Objekt-Marketing & Development AG

Fregestraße 55, 12161 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 100375
Eingetragen
6.2.2006
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, Verwaltung, Vermietung und Verwertung von Grundstücken sowie die Errichtung, Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst nicht solche Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen oder unter den Anwendungsbereich der Handwerksordnung fallen.

Historie

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Management

NameRolle
Claus Müller
seit 6.2.2006
Vorstandsmitglied
Günter Kurt Helm
seit 6.2.2006
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Objekt-Marketing & Development AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.116,00 11.148,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 136,00
II. Sachanlagen 9.113,00 11.012,00
B. Umlaufvermögen 94.367,36 62.725,05
I. Vorräte 60,00 61.556,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 83.429,64 542,86
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 150,00 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.877,72 625,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8,00 8,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 103.491,36 73.881,05

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 28.124,62 32.635,66
I. gezeichnetes Kapital 60.000,00 60.000,00
II. Verlustvortrag 27.364,34 19.779,00
III. Jahresfehlbetrag 4.511,04 7.585,34
B. Rückstellungen 2.044,00 2.044,00
C. Verbindlichkeiten 73.322,74 39.201,39
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 73.322,74 11.901,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 103.491,36 73.881,05

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Objekt Marketing & Development AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktien-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanz ist gemäß § 166 HGB in Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter Punkt 2 dieses Anhangs erläutert.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. 

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft gemäß §267 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, ver­mindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter wurde auf der Basis der steuerlichen AfA­-Tabellen geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kamen.

Die Abschreibung wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgemnommen.

Die immateriellen Vermögensgenestände wurden pro rata temporis abgeschrieben.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen 150,00 € und 1.000,00 € wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Die Abschreibung des Sammelpostens geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG-Pool) wird als solche ausgewiesen.

Der Betrag der Pool-Abschreibung beläuft sich auf 34,00 Euro.

Außerplanmäßige Abschreibungen kamen im vorliegenden Geschäftsjahr nicht zum Ansatz.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt.

Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert bilanziert.

Passivposten

Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 103.491,36 Euro unter Berücksichtigung von einem Verlustvortrag in Höhe von -27.364,34 Euro.

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2010 ein Eigenkapital in Höhe von 28.124,62 Euro aus.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Brutto-Anlagenspiegel ersichtlich.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahre beläuft sich auf Euro 0,00.
  
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Das Geschäftsjahr 01.01.2010 bis 31.12.2010 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von -4.511,04 Euro ab.

Außerordentliche Erträge

Zum Bilanzstichtag bestehen Darlehen in Höhe von 0,00 Euro. Zur Abwendung der Überschuldung wurde in den Verträgen zu diesen Darlehen folgendes vereinbart:

Die Darlehensgeber verzichteten mittels Zusatzvereinbarungen zum Rahmen-Darlehensvertrag bedingt auf die Forderungen einschließlich der Zinsansprüche. Für den Fall, dass der Darlehensnehmer einen Bilanzgewinn erzielt, leben die Ansprüche der Darlehensgeber, auf die diese bedingt verzichtet haben, wieder auf und sind gemäß den Regelungen der Rahmen-Darlehensverträge zu verzinsen und zu tilgen.  

5. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

Gewinnverwendung

Über die Verwendung des Jahresgewinns entscheidet die Hauptversammlung.

Gründung und Sitz der Gesellschaft

Die Objekt-Marketing & Development AG wurde durch Bargründung mit Vertrag vom 04. April 2005 gegründet.

Die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister der Firma erfolgte am 4. April 2005 unter der Nummer HRB 1610 beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen.

Die Satzung ist beim Notariat I Waldshut-Tiengen laut Urkundenrolle Nr. I UR 657/05 vom 04. April 2005 festgestellt.

Die Gesellschaft hatte ihren Sitz in 79848 Bonndorf. Am 23.12.2005 meldete die Objekt Marketing & Development AG die Sitzverlegung nach Berlin an. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 07. Februar 2006 unter der Nummer 100375 beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg).

Grundkapital

Das Grundkapital der Aktiengesellschaft betrug zum Zeitpunkt der Gründung Euro 50.000,00. Das Grundkapital war in 10 Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Ausgabe erfolgte zum Nennbetrag. Die Einlage war in Bar zu leisten und sofort zur Zahlung fällig.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 07. Dezember 2005 wurde eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um Euro 10.000,00 auf Euro 60.000,00 durch Ausgabe von zwei neuen auf den Inhaber lautetenden Stückaktien erhöht. Der Ausgabebetrag beläuft sich bei jeder neuen Stückaktie auf Euro 5.000,00.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist nun mehr wie folgt eingeteilt:

12 auf den Inhaber lautetende Stückaktien zum Nennwert von je Euro 5.000,00, insgesamt Euro 60.000,00.

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Entwicklung, Verwaltung, Vermietung und Verwertung von Grundstücken sowie die Errichtung, Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art.

Der Gegenstand des Unternehmens umfasst nicht solche Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen oder unter den Anwendungsbereich der Handwerksordnung fallen.

Die Gesellschaft kann alle erlaubnisfreien Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen, und sich zu diesem Zweck auch an anderen Gesellschaften beteiligen.

Vorstand

Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands.

Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung.

Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern, trifft er seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt.

Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Beschlüsse des Vorstands über die Geschäftsordnung müssen einstimmig gefasst werden.

Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, so vertritt diese die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Vorstandsmitgliedern oder von einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind.

Der Aufsichtsrat kann die Mitglieder des Vorstands von dem Verbot der Mehrvertretung (§ 181 BGB 2. Alternative) befreien.

Vorstand war im Berichtsjahr Herr Claus Müller und Herr Günter Helm. Beide Vorstände sind allein vertretungsberechtigt und vom Verbot der Mehrfachvertretung befreit.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist berechtigt, mit einer Frist von einem Monat durch eine an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder an den Vorstand zu richtende schriftliche Erklärung sein Amt ohne Angabe von Gründen niederlegen.

Der Aufsichtsrat wählt nach jeder Hauptversammlung, die über seine Entlastung beschließt, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist.

Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats erforderliche Willenserklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen.

Der Aufsichtsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben.

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung bewilligt.

Zum Aufsichtsrat wurden

 Herr Karl Heinz Müller, Dipl. Volkswirt, geb. am 07.02.1958,
 geschäftsansässig: Dürrheimer Straße 16 in 78166 Donaueschingen

 Herr Paul Hengstler, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, geb. am 04.01.1952,
 geschäftsansässig: Mozartstraße 24 in 78652 Deisslingen

 Herr Dr. Matthias Borrmann, Rechtsanwalt, geb. am 14.07.1961,
 geschäftsansässig: Wassersportsiedlung 27 in 82319 Starnberg

bestimmt.

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in Stuttgart statt.

Sie wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat einberufen.

Die Einberufungsfrist beträgt einen Monat. Dabei wird der Tag der Bekanntmachung mitgerechnet.

Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung mit eingeschriebenem Brief einberufen werden; der Tag der Absendung gilt als Tag der Bekannt­machung.

Für die Berechnung der Monatsfrist ist gemäß § 123 AktG nicht der Tag der Hauptversammlung sondern der letzte Tag der Anmeldung gemäß § 13 (1) dieser Satzung maßgeblich.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die­jenigen Aktionäre berechtigt, die sich oder einen von ihnen namentlich benannten Vertreter unter der in der Einberufung angegebenen Adresse bis zum 3. Werktag vor der Hauptver­sammlung angemeldet haben.

Aktionäre, deren Aktien am 3. Werktag vor der Hauptversammlung nicht bei der Gesellschaft hinterlegt sind, sind zur Teilname an der Hauptversammlung auch bei rechtzeitiger Anmeldung nur dann berechtigt, wenn sie ihre Aktien bei einem deutschen Notar hinterlegt haben und sich in der Hauptversammlung über die erfolgte Hinterlegung ausweisen. Das Stimmrecht richtet sich nach dem Hinterlegungsnachweis.

Sind alle Aktionäre erschienen oder vertreten, kann die Hauptversammlung Beschlüsse ohne Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen fassen, soweit kein Aktionär der Teilnahme­berechtigung eines anderen Aktionärs und der Beschlussfassung widerspricht.

Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Sind beide verhindert, wird der Vorsitzende durch die Hauptversammlung gewählt.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, wenn auf die Aktien die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist.

Beschlüsse in der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.

Berlin, den 30.03.2012

(Vertretung der Gesellschaft)                                                                                     

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2012 festgestellt.

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