Equity Invest Management II GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
René Dr. Sauer seit 27.10.2025 | Geschäftsführer |
Lorett Meyer seit 1.2.2023 | Prokura |
Frank Schneppendahl seit 14.11.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bankhaus Lampe KGBielefeldKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019KonzernlageberichtGeschäftsentwicklung 2019 und AusblickVolkswirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Wachstum der Weltwirtschaft hat 2019 an Schwung verloren. In den G7-Ländern geriet die Industrie schrittweise in die Rezession. Die Handelskonflikte, insbesondere zwischen den USA und China, wirkten sich konjunkturell deutlich aus. Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland konnte in diesem Außenwirtschaftsumfeld lediglich 0,6 % zulegen - deutlich weniger als in den Jahren 2018 und 2017 mit 1,5 und 2,5 %. Gestützt wurde das Wachstum durch die Kauflust der Verbraucher und den anhaltenden Bauboom. Die Aktienmärkte starteten nach den deutlichen Kursverlusten gegen Jahresende 2018 mit einer erheblichen Aufwärtsbewegung in das Jahr 2019. Die Aussicht auf einen Kompromiss im Handelsstreit zwischen den USA und China sowie eine deutlich geänderte Rhetorik der US-amerikanischen Notenbank (Fed) bezüglich weiterer Zinserhöhungen beflügelte die Kurse. Dieser Aufwärtstrend kam im zweiten Quartal zum Stillstand, als eine zuvor nah erscheinende Einigung im Handelskonflikt zwischen den USA und China ausblieb. Damit begann eine mehrmonatige volatile Seitwärtsbewegung, die bis Anfang des vierten Quartals anhielt. Diese Phase wurde begleitet durch einflussreiche Faktoren wie abgeschwächte Stimmungs- und Frühindikatoren, aufkommende Rezessionsängste, den Brexit-Debatten im britischen Parlament, den anhaltenden Handelskonflikt und politische Konflikte im Nahen Osten und in Hongkong. Die Jahresendrally der Börsen im vierten Quartal 2019 wurde begünstigt durch vorherige Leitzinssenkungen wichtiger Notenbanken und einem sich abzeichneten Teilabkommen zwischen den USA und China. Per Saldo endete das Jahr 2019 mit einer Wertentwicklung von mehr als 27 % des STOXX Europe 600 und 31 Prozent des S&P 500 (in EUR). Der EUR/USD-Wechselkurs ging im Jahresverlauf von 1,15 auf 1,12 zurück und die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihen fiel von 0,24 % am 1. Januar auf -0,19 % am 31. Dezember 2019. Markt- und Branchenumfeld Die branchenspezifischen als auch branchenübergreifenden Entwicklungen, bedingt durch exogene Einflussfaktoren wie das anhaltende Niedrigzinsumfeld, die zunehmende Regulierung und evolvierende Megatrends, haben einen Strukturwandel im Bankensektor zur Folge. Dieser Strukturwandel schritt auch im Jahr 2019 maßgeblich voran und hat massive Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle und die Profitabilität der Banken. Auch wenn die Trends unterschiedliche Relevanz für die zahlreichen Bankgeschäftsmodelle haben, ist für eine künftige Wettbewerbsfähigkeit die intensive Auseinandersetzung mit sämtlichen Themenbereichen maßgebend. Megatrends entwickeln zudem eine gewisse Eigendynamik und erschaffen teilweise disruptive Technologien und neue Geschäftsmodelle, was Rahmenbedingungen auch an unerwarteten Punkten ändern kann. Damit bleiben eine erhöhte Anpassungsbereitschaft und Flexibilität im Finanzsektor wichtige Faktoren für die Zukunftsfähigkeit. Traditionelle Zinsergebnisquellen brechen weg - Kompensation über das Provisionsergebnis Auch in 2019 wurde das traditionelle Zinsgeschäft durch die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen elementar beeinflusst. In Deutschland gelang es den Banken auch 2019 nicht, das Zinsgeschäft mit gewohnten Strategien, beispielsweise durch eine Ausweitung der Volumina oder durch Fristentransformation, zu stabilisieren. Während die Zinsen auf Kundeneinlagen nur schwer in den negativen Bereich überführt werden konnten, auch wenn in 2019 einige Banken den Vorstoß wagten, lag der Einlagenzins bei der Europäischen Zentralbank Ende 2019 bei -0,5 %. Das Zinsergebnis wurde im Wesentlichen durch den Ertrag aus dem Aktivgeschäft (Kredite) bestimmt. Als Ergebnis dessen ist auch in 2019 im Kreditgeschäft weiterhin ein harter Wettbewerb um den deutschen Wirtschaftsmotor, den großen und bonitätsstarken Mittelstand, erkennbar gewesen. Dieser wiederum ist bemüht, sich weitgehend unabhängig von einzelnen Kreditgebern aufzustellen und ist darüber hinaus oftmals selbst im Besitz solider Liquiditätsreserven. Als alternative Ertragsquelle und als eine Möglichkeit, die einbrechenden Zinserträge zu kompensieren, gewinnt der Provisionsüberschuss weiterhin an Bedeutung. Allerdings ist auch hier zum einen ein intensiver Wettbewerb unter den Marktakteuren zu verzeichnen. Zum anderen ist die Möglichkeit, mit Kunden Provisionsgeschäft zu betreiben, häufig an die Vergabe von Kreditlinien gekoppelt. Niedrigzinspolitik verzögert schnellere Konsolidierung der Branche Die anhaltend niedrigen Refinanzierungszinsen der Europäischen Zentralbank in Verbindung mit ihrer expansiven Geldpolitik ermöglichen Kreditgeschäfte, die langfristig möglicherweise nicht nachhaltig sind. Dies resultiert in einer teilweise künstlichen Verzögerung bei der Konsolidierung des Bankensektors und steht im Widerspruch zu dem Ziel, dem Finanzsektor positive Impulse zu geben. Nach dem Bankstellenbericht 2018 der Deutschen Bundesbank verringerten sich beispielsweise die Anzahl der Kreditinstitute von 2000-2018 von über 2.500 auf unter 1.800. Weiterhin einschneidender regulatorischer Einfluss auf Bankgeschäftsmodelle Die permanenten Eingriffe der Regulierung in die Geschäftsmodelle bedeuten für die Banken einen massiven Ressourceneinsatz mit entsprechend steigenden Personal- und Sachkosten. Die steigende Anzahl an Vorgaben und Gesetzen im Bankensektor in den letzten Jahren erfordert umfassende systemseitige und prozessuale Anpassungen seitens der Kreditinstitute. Mit den wachsenden Anforderungen gehen unter anderem steigende Aufwendungen für die IT-Infrastruktur, aber auch eine zunehmende Komplexität der operationellen Organisationsstruktur einher. Insbesondere kleinere Institute geraten bei der Bewältigung des Kostenapparats zunehmend unter Druck, da diese den wachsenden Fixkostenblock weniger stark über die kleinere Kundenbasis verteilen können, so dass die Losgrößenproblematik durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen weiter verschärft wird. Gerade auch im Hinblick auf die internationale, cross-border-Wettbewerbsfähigkeit können sich durch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen Einschränkungen ergeben. Zu den aktuellen regulatorischen Themen zählen unter anderem die Vorbereitung auf Basel IV, MREL und TLAC, und umfangreiche steuerliche Meldepflichten, z.B. im Zusammenhang mit der DAC 6 Umsetzung. Zu den weiteren regulatorischen Themenfeldern, die sich auch in den nächsten Jahren noch signifikant auf die Geschäftsmodelle und das Operating Model der Banken auswirken, sind MiFID II, PSD II und die DSGVO zu nennen. Der regulatorische Maßnahmenkatalog belastet jedoch nicht nur die Aufwendungen der Institute, sondern auch deren Ertragskraft sowie Kapitalisierung in Form der Kapitalquoten. Letztere sollen jedoch gerade im Rahmen der Regulierung gestärkt werden, um der Verlustanfälligkeit der Institute entgegenzuwirken. Dies wird durch die höheren Eigenkapitalanforderungen bedingte, geringere Ertragskraft erschwert. Prinzip der doppelten Proportionalität verliert an Bedeutung Um die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Institute gerade auch im durch die Regulierung belasteten Umfeld zu gewährleisten, gilt das Prinzip der doppelten Proportionalität. Dieses zielt auf eine Ausgewogenheit von sowohl allgemeinen regulatorischen Anforderungen als auch der Intensität der operativen Aufsicht im Hinblick auf Größe, Geschäftstätigkeit und Risikoprofil des jeweiligen Finanzinstitutes ab. Jedoch ist insbesondere in den letzten Jahren eine zunehmende überproportionale Belastung kleiner und mittlerer Banken festzustellen, die vermehrt zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Ferner wird nationalen Besonderheiten, wie beispielsweise dem Drei-Säulen-System in Deutschland oder andere Rechtsformen von Banken als die der Aktiengesellschaft, vor dem Hintergrund der regulatorischen Harmonisierungsbestrebungen nicht die notwendige Bedeutung beigemessen. Insofern scheint das Prinzip der doppelten Proportionalität nicht mehr zu gelten. Andererseits scheint der regulatorische Peak für "less significant institutions" aufgrund zeitgleich verlängerter Umsetzungsfristen erreicht. Digitalisierung und künstliche Intelligenz Der Megatrend Digitalisierung übt auf vielfältige Art und Weise massiven Einfluss auf unterschiedliche Geschäftsbereiche der Banken aus. So nehmen die Kundenerwartungen in Bezug auf Agilität, Erreichbarkeit, Innovation und Information nicht nur stetig zu, sondern verändern sich auch schneller als in der Vergangenheit. Digitale Kanäle, Online-Banking-Möglichkeiten und digitale Vermögensverwaltungsprodukte haben sich bereits zu einem Mindeststandard entwickelt und sind für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit essentiell. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass im digitalen Wettbewerb auch branchenfremde Anbieter wie Fintechs und Versicherer auf den Markt kommen und den Druck erhöhen, indem sie ausgewählte Teile der Wertschöpfungskette von Banken angreifen, angefangen von Kundenonboarding, Vermögensverwaltung, Depotservicing über Kreditgeschäft bis hin zu weiteren Back-Office-Aktivitäten. Das Themenfeld Künstliche Intelligenz gewinnt in letzter Zeit an Bedeutung, da schrittweise erste kommerziell erfolgreiche Produkte in der Finanzdienstleistungsbranche Anwendung finden, von intelligenten, selbstlernenden Investmentansätzen und -produkten bis hin zu Instrumenten, die neue regulatorische Texte oder auch Kreditunterlagen und Jahresabschlüsse binnen Sekunden auf ihre Relevanz hin analysieren. Diese Ansätze vermögen, wie anfänglich auch das weiter gefasste Themenfeld der Digitalisierung, ähnlich disruptiv zu wirken und erheblichen Einfluss auf die Ausrichtung und Strukturierung der Wertschöpfungskette von Banken und Asset Managern auszuüben. Mehr denn je sind die Akteure gefragt, ihre Alleinstellungsmerkmale klar zu definieren und herauszustellen. Aus den vorgenannten Gründen ist es für die Institute unabdingbar, sich intensiv mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung und möglichen Anwendungsfeldern künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen und ihre Geschäftsmodelle dahingehend anzupassen und weiterzuentwickeln. Die traditionellen Kreditinstitute und Asset Manager sind sich dieser hohen Bedeutung von Implementierung und Weiterentwicklung neuer Technologien bewusst. Dennoch befindet sich eine nicht unerhebliche Anzahl an Instituten bei der systematischen Digitalisierung der Vertriebs-, Informations- und Produktkanäle sowie der Geschäftsprozesse im Rückstand. Dies ist speziell in den fehlenden Kapazitäten aufgrund des anhaltenden Regulierungsdrucks und der teilweise sinkenden Ertragskraft begründet. Damit einhergehend erweisen sich funktionierende und durchdachte IT-Architekturen langfristig als wesentlicher Erfolgsfaktor, wenn nicht sogar als zwingend notwendig, um die Regulierungsanforderungen und die Folgen der Niedrigzinsphase zu bewältigen. Technologien und Prozessplattformen können die Banken und Asset Manager nach einer kostenintensiven Implementierungsphase auf lange Sicht profitabler machen. Demographie Die Auswirkungen einer veränderten demographischen Entwicklung sind vielschichtig zu bewerten. Einerseits müssen sich Privatbanken im Zuge der erhöhten Lebenserwartung der Kundschaft auf eine Veränderung der Anforderungen und Bedürfnisse einstellen. Auf der Produktebene kann sich dies in einer verstärkten Nachfrage von wertsichernden Investmentansätzen oder auch im gestiegenen Beratungsbedarf bei dem Thema Nachfolge ausdrücken. Gerade letzteres rückt bei der älteren Kundschaft in den Fokus. Schließlich stellt die erfolgreiche Übergabe eines Familienunternehmens an die nächste Generation ein primäres Ziel dar, ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Andererseits besteht die Herausforderung für die Institute darin, weiterhin für jüngere Kunden attraktiv zu bleiben. Diese fragen vermehrt digitale Informations- und Kommunikationskanäle nach und wenden sich damit auch alternativen Anbietern wie Fintechs zu, wodurch die klassische Privatkundenbeziehung bzw. das klassische Privatbankerlebnis aufgebrochen wird. Dies geht einher mit einer verstärkten Preissensibilität und einer veränderten Priorisierung von Produktmerkmalen. Außerdem ist im Rahmen des demographischen Wandels das Problem des Fachkräftemangels von hoher Bedeutung. Sich verändernde Umweltparameter gehen einher mit veränderter Ansprüchen an den Arbeitsplatz und die Aufgaben ("New Work" - Konzept der zukunftsweisenden und sinnstiftenden Arbeitsform nach Frithjof Bergmann), zudem muss der hochqualifizierte Nachwuchs intensiver vom eigenen Institut überzeugt werden. Globalisierung Der Megatrend Globalisierung ist auch weiterhin für Asset Manager und Privatbanken von großer Relevanz. Bei Kundengruppen steigt die Nachfrage nach global ausgerichteten Dienstleistungen. Während Kapitalgeber verstärkt nach Investitionsmöglichkeiten im Ausland, insbesondere im US-Dollar-Raum, suchen, profitieren inländische Kapitalnachfrager von dem steigenden Interesse ausländischer Investoren an Investitionen in den deutschen Mittelstand. Auch ausländische Nischenanbieter im Bereich digitale Vermögensverwaltung und Brokerage, Crowdinvesting-Plattformen und Universalbanken drängen verstärkt in den deutschen Markt. Sie erhöhen den Konsolidierungsdruck und schöpfen daher vermehrt Erträge aus der gesamten Wertschöpfungskette im Wealth und Asset Management ab. Intensives Wettbewerbsumfeld in allen Geschäftsbereichen - treibende Erfolgsfaktoren Im Rahmen der Globalisierung, insbesondere aber vor dem Hintergrund eines potenziellen Brexit ohne Deal, ist eine stetig steigende Anzahl ausländischer Finanzdienstleister auf dem deutschen Markt zu beobachten, die den Wettbewerbsdruck im Geschäft mit vermögenden Privatkunden, Unternehmen und institutionellen Investoren im Wealth und Asset Management und im Kapitalmarktgeschäft merklich erhöhen. Im Segment der vermögenden Privatkunden wirken verschiedene Treiber auf vielfältige Art und Weise auf den Wettbewerb. Zum einen verstärken Produktinnovationen wie digitale Vermögensverwalter und die vertiefte Kooperation von klassischen Banken und Asset Managern mit Fintechs auf der Produktseite den Wettbewerb. Zum anderen greifen unabhängige Vermögensverwalter Teile des Dienstleistungsangebotes traditioneller Finanzinstitute an. Im Bereich der Unternehmenskunden ist zudem ein verstärkter Unabhängigkeitstrend in Form von erhöhten Kapitalmarktaktivitäten, sowohl auf der Kapitalbeschaffungsseite als auch auf der Anlageseite, zu erkennen. Auch in diesem Segment ist ein Aufbrechen der klassischen Hausbankbeziehung zu erkennen, ferner ist mit privaten Investoren, (ausländischen) Großbanken, Landesbanken, Privatbanken und Sparkassen und Genossenschaftsbanken ebenfalls eine hohe Wettbewerbsdichte zu verzeichnen. Im Geschäft mit institutionellen Investoren erhöhen Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter den Wettbewerbsdruck auf traditionelle Bankhäuser. Dies wird zusätzlich durch die Regulatorik mit MiFID II verstärkt. Geschäftsentwicklung de r Bankhaus Lampe Gruppe Das Bankhaus Lampe ist in Deutschland an den Standorten Berlin, Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt / Main, Hamburg, München, Münster, Osnabrück und Stuttgart vertreten. Tochtergesellschaften in London, und Wien runden die Marktpräsenz ab. Als kundenorientierter Vermögensverwalter und Kapitalmarktspezialist bietet die Bank ganzheitliche Beratungs- und Betreuungsleistungen gemäß den jeweiligen Anforderungen. Dabei sind nicht nur die aktuellen Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten zu berücksichtigen, sondern auch die verschiedenen Kundengruppen adäquat zusammenzubringen. Die Bank konzentriert sich auf die Kundengruppen vermögende Privatanleger und mittelständische Unternehmen sowie institutionelle Investoren und Großunternehmen. Die Bankhaus Lampe Gruppe konnte sich 2019 trotz des weiterhin herausfordernden Markt- und Branchenumfelds mit einem Konzernbilanzgewinn leicht unter Vorjahresniveau (2019: 13,9 Mio.€, 2018: 14,9 Mio. €) behaupten. Das hohe Vertrauen in die Kompetenz der Bankhaus Lampe Gruppe zeigte sich am Wachstum der aktiv verwalteten Assets under Management. Die Assets under Management der Gruppe sind entsprechend der Prognose eines kontinuierlichen Wachstums auf 20,3 Mrd. € (31.12.2018: 19,1 Mrd. €) gestiegen. Auch in 2019 konnte das Bankhaus Lampe auf Kapitalmarktseite diverse Transaktionen realisieren. Hervorzuheben sind hier die Umplatzierungen bei der Hella AG, einem MDAX Unternehmen, und bei der SDAX gelisteten Wacker Neuson AG, wo das Bankhaus jeweils als Sole Bookrunner agierte. Auch die Begleitung der DIC Asset AG bei der Übernahme der GEG Group als Financial Advisor zahlt auf die Reputation der Bank ein und zeigt die Kompetenz im Kapitalmarktgeschäft. DCM-seitig ist insbesondere die Anleiheemission der Katjes GmbH, in der Funktion als Sole Global Coordinator, zu nennen. Zur Erreichung unserer Wachstumsziele definieren wir die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung und Kernkapitalquote sowie die Gewährleistung einer ausgewogenen Refinanzierung als strenge Nebenbedingung unserer wirtschaftlichen Aktivitäten. Dabei berücksichtigt die Bank stets die Interessen ihrer Kunden, die Wirtschaftlichkeit und die Interessen ihrer Gesellschafter. Die Kernkapitalquote, welche insbesondere bei Privatbanken ein Indikator für die finanzielle Reputation ist, belief sich zum 31.12.2019 auf 15,13 % (Vorjahr: 15,46 %) und lag damit erwartungsgemäß deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Die Refinanzierungsbasis des Bankhaus Lampe Gruppe ist aufgrund der traditionell hohen Kundeneinlagen weiterhin stabil. Die laufenden Veränderungen im Wettbewerbsumfeld, die Herausforderungen der Regulierung, die laufende Niedrigzinspolitik und die daraus resultierenden gravierenden Veränderungen an den Finanzmärkten erfordern eine regelmäßige, kritische Überprüfung des Geschäftsmodells. In diesem Zusammenhang sind die Auswirkungen der europäischen MiFID-Richtlinie hervorzuheben, die gemäß der internen Berichterstattung zu einem Rückgang der Provisionen im Geschäftsbereich Equity (Equity Sales/Market Making Equities) und angepassten Bedingungen für die Anlageberatung geführt haben. Zu diesem Zweck hat das Bankhaus Lampe auch im Jahr 2019 im Rahmen des Strategieprojektes sein Geschäftsmodell weiter fokussiert. Unter Berücksichtigung von Markt und Wettbewerb wird die strategische Ausrichtung der Bank im Hinblick auf Kunden, Leistungsspektrum, Mitarbeiter und Prozesse konsequent weiterentwickelt. Die wesentlichen Säulen des Geschäftsmodells sind die Geschäftsbereiche Asset Management, Privat- und Firmenkunden sowie Corporate Finance und Kapitalmarkt. Das Leitbild des Bankhauses Lampe ist es, die Qualität der Mittelstandsberatung und die Performance im Asset Management für vermögende private und institutionelle Anleger zu sichern und als erfolgreicher Kapitalmarktspezialist für institutionelle Anleger und Großunternehmen zu agieren. Es wird unverändert ein Fokus auf folgende Initiativen gelegt:
Der zusammengefasste gesonderte nicht finanzielle Bericht nach §§ 315b, 315c i.V.m. 289b-e HGB findet sich im Internet unter bankhaus-lampe.de/de/downloads Steuerungssystem de r Bankhaus Lampe Gruppe Die Steuerung der Bankhaus Lampe Gruppe erfolgt auf Basis finanzieller Leistungsindikatoren, welche die Rentabilität unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit abbilden. Das übergeordnete Ziel adäquate Eigenkapitalrentabilität bei solider Kernkapitalquote soll die Wirtschaftlichkeit der Bank sicherstellen. Diese Rentabilität ist für die Bankhaus Lampe Gruppe vorhanden, wenn eine risikoadäquate Eigenkapitalrendite erzielt wird, die Ausschüttungen an die Gesellschafter erlaubt und eine Eigenkapitalquote deutlich über den regulatorischen Anforderungen sicherstellt. Für die Bankhaus Lampe Gruppe ist eine über den regulatorischen Mindestanforderungen liegende Kapitalquote der wesentliche Indikator für Solidität und Reputation. Hierzu wurde ein nach oben limitierter Korridor der Risk Weighted Assets (Risikoaktiva) beschlossen und zur Kapitalstärkung das Jahresergebnis 2018 thesauriert. Die Bank soll unabhängig von potenziellen Änderungen der Eigenkapitalanforderungen und Risk Weighted Assets -Gewichtungen auch zukünftig Kapitalquoten deutlich über den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ausweisen. Die Grundlage der Steuerung bildet die strategische Mittelfristplanung, aus der die jährliche operative Planung abgeleitet wird. Die Mittelfristplanung enthält Entwicklungsprognosen, die kontinuierlich hinsichtlich ihrer Zielerreichung evaluiert werden. Diese Planung wird durch den Bereich Finanzen und die Abteilung Risikocontrolling unterstützt. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Definition des Zielgerüstes sowie der Maßnahmen zur Zielerreichung durch die persönlich haftenden Gesellschafter. Die Operationalisierung auf die einzelnen Geschäftsbereiche und Profit Center wird im Rahmen der Jahresplanung durch den Bereich Finanzen in Abstimmung mit den Führungskräften vorgenommen. Wachstums- und Strukturziele sind für die Erreichung von konzernübergreifenden Leistungskennzahlen von zentraler Bedeutung und umfassen sowohl die konsequente und nachhaltige Steigerung der Erträge im gesamten Asset Management, verbunden mit einem Anstieg des verwalteten Vermögens, als auch die Steigerung der Erträge im Kapitalmarktgeschäft. Es gilt, eine vom Zinsumfeld unabhängige, robuste und diversifizierte Ertragsbasis aufzubauen, vor allem durch die sukzessive Erhöhung des Anteils des Provisionsüberschusses gegenüber dem Zinsüberschuss sowie den Fokus auf die drei wesentlichen Ertragsquellen Privat- & Firmenkundengeschäft, institutionelles Asset Management und Kapitalmarktgeschäft. Das Bankhaus Lampe strebt zur Erreichung der übergeordneten Ziele das Angebot von wettbewerbsfähigen Dienstleistungen, eine konstant hohe Kundenzufriedenheit, eine gute Reputation und Bekanntheit der Marke sowie eine gezielte Förderung der Leistungsbereitschaft seitens der Mitarbeiter an. Definition wichtiger Steuerungskennzahlen
Erläuterungen zur Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der Bankhaus Lampe Gruppe lag am 31. Dezember 2019 mit 3.331 Mio. € über der des Vorjahrs in Höhe von 2.938 Mio. € und ist weiterhin geprägt von den hohen Kundeneinlagen in Höhe von 2.591 Mio. € (Vorjahr 2.077 Mio. €). Mit einem Anteil an der Bilanzsumme in Höhe von 78 % (Vorjahr 71 %) sind die Kundeneinlagen die wichtigste Refinanzierungsquelle und gehen weit über das Kreditgeschäft der Bank hinaus. Dies verdeutlicht die Solidität der Bilanzstruktur. Die Forderungen an Kreditinstitute sind im Berichtsjahr um 17 Mio. € auf 225 Mio. € gesunken. Dieses ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Wertpapierpensionsgeschäfte (-61 Mio. €) zurückzuführen, dem ein Anstieg der Forderungen aus Cash Collaterals (+52 Mio. €) gegenübersteht. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 werden Forderungen an Kunden in Höhe von 1.683 Mio. € ausgewiesen, ein Zuwachs von 10,0 % gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen mit + 63 Mio. € aus Forderungen aus Cash Collaterals und mit +30 Mio. € aus Bauzwischenfinanzierungen. Das Kreditvolumen weist eine Größenordnung auf, die einerseits eine hinreichende Risikostreuung erlaubt, aber andererseits auch die Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind von 307 Mio. € auf 284 Mio. € gesunken. Es dominieren Papiere von anderen Kreditinstituten (91 %). Der Handelsbestand betrug am Bilanzstichtag 717 Mio. € (Vorjahr 433 Mio. €) und beinhaltet im Wesentlichen Anleihen und Aktien. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind stichtagsbedingt von 331 Mio. € auf 148 Mio. € gesunken, was im Wesentlichen aus gesunkenen Wertpapierpensionsgeschäften (-101 Mio. €) resultiert. Im Berichtsjahr wurden dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB i. V. m. § 340e Abs. 4 HGB 0,3 Mio. € zugeführt. Danach wies der Fonds für allgemeine Bankrisiken zum Jahresende einen Betrag von 57,7 Mio. € aus. Im Geschäftsjahr 2019 verfügte die Bankhaus Lampe Gruppe durchgängig über eine komfortable Liquiditätssituation. Zum 31. Dezember 2019 belief sich die Liquiditätskennziffer (Liquidity Coverage Ratio) auf 192,22 und lag damit deutlich über der aufsichtsrechtlichen Mindestquote. Das bilanzielle Eigenkapital belief sich vor Feststellung des Konzernbilanzgewinns zum 31. Dezember 2019 auf 316 Mio. € und damit auf 9,5 % der Konzernbilanzsumme (Vorjahr 10,2 %). Die Eigenkapitalrentabilität lag damit bei 4,4 % (Vorjahr 4,9 %) und konnte damit noch nicht, wie im Konzernlagebericht 2018 prognostiziert, leicht gesteigert werden. Die Kapitalrendite, als Quotient aus Konzernjahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,4 % (Vorjahr 0,5 %). Die unwiderruflichen Kreditzusagen betrugen zum Bilanzstichtag 86 Mio. € (Vorjahr 62 Mio. €). Erläuterungen zur Ertragslage Das Geschäftsjahr 2019 konnte mit einem Konzernbilanzgewinn von 13,9 Mio. € (Vorjahr 14,9 Mio. €) abgeschlossen werden. Der Jahresüberschuss 2018 der Bankhaus Lampe KG in Höhe von 14,9 Mio. € wurde in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Bereits im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wurde darauf hingewiesen, dass in Summe für 2019 ein Konzernjahresüberschuss auf dem Niveau des Vorjahres zu erwarten sei, was entsprechend eingetreten ist. Der Provisionsüberschuss bewegte sich im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen trotz eines weiterhin schwierigen Marktumfelds leicht über dem Niveau des Vorjahres. Der durch das Wertpapiergeschäft dominierte Provisionsüberschuss lag bei 82,8 Mio. € (Vorjahr 78,1 Mio. €) und damit innerhalb der Erwartung. Der Zinsüberschuss als Saldo der Zinserträge und Zinsaufwendungen - einschließlich der laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, aus Beteiligungen und aus Anteilen an verbundenen Unternehmen lag im Berichtsjahr mit 37,4 Mio. € (Vorjahr 37,5 Mio. €) erwartungsgemäß in etwa auf Vorjahresniveau. Das laufende Zinsergebnis als Saldo der Zinserträge und Zinsaufwendungen stieg von 33,1 Mio. € auf 35,7 Mio. €. Bei einer weiterhin durch Vorsicht geprägten Kreditvergabepolitik konnten besonders die Erträge aus Bauzwischenfinanzierungen deutlich gesteigert werden. Die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, aus Beteiligungen sowie aus Anteilen an verbundenen Unternehmen betrugen 1,7 Mio. € (Vorjahr 4,4 Mio. €). Das Verhältnis des Provisionsüberschusses zum laufenden Zinsüberschuss ohne Erträge aus Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen lag für das Geschäftsjahr 2019 unverändert bei 70 zu 30. Dieses Verhältnis unterstreicht die Bedeutung des Provisionsgeschäfts für die Bankhaus Lampe Gruppe und bestätigt die weitere Fokussierung auf das Provisionsgeschäft. Das Nettoergebnis des Handelsbestands stieg um 1,2 Mio. € auf 2,2 Mio. € und leistete entsprechend den prognostizierten Erwartungen einen positiven Ergebnisbeitrag. Insgesamt entwickelte sich das Nettoergebnis des Handelsbestands besser als im Vorjahr prognostiziert. Wie im Vorjahr wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr die gesetzlich vorgeschriebenen Reserven nach § 340g HGB i. V. m. § 340e Abs. 4 HGB aus dem Nettoertrag aus Handelsgeschäften dotiert, die künftig als zusätzliche Risikodeckungsmasse zur Verfügung stehen. In 2019 wurde ein positives Bewertungsergebnis aus dem Kredit- und Wertpapiergeschäft in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 8,7 Mio. €) ausgewiesen. Darin enthalten ist ein Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr 11,1 Mio. €), das sich aus Nettoauflösungen von Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Abschreibungen und Veränderungen bei Pauschalwertberichtigungen zusammensetzt. Allen erkennbaren Risiken wurde durch ausreichende Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Das Bewertungsergebnis aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve wies in 2019 per Saldo einen Aufwand in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr -2,4 Mio. €) aus. Das Bewertungsergebnis aus Beteiligungen als Saldo der Posten "Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere" sowie "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere" belief sich auf 1,9 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €) und beinhaltete im Wesentlichen den Erlös aus dem Verkauf einer Beteiligung. Die Personal- und Sachaufwendungen inklusive der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen ( Verwaltungsaufwendungen) sind im Geschäftsjahr 2019 entsprechend unserer Prognose von 146,1 Mio. € auf 138,9 Mio. € und damit um 4,9 % gesunken. Während sich die Personalaufwendungen bei einer gesunkenen durchschnittlichen Mitarbeiterzahl um 6,5 Mio. € auf 78,0 Mio. € reduzierten, lagen die anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 58,5 Mio. € (Vorjahr 58,0 Mio. €) auf Vorjahresniveau. Die Cost-Income-Ratio zeigt die Verwaltungsaufwendungen in Relation zu der Summe aus Zinsüberschuss, laufenden Erträgen, Provisionsüberschuss, Nettoergebnis des Handelsbestands und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis und lag in 2019 bei 93,0 % gegenüber 97,3 % im Vorjahr und konnte wie prognostiziert leicht gesenkt werden. Das sonstige Ergebnis ist im Geschäftsjahr 2019 um 6,6 Mio. € auf 26,9 Mio. € gesunken. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthielten größtenteils Auflösungen von Rückstellungen und sanken auf 28,9 Mio. € (Vorjahr 37,9 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr 4,4 Mio. €) sind gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Steuerertrag lag aufgrund eines aperiodischen Ertrags bei 1,9 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €). M itarbeiter Zum 31. Dezember 2019 waren nach strategischen Personalmaßnahmen insgesamt 585 aktive Mitarbeiter (Vorjahr 612) in der Bankhaus Lampe KG beschäftigt. Hinzu kamen 36 passive Mitarbeiter in Altersteilzeit, Freistellung oder Elternzeit. Die Fluktuationsquote, also das Verhältnis der Personalabgänge zur Gesamtzahl der Mitarbeiter im Mittel, erhöhte sich auf 14,3 % (Vorjahr 10,9%) und lag damit über dem vom Bankenverband zuletzt erhobenem Durchschnittswert der Branche von 7,1 %. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag bei 11,9 Jahren und damit auf dem Vorjahresniveau (11,9 Jahre). Ausblick // Volkswirtschaft Die zuvor regional auf Asien begrenzte Corona-Epidemie hat sich zu einer weltweiten Pandemie entwickelt, die drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens und wirtschaftlichen Stillstand nach sich zieht. Alles in allem dürfte der Hochpunkt der Pandemie erst noch bevorstehen. Neben Abschottungsmaßnahmen werden Notenbanken und Regierungen daher im Bedarfsfall auch in den nächsten Monaten Stützmaßnahmen ergreifen. Vor dem Hintergrund dieser jüngsten Entwicklungen hat die Bank ihren ursprünglichen Ausblick auf das Jahr 2020 modifiziert. Unsere globalen Wachstumsprognosen haben wir daher von 2,9 auf 1,9% gesenkt. Nach herkömmlicher Definition befindet sich die Weltwirtschaft damit in einer Rezession. Diese Entwicklung geht mit niedrigen Inflationsraten und meist noch expansiver werdende Notenbanken einher. Für die Industrieländer erwartete das Bankhaus Lampe ursprünglich mehrheitlich etwas niedrigere Wachstumsraten als für 2019. Nunmehr muss diese Erwartung nochmal nach unten korrigiert werden, mit 1,0 % (ursprünglich: 1,8 %) für die USA. Hinsichtlich der Schwellenländer bestehen aus Sicht des Bankhaus Lampe gemischte Signale. Mit nunmehr 4,4 % (ursprünglich 5,7 %) wird die chinesische Wirtschaft voraussichtlich erneut langsamer wachsen - und mit ihr weitere asiatische Länder. Andere Staaten dürften ihr zyklisches Tief des Jahres 2019 hingegen hinter sich lassen, etwa Brasilien, Indien und Russland. Eine globale Wachstumsbeschleunigung erwächst daraus aber nicht. Mit Wachstumsinitiativen wären belebende Impulse von Regierungen grundsätzlich zu setzen. Etwaiges ist aber nicht in Sicht und wirkte ohnehin erst langfristig. Strohfeuerentfachende Konjunkturpakete dürften von der vielerorts hohen Staatsverschuldung zudem zwar in Schach gehalten werden. Wegen des vom Bankhaus erwarteten niedrigen nominalen BIP-Wachstums bleibt die hohe globale Verschuldung aus Sicht des Bankhaus Lampe dennoch ein bedeutendes Risiko. Aufgrund des kräftigen Schuldenanstiegs geraten besonders Ausfallrisiken im Unternehmenssektor in den Blick. Eine extrem expansive Geldpolitik dürfte damit auch 2020 unentbehrlich sein. Allerdings ist sie in vielen Industrieländern wohl bereits derart ausgereizt, dass sie fast keine Akzente mehr setzen kann. Dies könnte sich als Problem erweisen, sollte tatsächlich einmal ein Krisenfall eintreten. Wichtige Notenbanken in den Industrieländern werden ihren extremen Expansionsgrad 2020 wohl halten, die Europäische Zentralbank dürfte ihren noch ausbauen. Dabei stehen sie nach Einschätzung des Bankhaus Lampe unter politischem Einfluss. Bei etwaig auftretenden Kurseinbrüchen an den Finanzmärkten werden die Notenbanken voraussichtlich neue expansive Maßnahmen einleiten. All dies wird die Finanzrepression nach Einschätzung des Bankhaus Lampe weiter festigen. Zur Expansion neigen dürften auch Notenbanken vieler Schwellenländer. Aus Sorge vor Bonitätsherabstufungen und Währungsturbulenzen werden sie aber wohl defensiv agieren. Aufgrund des Wachstums- und Inflationsausblicks, vor allem aber wegen der Aussicht auf eine anhaltend ultra-expansive Geldpolitik sieht das Bankhaus Lampe erstklassige 10-jährige Staatsanleihen auf ihren tiefen Renditeniveaus als gut unterstützt an. Aufs Jahr gesehen rechnet das Bankhaus für Bundesanleihen mit Renditen von -0,50 bis -0,30 %, für US-Treasuries von 1,00 bis 1,50 %. Staatsanleihen der Europäischen Währungsunion-Peripherie dürften aufgrund von Renditeaspekten weiter im Investorenfokus stehen. EUR-USD erwartet das Bankhaus zwischen 1,11 und 1,14. Neuer US-Leitzinsfantasie ab Herbst 2020 stehen nach Einschätzung des Bankhaus Lampe die politischen Risse in der Europäischen Währungsunion entgegen; da sie höhere Kurse verhindern. Mit der stärkeren globalen Ausbreitung des Coronavirus erhöht sich auch die Unsicherheit über die wirtschaftlichen Auswirkungen. Diese werden nach und nach sichtbarer, auch wenn bislang nur wenige "harte" Konjunkturdaten vorliegen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Gewinnwarnungen von Unternehmen sowie Meldungen zu Produktionsbeeinträchtigungen zunehmen und sich die Stimmungsindikatoren ebenfalls eintrüben werden. Damit steigt das Risiko einer stärkeren Beeinträchtigung der Wirtschaftsaktivität vor allem für das erste Halbjahr 2020. Wir gehen derzeit weiterhin davon aus, dass etwaige Produktionsausfälle und Umsatzeinbußen in der zweiten Jahreshälfte wieder weitgehend aufgeholt werden. Das Ausmaß der tatsächlichen Beeinträchtigungen lässt sich aber ebenso nicht verlässlich abschätzen wie das Tempo und die Stärke der Aufholung. Ausblick // Markt und Wettbewerb Der Strukturwandel im Bankensektor schreitet weiter mit zunehmender Geschwindigkeit voran. Zahlreiche Banken mussten Geschäftsfelder verschlanken oder sogar komplett aufgeben. Vielmehr gilt es nun, sich für die neuen Herausforderungen im Bereich Digitalisierung und dem damit einhergehenden Wettbewerb mit neuen Marktakteuren (unter anderem Fintechs) zu positionieren. In diesem Zuge gilt es nicht nur das bestehende Geschäftsmodell weiterzuentwickeln, sondern gleichzeitig auch ein Zukunftsmodell aufzusetzen. Die Wertschöpfungskette im Hinblick auf Risiko- aber auch Rentabilitätsaspekte zu bewerten wird genauso entscheidend sein, wie auch die Fragestellung, inwieweit es die Institute schaffen, sich von bewährten Praktiken zu lösen und die meist knappen Budgets effektiv und effizient einzusetzen. Neben einer ganzheitlichen Strategie kommt es vor allem auch auf die Kundenbindung durch neue Technologien und kanalübergreifende Angebote, Prozessautomatisierung und (Aus)-nutzung von Daten sowie Agilität und Change Management innerhalb der Organisation an. Ausblick und Chancen // Bankhaus Lampe Gruppe Die Bankhaus Lampe Gruppe konzentriert seine Aktivitäten darauf, allen Kunden ein qualitatives, leistungsorientiertes und unabhängiges Dienstleistungsangebot zu offerieren. Die Herausforderungen der Kernkapitalquote, der Refinanzierung und der Unternehmensgröße sind adressiert.
Ausblick // Ergebniskomponenten Zinsüberschuss Insgesamt geht die Bankhaus Lampe Gruppe bei leicht höheren durchschnittlichen Kreditinanspruchnahmen von einem Zinsüberschuss auf Vorjahresniveau aus. Die Bilanzstruktur bedingt anders als bei Wettbewerbern aufgrund der weitgehenden Fristenkonformität eine geringere Abhängigkeit von der Fristentransformation. Provisionsüberschuss Trotz derzeit schwieriger Lage auf den Finanzmärkten wurde ursprünglich eine deutliche Verbesserung des Provisionsergebnisses aufgrund des Anstiegs der Assets under Management und dem Erfolgsbeitrag aus der Vertriebseinheit Institutional Sales sowie aus dem erweiterten Produktangebot im Bereich illiquider Assets erwartet. Im kapitalmarktnahen Geschäft wurde ursprünglich ein Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahreswertes erwartet. Der noch im Aufbau befindliche Bereich Private Markets soll in 2020 erstmals Erlöse erwirtschaften. Nettoergebnis des Handelsbestandes Ein Ausblick auf das Nettoergebnis der Handelsaktivitäten gestaltet sich aufgrund der anhaltenden Unwägbarkeiten an den Finanzmärkten schwierig. Allerdings ging die Bankhaus Lampe Gruppe für 2020 aufgrund einer angepassten Handelsstrategie ursprünglich von einem positiven Ergebnisbeitrag aus, der deutlich über dem Ergebnisbeitrag 2019 liegen sollte. Verwaltungsaufwand Für den Verwaltungsaufwand wird auch in 2020 wiederum eine leichte Reduzierung erwartet. Notwendige Investitionen in die IT-Infrastruktur werden zum überwiegenden Teil aktiviert werden, ebenso wie Ausgaben im Zusammenhang mit dem neuen Standort in Düsseldorf. Zudem werden die bereits durchgeführten Kostenoptimierungsmaßnahmen auch in 2020 konsequent weitergeführt werden. Konzernj ahresüberschuss In Summe wurde für 2020 ein Konzernjahresüberschuss in Höhe eines einstelligen Millionen-Euro-Betrags erwartet, der deutlich unterhalb des Vorjahreswertes liegt. Steuerungskennzahlen Für die Eigenkapitalrentabilität wurde für 2020 ein leichter Anstieg erwartet. Die Kernkapitalquote soll auch in den nächsten Jahren stabil über der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderung liegen. Für die aktiv verwalteten Assets under Management strebte die Bank weiterhin ein kontinuierliches Wachstum an. Die Cost-Income-Ratio sollte in 2020 leicht reduziert werden. Auswirkungen der Corona-Krise Vor dem Hintergrund der Corona-Krise geht die Bankhaus Lampe Gruppe davon aus, dass die Ziele für den Provisionsüberschuss und das Handelsergebnis nicht mehr erreicht werden könne. Wie groß die Ergebniskorrekturen sein werden, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Die Bankhaus Lampe geht davon aus, dass in 2020 kein positiver Konzernjahresüberschuss mehr erzielt werden kann. Ausblick // Strategie Die Bankhaus Lampe Gruppe arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Gesamtbankstrategie und des Geschäftsmodells. Das Management des Bankhaus Lampe hatte im Sommer 2018 einen umfänglichen Strategieprozess initiiert, welcher auch in 2019 weiter umgesetzt wurde. Der Fokus liegt nunmehr noch stärker auf der Positionierung als kundenorientierter Vermögensverwalter und Kapitalmarktspezialist. Die Asset-Management-Kompetenz und das Leistungsspektrum werden gezielt erweitert, sowie die Neukundengewinnung und weiteres Assets under Management-Wachstum angestrebt. Zu diesem Zwecke wurde auch der Bereich Institutional Sales etabliert, welcher als bankweite und übergreifende betreuende Stelle für institutionelle Kunden dient und in den nächsten Jahren das Geschäft mit diesen Kunden konsequent ausbauen soll. Als aktiver Asset Manager mit Expertise für Europa sowie kleine und mittelständische Unternehmen ermöglicht das Bankhaus seinen Kunden den Zugang zu unternehmerisch geprägten Investitionsmöglichkeiten und Finanzierungsdienstleistungen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Strategiemaßnahmen im Bereich des Asset Managements ist der Aufbau von Private Markets Produkten (Real Estate, Digital-Investments, Private Equity und Infrastruktur) entlang der Expertise der Bank mit Ausrichtung auf konkrete Kundenbedürfnisse. Denn gerade in diesem Marktsegment besteht aktuell nicht nur ein enormes Wachstumspotenzial, sondern auch die Möglichkeit sich vom Wettbewerb zu differenzieren. Die Weiterentwicklung der Gesamtbankstrategie sowie des Geschäftsmodells stärkt die Bankhaus Lampe Gruppe für die aufgezeigten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die intensive Regulatorik, den Wettbewerbsdruck sowie die Megatrends. Zudem verfügt das Bankhaus Lampe über eine solide Kapitalausstattung und eine komfortable Einlagensituation. Am 05. März 2020 hat Hauck & Aufhäuser mit der Oetker-Gruppe eine Einigung zum Erwerb des Bankhaus Lampe erzielt. Der unterzeichnete Kaufvertrag sieht den Erwerb aller Geschäftsanteile an der Bankhaus Lampe KG vor, der nach Vorliegen aller Genehmigungen der Aufsichtsbehörden vollzogen wird. Damit verbunden ist eine vollständige Übernahme und Integration aller Mitarbeiter, Tochtergesellschaften, Kunden und Standorte durch Hauck & Aufhäuser. Risikobericht 2019 Das Risikomanagement der Bankhaus Lampe Gruppe verfolgt das übergeordnete Ziel, die mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen wesentlichen Risiken entsprechend der Risikotragfähigkeit zu beschränken, um eine risikoadäquate Rendite auf das eingesetzte Kapital zu ermöglichen. Zur Unterstützung eines effizienten Risikomanagements legt die Geschäftsleitung besonderen Wert auf die Förderung und den Erhalt einer nachhaltigen Risikokultur in der Gesamtbank. Ausgehend von einer risikoorientierten Leitungskultur wird von allen Führungskräften und Mitarbeitern ein risikobewusstes Handeln eingefordert. Mit den internen Regelungen werden eine offene Kommunikation und ein kritischer Dialog unterstützt sowie risikoorientierte Anreizstrukturen festgelegt. Die wesentlichen Risiken der Bank werden auf Konzernebene zeitnah identifiziert, beurteilt, gesteuert, überwacht, kommuniziert und mit Kapital unterlegt. Risikokonzentrationen werden dabei angemessen beachtet. Eine jährliche Risikoinventur gewährleistet die Vollständigkeit aller berücksichtigten Risiken. Die Risikotragfähigkeitsrechnung der Bank erfolgt gemäß Leitfaden der Bundesanstalt für Finanzaufsicht aus Mai 2018 in der quartalsweisen ökonomischen und der jährlichen normativen Sicht. In der ökonomischen Perspektive werden alle in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen Risikoarten auf einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikohorizont von einem Jahr abgeschätzt. Einzelrisiken werden dabei konservativ berechnet und ohne Berücksichtigung risikomindernder Korrelationen zum Gesamtbankrisiko aufaddiert. Die ermittelte Größe muss stets unterhalb der Summe aus Eigenkapital und anrechenbaren Reserven liegen, wobei positive Planergebnisse konservativ nicht angesetzt werden. Ab einer Auslastung der Risikodeckungsmasse von 80 % werden interne Sanktionsmechanismen ausgelöst. Im Geschäftsjahr 2019 lagen die so ermittelten Gesamtbankrisiken immer deutlich unterhalb der definierten Risikotragfähigkeit der Bank. Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen der Risikosituation ergeben. Die Auslastungen bewegten sich zu allen Berichtsstichtagen zwischen 39 % und 42 %. Zum 31. Dezember 2019 teilte sich der konservativ ermittelte Gesamtrisikobeitrag in der ökonomischen Perspektive in Höhe von 159,8 Mio. € wie folgt auf die unterschiedlichen Risikoarten auf:
Die normative Perspektive der Risikotragfähigkeitsrechnung setzt mit einem Planszenario auf der Mittelfristplanung der Bank auf. Hiervon ausgehend wird in einem adversen Szenario ein drei Jahre anhaltender konjunktureller Abschwung der europäischen Wirtschaft mit negativen Auswirkungen auf Märkte, Kunden und die Geschäftstätigkeit der Bank simuliert. Auf Basis entsprechender Annahmen werden dabei Veränderungen der Gewinn- und Verlustrechnung und der risikogewichteten Aktiva abgeleitet. Im Einzelnen werden insbesondere Kreditausfälle, Ziehungen ungenutzter Kreditlinien, Eigenhandelsverluste, Rückgänge im Zinsergebnis, Beteiligungsverluste, OpRisk/RepRisk-Schäden und Provisionsausfälle simuliert. Für die nächsten drei Jahre werden so die unter adversen Bedingungen erwarteten Gesamt- und Kernkapitalquoten errechnet. Gemäß den Anforderungen der CRR ergab sich zum 31. Dezember 2019 auf Basis der bei der Bankenaufsicht eingereichten Meldung eine Kernkapitalquote in Höhe von 15,13 % und eine Gesamtkennziffer in Höhe von 16,44 %. Die vorgeschriebenen Mindestanforderungen wurden während des gesamten Geschäftsjahres übererfüllt. Darüber hinaus ist im Planszenario für den gesamten Betrachtungszeitraum eine Überschreitung aller Mindestkennziffern gegeben. Im Falle eines Eintritts des unterstellten adversen Szenarios können die Kernkapitalanforderungen einschließlich aller Kapitalpuffer die nächsten drei Jahre durchgängig eingehalten werden. Hinsichtlich der Gesamtkapitalanforderungen ergeben sich in dem Szenario ab 2022 leichte Unterschreitungen der kombinierten Kapitalpuffer-Anforderung nach § 10 i Abs. 1 KWG. Diese wären im Bedarfsfall durch die Aufnahme zusätzlichen Nachrangkapitals ausgleichbar. Im Rahmen eines quartalsweisen risikoartenübergreifenden Stresstestings auf Konzernebene werden zudem ein schwerer konjunktureller Abschwung sowie ein extremer Vertrauensverlust an den Märkten und bei Kunden aufgrund eines externen Ereignisses simuliert. Die Auslastungen der Risikodeckung einschließlich Nachrangmitteln bewegten sich an allen Stichtagen zwischen 44 % und 54 %. In einem qualitativ ausgerichteten inversen Stresstesting werden darüber hinaus verschiedene Szenarien analysiert, die für die Überlebensfähigkeit der Bank kritisch sein können. Die Auswahl der Szenarien orientiert sich dabei am Geschäftsmodell einer Privatbank sowie an den wesentlichen Ertrags- und Risikofeldern der Bank. Derivative Finanzinstrumente werden von der Bank vor allem als Sicherungsinstrumente eingesetzt. Interest Rate Swaps am OTC-Markt sowie Futures und Optionen an der Eurex sind hierbei die bevorzugten Produkte. Entsprechende Positionen sind eng in die Risikosteuerung eingebunden. Die Berichterstattung zur Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten befindet sich im Anhang zum Konzernabschluss. Zusammenfassend wurden wie im Vorjahr weder zum Bilanzstichtag noch im Berichtsjahr bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken identifiziert. Die Risikodeckung war zu allen Berichtsstichtagen durchgängig gegeben. Auch alle durchgeführten Stresstests haben eine ausreichende Risikodeckung gezeigt. Die durchgeführten Validierungshandlungen haben die Angemessenheit der Risikocontrollingmethoden bestätigt. Die Interne Revision hat zudem im Rahmen ihrer Mehrjahresplanung zentrale Bestandteile des Risikomanagementsystems geprüft. Nachfolgend werden die für die Bank als wesentlich definierten Risikoarten näher dargestellt. Kreditrisiken Kreditrisiken umfassen mögliche Verluste aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsveränderung von Geschäftspartnern und untergliedern sich in allgemeine Adressen- sowie Kontrahenten-, Emittenten, Migrations- und Länderrisiken. Die Kreditrisikostrategie bildet mit allen wesentlichen qualitativen und quantitativen Vorgaben für die Risikosteuerung die Grundlage für das Kreditgeschäft. Der Fokus liegt dabei auf kurzfristigen Finanzierungen in Deutschland. In der Kreditrisikostrategie sind Limitierungen für das gesamte Kreditrisiko, für Brutto- und Nettovolumina von Engagements sowie für weitere Aspekte festgelegt, um unangemessene Risikokonzentrationen zu vermeiden. Der Kreditausschuss der Bank ist für das Management der Kreditrisiken verantwortlich, sowohl bezogen auf den Einzelfall als auch auf das Gesamtportfolio. Unterstützt durch eine zumindest quartalsweise Überwachung aller Adressen erfolgt die Steuerung der Risiken durch die Profitcenter und die einzelnen Kompetenzträger, einschließlich der Marktfolge. Flankiert wird die Steuerung durch eine mindestens jährliche, von der Regelprolongation der Marktfolge unabhängige Risikofrüherkennungsrunde für das Gesamtportfolio. An das Kundenkreditportfolio werden hohe Bonitätsanforderungen gestellt. Die Quantifizierung des Portfoliorisikos basiert auf einem im Ausfallmodus betriebenen Kreditportfoliomodell. Zentrale Steuerungsgröße ist hierbei der Credit-Value-at-Risk des Kundenkreditportfolios inklusive Banken und Emittenten auf einem Konfidenzniveau von 99,9 % für einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr. Zum 31. Dezember 2019 belief sich dieser Wert auf 57,9 Mio. €. Zusätzlich werden auf demselben Konfidenzniveau Migrationsrisiken für das Kreditportfolio inklusive Banken und Emittenten kalkuliert. Zum Jahresende ergab sich hier ein Risikobeitrag in Höhe von 3,3 Mio. €. Darüber hinaus wurden zum 31. Dezember 2019 Risiken aus Ausfallengagements in Höhe von insgesamt 4,1 Mio. € ermittelt. Ergänzt werden die Analysen um regelmäßige modelltheoretische, historische und hypothetische Stresstests sowie um die laufende Beobachtung relevanter Frühwarnindikatoren. Hieraus haben sich keine Hinweise auf existenzbedrohende Entwicklungen ergeben. Die Basis für die Verfahren bilden zielkundengruppenspezifische Ratingsysteme (im Einzelnen für Retailgeschäft, Corporates, Banken und Immobilien), die sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien berücksichtigen. Wesentliche Parameter- und Methodenfestlegungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls veränderten Bedingungen angepasst. Die im Risikocontrolling eingesetzten Methoden und Modelle werden dabei mindestens jährlich umfassenden Validierungshandlungen unterzogen. Das Risikocontrolling und die Marktfolge Kredit informieren die persönlich haftenden Gesellschafter und den Beirat quartalsweise mit umfassenden Berichten über die Risiken der Kreditportfolios und wesentlicher Einzelengagements sowie über die verschiedenen Limitauslastungen. Eine zeitnahe Ad-hoc-Berichterstattung vervollständigt das Reporting. Während des gesamten Berichtsjahres waren keine unvertretbaren Risiken zu beobachten. Bereits seit Ausbruch der Corona-Krise in China analysiert die Bank das Firmenkundenportfolio auf besondere Schwerpunkte hinsichtlich der Lieferkette aus China heraus und besonderen Abhängigkeiten der einzelnen Kunden auf der Einkaufsseite. Dazu stehen kundenseitig mindestens Quartalzahlen zur Verfügung. Spürbare Auswirkungen hinsichtlich der Umsatz- und Ertragsentwicklung werden im Zahlenwerk der Kunden in Q2/2020 erwartet. Aufgrund der überwiegenden Finanzierung im Kurzfristbereich bei Firmenkunden bieten sich für das Bankhaus gegebenenfalls Reaktionsmöglichkeiten. Zudem überwacht die Bank mit Beginn der weltweit rückläufigen Börsensituation aufgrund der Corona-Krise Kredite mit Effektendeckung im Tagesrhythmus; vertraglich festgelegte Ausgleichsverpflichtungen im Falle von Unterdeckungen werden eingefordert. Auf den Einsatz von Verbriefungen und Kreditderivaten zur Risikoabsicherung wird verzichtet. Risikominderungen erfolgen im Einzelfall durch Volumenreduzierungen, Unterbeteiligungen oder die Hereinnahme zusätzlicher Sicherheiten beziehungsweise angemessener Covenants. Zudem werden Portfolioeffekte genutzt, um das Gesamtrisiko zu reduzieren. Marktrisiken Marktrisiken sind potenzielle Verluste aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen beziehungsweise von preisbeeinflussenden Marktparametern. Sie lassen sich entsprechend der jeweiligen Abhängigkeiten in Zinsänderungs-, Währungs- und Preisrisiken sowie Kassa-, Termin- und Optionsrisiken unterteilen. Darüber hinaus zählen zu den Marktrisiken auch Spreadrisiken aus Anleihen und Schuldscheindarlehen. Die Handelsstrategie stellt die Grundlage für die Steuerung der Marktrisiken dar. Der Eigenhandel wird darin als ergänzende Ertragsquelle mit einem entsprechenden Beitrag zur Grundrentabilität festgelegt. Der Eigenhandel findet größtenteils an europäischen Märkten und Börsen in Euro statt, Währungsrisiken spielen daher eine untergeordnete Rolle. Rohstoffrisiken werden nicht eingegangen. Das Limitsystem aus Verlustobergrenze, Verlustlimiten, Risikolimiten und gegebenenfalls Volumenlimiten, inklusive Meldevorschriften und Sanktionsmechanismen in Fällen kritischer Limitauslastungen, ist in der Handelsstrategie festgeschrieben. Die Verlustlimite für den Eigenhandel (einschließlich des Liquiditätspuffer-Portfolios) in Höhe von 19,5 Mio. € verteilten sich zum Jahresende wie folgt auf die verschiedenen Risikoarten:
Darüber hinaus war ein Verlustlimit für Kapitalmarktgeschäfte vornehmlich als Vorhaltelimit in Höhe von 10,0 Mio. € eingerichtet, wovon 50 % in der Risikotragfähigkeitsrechnung Berücksichtigung finden. Alle genannten Verlustlimite werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung anstelle der tatsächlichen Value-at-Risk-Werte als Risikobeiträge angerechnet. Dies stellt bei zumeist geringen Limitauslastungen eine konservative Vorgehensweise dar. Das Management der Marktrisiken erfolgt durch einen internen, mindestens monatlich tagenden Risiko-Management-Ausschuss unterstützt durch ein ebenfalls monatlich tagendes Asset Liability Committee. Das Risikocontrolling überwacht die vom Handel gesteuerten Risiken. Als wesentliches Instrument der Risikomessung wird der Varianz-Kovarianz-Ansatz angewendet. Risiken aus Marktpreisänderungen werden dabei als mögliche Verluste auf der Grundlage historischer Daten der letzten 250 Handelstage kalkuliert. Die Bankhaus Lampe Gruppe quantifiziert im Rahmen der täglichen Steuerung die aus möglichen Marktpreisänderungen resultierenden Risiken auf einem Konfidenzniveau von 97,7 %, wobei eine Haltedauer von einem Handelstag unterstellt wird. Zusätzlich werden die Risiken auf einem Konfidenzniveau von 99,0 % bei zehn Tagen Haltedauer berechnet. Zum 31. Dezember 2019 ergab sich auf Basis dieser aufsichtsrechtlich festgelegten Parameter ein Value-at-Risk für den gesamten Eigenhandel einschließlich des Liquiditätspuffer-Portfolios und des Kapitalmarktgeschäfts in Höhe von 4,1 Mio. €. Die Limitallokation, die Festlegung der Risikoparameter sowie die Risikomessmethoden werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Handelsergebnisse, Risikoschätzungen und Limitauslastungen werden arbeitstäglich nach den verschiedenen Risikobereichen gegliedert und bis auf Teilportfolioebene m Rahmen des Reportings dargestellt. Zusätzliche Sonderauswertungen sowie historische und hypothetische Stresstests ergänzen die Berichterstattung. Die Angemessenheit der Risikobewertungsmethoden wird dabei regelmäßig mittels Backtesting-Analysen und einer Vielzahl weiterer Validierungsmaßnahmen überprüft. Zum Schutz der Verlustobergrenze und der Verlustlimite auf einem Konfidenzniveau von 99,9 % sind für den Fall kritischer Auslastungen umgehende Senkungen der Risikopositionierungen festgelegt. Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Gemäß Handelsstrategie werden Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch durch eine entsprechende Refinanzierungspolitik geringgehalten und getrennt von den übrigen Marktrisiken durch die Abteilung Treasury gesteuert. Eine zusätzliche Beobachtung erfolgt durch den internen Risikomanagement-Ausschuss und das Asset Liability Committee. Zur Quantifizierung eines Value-at-Risk wird mittels Barwertmethode monatlich eine historische Simulation auf einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Risikohorizont von einem Jahr durchgeführt. Bei Festzinspositionen wird durchgängig auf vereinbarte Zinsbindungen abgestellt. Für variable und unbefristete Zinspositionen ohne feste Kopplung an einen Benchmark-Zins werden auf Basis von Expertenschätzungen Mischungsverhältnisse gleitender Durchschnitte festgelegt. Zusätzlich werden in einer ergänzenden periodischen Perspektive Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Bank quantifiziert. Implizite Optionen und mögliche Sondertilgungen spielen aufgrund kurzer Zinsbindungen eine untergeordnete Rolle. Monatlich werden für die Zinspositionen im Anlagebuch Barwerte, Cashflow-Strukturen und Risikokennzahlen, aufgeteilt nach Teilportfolios, berichtet. Ausgewiesen werden zudem Limitauslastungen und Stresstestergebnisse. Die Ergebnisqualität wird dabei mittels verschiedener Validierungsmaßnahmen überprüft. Da wesentliche Festzinspositionen im Anlagebuch zumeist über Gegengeschäfte zinsgesichert werden und in der Regel sehr kurze Zinslaufzeiten vereinbart werden, ist diese Risikoart für die Gesamtbank von untergeordneter Bedeutung. Zum 31. Dezember 2019 ergab sich bei einem Verlustlimit von 10,0 Mio. € ein Value-at-Risk in Höhe von 5,8 Mio. €. Beteiligungsrisiken Unter Beteiligungsrisiken werden potenzielle Verluste verstanden, die sich aus der Bereitstellung von Kapital seitens der Bank für andere Gesellschaften in Form von Eigen- und Mezzaninekapital sowie aus ergänzenden Kreditvergaben und Kapitalzusagen ergeben können. Die strategischen Ziele der Bankhaus Lampe Gruppe hinsichtlich der Beteiligungen sind in einer separaten Beteiligungsstrategie festgelegt. Sämtliche Beteiligungen der Bank werden in strategische Beteiligungen, Sponsor-Beteiligungen und sonstige Beteiligungen untergliedert. Die Überwachung der Beteiligungsrisiken im engeren Sinne erfolgt durch das Risikocontrolling der Bank. Für jede Beteiligungsgesellschaft ist zudem ein Risikobeauftragter innerhalb der Gesellschaft oder innerhalb der Bank benannt. Wesentliche Beteiligungsentscheidungen werden nach Votierung des Kreditbereichs auf der Basis von Einzelfallbeschlüssen durch die persönlich haftenden Gesellschafter und zum Teil unter Einbeziehung des Beirats der Bank getroffen. Für unterschiedliche Teilportfolios wie beispielsweise dem Private-Equity-Geschäft sind zusätzliche Volumenlimite eingerichtet. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen wird durch die Stabsstelle Controlling überwacht und analysiert. Die Kapitalunterlegung im Rahmen der internen Risikosteuerung erfolgt für Beteiligungen in Anlehnung an den einfachen Risikogewichtungsansatz gemäß CRR anhand eines auf ein Konfidenzniveau von 99,9 % kalibrierten Risikobeitrags in Höhe von 53,7 %. Für Private-Equity-Positionen wird nach derselben Methodik ein reduzierter Satz von 29,0 % angerechnet. Die Bemessungsgrundlage beinhaltet dabei Beteiligungsbuchwerte, Mezzaninekapital, Kreditvergaben sowie Nachschussverpflichtungen aus offenen Kapitalzusagen. Bei verschiedenen Fondspositionen kommt zudem ein Varianz-Kovarianz-Ansatz zum Einsatz. Zum 31. Dezember 2019 ergab sich hiernach für das Beteiligungsportfolio ein Risikobeitrag in Höhe von 31,8 Mio. €. Eine laufende Beobachtung relevanter Frühwarnindikatoren vervollständigt die Risikoüberwachung. Die Abteilung Risikocontrolling und die Stabsstelle Controlling informieren unter Beteiligung der Marktfolge Kredit mittels quartalsweiser Berichte sowie einer Ad-hoc-Berichterstattung über die einzelnen Kapitalbestandteile der Beteiligungen sowie über wesentliche Geschäfts- und Risikoentwicklungen der verschiedenen Gesellschaften. Zur Risikoabsicherung werden dem Bankhaus Lampe in den einzelnen Beteiligungsgesellschaften zumeist weitreichende Informations- und Mitspracherechte eingeräumt. Zudem werden Positionen in Aufsichtsgremien im Regelfall durch die persönlich haftenden Gesellschafter oder durch Mitarbeiter der Bank besetzt. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken umfassen im Einzelnen Zahlungsunfähigkeits-, Refinanzierungs- und Marktliquiditätsrisiken. In einer separaten Liquiditätsstrategie ist als Hauptziel die ertragsorientierte Sicherstellung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit der Bank formuliert Eine regelmäßige Refinanzierungsplanung ist auf die Vermeidung von Liquiditätsengpässen ausgelegt. Wertpapier- und Derivategeschäfte werden bevorzugt an Börsen getätigt. Bei der Auswahl von Anleihen und Schuldscheindarlehen des Handelsbestandes wird zudem auf die Fähigkeit zur Einlagerung bei der Europäischen Zentralbank geachtet und das Liquiditätspuffer-Portfolio besteht ausschließlich aus High Quality Liquid Assets. Liquiditätsfristentransformation wird vornehmlich auf sehr kurzem Horizont betrieben. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken obliegt der Abteilung Treasury der Bank. Der interne Risiko-Management-Ausschuss und das Asset Liability Committee sind verantwortlich für das Management dieser Risiken, während das Risikocontrolling für deren Überwachung sorgt. Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt anhand von Liquiditätsvorschauen, Liquiditätsablaufbilanzen, Frühwarnindikatoren und verschiedenen Stresstests. Bei den Szenariobetrachtungen werden dabei insbesondere die Auswirkungen eines enormen Reputationsschadens, einer extremen Wirtschaftskrise sowie kombinierter Stressfaktoren auf die Liquiditätssituation der Bank simuliert. Zusätzliche Aufstellungen der Abteilung Treasury ergänzen die Berichterstattung an die persönlich haftenden Gesellschafter. Auf eine modellunterstützte Risikoquantifizierung wird verzichtet. Liquiditätsrisiken im Geldhandel werden durch eine konservative Liquiditätspolitik und eine kontinuierliche Steuerung geringgehalten. Die Beschränkung der Marktliquiditätsrisiken erfolgt durch eine Begrenzung der zulässigen Märkte für die einzelnen Wertpapierportfolios sowie mittels hoher interner Anforderungen an die Kontrahenten- und Produktauswahl. Zudem wird für diese Risikoart ein volumensabhängiger Anrechnungsbetrag in der Risikotragfähigkeitsrechnung angesetzt. Zum 31. Dezember 2019 hat sich hierbei für den Eigenhandel einschließlich des Liquiditätspuffer-Portfolios ein Risikobeitrag in Höhe von 7,8 Mio. € ergeben. Operationelle Risiken / Reputationsrisiken Unter operationellen Risiken werden die Verlustgefahren infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen sowie infolge externer Ereignisse, wie etwa Naturkatastrophen, zusammengefasst. Rechtliche Risiken sind dabei eingeschlossen. Als Reputationsrisiken werden mittelbare und unmittelbare Gefahren eines Vertrauens- oder Ansehensverlustes der Bank bei ihren Stakeholdern aufgrund von negativen Ereignissen im Rahmen der Geschäftstätigkeit angesehen. Der Vertrauens- oder Ansehensverlust muss dabei potenziell relevante Auswirkungen auf das Kerngeschäft der Bank haben. Zu den Stakeholdern zählen Kunden, Kontrahenten, Geschäftspartner, Medien, Öffentlichkeit, Aufsichtsbehörden, staatliche Institutionen, Mitarbeiter und die Gesellschafter der Bank. Eine separate Strategie für operationelle Risiken und Reputationsrisiken bildet die Grundlage für den bankweiten Umgang mit diesen Risikoarten, deren Management in der Verantwortung der persönlich haftenden Gesellschafter liegt. Die Steuerung erfolgt durch Beauftragte innerhalb der Fachbereiche. Zur Begrenzung von Reputationsrisiken gelten besondere Vorgaben und Einschränkungen für die Geschäftstätigkeit der Bank. Insbesondere sind explizite Geschäfte festgelegt, an denen sich die Bank wissentlich weder direkt noch indirekt beteiligen darf. Für die rechtlichen Risiken sind die Rechtsabteilung sowie beauftragte Kanzleien zuständig. Die Verwendung standardisierter branchenüblicher Verträge dient als wichtiges Instrument der Risikominimierung. Für bestehende Rechtsstreitigkeiten ist eine entsprechende Vorsorge getroffen worden. Dem besonders sensiblen Bereich der IT- und Cyberrisiken wird durch Schutzmaßnahmen technischer und organisatorischer Art Rechnung getragen. Das Management der Informationssicherheit und die Geschäftsfortführungsplanung werden laufend nach gängigen Standards weiterentwickelt. Hierzu ist ein vom IT-Bereich unabhängiger Informationssicherheitsbeauftragter eingesetzt. Auslagerungen werden darüber hinaus im zentralen Auslagerungsmanagement des Bereichs Organisation/IT gesteuert. Eine modellbasierte Quantifizierung der operationellen Risiken und der Reputationsrisiken erfolgt nicht. Als Analysemethoden sind die Pflege einer internen Risiko- und Schadensfalldatenbank (Fälle ab 1.000 €) und die regelmäßige Durchführung eines bankweiten Self Assessments im Rahmen der jährlichen Risikoinventur im Einsatz. Für die Bemessung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalunterlegung operationeller Risiken wendet die Bankhaus Lampe Gruppe den Basisindikatoransatz gemäß CRR an. Für die interne Risikorechnung wird der auf Konzernebene ermittelte regulatorische Unterlegungsbetrag um Risikobeiträge eventueller neuer oder auslaufender Geschäftsbereiche beziehungsweise Beteiligungen korrigiert und anschließend zur Abdeckung von Reputationsrisiken um einen festgelegten Anteil erhöht. Zum 31. Dezember 2019 ergab sich auf diese Weise ein Risikobeitrag in Höhe von 24,7 Mio. €. Die persönlich haftenden Gesellschafter der Bank werden stets zeitnah über neue operationelle Risiken und Reputationsrisiken sowie entsprechende Schadensfälle informiert. Dazu dienen quartalsweise Reportings aus der Risiko- und Schadensfalldatenbank, eine regelmäßige Darstellung der Entwicklung ausgewählter operationeller Risiken und Reputationsrisiken, eine laufende Beobachtung relevanter Frühwarnindikatoren sowie eine Ad-hoc-Berichterstattung über besondere Fälle. Die Minderung der operationellen Risiken und der Reputationsrisiken wird vor allem durch eine möglichst enge Kommunikation zwischen den Risikoeinheiten und den Entscheidungsträgern sowie durch die fallbezogene Ableitung risikoreduzierender Maßnahmen erzielt. Regelmäßige Aktivitäten zur Risikosensibilisierung von Mitarbeitern sollen zusätzlich mögliches Schadenspotenzial reduzieren. Strategische Risiken Strategische Risiken stellen die Gefahr materieller Planverfehlungen aufgrund unpassender strategischer Ziele, unzureichender Strategieumsetzungen oder fehlender Gegenmaßnahmen gegen ergebnisreduzierende oder kostenerhöhende Veränderungen des Marktumfeldes (zum Beispiel Kundenverhalten oder technischer Fortschritt) dar. Die jährliche Fortschreibung der Gesamtbankstrategie im Rahmen des Strategie- und Planungsprozesses bildet die Grundlage für das Management der strategischen Risiken durch die persönlich haftenden Gesellschafter. Unterstützt werden die Entscheidungsträger bei der strategischen Steuerung durch die quartalsweise kurzfristige Erfolgsrechnung, die monatliche Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch anlassbezogene Analysen der Ergebnisstruktur. Konzernbilanz zum 31.12.2019der Bankhaus Lampe KGAktiva
Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019der Bankhaus Lampe KG
Anhang zum KonzernabschlussAllgemeine AngabenGrundlagen der Rechnungslegung Die Bankhaus Lampe KG hat ihren Sitz in Bielefeld und ist unter der Handelsregisternummer HRA 12924 beim Amtsgericht Bielefeld geführt. Der Konzernabschluss der Bankhaus Lampe KG zum 31. Dezember 2019 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt worden. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte im Berichtsjahr in Staffelform. Dieser Konzernabschluss hat für die in der Anteilsbesitzliste gemäß § 313 HGB gekennzeichneten Unternehmen (veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger) befreiende Wirkung im Sinne von § 264 Abs. 3 HGB. Der Konzernabschluss besteht aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Darüber hinaus wurde nach § 315 HGB ein Konzernlagebericht aufgestellt. Konsolidierungskreis Neben der Bankhaus Lampe KG umfasst der Konsolidierungskreis folgende Unternehmen:
Im Berichtsjahr ist die Lampe Immobilien GmbH & Co. KG aufgrund der Veräußerung aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Die Lampe Credit Advisors GmbH wurde auf die Lampe Alternative Investments GmbH und die Lampe UI Holding GmbH & Co.KG auf die Bankhaus Lampe KG verschmolzen. Die Lampe Investment Management GmbH, Lampe Privatinvest Management GmbH, Lampe Verwaltungs GmbH und Lampe UI Beteiligungs GmbH üben keine operativen Tätigkeiten mehr aus und werden gem. § 296 Abs. 2 HGB aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung in 2019 nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen. Von der Einbeziehung weiterer Konzernunternehmen wurde abgesehen, da die Unternehmen gemäß § 296 Abs. 2 HGB für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind oder gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB zur Weiterveräußerung bestimmt sind. Ein Unternehmen wurde gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die Kapital 1852 Beratungs GmbH wurde aufgrund der Aufnahme der Geschäftstätigkeit erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. Anteile an Tochterunternehmen, auf deren Einbeziehung verzichtet werden konnte, sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung der Tochtergesellschaften, die vor dem 31. Dezember 2009 erworben wurden, erfolgte durch Inanspruchnahme des Beibehaltungswahlrechts nach BilMoG nach der Buchwertmethode. Dabei wurden die Anschaffungskosten eines verbundenen Unternehmens mit dem Konzernanteil am Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der erstmaligen Einbeziehung verrechnet. Für nach dem 1. Januar 2010 erworbene Tochterunternehmen erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode. Es werden die Anschaffungskosten eines verbundenen Unternehmens mit dem Konzernanteil am Eigenkapital zu dem Zeitpunkt verrechnet, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Das Eigenkapital des Tochterunternehmens wird mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert, der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten, gegebenenfalls nach Anpassung der Wertansätze nach § 308 Abs. 2 HGB, entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird in der Konzernbilanz, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert unter der Position "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen und planmäßig über die angenommene Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Berichtsjahr ergaben sich keine wesentlichen Änderungen. Der Unterschiedsbetrag wurde planmäßig abgeschrieben. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sowie Aufwendungen und Erträge werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht eliminiert. Konzernbilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der Bankhaus Lampe KG und der in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind grundsätzlich mit dem Nominalbetrag oder den Anschaffungskosten ausgewiesen. Allen erkennbaren Bonitäts- und Länderrisiken wurden durch Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Dem latenten Kreditrisiko wird in Form der Pauschalwertberichtigung nach handelsrechtlichen Grundsätzen Rechnung getragen. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB. Das Wahlrecht zur Kompensation zwischen Aufwendungen und Erträgen beim Ausweis der Risikovorsorge in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Anspruch genommen. Zur Bewertung von begebenen eigenen Emissionen, ausgewählten Kundengeschäften sowie den entsprechenden Sicherungsderivaten werden Mikro-Bewertungseinheiten gebildet. Ziel der Mikro-Bewertungseinheiten ist es, Zinsschwankungen bei Vermögensgegenständen und Schulden durch betrags-, währungs- und laufzeitkongruente Derivate abzusichern. Die Bildung von Bewertungseinheiten erfolgt nach den Vorgaben des § 254 HGB unter Beachtung des IDW RS HFA 35. Die Sicherungsbeziehungen enden, wenn das Grundgeschäft oder das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert oder ausgeübt wurde bzw. die Anforderungen an die Bildung von Bewertungseinheiten nicht mehr erfüllt sind. Die bilanzielle Abbildung dieser Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Bei der Einfrierungsmethode werden die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko (wirksamer Teil) nicht bilanziert. Ein sich innerhalb der Bewertungseinheit insgesamt ergebender unrealisierter Gewinn wird nicht berücksichtigt. Entspricht der ineffektive Teil der Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft aus dem abgesicherten Risiko dagegen einem Verlust, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung wie auch die rückwirkende Ermittlung der Wirksamkeit der Bewertungseinheit erfolgt durch den Vergleich der Vertragsbedingungen (Critical Term Match), da die Kontraktbedingungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument exakt gegenläufig sind. Zum Stichtag werden Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von 10,0 Mio. € und Derivate mit einem in Summe nach Saldierung positiven Marktwert von 90,8 Mio. € als Grundgeschäfte in Bewertungseinheiten abgesichert. Die als Sicherungsgeschäfte verwendeten Derivate haben in Summe nach Saldierung einen negativen Marktwert 90,2 Mio. €. Die abgesicherten Risiken haben für die Verbindlichkeiten 0,8 Mio. € betragen. Bewertungseinheiten für mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen bestehen nicht. Wertpapiere der Liquiditätsreserve, die im Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ausgewiesen werden, werden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 340e Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 4 HGB zum niedrigen Wert bewertet, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Die Wertpapiere, die wie Anlagevermögen behandelt werden (Finanzanlagebestand), werden zu fortgeführten Anschaffungskosten und dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Wie bisher sind wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere nicht im Bestand. Die Finanzinstrumente des Handelsbestandes werden zum beizulegenden Wert abzüglich eines Risikoabschlages bewertet. Unter dem beizulegenden Zeitwert ist der Betrag zu verstehen, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögensgegenstand getauscht oder eine Verbindlichkeit beglichen werden könnte. Sofern Börsen- beziehungsweise Marktpreise nicht existieren oder nicht verlässlich feststellbar sind, werden die beizulegenden Zeitwerte auf der Basis von marktüblichen Preismodellen oder diskontierten Cashflows ermittelt. Dem Handelsbestand werden alle Finanzinstrumente zugerechnet, die mit der Absicht einer kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben oder veräußert werden. Die Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Verbindlichkeiten, die mit der Absicht eingegangen werden, diese zur Erzielung eines Handelserfolgs kurzfristig zurück zu erwerben, werden als Handelspassiva ausgewiesen. Um etwaig verbliebenen Realisierungsrisiken Rechnung zu tragen, wird das aus der Marktbewertung resultierende Ergebnis um einen Risikoabschlag reduziert, der vom Handelsbestand der Aktivseite abgesetzt wird. Der Risikoabschlag wird durch einen Value at Risk nach der Varianz-Kovarianz-Methode gemäß § 365 CRR dargestellt. Der Berechnung liegen ein Beobachtungszeitraum von 250 Tagen, eine Haltedauer von zehn Handelstagen und ein Konfidenzniveau von 99 % zugrunde. Zum 31. Dezember 2019 wird der Risikoabschlag in Höhe von 3.716 Tsd. € ausgewiesen. Beteiligungen und nicht konsolidierte Anteile an verbundenen Unternehmen sind gemäß den für das Anlagevermögen bzw., wenn sie zu Veräußerung gehalten, gemäß den für das Umlaufvermögen geltenden Regelungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einer Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen. Von der handelsrechtlich zulässigen Aufrechnung von Aufwendungen und Erträge wird Gebrauch gemacht. Pensionsgeschäfte werden nach den geltenden Grundsätzen des § 340b HGB ausgewiesen. Bei Wertpapierleihegeschäften bleiben verliehene Wertpapiere weiterhin bilanziert, während entliehene Papiere nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Der Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände beträgt 42,2 Mio. €. Sachanlagen sowie entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bestimmte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden aus Vereinfachungsgründen analog der jeweiligen steuerrechtlichen Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der Bankhaus Lampe KG nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen, an denen die Bankhaus Lampe KG als Gesellschafter beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Buchungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt aufgrund der Rechtsform der Bankhaus Lampe KG auf Basis eines Ertragssteuersatzes, der lediglich die Gewerbesteuer beinhaltet. Dieser beträgt derzeit 15,72 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 HGB gebildet. Die Auflösung erfolgt entsprechend dem Aufwand bzw. dem Ertrag der Rechnungsperiode. Die übrigen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem beizulegenden Wert bilanziert. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018G) nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen enthalten Festzusagen. Rentensteigerungen werden derzeit mit einer jährlichen Anpassung von 1,3 % berücksichtigt. Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationen wurden nicht berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 2,71 %; es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, zur Abzinsung den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz zu verwenden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15-Jahren ergibt. Der Unterschiedsbetrag im Sinne von § 253 Abs. 6 S. 3 HGB beläuft sich auf 666 Tsd. €. Der zur Abzinsung herangezogene Zinssatz basiert auf der Projektion des von der Bundesbank zum 31. Oktober 2019 veröffentlichten Rechnungszinses auf den Bilanzstichtag. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fonds beziehungsweise Rückdeckungsversicherungen angelegt. Die Fonds werden treuhänderisch für die Bankhaus Lampe KG verwaltet und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Rückdeckungsversicherungen sind an die betroffenen Mitarbeiter verpfändet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von 2.938 Tsd. €; dieser wird mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen in Höhe von 3.403 Tsd. € verrechnet. Der entstandene Verpflichtungsüberhang in Höhe von 465 Tsd. € wird unter den Rückstellungen erfasst. Die Anschaffungskosten betragen 546 Tsd. €. Der verrechnete Zinsaufwand aus der Verpflichtung beträgt 52 Tsd. €. Rückstellungen für Steuern und andere Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzins abgezinst. Der Ausweis des Effekts aus der Aufzinsung in den Folgeperioden und aus Zinssatzänderungen erfolgt bei nicht bankgeschäftlichen Sachverhalten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (734 Tsd. €). Die Veränderung des Abzinsungseffekts bei Rückstellungen im Zusammenhang mit bankgeschäftlichen Sachverhalten wird in den Zinserträgen (12 Tsd. €) ausgewiesen. Der Posten Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde entsprechend den Regelungen in § 340g HGB gebildet. Die Eigenkapitalposten werden zum Nennwert bilanziert (§ 272 Abs. 1 HGB). Im Rahmen der verlustfreien Bewertung sind für einen etwaigen Verpflichtungsüberschuss aus dem Geschäft mit zinsbezogenen Finanzinstrumenten im Bankbuch Drohverlustrückstellungen zu bilden. Im Bankbuch wurden alle Aktiv- und Passivposten einbezogen, die nicht dem Handelsbuch zuzurechnen waren oder unter Eigenkapital beziehungsweise eigenkapitalähnlichen Posten ausgewiesen wurden und zur Steuerung des Bankbuches genutzt werden. Bei der Ermittlung eines möglichen Verpflichtungsüberschusses wurden sowohl aktive wie auch passive Betrags- oder Laufzeitkongruenzen durch fiktive Forward-Geschäfte geschlossen. Die Bewertung des Bankbuchs erfolgte nach der barwertigen Betrachtungsweise, in der die Buchwerte der zinstragenden Geschäfte des Bankbuchs den zinsinduzierten Barwerten gegenübergestellt werden. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risikokosten und der Verwaltungskosten erfolgt als Abschlag des Bruttobarwertes des Bankbuchs. Ein Rückstellungsbedarf wurde nicht festgestellt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden gemäß § 256a HGB mit den am Abschlussstichtag gültigen Devisenkassamittelkursen in Euro umgerechnet. Termingeschäfte, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt sind, werden zum Terminkurs des Bilanzstichtags bewertet. Die auf Fremdwährung lautenden Bilanzbestände und schwebenden Geschäfte außerhalb des Handelsbestandes werden, soweit eine besondere Deckung vorhanden ist, nach den Grundsätzen des § 340h in Verbindung mit § 256a HGB bewertet. Sind die Anforderungen an eine besondere Deckung nicht erfüllt, so erfolgt die Währungsumrechnung nach den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften (§ 256a HGB). Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr und weniger werden die nicht realisierten Gewinne aus der Währungsumrechnung ertragswirksam erfasst. Wird die Restlaufzeit von einem Jahr überschritten, so gelten die allgemeinen Bewertungsvorschriften. Das Vorliegen der besonderen Deckung im Sinne des § 340h HGB kann nach IDW RS BFA 4 als erfüllt angesehen werden, wenn das Währungsrisiko über eine Währungsposition gesteuert und die einzelnen Posten in eine Währungsposition übernommen werden. Die Geschäfte außerhalb des Handelsbestands werden in jeder Währung gesamtheitlich gesteuert. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb des Handelsbestands, soweit es sich um eine besondere Deckung im Sinne des § 340h HGB handelt sowie Erträge aus der Liquiditätssteuerung, saldiert in den Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Finanzinstrumente des Handelsbestands in fremder Währung werden gemäß § 340c Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Nettoertrag oder im Nettoaufwand des Handelsbestands erfasst. Die Aufwendungen aus der Abschreibung auf Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere werden nach § 340c Abs. 2 HGB mit den Erträgen aus Zuschreibungen zu solchen Vermögensgegenständen verrechnet. Nachtragsbericht Mit Kaufvertrag vom 10. Februar 2020 wurden die von der LAI gehaltenen Anteile von 95 % an der BDH Biodiesel Hamburg GmbH veräußert. Die BDH Biodiesel Hamburg GmbH und deren Tochtergesellschaft TWG Tanklager Wilhelmsburg GmbH sind damit aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Am 05. März 2020 hat Hauck & Aufhäuser mit der Oetker-Gruppe eine Einigung zum Erwerb des Bankhaus Lampe erzielt. Der unterzeichnete Kaufvertrag sieht den Erwerb aller Geschäftsanteile an der Bankhaus Lampe KG vor, der nach Vorliegen aller Genehmigungen der Aufsichtsbehörden vollzogen wird. Damit verbunden ist eine vollständige Übernahme und Integration aller Mitarbeiter, Tochtergesellschaften, Kunden und Standorte durch Hauck & Aufhäuser. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wurde im Januar 2020 entschieden, dass der internationale Standort New York bis Ende des zweiten Quartals aufgegeben werden soll. Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 ist mit der immer schnelleren Ausbreitung des Coronavirus (COVID 19 - Coronavirus SARSCoV-2) und den in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen ein Vorgang von besonderer Bedeutung eingetreten. Für die Auswirkungen des Coronavirus auf unsere Geschäftstätigkeit verweisen wir auf unsere Darstellungen im Konzernlagebericht in den Abschnitten Ausblick Volkswirtschaft, Ausblick und Chancen Bankhaus Lampe Gruppe, Ausblick Ergebniskomponenten und im Risikobericht im Abschnitt Kreditrisiken. Erläuterungen zur KonzernbilanzRestlaufzeitengliederung der Forderungen
Restlaufzeitengliederung der Verbindlichkeiten
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden grundsätzlich zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Wesentliche Transaktionen zu marktunüblichen Bedingungen, über die gem. § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu berichten wäre, haben nicht stattgefunden. Börsenfähige Wertpapiere Die nachfolgende Tabelle gliedert die in den Bilanzpositionen enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere auf.
Handelsbestand
Entwicklung des Anlagevermögens
Bei den immateriellen Anlagewerten handelt es sich um entgeltlich erworbene Konzessionen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr 1,2 Mio. €), in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €) um Geschäfts- und Firmenwerte, die über drei Jahre abgeschrieben werden sowie um Anzahlungen auf immaterielle Anlagewerte in Höhe von 0,5 Mio. €. In den Sachanlagen sind 2,1 Mio. € (Vorjahr 12,8 Mio. €) Grundstücke und Gebäude enthalten, die nicht im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzt werden (Vorjahr 10,7 Mio. €), 4,0 Mio. € (Vorjahr 4,3 Mio. €) technische Anlagen und Maschinen, 2,3 Mio. € (Vorjahr 2,4 Mio. €) Betriebs- und Geschäftsausstattung, und 1,0 Mio. € (Vorjahr 10,9 Mio. €) Anzahlungen für Anlagen im Bau. Treuhandgeschäfte Die in der Bilanz unter "Treuhandvermögen" und "Treuhandverbindlichkeiten" gezeigten Aktiva und Passiva gliedern sich wie folgt:
Nachrangige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 25.044 Tsd. € (Vorjahr 23.799 Tsd. €) enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt in Höhe von 12.740 Tsd. €, aktivierte Optionsprämien in Höhe von 5.401 Tsd. €, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 4.252 Tsd. €, Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 1.185 Tsd. € sowie Forderungen aus Lieferung und Leistung von 1.157 Tsd. €. Fremdwährung Der Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände in fremder Währung beläuft sich am Stichtag auf 143.905 Tsd. € (Vorjahr 130.355 Tsd. €). Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten liegen am Stichtag in Höhe von 300.767 Tsd. € (Vorjahr 205.062 Tsd. €) vor. Nachrangige Verbindlichkeiten Nachrangige Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 42.672 Tsd. € (Vorjahr 44.916 Tsd. €) enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Variation Margins in Höhe von 22.858 Tsd. €, Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 10.210 Tsd. €, passivierte Optionsprämien in Höhe von 5.832 Tsd. € sowie Abgrenzungen für das Genussrechtskapital in Höhe von 770 Tsd. €. Außerbilanzielle Transaktionen Eventualverbindlichkeiten Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernimmt die Bankhaus Lampe KG regelmäßig Kreditbürgschaften, sonstige Bürgschaften und Akkreditive. Im Rahmen dieser Verträge ist es für die Bankhaus Lampe KG erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten, wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Leistungen gemäß Vertrag nicht erfüllt. In der nachfolgenden Tabelle werden die gesamten potenziellen Zahlungen aus Kreditbürgschaften, sonstigen Bürgschaften und Akkreditiven nach Berücksichtigung von gegebenenfalls vorhandenen Barsicherheiten (16.016 Tsd. €) aufgeführt.
Die hier gezeigten Beträge bilden nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme ab, da viele dieser Vereinbarungen ohne Inanspruchnahme auslaufen. Unter Umständen wird die Stellung von Sicherheiten verlangt, um das Kreditrisiko dieser Verpflichtungen zu mindern. Für Eventualverbindlichkeiten erhaltene Barsicherheiten werden als Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen. In den vergangenen Geschäftsjahren war der Anteil der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen von untergeordneter Bedeutung. Daher wird die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Inanspruchnahme als sehr gering eingeschätzt. Wird im Falle der Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers eine Inanspruchnahme ganz oder teilweise erwartet, werden Rückstellungen gebildet. Für Eventualverbindlichkeiten bestanden am 31. Dezember 2019 insgesamt Rückstellungen in Höhe von 22 Tsd. €. Unwiderrufliche Kreditzusagen Die Bankhaus Lampe KG gewährt unwiderrufliche Kreditzusagen, um den Finanzierungsbedürfnissen ihrer Kunden zu entsprechen. Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Anteile der gewährten Zusagen, welche nicht durch die Bankhaus Lampe KG widerrufen werden können. Diese Kreditzusagen werden mit dem Nominalwert nach Berücksichtigung von Barsicherheiten gezeigt. Die unter der Bilanz angeführten Beträge stellen nicht die zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme dar, da viele dieser Verträge ohne Inanspruchnahme auslaufen. Unwiderrufliche Kreditzusagen werden nicht in der Bilanz ausgewiesen, aber bei der Überwachung der Kreditrisiken berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Inanspruchnahme wird als sehr gering eingeschätzt. Die unwiderruflichen Kreditzusagen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 85,7 Mio. €. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die jährlichen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Wartungs- und sonstigen Nutzungsverträgen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 25,8 Mio. € bei Restlaufzeiten von bis zu 5 Jahren. Die unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, Berlin, in Höhe von 702 Tsd. € als Teil des Jahresbeitrags zur gesetzlichen Einlagensicherung wurde in bar besichert. Neben den unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen bestehen mittelbare Zusagen, die über die Unterstützungskasse GmbH der Bankhaus Lampe KG durchgeführt werden. Zum 31.12.2019 bestand ein Fehlbetrag von 15,2 Mio. €, für den aufgrund von Art. 28 Abs. 1 S. 1 EGHGB keine Rückstellung gebildet wurde. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung aus Zinserträgen, laufenden Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen, Provisionserträgen, Nettoertrag des Handelsbestandes und sonstigen betrieblichen Erträgen entfallen im Wesentlichen auf das Inland. Bedingt durch die anhaltende Niedrigzinsphase, kam es zu einer atypischen Verzinsung (negative Zinsen). Die Bankhaus Lampe KG weist negative Zinsen aus Forderungen atypisch im Zinsertrag (1.405 Tsd. €) und negative Zinsen aus Verbindlichkeiten atypisch im Zinsaufwand (2.438 Tsd. €) aus. Die Provisionsaufwendungen enthalten in Höhe von 214 Tsd. € periodenfremde Aufwendungen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 28.853 Tsd. € enthalten im Wesentlichen Auflösungen der anderen Rückstellungen (12.434 Tsd. €), den Veräußerungserlös von Grundstück und Gebäuden (6.213 Tsd. €), das Ergebnis aus der Währungsumrechnung (3.798 Tsd. €) sowie Miet- und Pachterträge (2.137 Tsd. €). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.877 Tsd. € enthalten im Wesentlichen Effekte aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen (734 Tsd. €) und Gebühren für Derivate des Anlagebestands (204 Tsd. €). Die Bankhaus Lampe KG als Mutterunternehmen beabsichtigt, den Jahresüberschuss in Höhe von 15,0 Mio. € in Höhe von 10,0 Mio. € an die Gesellschafter auszuschütten. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 1.932 Tsd. € enthalten einen aperiodischen Ertrag in Höhe von 4.354 Tsd. € aus einer Gewerbesteuerrückerstattung. Sonstige AngabenAufstellung des Anteilsbesitzes Bei den nachstehend aufgeführten Unternehmen hält die Bankhaus Lampe KG unmittelbar oder mittelbar mindestens 20% der Anteile beziehungsweise überschreitet 5% der Stimmrechte bei Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften.
Mandate in gesetzlichen Aufsichtsgremien
Honorar für Abschlussprüfer Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:
Die Honorare werden im Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den Anforderungen des IDW RS HFA 36 "Anhangangaben" nach §§ 285 Nr. 17, 314 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar ohne Umsatzsteuer angegeben. Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die Honorare für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der Bankhaus Lampe KG und für die Prüfung der Einzelabschlüsse und der Konzernberichtspakete konsolidierter Tochtergesellschaften. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen betreffen mit 175 Tsd. € Aufwendungen für die Depot-/WpHG-Prüfung. Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen mit 17 Tsd. € Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt Datenschutzgrundverordnung. Termingeschäfte Am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Termingeschäfte beinhalten vor allem die nachfolgenden Arten von Geschäften:
Die oben genannten Geschäfte wurden weitestgehend zur Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen für Handelsgeschäfte abgeschlossen.
Namen der Geschäftsführung und des Beirates Persönlich haftende Gesellschafter
Beirat der Bankhaus Lampe KG Dr. Heino Schmidt, Generalbevollmächtigter der Dr. August Oetker KG, Vorsitzender Dr. Albert Christmann, Persönlich haftender Gesellschafter der Dr. August Oetker KG, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Alfred Oetker, Gesellschafter der Dr. August Oetker KG Dr. Harald Schaub, Mitglied der Geschäftsführung der Chemischen Fabrik Budenheim GmbH Dr. Arnt Vespermann, Vorsitzender der Hamburg Südamerikanische Dampfschifffahrtsgesellschaft A/S &Co. KG Bezüge der Gesellschaftsorgane Auf die Angabe der Bezüge der aktiven und ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafter sowie der für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen haben wir verzichtet. An Mitglieder des Beirates wurden Kredite in Höhe von 9,1 Mio. € gewährt. Die Vergütung für die Mitglieder des Beirates betrug 369 Tsd. €. Anzahl der Mitarbeiter Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl hat sich wie folgt zusammengesetzt:
Düsseldorf, den 17. März 2020 Breuer Bolder Gerbaulet Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernkapitalflussrechnung
Zusatzangaben gemäß § 26a KWG in Verbindung mit § 64r KWG zum 31. Dezember 2019Die Anforderungen zum Country-by-Country-Reporting aus Artikel 89 der EU-Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive, CRD IV) wurden in § 26a KWG in deutsches Recht umgesetzt. Bei den Offenlegungsanforderungen handelt es sich um Angaben zu Sitz, Umsatz sowie Lohn- und Gehaltsempfängern der im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochtergesellschaften. Als Umsatz wird das operative Ergebnis ohne Wertminderungen und Verwaltungsaufwendungen, einschließlich Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und sonstigen betrieblichen Erträgen herangezogen.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bankhaus Lampe KG, Bielefeld VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Bankhaus Lampe KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: [1] Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft (1) Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Forderungen an Kunden" Kreditforderungen in Höhe von € 1,7 Mrd. ausgewiesen. Für das Kreditportfolio besteht zum 31. Dezember 2019 eine bilanzielle Risikovorsorge bestehend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle, von der Struktur und Qualität der Kreditportfolien sowie durch gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren bestimmt. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns von hoher Bedeutung und zum anderen mit bewertungsrelevanten Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Angemessenheit der Ausgestaltung der Kontrollen im relevanten internen Kontrollsystem des Konzerns beurteilt und die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen des Konzerns bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt. Bei Objektsicherheiten, für die uns die Gesellschaft Wertgutachten vorgelegt hat, haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, die angewandten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigung die vom Konzern angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Angemessenheit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Prozesse des Konzerns überzeugen. (3) Die Angaben des Konzerns zur Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft sind im Abschnitt "Konzernbilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Konzernanhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 E U-APrVO Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 2. April 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. September 2019 von den persönlich haftenden Gesellschaftern beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1993 als Konzernabschlussprüfer der Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Peter Kleinschmidt.
Düsseldorf, den 20. März 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Peter Kleinschmidt, Wirtschaftsprüfer ppa. Nadine Keuntje, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 30. April 2020 gebilligt. |
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