WohnSinn
GmbH
Spangenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.685.638,30 |
4.415.480,30 |
| I.
Sachanlagen |
4.685.638,30 |
4.415.480,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.707,38 |
114.448,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.316,83 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.390,55 |
114.448,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.500,00 |
39.500,00 |
| Aktiva |
4.789.845,68 |
4.569.428,52 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
542.575,25 |
345.908,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
517.575,25 |
320.908,05 |
| davon
Gewinnvortrag |
320.908,05 |
108.181,67 |
| B.
Rückstellungen |
54.597,45 |
49.364,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.179.681,82 |
4.163.808,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
57.401,88 |
119.495,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.122.279,94 |
4.044.312,94 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.381.171,94 |
1.127.249,28 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.991,16 |
10.348,00 |
| Passiva |
4.789.845,68 |
4.569.428,52 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anlage
zum Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis
31.12.2022
WohnSinn GmbH
Spangenberg
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 derWohnSinn GmbH,
Spangenberg (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12180) wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. Handelsgesetzbuch
(HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne § 267a HGB.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden
i. H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Weitere Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanzgewinn
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung einer teilweisen oder
vollständigen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn
ein Gewinnvortrag in Höhe von 320.908,05 Euro
einbezogen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu,
über einem und über fünf Jahren
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von 57.401,88 Euro (Vorjahr:
119.495,21 Euro).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen in Höhe von 4.122.279,94 Euro
(Vorjahr: 4.044.312,94 Euro).
Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG und
§ 264c Abs. 1 HGB)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 1.381.171,94 Euro.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 0,00 Euro.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse (§§ 251, 268 Abs. 7
HGB)
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach
§ 285 Nr. 3a HGB betragen 0,00 Euro.
Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 0,0 Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von Herrn Frank Sinning,
Spangenberg geführt.
Spangenberg, den
19.02.2024
Gez.
Frank Sinning, Geschäftsführer der WohnSinn
GmbH
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