Norbert Beuschlein GmbHLiquidiert
Ringstraße 13, 97855 Triefenstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Renate, geb. Rummel Beuschlein seit 13.1.2003 | Geschäftsführer |
Norbert Beuschlein seit 13.1.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Bohemia system spoil. s r.o. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Norbert Beuschlein GmbHTriefenstein-RettersheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31.12.2010Aktiva
Anhang zum handelsrechtlichen Jahresabschluss 2010A. Allgemeine Erläuterungen zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Norbert Beuschlein GmbH zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Einführungsgesetzes zum HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag 2010 unverändert die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen wird Gebrauch gemacht. Die Vorjahreswerte beziehen sich auf den Jahresabschluss 2009. Soweit im Berichtsjahr Beträge in einen anderen Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden, wurde zur besseren Vergleichbarkeit auch der entsprechende Posten des Vorjahres umgegliedert. Sofern aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG Vereinfachungsregelungen bezüglich der Umgliederung galten, wurden diese genutzt. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften und die für Kapitalgesellschaften bestehenden Sonderregelungen wurden beachtet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde in Euro aufgestellt. Eine Währungsumrechnung in Euro erfolgte mit den Währungskursen zum Zeitpunkt des Zugangs. Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend § 266 HGB in Verbindung mit § 42 GmbHG. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 1 HGB fortgeführt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden weitgehend beibehalten, sofern dies aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG möglich war. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Finanzanlagen sind zu den Anschaffungskosten bewertet und ausgewiesen, soweit nicht eine Verrechnung mit Pensionsrückstellungen vorzunehmen war. Bei den Vorräten erfolgte die Bewertung zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Werberichtigungen angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. In Folge des Übergangs auf die erstmals angewendeten Vorschriften des BilMoG ist bei dem Bilanzposten "Pensionsrückstellungen" entgegen der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB eine abweichende Bewertungsmethode angewendet worden. Diese Durchbrechung der Bewertungsstetigkeit stellt einen Ausnahmefall im Sinne des § 252 Abs. 2 HGB dar, da erstmals die Wertansätze der Steuerbilanz nicht mehr in der Handelsbilanz zulässig sind. Die abweichende handelsrechtliche Bewertung verbessert die Aussagekraft des Jahresabschlusses. Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu verteilen, wurde ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2010 wurde eine Zuführung von 1/15 des Differenzbetrags vorgenommen. Zum 31.12.2010 ergibt sich ein Fehlbetrag nicht bilanzierter Pensionsrückstellungen für Anwartschaften von 32.315 EUR. Die übrigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken Rechnung tragen. C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz1 . Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00. Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen EUR 7.657,85. 2. Aktive latente Steuern Der erstmals gebildete Bilanzposten beinhaltet folgende Punkte: steuerliche Verlustvorträge, Differenzen bei Pensionsrückstellungen und bei sonstigen Rückstellungen. Steuersätze:
3. Rückstellungen Als sonstige Rückstellungen werden hauptsächlich ungewisse Verpflichtungen aus Gewährleistungen, Abschluss- und Prüfungskosten und für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ausgewiesen. 4. Verbindlichkeiten
D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungDie außerordentlichen Aufwendungen beinhalten geänderte Bewertungen aufgrund des Übergangs auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Auf weitere Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 288 HGB verzichtet. E. Sonstige Pflichtangaben1 . Beschäftigte Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren durchschnittlich im Unternehmen beschäftigt:
2. Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Person wahrgenommen:
3. Bezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge. 4. Für Mitglieder der Geschäftsführung gebildete Pensionsrückstellungen: (§ 285 Nr. 24 HGB)
5. Verrechnung von Vermögensgegenständen mit Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB (§ 285 Nr. 25 HGB) Die dem Zugriff anderer Gläubiger entzogene Rückdeckungsversicherung (Finanzanlagen / Sonstige Ausleihungen) für Altersvorsorgeverpflichtungen wurden mit der zugehörigen Pensionsrückstellung verrechnet:
Der Zeitwert wurde von dem Versicherungsunternehmen gemäß Ländererlass BStBl. II 1963 S. 47 sowie § 253 Abs. 1 S. 1 HGB ermittelt. Diesbezüglich sind in Höhe von 9.051 EUR Erträge im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen verrechnet worden. 6. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19 HGB): Zum 31.12.2010 und 2010 bestanden keine Geschäfte. 7. Bewertungseinheiten (§ 254 HGB) Bewertungseinheiten nach § 254 HGB wurden nicht gebildet. 8. Investmentanteile (§ 285 Nr. 26 HGB) Solche Investmentanteile waren nicht im Bestand. 9. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 3 HGB) Miet- und Pachtverpflichtungen bestehen mit einem Jahresbetrag von 36 TEUR.
Triefenstein, den 30.3.2012 Renate Beuschlein, Geschäftsführer Norbert Beuschlein, Geschäftsführer Der Jahresabschluss 2010 wurde am 30.03.2012 festgestellt. |
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