Beteiligungsgesellschaften
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Jens seit 7.9.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jens und Wulf GmbH, Elektro - Heizung - SanitärWinnert(vormals: Rantrum)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.08.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Jens und Wulf GmbH wurde auf der
Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
1. Gliederung und Darstellung Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§
266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
2. Fremdwährungsumrechnung Die Bewertung der Valuta-Forderungen und
-Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für
Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden
Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag
maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am
Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine
Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der
Verpflichtung erforderlich machte.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das
betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der
Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs.
Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung
entfallende Zinsaufwand.
II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder
Firmenwert war nicht zu aktivieren.
2. Umlaufvermögen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB). 3. Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge Hinsichtlich des Ausweises eines Passivpostens für einen latenten Steueraufwand wird von der Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht. 4. Eigenkapital Hinsichtlich des Eigenkapitals mussten die geänderten Ausweisvorschriften des BilMoG beachtet werden. Das nicht eingezahlte Eigenkapital wird als passiver Abzug offen vom gezeichneten Kapital ausgewiesen, da es bis zum Bilanzstichtag nicht eingefordert wurde. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
6. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB). III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In der Handelsbilanz wurden keine steuerrechtlichen Sonderabschreibungen geltend gemacht. IV. Sonstige Angaben Angaben über die Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt (§ 285 Nr. 10 HGB):
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angaben zu Beteiligungsverhältnissen Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag an keinen
Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt (§ 285 Nr. 11
HGB).
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2
HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft:
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in so genannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a,
§ 276, § 286 sowie § 288 HGB
Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.
Unterschrift Christian Jens & Uwe Wulf |
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