LEWRON IT-Verkabelung GmbHLiquidiert
03099 Kolkwitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marko Michling seit 29.10.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEWRON IT-Verkabelung GmbHKolkwitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGzum Jahresabschluss per 31.12.2018 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der LEWRON IT-Verkabelung GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 wurde nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.Mai 2009 sowie nach den Vorschriften des Artikels 67 des Einführungsgesetzes (EGHGB) zum HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat von der größenabhängigen Erleichterung gem. § 288 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000. Es ergeben sich keine grundlegenden Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr. Angaben zur Fremdwährungsumrechnung gem. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind nicht erforderlich. II. Erläuterungen zur Bilanz Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 HGB ausgegangen. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den um die linearen Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen und die in den Jahren 2009 bis 2012 angeschafft wurden, ist gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten ausgewiesen. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen (Anlage 1). Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgte mit den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkostenanteile. Kalkulatorische Kosten und Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Der überwiegende Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung eingegangen. Die Barmittel sind mit ihrem Nennwert bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten waren nicht zu bilden. Steuerrückstellungen für die Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag sowie für die Gewerbesteuer wurden unter Zugrundelegung des gezeigten Gewinns und der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen eingestellt. Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlbetrag angesetzt. Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen waren nicht gegeben. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ausgeglichen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Periodenfremde Erträge sind nicht auszuweisen. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist dem als Anlage 1 beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Periodenfremde Aufwendungen sind ebenfalls gesondert ausgewiesen. IV. Angaben zur Geschäftsführung und zu Rechtsbeziehungen zu Gesellschaftern Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Marko Michling geführt.
Kolkwitz, den 08. April 2019 gez. Marko Michling Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. April 2019 |
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