Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
G B Baugesellschaft mbHLiquidiert
42719 Solingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Davide Di Fede seit 28.2.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GB Bau GmbHSolingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
1 AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma GB Bau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz - Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses - Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - Sonstige Angaben II. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten (Angaben in vollen €):
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Gesellschaftergeschäftsführern zuzurechnen sind. Über sie wird bereits anderweitig berichtet. Die Darlehen wurden banküblich verzinst. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. III. Betriebsgröße In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die Berichtsfirma zeigt folgende Größenmerkmale auf (Beträge in €):
Die Bilanzsumme wurde gemäß §267 Abs. 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 3 HGB um einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag gekürzt. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. IV. Beschlüsse Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Beschlüsse gefasst: - Feststellung des Jahresabschlusses 2007 am 16.12.2008 V. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:
VI. Gliederung und Darstellung Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. VII. Fremdwährungsumrechnung In Ermangelung bestehender Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie der darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erübrigt sich eine Bilanzierung derselben zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte. VIII. Erläuterungen zur Bilanz Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert besteht nicht. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf - € 000.000,00 bei immateriellen Vermögensgegenständen - € 11.799,01 bei Sachanlagen - € 000.000,00 bei Finanzanlagen In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB in Höhe von € 0,00 enthalten. Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt. Soweit die Gründe für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung zwischenzeitlich weggefallen sind, wurde im Geschäftsjahr vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den niedrigeren Wertansatz beizubehalten. Grundsätzlich wird der niedrigere Wert bei Vermögensgegenständen auch dann beibehalten, wenn die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen weggefallen sind. Der Betrag der im Geschäftsjahr unterlassenen Zuschreibungen beläuft sich auf € 000.000,00. Die Zuschreibung unterbleibt zur Vermeidung steuerlicher Nachteile und aus Gründen einer vorsichtigen Bewertung. Herstellungskosten In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB: - notwendige Materialgemeinkosten - notwendige Fertigungsgemeinkosten - Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend) In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von € 173.271,07 vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen € 52.333,41. Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind wie folgt strukturiert:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert ist, beträgt € 0,00. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. IX. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Steuerrechtliche Abschreibungen Abschreibungen allein nach steuerrechtlichen Vorschriften waren weder im Anlagevermögen noch im Umlaufvermögen zu verzeichnen. X. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: - Herr Jacek Marek Mierzwinski |
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