TAH2 GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lorenz Korbinian Fuchs seit 4.1.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
efu GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGzum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt. Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt: Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschafsgüter mit einem geringen Wert werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 410 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten zum 31.12.2011 Gesamtbetrag 69,2 TEuro davon mit einer Restlaufzeit kleiner 1 Jahr 66,6 TEuro 1 bis 5 Jahre 1,6 TEuro größer 5 Jahre 1,0 TEuro In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 33.599,96 enthalten. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Geschäftsführer Lorenz Fuchs, Meister des Installations- und Heizungsbauhandwerks geführt. München, den 30. September 2012 Geschäftsführer: gez. Lorenz Fuchs
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.10.2012 |
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