Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 5349
Eingetragen
19.10.1993
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBetrieb von SportanlagenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
der Betrieb eines Hotels und eines Restaurants.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Liebe
seit 26.6.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
50.00%
Jonas Liebe
25.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Erlenbach am Main
25.000 DM
50.00%
Jonas Liebe
Erlenbach am Main
12.500 DM
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Liebe Hotel-Betriebs-GmbH

Erlenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 3.473,00 4.596,00
B. Umlaufvermögen 31.344,47 38.091,37
davon Forderungen gegen Gesellschafter 7.705,63 2.115,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.816,94 953,23
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 95.934,37 104.029,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 132.568,78 147.670,17

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.000,00 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 130.568,78 144.170,17
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 81.918,32 93.640,11
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 48.650,46 50.530,06
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 81.918,32 93.640,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 132.568,78 147.670,17

sonstige Berichtsbestandteile


1. Allgemeine Angaben
 
Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft gilt unter Bezugnahme auf die Größenklassen des § 267 a Abs. 1 HGB n.F. als Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Möglichkeit auf Verzicht der Offenlegung des Anhangs gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB n.F. wird nicht in Anspruch genommen.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

2.1. Angaben der angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss 2017 wurde auf der Grundlage der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

2.1.1. Bilanzierungsmethoden:

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für die Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB) wurden beachtet.

2.1.2. Bewertungsmethoden:

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Im Wesentlichen ist hierzu auszuführen:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der betriebsindividuellen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert; soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 (4) HGB erforderlich waren, wurden diese vorgenommen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug aller gebotenen Wertberichtigungen angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert.

Fremdwährungspositionen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit erforderlich mit dem Nennwert gebildet.

Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für die Erfüllung notwendig waren. Preis- und Kostensteigerungen, sowie die generelle Abzinsungspflicht gem. § 253 Abs. 2 HGB wurden bei der Bewertung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HBG)

3.1. Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB:                  

Verbindlichkeiten Kreditinstitute:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 4.740,36 €

Verbindlichkeiten L. und L.:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 8.151,39 €

Sonstige Verbindlichkeiten:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 81.918,32 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre:   0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 35.758,71 €

3.2. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gem. § 285 Nr. 10 HGB:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft
durch folgende Personen geführt:

Herrn Olaf Liebe
Herrn Michael Liebe

 
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3.3. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG:

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:

Sonstige Forderungen: 7.705,63 €
Sonstige Verbindlichkeiten: 81.918,32 €


3.4. Bestandsgefährdende Tatsachen

Die Gesellschaft ist handelsrechtlich überschuldet.

Infolge des erklärten Rangrücktritts des Gesellschafters, vom 10.01.2017 in Höhe von 81.918,32 € liegt hingegen nach Auffassung der Gesellschaft keine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO vor.

Aufgrund der vorliegenden Rangrücktrittsvereinbarung ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nach Auffassung der gesetzlichen Vertreter gewährleistet.

Die Gesellschaft ist bei der Bewertung für die Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse) ausgegangen. Die Fortführungsprämisse der Gesellschaft wurde von mir nicht untersucht. Sollte die Annahme der Gesellschaft hinsichtlich der positiven Fortführungsprämisse nicht zutreffen, weise ich darauf hin, dass die Bewertung nicht den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechen würde.

Eine Planung wurde mir nicht vorgelegt.

4. Inanspruchnahme von Schutzklauseln

Die Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

  


 Liebe Hotel-Betriebs-GmbH
gezeichnet, Erlenbach a. Main den 28.11.2018
             Olaf Liebe
             Michael Liebe


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2018 festgestellt.

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