Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Facility Management Bremen GmbH
Theodor-Heuss-Allee 14, 28215 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Börsch seit 17.9.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Facility Management Bremen GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die Facility Management Bremen GmbH (FMB) mit Sitz in 28215 Bremen, Theodor-Heuss-Allee 14, ist beim Amtsgericht Bremen unter HRB 18507 HB eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde aufgrund entsprechender Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und um einen Lagebericht ergänzt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um zeitanteilige planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Das Sachanlagevermögen ist mit seinen fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellkosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert ausgewiesen. Die Kapitalrücklage wurde durch Einlage in Höhe des Buchwertes der unentgeltlichen Sacheinlage der Heizzentrale und des Nahwärme-Rohrnetzes in das Vermögen der Gesellschaft gebildet. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird für die Zuschüsse des Senators für Finanzen gebildet. Die Auflösung erfolgt in Höhe der auf die bezuschussten Anlagegegenstände im Berichtsjahr vorgenommenen Abschreibungen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Bilanzerläuterungen 3.1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. 3.2. Vorräte Der in 2022 zur Sicherung der Betriebsmittelversorgung im Falle einer Gasmangellage angeschaffte Heizölbestand wurde mit dem aktuellen Marktpreis zum 31.12.2023 bewertet und um 105,14 € abgewertet. 3.3. Forderungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Forderungen gegen Freie Hansestadt Bremen resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit 18 TEUR die vom Bund (KfW) zu leistende Erstattung für Wärmeversorgungsunternehmen gemäß § 31 EWPBG sowie 14 TEUR Erstattungsansprüche aus Steuerguthaben. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 3.4. Eigenkapital Das Eigenkapital in Höhe von T€ 645 (Vj. T€ 637) ergibt sich aus dem Stammkapital, einer in 2013 erbrachten Sacheinlage in Höhe von T€ 557 und dem Bilanzgewinn. Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
3.5. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Der Sonderposten mit T€ 133 (Vj. T€ 143) resultiert aus einem zweckgebundenen Zuschuss des Senators für Finanzen zur Finanzierung von Investitionen an der Heizzentrale im Amtsgericht Bremen. Die Auflösung erfolgte in Höhe der vorgenommenen Abschreibung in Höhe von T€ 10. 3.6. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 8 (Vj. T€ 7) betreffen im Wesentlichen Jahresabschlusskosten mit T€ 7 (Vj. T€ 6) sowie ausstehende Rechnungen für den Betrieb der Heizzentrale mit T€ 1 (Vj. T€ 1) 3.7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen. Unter sonstige Verbindlichkeiten gegenüber FHB sind noch nicht verwendete Zuschüsse des Senators für Finanzen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von T€ 737 (Vj. T€ 737) ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind unbesichert. 4. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse in Höhe von T€ 967 resultieren aus dem Betrieb der Heizzentrale im Amtsgericht Bremen. Den Kunden wurden Kosten für Wärmelieferung gemäß dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) der Bundesregierung in Höhe von T€ 355 für das Geschäftsjahr 2023 erstattet. Weiterhin wurde bei der Bundesregierung über die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) ein Zuschuss in identischer Höhe für Wärmeversorgungsunternehmen gemäß § 31 EWPBG beantragt. Die sonstigen betrieblichen Erträge mit einer Gesamtsumme von T€ 366 betreffen Erträge aus der vom Bund (KfW) zu leistenden Erstattung für Wärmeversorgungsunternehmen gemäß § 31 EWPBG in Höhe von TEUR 355 (Vorjahr: TEUR 0) sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten T€ 10 (Vj. T€ 10). Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Leistungen stehen vollständig im direkten Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizzentrale im Amtsgericht Bremen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten hauptsächlich die Kosten für Miete (T€ 29), Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (T€ 6), Beratungskosten (T€ 5), Sachversicherungen (T€ 5) sowie Telefongebühren (T€ 3). 5. Geschäftsführung Frau Susanne Kirchmann, Bremen, wurde am 24. April 2017 als Geschäftsführerin bestellt. Frau Kirchmann ist im Hauptberuf Geschäftsführerin von Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (IB Stadt), Bremen. Die Gesellschaft wird derzeitig von Frau Kirchmann alleine vertreten. Die Gesellschaft zahlt Frau Susanne Kirchmann seit Juli 2022 ein Gehalt. 6. Aufsichtsrat Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat. Solange die Gesellschaft keinen Aufsichtsrat hat, werden die dem Aufsichtsrat nach dem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse von der Gesellschafterversammlung wahrgenommen. 7. Belegschaftsstand Die Gesellschaft hat eine Geschäftsführerin und einen Prokuristen in Teilzeit angestellt. Ansonsten hat die Gesellschaft kein eigenes Personal. Bis auf Personalkosten für die Geschäftsführungs- und Prokuristentätigkeit in Höhe von 10 T€ werden die Aufgaben im Rahmen der Personalgestellung von IB Stadt erbracht und entsprechend an die Gesellschaft weiterberechnet. 8. Honorar des Abschlussprüfers Der Aufwand des Geschäftsjahres 2023 ist mit Gesamtkosten des Abschlussprüfers FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, in Höhe von T€ 10 belastet; diese Kosten entfallen mit TEUR 3 auf die Jahresabschlussprüfung, mit TEUR 2 auf Steuerberatungsleistungen und mit TEUR 5 auf Beratungsleistungen in energierechtlichen Angelegenheiten. 9. Nicht marktübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen Gemäß Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand der Gesellschaft der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von Wärme- und Stromversorgungsanlagen für die Versorgung von Gebäuden und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. In diesem Zusammenhang werden die Geschäftskonditionen zu marktüblichen Preisen sowohl an Dritte als auch an die Freie Hansestadt Bremen erbracht. 10. Vorgänge von besonderer Bedeutung Das unterirdische Rohrleitungsnetz der FMB ist zum großen Teilen stark sanierungsbedürftig. Zugleich ist festzustellen, dass die Energieversorgung mit fossilen Energieträgern nicht mit den Zielen der Klimaneutralität vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund sondiert die Geschäftsführung im Auftrag des Gesellschafters seit 2022 verstärkt auch Optionen zur perspektivischen Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, zu der nach Interpretation der Enquetekommission auch die Fernwärme zählt. Entsprechende Fortführungsoptionen zur künftigen Ausrichtung der FMB wurden in 2023 ausführlich geprüft. Die zurzeit am Markt erhältlichen und als klimaneutral eingestuften Wärmeerzeugungsanlagen wie Pelletheizungen und (Groß-)Wärmepumpen sind für die klimaneutrale Energieerzeugung in der Heizzentrale aufgrund ihrer verdichteten Innenstadtlage und der zu versorgenden Gebäudestruktur (z.T. Denkmalschutz) nicht geeignet. Zur Erreichung der strategischen übergeordneten Klima-Ziele der FHB ist aus heutiger Sicht ausschließlich der Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz des regionalen Energieversorgers (swb/wesernetz) sinnvoll. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, den weiteren Umgang mit dem FMB-Wärmenetz und der Heizzentrale Amtsgericht in ein übergeordnetes Szenario zur Fernwärmeerschließung der Bremer Innenstadt einzubinden. Im Rahmen der nunmehr anstehenden weiteren Konkretisierung der vorstehend skizzierten Fortführungsoption zur künftigen Ausrichtung der FMB wurde in 2023 eine externe juristische Begleitung u.a. in Bezug auf vergabe- und gesellschaftsrechtliche Aspekte beauftragt. Die Zustimmung des Gesellschafters nach § 6 Nr. VII des Gesellschaftervertrages der FMB erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 21. Dezember 2023. Die Verträge mit den Kunden sehen vor, dass Preissteigerungen im Bereich Energieeinkauf grundsätzlich weitergegeben werden können. Mögliche Preiserhöhungen, die oberhalb der im Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG) geregelten und bis 31. Dezember 2023 geltenden Energiepreisbremsen für Gas und Wärme lagen, wurden den Kunden der FMB gutgeschrieben. Die FMB hat ihrerseits die Ausgleiche als Erstattungen durch den Bund zurückerhalten; ausstehend ist noch eine abschließend von dem Bund an die FMB zurückzuerstattende Schlusstranche. Die Funktionsweise der gesetzlichen Energiepreisbremse sah dabei Höchstgrenzen für Entlastungsbeträge sowie seitens der Kunden unter bestimmten Voraussetzungen beizubringende Selbsterklärungen vor. In diesem Zusammenhang besteht unverändert ein nicht abschließend zu quantifizierendes energierechtliches Restrisiko in Bezug auf die gesetzeskonforme Auslegung und Anwendung der Regelungen des EWPBG durch die FMB und ihre Kunden. Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit als stabil zu bezeichnen, so dass die Versorgungssicherheit aktuell gewährleistet ist. Gleichwohl besteht für die FMB vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine weiterhin ein damit verbundenes Risiko der Erdgasversorgung und damit der Nichterfüllung der Lieferverpflichtungen. Durch die Bevorratung mit dem Betriebsmittel Heizöl hat die FMB in 2022 eine risikominimierende Maßnahme ergriffen. Bislang ist das vorstehend skizzierte Risiko einer unzureichenden Gasversorgung nicht eingetreten, so dass das bevorratete Heizöl nicht zur Wärmeversorgung eingesetzt werden musste. Die zum Bilanzstichtag festzustellenden Schwankungen des Heizölbestandes resultieren ausschließlich aus monatlich durchgeführten Funktionstests und witterungsbedingten Faktoren. 11. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung beabsichtigt der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Bremen, den 25. März 2024 Facility Management Bremen GmbH, Bremen gez. Susanne Kirchmann, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens
Lagebericht 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Gegenstand der Gesellschaft ist der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von Wärme- und Stromversorgungsanlagen für die Versorgung von Gebäuden und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Zum Anlagevermögen der Gesellschaft gehören die Heizzentrale des Amtsgerichts Bremen (HZA) sowie das Nahwärme-Rohrleitungsnetz für die Wärmeversorgung der anliegenden Gebäude. Der Betrieb und die Instandhaltung der Heizzentrale erfolgt gemäß einer Vereinbarung zur Aufgabenerledigung durch die Beschäftigten des Immobilien Bremen Eigenbetriebes der Stadtgemeinde Bremen (IB Stadt). Die Facility Management Bremen GmbH (FMB) kauft nach Bedarf Energie und verkauft sie weiter an öffentliche und nicht öffentliche Kunden zu vertraglich vereinbarten Preisen. Preissenkungen werden über entsprechende Reduzierung der Arbeitspreise unmittelbar weitergegeben, damit die Kunden davon profitieren können. Von den zu versorgenden Gebäuden gehören zehn zu den Sondervermögen Stadt und Land der Freien Hansestadt Bremen, während es sich bei sechs Gebäuden um Fremdanmietungen handelt; bezogen auf die abgenommene Wärmeleistung beträgt das Verhältnis für die Freie Hansestadt Bremen zu privaten Kunden ca. 71% zu 29%. 1.2. Ziele und Strategien Die Heizzentrale wird als reines Heizwerk mit Wärmeerzeugung über Heizkessel mit Brennwertnutzung betrieben. Die technische Betriebsführung erfolgt teilweise durch Personalgestellung von IB Stadt und ergänzend mit zusätzlicher Beauftragung eines externen Dienstleisters mit einer ständig besetzten Leitzentrale für die permanente technische Betriebsüberwachung. Die Geschäftsführung sondiert im Auftrag der Gesellschafterin unter Berücksichtigung der in großen Teilen starken Sanierungsbedürftigkeit des Nahwärmenetzes seit 2022 verstärkt Optionen zur perspektivischen Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, zu denen nach Interpretation der Enquetekommission auch die Fernwärme zählt. Entsprechende Fortführungsoptionen zur künftigen Ausrichtung der FMB wurden in 2023 ausführlich geprüft. Die zurzeit am Markt erhältlichen und als klimaneutral eingestuften Wärmeerzeugungsanlagen wie Pelletheizungen und (Groß-)Wärmepumpen sind für die klimaneutrale Energieerzeugung in der Heizzentrale mit Blick auf die verdichtete Innenstadtlage und die zu versorgende Gebäudestruktur (z.T. Denkmalschutz) nicht geeignet. Zur Erreichung der strategischen übergeordneten Ziele der FHB ist aus heutiger Sicht ausschließlich der Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz des regionalen Energieversorgers (swb/wesernetz) sinnvoll. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Geschäftsverlauf Im Berichtsjahr lagen die Umsatzerlöse mit rd. TEUR 967 um rd. TEUR 434 (81,4 %) über den Vorjahresumsätzen (VJ. TEUR 533). Der Rückgang der Abnahmemenge (2023: 8.293 MWh; 2022: 9.150 MWh) wurde durch den Effekt erhöhter Preise deutlich überkompensiert. Den Kunden wurden Kosten für Wärmelieferung gemäß dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) der Bundesregierung in Höhe von T€ 355 für das Geschäftsjahr 2023 erstattet. Korrespondierend hierzu wurde bei der Bundesregierung über die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) jeweils ein Zuschuss in identischer Höhe für Wärmeversorgungsunternehmen gemäß § 31 EWPBG beantragt und von der KfW geleistet. Die Erträge aus der von der KfW geleisteten Erstattung für Wärmeversorgungsunternehmen gemäß § 31 EWPBG in Höhe von TEUR 355 (VJ: TEUR 0) werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der unterjährige Geschäftsverlauf zeichnet sich dadurch aus, dass in den Heizperioden durch die dann benötigen Gasmengen witterungsbedingt höhere Kosten und höhere Erlöse als in den Sommermonaten anfallen. In 2023 wurden keine umfangreichen Investitionen und Umbauarbeiten in der Heizzentrale umgesetzt. 2.2. Lage des Unternehmens Insgesamt wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2023 als stabil beurteilt. Die Finanzierung der Geschäftsaktivitäten erfolgt über die mit den Kunden vereinbarten Entgelte. Die Entgelte spiegeln die Kosten der Energiebeschaffung wider und enthalten Aufschläge zur Deckung der übrigen anfallenden Kosten. 2.3. Ertragslage Angesichts der zur Jahreswende 2022/2023 zu konstatierenden problematischen Gesamtlage im Energiesektor auf Grund des Ukraine Krieges ist die Ergebnislage erfreulich stabil geblieben. Die Gewinn- und Verlustrechnung endet mit einem Jahresüberschuss von TEUR 7 (VJ. Jahresfehlbetrag von TEUR - 19). Im Vergleich zum Plan 2023 endet das Geschäftsjahr mit einem Gewinn (Plan + TEUR 0). Der jeweilige Wirtschaftsplan basiert beim Materialaufwand auf geschätzten Abnahmemengen der Kunden aus den Vorjahren sowie Wärmelieferpreisen auf Basis von Marktbeobachtungen. Die Summe der Umsätze beträgt TEUR 967 (VJ. TEUR 533) und liegt damit um 81,4 % über dem Vorjahresniveau. Die Materialkosten lagen aufgrund erhöhter Bezugspreise um 138 % über dem Vorjahresniveau und betrugen TEUR 1.260 (VJ. TEUR 531). Zur Sicherstellung der Wärmeversorgung der Kunden vor dem Hintergrund einer möglichen Gasmangellage hat die FMB in 2022 einen Heizölvorrat angelegt. Bislang musste das bevorratete Heizöl nicht zur Wärmeversorgung eingesetzt werden. Die mit der Heizölbevorratung verbundenen Abwertungs- und witterungsbedingten Verbrauchsaufwände in Höhe von TEUR 0,1 wären ohne die Risikovorkehrungen nicht angefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 51 (VJ. TEUR 28) und setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Kosten für Miete (T€ 29), Abschluss-, Prüfungs- und Gutachterkostenkosten von TEUR 11 sowie Kosten für Telekommunikation von TEUR 3 und Versicherungskosten von TEUR 5. 2.4. Finanzlage Die Bilanzsumme beläuft sich auf TEUR 1.898 (VJ. TEUR 1.673). Die Gesellschaft verfügt über ein Eigenkapital von TEUR 645 (VJ. TEUR 638), das entspricht einem Anteil an der Bilanzsumme von 34,0 % (VJ. 38,1 %). In 2023 erfolgte keine Ausschüttung an die Gesellschafterin. Die Gesellschafterin hat für die erforderlichen Investitionen in die Wärmezentrale die Übertragung der speziell für die Heizzentrale gebildeten Rücklagen im Sondervermögen der FHB vorgesehen. Die Übertragung erfolgte dabei durch Auflösung der Rücklagen in der FHB und Übertragung als Zuschuss an die FMB GmbH (HaFa Beschluss vom 19.03.2021). Die Übertragung erfolgte in zwei Tranchen. Im Jahr 2021 ist die erste Tranche in Höhe von TEUR 350 zur Auszahlung gebracht worden. Die zweite Tranche in Höhe von TEUR 542 wurde im ersten Quartal des Jahres 2022 zur Auszahlung gebracht. Zum Bilanzstichtag übersteigen die liquiden Mittel sowie die kurzfristigen Forderungen von TEUR 1.765 (VJ. TEUR 1.529) die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen von TEUR 1.121 (VJ. TEUR 892), so dass die Finanzlage als geordnet anzusehen ist. Das finanzielle Gleichgewicht war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit sichergestellt. Die flüssigen Mittel stiegen auf TEUR 1.394 (VJ. TEUR 1.286). 2.4.1 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Entwicklung des Geschäfts im abgelaufenen Geschäftsjahr spiegelt sich auch im Cashflow auslaufender Geschäftstätigkeit wider. Dieser Cashflow in Höhe von TEUR 7 (VJ. TEUR 38) resultiert aus Abschreibungen von TEUR 10 sowie Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten von TEUR 10 und dem Jahresüberschuss von TEUR 7. Es werden 16 Kunden mit Wärme beliefert, der größte Anteil der Kunden ist der öffentlichen Verwaltung zuzuordnen. Die Wärmeabgabe gesamt betrug 8.293 MWh (VJ. 9.150MWh) bei einem Nutzungsgrad (bezogen auf den Heizwert der eingesetzten Brennstoffe) von 79,5 %. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Prognosebericht Die FMB hatte mit der Vorlage der Wirtschaftsplanung im Dezember 2023 für das Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis auf einem Niveau von rund TEUR 2 geplant. Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 sowie der Finanzplan für die weiteren Planjahre 2025 und 2026 wurden - wie in den Vorjahren - auf Grundlage der vorherigen beiden Jahresabschlüsse und der Prognose des laufenden Geschäftsjahres sowie der geschätzten Energiebezüge und Wärmemengenlieferungen auf Basis vorhandener Ausschreibungsergebnisse für zu beziehende Betriebsstoffe (i. W. Gas) und geschätzter Wärmemengen entwickelt. Zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung waren mögliche Risiken aus der Belieferung der Kunden mit Gas auf Grund des Ukrainekrieges sowie damit verbundener Auswirkungen auf die gesamte Energieversorgung und die Wärmelieferung und möglicher Engpässe bekannt, gleichwohl hinsichtlich ihrer Auswirkungen nicht abschließend abschätzbar. Eine planerische Berücksichtigung der v. g. Risiken erfolgte in der Wirtschaftsplanung 2024 über einen hälftigen Verbrauch des Ölvorrats. Auf Grund der zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung bereits getätigten Preisfixierungen wird in 2024 - im Vergleich zu 2023 - mit rd. 30% verringerten Gaskosten gerechnet. Vor dem Hintergrund der seit Beginn des Krieges in der Ukraine zu beobachtenden Gaspreisentwicklung ist eine Einschätzung über 2024 hinausgehend aktuell kaum möglich. Eine aktuell verlässliche Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. 3.2. Chancen- und Risikobericht Der Geschäftsverlauf der FMB ist in den nächsten Jahren abhängig von der Energieversorgung durch Gas. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Belieferung mit Gas durchgehend gewährleistet. Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit als stabil zu bezeichnen, so dass die Versorgungssicherheit aktuell gewährleistet ist. Gleichwohl besteht für die FMB vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine weiterhin ein damit verbundenes Risiko der Erdgasversorgung und damit der Nichterfüllung der Lieferverpflichtungen. Eine verlässliche Prognose für die Zukunft ist vor diesem Hintergrund aktuell nicht möglich. Durch die Bevorratung mit dem Betriebsmittel Heizöl hat die FMB in 2022 eine risikominimierende Maßnahme ergriffen. Für eine mögliche Überbrückung einer Versorgungslücke infolge einer Gasmangellage hat die FMB als risikominimierende Maßnahme in 2022 die Heizöltanks gefüllt. Bislang ist das vorstehend skizzierte Risiko einer unzureichenden Gasversorgung nicht eingetreten, so dass das bevorratete Heizöl nicht zur Wärmeversorgung eingesetzt werden musste. Sollte von der Bundesregierung die Notfallstufe des unverändert geltenden "Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland" ausgerufen werden, würden im Rahmen eines Krisenplans der Bundesregierung exakte Vorgaben erfolgen, wie Gaskapazitäten genutzt werden müssen. Inwiefern die FMB dann weiterhin versorgt würde und ihrerseits ihre Lieferverpflichtungen aufrechterhalten könnte, ist nicht absehbar. Die Verträge mit den Kunden sehen vor, dass Preissteigerungen im Bereich Energieeinkauf grundsätzlich weitergegeben werden können. Mögliche Preiserhöhungen, die oberhalb der im Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG) geregelten und bis 31. Dezember 2023 geltenden Energiepreisbremsen für Gas und Wärme lagen, wurden den Kunden der FMB gutgeschrieben. Die FMB hat ihrerseits die Ausgleiche als Erstattungen durch den Bund zurückerhalten; ausstehend ist noch eine abschließend von dem Bund an die FMB zurückzuerstattende Schlusstranche. Die Funktionsweise der gesetzlichen Energiepreisbremse sah dabei Höchstgrenzen für Entlastungsbeträge sowie seitens der Kunden unter bestimmten Voraussetzungen beizubringende Selbsterklärungen vor. In diesem Zusammenhang besteht unverändert ein nicht abschließend zu quantifizierendes energierechtliches Restrisiko in Bezug auf die gesetzeskonforme Auslegung und Anwendung der Regelungen des EWPBG durch die FMB und ihre Kunden. Aufgrund der zur Erreichung der Klimaziele erforderlichen perspektivischen Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien und des zugleich zu konstatierenden Sanierungsbedarfs des Rohrleitungsnetzes prüft die Geschäftsführung derzeit im Auftrag der Gesellschafterin verstärkt seit 2022 unterschiedliche Fortführungsoptionen für die FMB. Die zurzeit am Markt erhältlichen und als klimaneutral eingestuften Wärmeerzeugungsanlagen wie Pelletheizungen und (Groß-)Wärmepumpen sind für die klimaneutrale Energieerzeugung in der Heizzentrale aufgrund der verdichteten Innenstadtlage und die zu versorgende Gebäudestruktur (z.T. Denkmalschutz) nicht geeignet. Als deutlich zu favorisierende Fortführungsoption wurde daher die Realisierung eines Fernwärmeanschlusses für die über das Nahwärme-Rohrleitungsnetz und der Heizzentrale Amtsgericht versorgten Gebäude bewertet. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, den weiteren Umgang mit dem FMB-Wärmenetz und der Heizzentrale Amtsgericht in ein übergeordnetes Szenario zur Fernwärmeerschließung der Bremer Innenstadt einzubinden. Eine verlässliche Aussage zur weiteren Entwicklung der Heizzentrale ist vor diesem Hintergrund aktuell nicht möglich. Das Risiko von Ausfällen privater Mieter und dem damit verbundenen Ausfall von Wärmeabnehmern ist gegeben. Die Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis werden jedoch aufgrund der Kundenstruktur als vergleichsweise gering eingeschätzt.
Bremen, den 25. März 2024 gez. Susanne Kirchmann, Geschäftsführerin Über die Prüfung des vorstehenden Jahresabschlusses der Facility Management Bremen GmbH, Bremen, zum 31. Dezember 2023 haben wir unseren Bericht Nr. 22368 23 40236 vom 5. Juni 2024 erstattet. Für die Durchführung unserer Tätigkeit und für unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die im Vergabeverfahren bekanntgegebenen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen maßgebend. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Facility Management Bremen GmbH, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Facility Management Bremen GmbH, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Facility Management Bremen GmbH, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 5. Juni 2024 FIDES
Treuhand GmbH & Co. KG
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