Hoppel GmbHLiquidiert
75223 Niefern-Öschelbronn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tanja, geb. Balitzky Calin seit 30.5.2018 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hoppel GmbHNiefern-ÖschelbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangInhaltsverzeichnis I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gesetzliche Grundlagen Prüfungspflicht II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Bilanzierungsvorschriften Bewertungsvorschriften Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Angaben zur Bilanz Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 285 Nr. 9c HGB Angaben zu den Verbindlichkeiten IV. Sonstige Angaben Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gesetzliche Grundlagen Der Jahresabschluss der Hoppel GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Prüfungspflicht Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Bilanzierungsvorschriften Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten. Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt oder nachfolgend im Anhang dargestellt. Bewertungsvorschriften Die Grundsätze der Bilanzidentität sind gewahrt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden nicht gebildet. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Selbständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 410 wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben. III. Angaben zur Bilanz Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 285 Nr. 9c HGB Gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern bestanden zum Bilanzstichtag folgende Forderungen:
Angaben zu den Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer 5 Jahre EUR 0,00. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt TEUR 587. Im Einzelnen handelt es sich um: Eigentumsvorbehalte, Bürgschaft des Gesellschafters und Globalzession Forderungen. IV. Sonstige Angaben Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer Michael Calin, Kaufmann, geführt.
Niefern-Öschelbronn, den 23. Juni 2016 Hoppel GmbH Die Geschäftsführung gez. Michael Calin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.06.2016 festgestellt. |
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