken des Anlagebuchs mittels der IT-Anwendung Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus mittels Simulationsverfahren auf Basis des Risikoszenarios +100BP (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 95,0%). Das Ergebnis wird auf das Risikotragfähigkeitslimit angerechnet.

- Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

- Ermittlung des Verlustrisikos (Value-at-Risk) für den aus den Gesamtzahlungsströmen errechneten Barwert auf Basis der historischen Simulation der Marktzinsänderungen. Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0% berechnet

- Aufbereitung der Cashflows für die Berechnung von wertorientierten Kennzahlen zu Risiko und Ertrag sowie des Zinsrisikokoeffizienten gemäß § 25a Abs. 2 KWG und BaFin-Rundschreiben 6/2019 vom 6. August 2019

- Regelmäßige Überprüfung, ob bei Eintritt des unterstellten Risikoszenarios eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu bilden wäre

Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Auf Basis des Rundschreibens 6/2019(BA) der BaFin vom 6. August 2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) hat die Sparkasse zum Stichtag 31. Dezember 2021 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte errechnet.

Währung Zinsände rungsrisiken
Zinschock(+200 BP) Zinschock(-200 BP)
Vermögensrückgang Vermögenszuwachs
TEUR 5.197,1 888,6

Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in folgendem Bereich:

Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse.

4. 2.2.2. Marktpreisrisiken aus Spreads

Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Im Sinne dieser Definition ist also eine Spread-Ausweitung, die sich durch eine Migration ergibt, dem Adressenausfallrisiko zuzuordnen. Implizit enthalten im Spread ist auch eine Liquiditätskomponente.

4.2.2.3. Aktienkursrisiken

Das Marktpreisrisiko aus Aktien wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken aus über Pauschalabschläge innerhalb einer Szenarioanalyse

- Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

4.2.3. Beteiligungsrisiken

Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung).

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands SVWL für die Verbundbeteiligungen

- Ermittlung des Beteiligungsrisikos anhand kritisch gewürdigter Expertenschätzungen

- Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

- Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
Funktionsbeteiligungen 4.399

4.2.4. Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl negative Effekte aus veränderten Marktliquiditätsspreads als auch aus einer adversen Entwicklung des eigenen Credit-Spreads maßgeblich. Zum anderen beschreibt es die Gefahr, dass negative Konsequenzen in Form höherer Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur eintreten.

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR i. V. m. der deIVO 2015/61

- Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

- Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

- Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

- Tägliche Disposition der laufenden Konten

- Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

- Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

- Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum Bilanzstichtag 60 Monate.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.5. Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung fokussierte Risikolandkarte

- Regelmäßiger Einsatz einer Schadensfalldatenbank zur Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle

- Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Sparkasse verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2021 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das Gesamtbanklimit war am Bilanzstichtag mit 76,8% ausgelastet. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit in der periodenorientierten Sicht derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres, zu dem das Gesamtbanklimit mit insgesamt 36,2% ausgelastet war, zeigt sich eine deutliche Erhöhung der Risikolage, insbesondere im Bereich der Adressenausfall- und Marktpreisrisiken.

Auf Basis der durchgeführten Kapitalplanung vom 31. Dezember 2021 ist bei den bestehenden Eigenmittelanforderungen zum Ende des Planungshorizonts eine deutliche Einengung der Risikotragfähigkeit zu erwarten. Die Planungsgrundlagen werden kurzfristig an sich verändernde Marktgegebenheiten und aufsichtsrechtliche Anforderungsänderungen angepasst.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind vorbehaltlich der Planungsunsicherheiten in Verbindung mit den sich verringernden Risikopuffern nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die Auswirkungen der Ausbreitung der Covid-19-Krise, durch die Regulatorik und die anhaltende Niedrigzinsphase belastete, weiter rückläufige nicht befriedigende Ertragslage und ein nur begrenzt ausbaufähige Risikotragfähigkeit, die durch hohe Adressenausfallrisiken, Zinsänderungs-und sonstige Marktpreisrisiken belastet ist. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer deutlichen Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise hat die Sparkasse im Einklang mit ihrem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist zum 31. Dezember 2021 der zweitbesten Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilt die Sparkasse ihre Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als noch ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht

Chancen will die Sparkasse nutzen, indem sie neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik das Multikanalbanking, Internetbanking-Angebote und digitale Vertriebskanäle weiter ausbaut.

Darüber hinaus sieht die Sparkasse durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit ihren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einer Zunahme der Weltproduktion (BIP) um 4,4% und einem Anstieg des Welthandels um 6,0% im Jahr 2022. Im Folgejahr erwartet der IWF ein BIP-Wachstum von 3,8%. Dies entspricht einem erneuten starken Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2022 und einer Normalisierung auf Vor-Krisen-Niveau in 2023. Für Deutschland erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute in ihren vor dem Jahreswechsel veröffentlichten Prognosen eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3,5% bis 4,0% im laufenden und 1,8% bis 3,3% im kommenden Jahr. Die steigende Nachfrage bei gleichzeitigen Produktionsengpässen hat dazu geführt, dass der Auftragsbestand seit Juni 2020 stetig gestiegen ist und im Dezember 2021 einen neuen Rekordwert erreicht hat. Angesichts einer Auftragsreichweite von 7,7 Monaten sind die Aussichten für eine dynamische Entwicklung der Industrieproduktion sehr gut.

Ein Großteil der prognostizierten BIP-Zunahme im Jahr 2022 dürfte auf den privaten Konsum entfallen. Da die privaten Haushalte in der Pandemie aufgrund der eingeschränkten Konsummöglichkeiten in großem Umfang zusätzliche Ersparnis gebildet haben, stehen erhebliche Mittel zur Verfügung, die für einen zusätzlichen bzw. nachgeholten Konsum genutzt werden könnten und - nach den Erfahrungen im zweiten Quartal 2021 - wohl auch genutzt werden. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren im Gesamtjahr 2022 einen Anstieg der privaten Konsumausgaben um +4,7% bis 7,6%. Die Sparquote dürfte sich nach dem Rückgang auf jahresdurchschnittlich 15,0% im vergangenen Jahr nunmehr stärker reduzieren. Die Prognosen bewegen sich für 2022 in der Spanne von 9,6% bis 12,2%, für 2023 zwischen 7,9% und 11,5%.

Der Erholungsprozess auf dem deutschen Arbeitsmarkt wird sich nach Einschätzung der meisten Wirtschaftsforscher mit einer gewissen Schwächephase im Winter 2021/2022 weiter fortsetzen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung bis Januar saisonbereinigt weiter gesunken, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die Daten bis November vorliegen, hat in saisonbereinigter Rechnung kräftig zugenommen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften blieb bis zuletzt hoch. Für das Gesamtjahr 2022 erwarten die Konjunkturforscher einen Rückgang der Arbeitslosenquote auf 5,2% bis 5,3% und einen Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen auf über 45 Millionen (+0,6% bis +1,0%).

Den Prognosen der Mehrheit der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge werden die Verbraucherpreise in Deutschland 2022 mit +2,3% bis +4,0% und in 2023 mit +1,8% bis +2,5% zwar voraussichtlich weniger stark steigen als in 2021 (+3,1%), aber dennoch weit stärker als in den Jahren zuvor. Die Gründe dafür sind vielfältig. So haben sich die deutlich gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise bislang erst teilweise in höheren Verbraucherpreisen niedergeschlagen; die preissteigernd wirkenden Lieferengpässe werden nur schrittweise überwunden werden und schließlich könnte aufgrund der erzwungenen Konsumzurückhaltung und der erhöhten Ersparnisbildung die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher künftig höher ausfallen. Auf mittlere Sicht besteht das Risiko, dass sich der höhere Preisdruck aufgrund steigender Inflationserwartungen verfestigt. In der Eurozone erwartet die EZB nach einem allgemeinen Preisanstieg um 2,6% im vergangenen Jahr eine Beschleunigung auf 3,2% in 2022, sowie +1,8% in den beiden Folgejahren. In der Pressekonferenz zur Erläuterung der geldpolitischen Entscheidungen am 3. Februar 2022 räumte die EZB jedoch ein, dass die Inflation länger erhöht bleiben werde als bislang erwartet. Im Laufe des Jahres 2022 werde sie aber zurückgehen.

Auch zu Jahresbeginn 2022 bleiben alle Einschätzungen zur weiteren Entwicklung der Pandemie und damit auch der wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Das zeigte die Entwicklung im vergangenen Jahr sehr deutlich, als sich die Hoffnung einer Überwindung der Pandemie in 2021 nicht erfüllt hat. Neben der Unsicherheit über den weiteren Pandemieverlauf stellt sich derzeit die Frage, ob und in welchem Zeitraum die Beschaffungsprobleme weiterhin die Industrieproduktion aber auch die Bautätigkeit behindern. Für 2022 kommt als besonderer Risikofaktor die weitere Entwicklung der geopolitischen Lage hinzu. Die Folgen aus der derzeitigen Situation in der Ukraine dürften sich voraussichtlich ebenfalls dämpfend auswirken und lassen sich gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen. Nach aktuellen Einschätzungen werden sich die Wachstumsaussichten Deutschlands jedoch verschlechtern, da die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konfliktes die bestehenden Störungen in den Lieferketten und den Inflationsdruck durch die steigenden Energiepreise verstärken.

Eine Reihe von Notenbanken hat in 2021 begonnen, den außergewöhnlich hohen Expansionsgrad der Geldpolitik etwas zurückzunehmen. Die Federal Reverse, die ihre Bilanzsumme in 2021 noch massiv ausgeweitet hat, richtet ihr Augenmerk inzwischen stärker auf die Inflation und hat Zinserhöhungen in Aussicht gestellt. Die Helaba hat ihre Prognose zur Inflationsentwicklung in den USA auf +5,1% (zuvor +4,8%) angepasst und erwartet nun, dass die Fed ihren Leitzins in 2022 mindestens fünfmal um 0,25%-Punkte anheben wird. Der geldpolitische Schwenk der Fed und der starke Anstieg der Inflation in der Eurozone setzen die EZB zunehmend in Zugzwang. Zwar hat sich die EZB in ihrer offiziellen Kommunikation bislang sehr abwartend gezeigt und eine rasche Zinswende bislang verneint. Die Äußerungen im Umfeld der EZB nehmen jedoch ebenso wie der öffentliche Druck zu, dem Inflationsrisiko eine stärkere Bedeutung zuzumessen. Auch wenn die EZB Ende März 2022 die Nettoankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallkaufprogramms PEPP einstellen wird, hat sie ein generelles Ende der Nettokäufe bislang nicht angekündigt. Da eine Zinserhöhung gemäß ihrer Forward Guidance erst danach erfolgen wird, war bislang nicht mit einer Anhebung der Leitzinsen in 2022 zu rechnen.

Für die Bankenbranche folgt daraus, dass sie zunächst auch weiterhin in einem anhaltenden Niedrig- und Negativzinsumfeld agieren muss, auch wenn eine Zinswende näher rückt. Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkasse bedeutet dies, dass die im Abschnitt "Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2021" dargestellten Entwicklungen der Zins- und Provisionserträge sowie der Verwaltungsaufwendungen voraussichtlich auch das Geschäftsjahr 2022 prägen werden. Das Betriebsergebnis vor Bewertungsmaßnahmen wird sich daher voraussichtlich trotz aller Bemühungen zur Steigerung von Erträgen und zur Kosteneinsparung weiter abschwächen. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Zwar ist die befürchtete Insolvenzwelle bislang ausgeblieben. Je nach Branche muss jedoch mit Insolvenzen insbesondere in den Branchen gerechnet werden, die sowohl durch die Pandemie stark betroffen sind wie auch durch die zunehmende Konkurrenz durch Onlineanbieter. Laut Münchener ifo-Institut sehen sich beispielsweise bei den Reisebüros und -veranstaltern fast drei Viertel der Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Über alle Branchen hinweg sieht sich knapp jedes siebte Unternehmen existenziell gefährdet.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen die Einschätzungen der Sparkasse der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der ihr zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise hat die Sparkasse im Einklang mit ihrem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt.

5.2.2. Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2021 rechnet die Sparkasse mit einem weiteren moderaten Wachstum für ihr Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit ihren Privat- und Firmenkunden aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft.

Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwartet die Sparkasse für 2022 einen leichten Rückgang der Kundeneinlagen aufgrund der Einführung eines Verwahrentgeltes.

Bei der Bilanzsumme erwartet die Sparkasse aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Anstieg.

Im Dienstleistungsgeschäft geht die Sparkasse für 2022 aufgrund der rückläufigen konjunkturellen Voraussetzungen von sich verschlechternden Rahmenbedingungen und dadurch stagnierenden Vermittlungen von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien aus. Der Ausbau der Provisionserträge im Wertpapiergeschäft und der steigenden Provisionserträge im Bereich des Giroverkehrs sollen ein leicht verbessertes Provisionsergebnis ermöglichen.

5.2.3. Finanzlage

Aufgrund der vorausschauenden Finanzplanung geht die Sparkasse davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Für das Jahr 2022 wird der Neubau und die Neugestaltung einer Geschäftsstelle inkl. Schaffung von Wohnungsraum (zur Vermietung) fortgeführt.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnet die Sparkasse aufgrund der leicht steigenden Zinsstrukturkurve insbesondere aufgrund von leicht steigenden Konditionsbeiträge aus dem Kundengeschäft und Erträgen aus dem Wertpapiereigengeschäft mit einen um 30 TEUR leicht steigenden Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss geht die Sparkasse für das nächste Jahr von einem leichten Anstieg um 88 TEUR aus, wofür insbesondere die weiter ansteigenden Erträge aus dem Wertpapiergeschäft und erhöhte Erträge aus dem Zahlungsverkehr verantwortlich sind.

Auch aufgrund des stringenten Kostenmanagements der Sparkasse wird der Sachaufwand um bis zu 0,05%-Punkte (von 0,64% der DBS auf 0,59%) sinken. Die tendenziell steigenden Personalkosten möchte die Sparkasse durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2022 ein leicht steigendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,02%-Punkten (von 0,47% auf 0,49%)der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 402,8 Mio. EUR.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwartet die Sparkasse - nach den Zuführungen zu den Risikovorsorgemaßnahmen im Vorjahr eine geringere Belastung als im Vorjahr.

Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Immobilien- und Rentenfonds rechnet die Sparkasse aufgrund der nach wie vor hohen Unsicherheiten an den Kapitalmärkten mit einem per Saldo stark steigenden negativem Bewertungsergebnis über dem Vorjahresniveau.

Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung. Für das sonstige Bewertungsergebnis erwartet die Sparkasse aufgrund ihrer Beteiligung eine Belastung in Höhe von 0,1 Mio. EUR. Auch künftig können weitere Risiken im Beteiligungsportfolio der Sparkasse nicht ausgeschlossen werden.

Bei der CIR erwartet die Sparkasse für 2022 einen leicht geringeren Wert im Vergleich zum Vorjahr.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht keine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 10,5%, die dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0% zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers entspricht, wird mit einem Wert von zurzeit 13,22% deutlich überschritten.

Mit Blick auf die Allgemeinverfügung der BaFin zur Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers bzw. die Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienkredite, ist absehbar, dass im Verlauf des Jahres 2023 erhöhte Eigenmittelanforderungen zu erfüllen sind. Auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes der Sparkasse über die Maßnahmen der BaFin und der aktuellen Ergebnis- und Kapitalplanung geht die Sparkasse davon aus, dass sie auch diese Anforderung zwar knapp, aber noch erfüllen kann.

Insgesamt rechnet die Sparkasse aber bei steigenden Eigenmittelanforderungen mit einer leicht sinkenden Gesamtkapitalquote.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung und eines sich erhöhenden Zinsniveaus können sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.3. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist eine weitere Stärkung der Eigenmittel nicht möglich.

Die Perspektiven für das Geschäftsjahr 2022 beurteilt die Sparkasse in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von ihr erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und ihrer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als schwierig.

Aufgrund der vorausschauenden Finanzplanung geht die Sparkasse dennoch davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern gewährleistet sind.

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in dem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Ebenso lassen sich die Auswirkungen aus der derzeitigen Situation in der Ukraine gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen und können zu einer abweichenden Einschätzung führen. Weitere Risiken ergeben sich aus dem Zinsanstieg an den Kapitalmärkten, der zu deutlichen Kursrückgängen der festverzinslichen Wertpapiere führt und insofern Bewertungsaufwendungen im Wertpapiergeschäft auslöst. Die Prognosen berücksichtigen mögliche Veränderungen daher noch nicht vollumfänglich.

Bericht des Verwaltungsrates

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Haltern am See nahm im Geschäftsjahr 2021 seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben wahr. Der Verwaltungsrat kam zu sechs Sitzungen zusammen und traf Entscheidungen im Rahmen seiner im Sparkassengesetz festgelegten Zuständigkeiten.

Der Vorstand berichtete dem Verwaltungsrat in regelmäßigen Abständen umfassend und zeitnah über die gesamtwirtschaftliche Lage, die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse und über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung für die Sparkasse. Im Rahmen der Risikoberichterstattung gem. MaRisk (Mindestanforderungen der Bankenaufsicht an das Risikomanagement) informierte der Vorstand den Verwaltungsrat über die erstellten Risikoberichte.

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe prüfte den vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht des Jahres 2021. Der Bilanzprüfungsausschuss und der Verwaltungsrat wurden ausführlich über den Ablauf und das Ergebnis der Prüfung unterrichtet. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabed Sparkassengesetz NW hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2021 am 13. Juni 2022 festgestellt und den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht für das Jahr 2021 gebilligt.

Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gemeinsam geleistete engagierte und erfolgreiche Arbeit.

 

Haltern am See, im Juni 2022

Andreas Stegemann, vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates

Bilanz

Aktivseite

Jahresabschluss 31.12.2021

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2021

EUR EUR EUR 31.12.2020
TEUR
1. Barreserve          
a) Kassenbestand     3.385.274,15   4.033
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank     23.811.894,94   19.711
        27.197.169,09 23.744
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind          
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen     0,00   0
b) Wechsel     0,00   0
        0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute          
a) täglich fällig     5.372.339,88   23.580
b) andere Forderungen     3.246.449,63   3.254
        8.618.789,51 26.835
4. Forderungen an Kunden       262.351.082,91 251.605
darunter:          
durch Grundpfandrechte gesichert 135.252.793,48       (129.373)
Kommunalkredite 15.038.582,28       (18.272)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere          
a) Geldmarktpapiere          
aa) von öffentlichen Emittenten   0,00     0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00       (0)
ab) von anderen Emittenten   0,00     0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00       (0)
      0,00   0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen          
ba) von öffentlichen Emittenten   9.972.124,44     4.248
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 9.972.124,44       (4.248)
bb) von anderen Emittenten   53.822.939,25     46.100
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 17.616.123,99       (14.775)
      63.795.063,69   50.348
c) eigene Schuldverschreibungen     0,00   0
Nennbetrag 0,00       (0)
        63.795.063,69 50.348
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere       26.566.597,06 23.406
6a. Handelsbestand       0,00 0
7. Beteiligungen       4.399.079,54 4.392
darunter:          
an Kreditinstituten 0,00       (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00       (0)
an Wertpapierinstituten 0,00       (-)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen       0,00 0
darunter:          
an Kreditinstituten 0,00       (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00       (0)
an Wertpapierinstituten 0,00       (-)
9. Treuhandvermögen       1.185.630,55 1.042
darunter:          
Treuhandkredite 1.185.630,55       (1.042)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch       0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte          
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte     0,00   0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten     0,00   0
c) Geschäfts- oder Firmenwert     0,00   0
d) geleistete Anzahlungen     0,00   0
        0,00 0
12. Sachanlagen       4.814.289,35 3.986
13. Sonstige Vermögensgegenstände       1.202.831,82 625
14. Rechnungsabgrenzungsposten       94.889,74 92
Summe der Aktiva       400.225.423,26 386.075

Passivseite

         
EUR EUR EUR 31.12.2020
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten          
a) täglich fällig     0,00   0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist     22.638.267,23   24.088
        22.638.267,23 24.088
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden          
a) Spareinlagen          
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten   124.706.815,77     112.266
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten   2.609.619,30     2.655
      127.316.435,07   114.921
b) andere Verbindlichkeiten          
ba) täglich fällig   206.388.781,05     204.555
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist   3.152.071,82     3.750
      209.540.852,87   208.305
        336.857.287,94 323.226
3. Verbriefte Verbindlichkeiten          
a) begebene Schuldverschreibungen     0,00   0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten     0,00   0
darunter:          
Geldmarktpapiere 0,00       (0)
        0,00 0
3a. Handelsbestand       0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten       1.185.630,55 1.042
darunter:          
Treuhandkredite 1.185.630,55       (1.042)
5. Sonstige Verbindlichkeiten       286.165,96 308
6. Rechnungsabgrenzungsposten       6.115,64 8
7. Rückstellungen          
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen     6.019.178,00   5.761
b) Steuerrückstellungen     0,00   21
c) andere Rückstellungen     2.167.158,54   1.895
        8.186.336,54 7.677
8.(weggefallen)          
9. Nachrangige Verbindlichkeiten       5.012.130,14 5.012
10. Genussrechtskapital       0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00       (0)
11.Fonds für allgemeine Bankrisiken       9.700.000,00 8.500
12. Eigenkapital          
a) gezeichnetes Kapital     0,00   0
b) Kapitalrücklage     0,00   0
c) Gewinnrücklagen          
ca) Sicherheitsrücklage   15.213.566,13     15.044
cb) andere Rücklagen   1.000.000,00     1.000
      16.213.566,13   16.044
d) Bilanzgewinn     139.923,13   170
        16.353.489,26 16.214
Summe der Passiva       400.225.423,26 386.075
1. Eventualverbindlichkeiten          
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln     0,00   0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen     1.566.861,50   2.989
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten     0,00   0
        1.566.861,50 2.989
2. Andere Verpflichtungen          
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften     0,00   0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen     0,00   0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen     20.591.864,12   12.907
        20.591.864,12 12.907

Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2020
TEUR
1. Zinserträge aus          
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften   5.825.761,39     6.334
darunter: abgesetzte negative Zinsen 23.660,42       (14)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 2,70       (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen   863.012,45     756
      6.688.773,84   7.090
2. Zinsaufwendungen     1.300.869,26   1.197
darunter: abgesetzte positive Zinsen 54.114,58       (17)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 496.850,88       (457)
        5.387.904,58 5.893
3. Laufende Erträge aus          
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren     468.911,46   589
b) Beteiligungen     81.779,14   112
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen     0,00   0
        550.690,60 701
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen       0,00 0
5. Provisionserträge     2.953.860,27   2.911
6. Provisionsaufwendungen     158.810,88   169
        2.795.049,39 2.743
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands       0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge       774.329,95 674
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 0,03       (0)
9.(weggefallen)          
        9.507.974,52 10.011
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen          
a) Personalaufwand          
aa) Löhne und Gehälter   3.643.310,75     3.712
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung   1.103.256,15     1.662
darunter: für Altersversorgung 403.551,31       (892)
      4.746.566,90   5.374
b) andere Verwaltungsaufwendungen     2.395.937,53   2.222
        7.142.504,43 7.595
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen       241.945,24 204
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen       89.857,09 78
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 1,65       (0)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft     0,00   919
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft     132.938,12   0
        132.938,12 919
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere     7.373,92   43
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren     0,00   0
        7.373,92 43
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme       2.556,33 3
18.Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken       1.200.000,00 500
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit       956.675,63 669
20. Außerordentliche Erträge     0,00   0
21. Außerordentliche Aufwendungen     0,00   0
22. Außerordentliches Ergebnis       0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag     776.900,71   501
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen     39.851,79   2
        816.752,50 499
25. Jahresüberschuss       139.923,13 170
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr       0,00 0
        139.923,13 170
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen          
a) aus der Sicherheitsrücklage     0,00   0
b) aus anderen Rücklagen     0,00   0
        0,00 0
        139.923,13 170
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen          
a) in die Sicherheitsrücklage     0,00   0
b) in andere Rücklagen     0,00   0
29. Bilanzgewinn       139.923,13 170

Anhang 2021

Inhaltsverzeichnis

A. ALLGEMEINE ANGABEN

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Forderungen

Wertpapiere

Beteiligungen

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Verbindlichkeiten

Rückstellungen

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Währungsumrechnung

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Aktiva 7 - Beteiligungen

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Aktiva 12 - Sachanlagen

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Passiva 5 - Sonstige Verbindlichkeiten

Passiva 7 - Rückstellungen

Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

Andere Verpflichtungen

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 2 - Zinsaufwendungen

Gewinn- und Verlustrechnung 5 - Provisionserträge

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge

Gewinn- und Verlustrechnung 10 - Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Gewinn- und Verlustrechnung 23 - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

E. SONSTIGE ANGABEN

Fristengliederung (in TEUR)

Latente Steuern

Derivative Finanzinstrumente

Bewertungseinheiten

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Abschlussprüferhonorar

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Pensionsrückstellungen und -zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Mitarbeiter/innen

Nachtragsbericht

Verwaltungsrat

Vorstand

Anlage Anlagenspiegel

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) sowie Namensschuldverschreibungen hat die Stadtsparkasse Haltern am See (im nachfolgenden Sparkasse genannt) zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung hat die Sparkasse das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung der Covid-19 Pandemie ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, hat die Sparkasse eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die der aktuellen Covid-19 Krise geschuldeten immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume hat die Sparkasse im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Mit Blick auf den vom IDW am 13. Dezember 2019 veröffentlichten und ab dem Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwendenden RS BFA 7 zur Bemessung von Pauschalwertberichtigungen hat die Sparkasse eine Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von 12 Monaten gebildet, der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Erstmals hat die Sparkasse die Pauschalwertberichtigungen auf die Bilanzposten Forderungen an Kunden sowie die betroffenen Posten unter dem Bilanzstrich und außerhalb der Bilanz (widerrufliche Kreditzusagen) aufgeteilt.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen hat die Sparkasse im Geschäftsjahr nicht geändert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung geht die Sparkasse bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung hat die Sparkasse aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, hat die Sparkasse die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive- Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen die Sparkasse nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnte, hat sie die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die das bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen oder Aktien hat die Sparkasse als beizulegenden Wert grundsätzlich den Rücknahmepreis bzw. den Börsenpreis angesetzt.

Beteiligungen

Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden als Aktivposten in die Bilanz übernommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die für das Gebäude geltende Nutzungsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden entsprechend dem tatsächlichen Werteverzehr linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu hat die Sparkasse eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen hat die Sparkasse dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken hat die Sparkasse die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen hat die Sparkasse unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,00 % sowie Rentensteigerungen von 2,00 % unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2021 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,87 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 1,8 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 3,25 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verträge entsprechenden Zinssatz von 0,99 %.

Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (AGB-Urteil, XI ZR 26/20) entschieden, dass bislang in der deutschen Kreditwirtschaft weit verbreitete Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, die AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen ohne aktive Zustimmung des Kunden vorsahen.

Ungeachtet der Tatsache, dass die Sparkasse nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt war, wird die Sparkasse dieses Urteil aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung bei der künftigen Gestaltung der Vertragsbeziehung zu ihren Kunden berücksichtigen.

Die Sparkasse war insgesamt von diesem Urteil nicht betroffen, da die letzte Preiserhöhung vor dem grundsätzlich relevanten Zeitraum ab dem Jahr 2018 durchgeführt wurde.

Der BGH hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des aktuellen Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit dem Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig.

Der BGH hat entschieden, dass in diesen Fällen für die Höhe der variablen Verzinsung ein maßgebender Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zu bestimmen ist. Bei der Zinsanpassung ist im Rahmen einer monatlichen Anpassung der ursprünglich relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz beizubehalten. Offengeblieben ist, welcher konkrete Referenzzinssatz zugrunde gelegt werden muss. Der BGH hat das Verfahren in diesem Punkt an das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurückverwiesen; eine Entscheidung des OLG steht noch aus.

Ungeachtet der Tatsache, dass die Sparkasse nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt war, hat sie die Konsequenzen des BGH-Urteils analysiert und geprüft, ob die von ihr in der Vergangenheit mit ihren Kunden geschlossenen Verträge vergleichbar ausgestaltet sind.

Soweit das Ergebnis dieser Prüfung eine vergleichbare Ausgestaltung ergeben hat, hat die Sparkasse für eventuelle Zinsansprüche der Kunden in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen gebildet. Dabei hat die Sparkasse im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den Referenzzinssatz hat die Sparkasse aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Darüber hinaus wurde eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB als Micro-Hedge zur Absicherung von Zinsrisiken von einem Wertpapier gebildet. Die Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB erfolgen in einem separaten Abschnitt des Anhangs.

Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands sind, hält die Sparkasse nicht.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate hat die Sparkasse grundsätzlich zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i. d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) des Bankbuchs der Sparkasse (Zinsbuchs) hat sie auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 im Rahmen einer wertorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach den Berechnungen der Sparkasse nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Währungsumrechnung

Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.

Die Fremdwährungsbestände sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung geht die Sparkasse aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um lfd. Konten von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit einem Kreditinstitut gedeckt sind.

Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten beträgt 578 TEUR bzw. 578 TEUR.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 4.794 23.358
nachrangige Forderungen. 2.000 2.000

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2021
TEUR
Börsennotiert 63.795
nicht börsennotiert -

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2021
TEUR
börsennotiert 3.358
nicht börsennotiert 6.052

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis
Mio. EUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe Münster 0,24 1.169,5 -70,0
      (31.12.2020) (31.12.2020)

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 3.851
Betriebs- und Geschäftsausstattung 266

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

31.12.2021
TEUR
Provisionsansprüche an Verbundpartner 176
Steuererstattungsansprüche 851

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2021
TEUR
Disagio aus Verbindlichkeiten 2 3

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 58 73

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 20.761 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Für die Treuhandverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 1.186 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 5 - Sonstige Verbindlichkeiten

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

31.12.2021
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 159

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2021 458 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten

Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:

Betrag
TEUR
Währung Zinssatz
%
fällig am Rückzahlungsverpflichtung
5.000 EUR 2,53 26.11.2034 nein

Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 127 TEUR angefallen.

Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen der Kreditrisikomanagementprozesse geht die Sparkasse für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen der Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage ist die Sparkasse der Auffassung, dass ihre Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 2 - Zinsaufwendungen

In diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 146 TEUR enthalten, die auf die Zuführung zur Rückstellung aufgrund der Auswirkungen des BGH-Urteils zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entfallen.

Gewinn- und Verlustrechnung 5 - Provisionserträge

Rund 448 TEUR der Provisionserträge entfallen auf für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Immobilien und die Verwaltung von Treuhandkrediten.

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge

In diesem Posten sind Erträge von insgesamt 579 TEUR aus der Auflösung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfe enthalten.

Gewinn- und Verlustrechnung 10 - Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

In diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 96 TEUR enthalten, die aus der Zuführung zur Rückstellung für künftige Zahlungsverpflichtungen in den Sparkassenstützungsfonds des SVWL resultieren.

Gewinn- und Verlustrechnung 23 - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In diesem Posten sind aperiodische Aufwendungen in Höhe von 173 TEUR und Erträge in Höhe 21 TEUR enthalten, die aus Nachzahlungen bzw. Erstattungen für Vorjahre resultieren. Von den Aufwendungen entfallen 135 TEUR auf eine Außenprüfung gemäß §§ 193 ff. der Abgabenordnung für das Jahr 2019.

E. SONSTIGE ANGABEN

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2022fällig
Aktivposten            
3. Forderungen an Kreditinstitute            
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) --- --- --- 2.000    
4. Forderungen an Kunden 5.203 22.247 65.111 163.458 6.254 ---
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere           22.008
Passivposten            
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten            
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 439 1.342 6.964 13.835    
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden            
a) Spareinlagen            
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 33 2.390 125 62    
b) andere Verbindlichkeiten            
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.890 474 788 ---    

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Die Sparkasse hat diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 20,00 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt.

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Positionen Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern  
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven, unterschiedliche Bewertung der Pauschalwertberichtigungen in der Steuer- und Handelsbilanz
Schuldverschreibungen andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Vorsorgereserven
Aktien und Investmentfonds steuerliche Korrekturen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen unterschiedliche Parameter
andere Rückstellungen unterschiedliche Parameter und steuerrechtlich nicht berücksichtigte Rückstellungen

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Vorsorgereserven sowie des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte verteilen sich auf Zinsswaps. Im Berichtszeitraum wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt.

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente. Bei den Deckungsgeschäften handelt es sich um die in Bewertungseinheiten oder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogenen schwebenden Geschäfte.

Nominalbeträge
in TEUR
nach Restlaufzeiten
Derivate Finanzinstrumente Bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre insgesamt
Zinsrisiken        
Zinsswaps 20.000 15.000 10.000 45.000

Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet.

Am Bilanzstichtag bestehen außerhalb des in eine Bewertungseinheit einbezogenen derivativen Finanzinstrumentes in folgendem Umfang noch nicht abgewickelte und nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente:

Buchwerte Beizulegende Zeitwerte
positiv negativ
Derivative Finanzinstrumente TEUR TEUR TEUR
Zinsrisiken      
Zinsswaps 25.000 154 77

Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps wird über die Abzinsung der künftigen Zahlungen (Cashflows) fiktiver Gegengeschäfte (Glattstellungsfiktion) auf den Abschlussstichtag ermittelt (Discounted-Cashflow-Verfahren). Die Diskontierungsfaktoren werden von Reuters veröffentlichten Zinsstrukturkurven am Markt gehandelter Swaps entnommen.

Die Zinsänderungsrisiken misst die Sparkasse durch die Ermittlung der Auswirkungen von Marktzinsänderungen auf den Vermögenswert aller zinstragenden Aktiv- und Passivpositionen (Zinsbuch) über die Abzinsung aller innerhalb der jeweiligen Restlaufzeit liegenden Zahlungen (Cashflows). Diese werden mit der der jeweiligen Laufzeit entsprechenden aktuellen Rendite abgezinst.

Bewertungseinheiten

Im Risikomanagement eingegangene Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen des § 254 HGB erfüllen, werden auch für bilanzielle Zwecke als Sicherungsbeziehung (Bewertungseinheit) behandelt.

Die bilanzielle Behandlung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und den Interpretationen des Rechnungslegungsstandards IDW RS HFA 35. Auf dieser Basis ermittelt die Sparkasse für die Bewertungseinheit zum Bilanzstichtag die Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft. Die Sparkasse differenziert dabei nach Wertänderungen, die auf gesicherte Risiken und solche, die auf ungesicherte Risiken entfallen. Die auf gesicherte Risiken entfallenden Wertänderungen werden auf der Grundlage der sog. "Einfrierungsmethode" außerhalb der bilanziellen Wertansätze miteinander verrechnet. Sofern sich die Wertänderungen nicht vollständig ausgleichen, bildet die Sparkasse für einen Aufwandsüberhang eine Rückstellung, ein positiver Überhang bleibt unberücksichtigt Der Kurswert von 20 Mio. EUR wurde durch eine Händlerabfrage plausibilisiert und weiterhin zu Anschaffungskosten bewertet.

Zum 31. Dezember 2021 besteht folgende Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB:

Art der Bewertungseinheit Art von Grundgeschäften Betrag(Mio.
EUR)
abgesichertes Risiko
Micro-Hedge Wertpapiere 20 Zinsänderungsrisiko (Zahlungsstromänderungsrisiko)

Zum Bilanzstichtag wurden insgesamt Risiken in Höhe von 20 Mio. EUR abgesichert und in die kompensatorische Bewertung einbezogen.

Art der Bewertungseinheit Einbezogene Grundgeschäfte Restlaufzeit
in Jahren
voraussichtlich künftige Wirksamkeit
in %
Micro-Hedge erworbenes Wertpapier 1,0 100

Die prospektive Wirksamkeit ist gegeben, da Grund- und Sicherungsgeschäft vergleichbaren Risiken unterliegen.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Aus der verbindlichen Zeichnungszusage gegenüber einem Immobilienfonds bestehen Verpflichtungen zum zusätzlichen Anteilserwerb in Höhe von 3.888 TEUR.

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) " zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2021 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2022 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 3.276.595,18 EUR betrugen im Geschäftsjahr 2021 253.963,17 EUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2021 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 7.940.928 EUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,87 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2021 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2020 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2021 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 1.293 TEUR. Bis zum 31. Dezember 2021 wurden 772 TEUR eingezahlt.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse keinen Gebrauch gemacht.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus erwirtschafteten Gewinnen anzusparen (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2021: 1,1 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,24 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 152
Andere Bestätigungsleistungen 4
Sonstige Leistungen 1
Gesamtbetrag 157

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf bis zu fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulagen werden jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Der Vorsitzende des Vorstands, Herr Helmut Kanter, erhielt im Geschäftsjahr 181 TEUR erfolgsunabhängige Vergütung als Jahresfestgehalt und sonstige Vergütungen von 8 TEUR. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile wurden in Höhe von 5 TEUR gewährt.

Das Mitglied des Vorstandes, bis 30.06.2021 Frau Jutta Kuhn, erhielt im Geschäftsjahr 63 TEUR erfolgsunabhängige Vergütung als Jahresfestgehalt und sonstige Vergütungen von 5 TEUR. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile wurden in Höhe von 21 TEUR gewährt.

Das Mitglied des Vorstandes, seit 01.07.2021 Herr Olaf Büchter, erhielt im Geschäftsjahr 68 TEUR erfolgsunabhängige Vergütung als Jahresfestgehalt und einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 6 TEUR zur Finanzierung seines zusätzlichen Alterseinkommens.

Die sonstigen Vergütungen von Herr Kanter und von Frau Kuhn betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Für den Fall der regulären Beendigung seiner Tätigkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres erhält Herr Helmut Kanter Bezüge, deren Barwert 2.714 TEUR beträgt. Der Anspruch von Herrn Kanter beträgt dann 60,9 % der festen Bezüge. Die Sparkasse hat hierfür im Geschäftsjahr 313 TEUR zurückgestellt.

Frau Kuhn ist zum 30.06.2021 in den Ruhestand eingetreten. Seit ihrem Ausscheiden erhält Frau Kuhn 55 % ihrer vormals festen Bezüge. Aus ihrem Anspruch aus einer freiwilligen individuellen Leistungszulage in Höhe von 15 % erhält sie im Jahr 2022 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 anteilig einen Betrag in Höhe von 10 TEUR. Im Jahr 2021 wurden der Pensionsrückstellung 162 TEUR zugeführt. Der Barwert der künftigen Bezüge beträgt zum Bilanzstichtag 1.874 TEUR.

Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlung die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewandt.

Die Pensionsansprüche der Frau Kuhn sind in den Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene berücksichtigt. Seit dem 01. Juli 2021 erhält Frau Kuhn Ruhegehalt.

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse einschließlich lediglich beratender Teilnehmer wird ein Sitzungsgeld von 200 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2021 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name EUR Name EUR
Stegemann, Andreas 4.400,00 Breuer, Maria Elisabeth 1.400,00
Erfkämper, Christine 1.200,00 Pliete, Beate 1.200,00
Lönnecke, Rolf 2.000,00 Pooten, Prof. Dr. Holger 2.618,00
Schiwek, Christian 1.000,00 Schrief, Franz 1.200,00
Schlierkamp, Hiltrud 2.200,00 Seine, Nicole 200,00
    Insgesamt 17.418,00

Pensionsrückstellungen und -zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 159 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2021 3.305 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2021 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 75 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 1.017 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2021 2020
Vollzeitkräfte 40 42
Teilzeit- und Ultimokräfte 42 32
  82 74
Auszubildende 5 5
Insgesamt 87 79

Nachtragsbericht

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses hat der Ukraine-Krieg erkennbar teilweise erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit vieler Märkte. Die konkreten Auswirkungen auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sind zum Zeitpunkt der Aufstellung nicht abschließend beurteilbar. Die im Lagebericht enthaltenen Prognosen sind in Anbetracht der sich entfaltenden Dynamik von hoher Unsicherheit geprägt.

Es ist daher nicht auszuschließen, dass die weiteren sich aus dem Ukraine-Krieg ergebenden Entwicklungen zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die für das Geschäftsjahr 2022 geplanten Ergebnisgrößen führen werden. Negative Auswirkungen können sich insbesondere bei der Risikovorsorge, beim Zinsergebnis, den Verwaltungsaufwendungen und dem Jahresüberschuss mit entsprechenden Folgewirkungen auf das bilanzielle und aufsichtsrechtliche Kapital sowie die aufsichtsrechtlichen Kennziffern ergeben.

Die seit Februar 2022 zunehmende Eskalation des Ukraine-Konflikts sowie die Entscheidung der EZB, die geldpolitischen Anleihekäufe beenden zu wollen, haben bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021auf Grund des Zinsanstieges und der aktuellen Spreadentwicklung zu deutlichen Kursrückgängen der von der Sparkasse gehaltenen Wertpapiere (Bilanzposten Aktiva 5 und 6) geführt. Insofern ist nicht auszuschließen, dass es zum 31. Dezember 2022 zu nennenswerten Bewertungsaufwendungen im eigenen Wertpapiergeschäft kommt.

Hinsichtlich der Einschätzungen zur Entwicklungen des Geschäftsjahres 2022 verweist die Sparkasse auf den Abschnitt "Prognosebericht" des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021.

Verwaltungsrat

Vorsitzendes Mitglied 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Andreas Stegemann Prof. Dr. Holger Pooten
Bürgermeister der Stadt Hochschullehrer und
Haltern am See Diplom-Kaufmann
2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds  
Rolf Lönnecke  
Geschäftsführer i.R.  
Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Maria Elisabeth Breuer Dr. Hans-Ulrich Mast
Kaufmännische Angestellte i.R. Manager i.R.
Hiltrud Schlierkamp Hendrik Griesbach
Hausfrau Student
Prof. Dr. Holger Pooten Lukas Eichstaedt
Hochschullehrer und Ingenieur
Diplom-Kaufmann  
Franz Schrief Ulrich Bäther
Schulleiter Tischlermeister
Beate Pliete Heinrich Wiengarten
Referentin eines Lehrer i.R.
Bundestagsabgeordneten  
Rolf Lönnecke Hermann Döbber
Geschäftsführer i.R. Selbstständiger Kaufmann i.R.
Christian Schiwek Nicole Seine
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellte
Christine Erfkämper Stefan Schrief
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter

Vorstand

Helmut Kanter Olaf Büchter Jutta Kuhn
Vorsitzender Mitglied ab 1. Juli 2021 Mitglied bis 30. Juni 2021

 

Haltern am See, 28. April 2022

Vorstand

Anlage Anlagenspiegel

Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Veränderungen saldiert * --- 3.776 7 ---
Buchwerte        
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- 15.853 4.392 ---
Stand am 31.12. --- 19.629 4.399 ---
des Geschäftsjahres        
* Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht.        
Entwicklung des Sachanlagevermögens
(Angaben
in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten      
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 26 11.446 ---
Zugänge --- 1.108 ---
Abgänge --- 365 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. 26 12.189 ---
des Geschäftsjahres      
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen      
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 26 7.459 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr --- 242 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen      
im Zusammenhang --- --- ---
mit Zugängen      
im Zusammenhang --- 326 ---
mit Abgängen      
im Zusammenhang --- --- ---
mit Umbuchungen      
Stand am 31.12. 26 7.375 ---
des Geschäftsjahres      
Buchwerte      
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- 3.987 ---
Stand am 31.12. --- 4.814 ---
des Geschäftsjahres      

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

zum 31. Dezember 2021

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Stadtsparkasse Haltern am See hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Haltern am See besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Stadtsparkasse Haltern am See definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 TEUR 9.508.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 61,8.

Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 957.

Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 777. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Stadtsparkasse Haltern am See hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtsparkasse Haltern am See

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Haltern am See bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtsparkasse Haltern am See für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Urteile vom 27. April 2021 und 6. Oktober 2021)

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2021 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 65,6 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2021 wurden weiterhin durch die Covid-19-Pandemie deutlich negativ beeinflusst. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.

b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Dabei haben wir erneut ein besonderes Augenmerk auf die angemessene Berücksichtigung der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise bei der Ausgestaltung des Forderungsbewertungsprozesses gelegt. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk).

Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.3 und 4.2.1.1).

2. Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Urteile vom 27. April 2021 und 6. Oktober 2021)

a) Der BGH hat im Jahr 2021 Urteile zum sog. "AGB-Änderungsmechanismus" vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) sowie zur Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) erlassen. Die Stadtsparkasse Haltern am See war nicht unmittelbar an den Verfahren beteiligt. Dennoch haben diese BGH-Urteile mittelbar Auswirkungen auf die Sparkasse. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 hat die Sparkasse daher für Verpflichtungen bzw. mögliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der letztgenannten höchstrichterlichen Rechtsprechung unter Passiva 7 "Rückstellungen", Unterposten c) "andere Rückstellungen" eine Rückstellung gebildet. Von dem erstgenannten BGH-Urteil ist die Sparkasse nicht betroffen, da nach Angaben des Vorstandes in den letzten Jahren keine relevanten AGB-Anpassungen vorgenommen wurden.

Nach unserer Einschätzung sind die Sachverhalte für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 von besonderer Bedeutung, da die handelsrechtlichen Schlussfolgerungen bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung von an die Vorinstanz zurückverwiesener Fragestellungen sowie der Konkretisierung und Regulierung von Kundenansprüchen zwangsläufig wesentlich auf rechtlichen Einschätzungen und Annahmen des Vorstandes zum Kundenverhalten beruhen.

Zur Bewertung und bilanziellen Abbildung hat der Vorstand nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Einschätzungen vorgenommen, ob und in welcher Höhe unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit eine finanzielle Belastung zu erwarten ist. Neben unternehmensinterner rechtlicher Expertise hat er bei seiner Meinungsbildung teilweise die zentral in der Sparkassenfinanzgruppe erarbeiteten Einschätzungen sowie die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) berücksichtigt.

b) Das Erfordernis, eine Rückstellung für Rechtsrisiken bzw. die Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (Verbindlichkeitsrückstellung) zu bilden bzw. fortzuführen, besteht nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB im Wesentlichen dann, wenn am Bilanzstichtag mit hoher Wahrscheinlichkeit eine finanzielle Belastung in der Zukunft zu erwarten ist. Bei unserer Prüfung haben wir uns mit den internen Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Rechtsrisiken sowie der Analyse und Bewertung der in Abschnitt a) genannten BGH-Urteile durch den Vorstand auseinandergesetzt. Nach einem risikoorientiert abgestuften Verfahren haben wir die Beurteilungen des Vorstandes nachvollzogen und die daraus abgeleiteten Bilanzierungsentscheidungen bewertet. Dabei haben wir uns im Wesentlichen am Streitwert, den potenziellen finanziellen Auswirkungen und der Komplexität der rechtlichen Fragestellungen orientiert.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Bilanzierung und Bewertung der Sachverhalte sowie die in diesem Zusammenhang vom Vorstand vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend begründet und dokumentiert sind. Ermessensentscheidungen wurden im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung getroffen.

c) Weitere Informationen sind im Anhang in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen in den Abschnitten 2.2, 2.5.1 und 2.5.3 des Lageberichtes.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

- die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2021, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks; der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

- wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel. 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

- Prüfung der Vorgaben des § 84 WpHG

- Prüfung gemeldeter Betrugsraten nach Artikel 3 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Europäischen Kommission vom 27. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation

- Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Harmann

 

Münster, 24. Mai 2022

Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle

Harmann, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Haltern am See hat den Jahresabschluss 2021 am 13. Juni 2022 festgestellt.

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