Objekt-Marketing & Development AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.116,00 |
11.148,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
136,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.113,00 |
11.012,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
94.367,36 |
62.725,05 |
| I.
Vorräte |
60,00 |
61.556,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.429,64 |
542,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
150,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.877,72 |
625,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8,00 |
8,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
103.491,36 |
73.881,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.124,62 |
32.635,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
27.364,34 |
19.779,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.511,04 |
7.585,34 |
| B.
Rückstellungen |
2.044,00 |
2.044,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
73.322,74 |
39.201,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
73.322,74 |
11.901,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
103.491,36 |
73.881,05 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Objekt Marketing &
Development AG wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktien-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz ist gemäß § 166 HGB in
Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind unter Punkt 2 dieses Anhangs erläutert.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft
gemäß §267 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter
wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen
geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum
Ansatz kamen.
Die Abschreibung wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgemnommen.
Die immateriellen Vermögensgenestände
wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert zwischen 150,00 € und 1.000,00 €
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
planmäßig abgeschrieben.
Die Abschreibung des Sammelpostens geringwertiger
Wirtschaftsgüter (GWG-Pool) wird als solche
ausgewiesen.
Der Betrag der Pool-Abschreibung beläuft sich
auf 34,00 Euro.
Außerplanmäßige Abschreibungen kamen
im vorliegenden Geschäftsjahr nicht zum Ansatz.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert bilanziert.
Passivposten
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanzsumme beträgt 103.491,36 Euro unter
Berücksichtigung von einem Verlustvortrag in Höhe
von -27.364,34 Euro.
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2010 ein
Eigenkapital in Höhe von 28.124,62 Euro aus.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
Brutto-Anlagenspiegel ersichtlich.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahre beläuft sich
auf Euro 0,00.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Das Geschäftsjahr 01.01.2010 bis 31.12.2010
schloss mit einem Jahresfehlbetrag von -4.511,04 Euro ab.
Außerordentliche Erträge
Zum Bilanzstichtag bestehen Darlehen in Höhe von
0,00 Euro. Zur Abwendung der Überschuldung wurde in
den Verträgen zu diesen Darlehen folgendes vereinbart:
Die Darlehensgeber verzichteten mittels
Zusatzvereinbarungen zum Rahmen-Darlehensvertrag bedingt
auf die Forderungen einschließlich der
Zinsansprüche. Für den Fall, dass der
Darlehensnehmer einen Bilanzgewinn erzielt, leben die
Ansprüche der Darlehensgeber, auf die diese bedingt
verzichtet haben, wieder auf und sind gemäß den
Regelungen der Rahmen-Darlehensverträge zu verzinsen
und zu tilgen.
5. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das
Kalenderjahr.
Gewinnverwendung
Über die Verwendung des Jahresgewinns
entscheidet die Hauptversammlung.
Gründung und Sitz der Gesellschaft
Die Objekt-Marketing & Development AG wurde durch
Bargründung mit Vertrag vom 04. April 2005
gegründet.
Die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister der
Firma erfolgte am 4. April 2005 unter der Nummer HRB 1610
beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen.
Die Satzung ist beim Notariat I Waldshut-Tiengen laut
Urkundenrolle Nr. I UR 657/05 vom 04. April 2005
festgestellt.
Die Gesellschaft hatte ihren Sitz in 79848 Bonndorf.
Am 23.12.2005 meldete die Objekt Marketing &
Development AG die Sitzverlegung nach Berlin an. Die
Eintragung im Handelsregister erfolgte am 07. Februar 2006
unter der Nummer 100375 beim Amtsgericht Berlin
(Charlottenburg).
Grundkapital
Das Grundkapital der Aktiengesellschaft betrug zum
Zeitpunkt der Gründung Euro 50.000,00. Das
Grundkapital war in 10 Stückaktien eingeteilt. Die
Aktien lauten auf den Inhaber. Die Ausgabe erfolgte zum
Nennbetrag. Die Einlage war in Bar zu leisten und sofort
zur Zahlung fällig.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 07. Dezember
2005 wurde eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um
Euro 10.000,00 auf Euro 60.000,00 durch Ausgabe von zwei
neuen auf den Inhaber lautetenden Stückaktien
erhöht. Der Ausgabebetrag beläuft sich bei jeder
neuen Stückaktie auf Euro 5.000,00.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist nun mehr wie
folgt eingeteilt:
12 auf den Inhaber lautetende Stückaktien zum
Nennwert von je Euro 5.000,00, insgesamt Euro 60.000,00.
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die
Entwicklung, Verwaltung, Vermietung und Verwertung von
Grundstücken sowie die Errichtung, Vermietung,
Verwertung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art.
Der Gegenstand des Unternehmens umfasst nicht solche
Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis
nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen oder unter
den Anwendungsbereich der Handwerksordnung fallen.
Die Gesellschaft kann alle erlaubnisfreien
Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des
Unternehmens im Zusammenhang stehen, und sich zu diesem
Zweck auch an anderen Gesellschaften beteiligen.
Vorstand
Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des
Vorstands.
Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder
bestellt werden.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener
Verantwortung.
Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern,
trifft er seine Entscheidungen mit einfacher
Stimmenmehrheit, soweit nicht das Gesetz zwingend eine
größere Mehrheit vorschreibt.
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung
geben. Beschlüsse des Vorstands über die
Geschäftsordnung müssen einstimmig gefasst
werden.
Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, so
vertritt diese die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft von
zwei Vorstandsmitgliedern oder von einem Vorstandsmitglied
in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne
Vorstandmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft
befugt sind.
Der Aufsichtsrat kann die Mitglieder des Vorstands
von dem Verbot der Mehrvertretung (§ 181 BGB 2.
Alternative) befreien.
Vorstand war im Berichtsjahr Herr Claus Müller
und Herr Günter Helm. Beide Vorstände sind allein
vertretungsberechtigt und vom Verbot der Mehrfachvertretung
befreit.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die
über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr
nach der Wahl beschließt; hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht
mitgerechnet. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der
Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den
Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist berechtigt, mit
einer Frist von einem Monat durch eine an den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats oder an den Vorstand zu richtende
schriftliche Erklärung sein Amt ohne Angabe von
Gründen niederlegen.
Der Aufsichtsrat wählt nach jeder
Hauptversammlung, die über seine Entlastung
beschließt, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und
einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und
Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist.
Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist
ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats erforderliche
Willenserklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen.
Der Aufsichtsrat kann sich eine Geschäftsordnung
geben.
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die
Hauptversammlung bewilligt.
Zum Aufsichtsrat wurden
Herr Karl Heinz Müller, Dipl. Volkswirt,
geb. am 07.02.1958,
geschäftsansässig: Dürrheimer
Straße 16 in 78166 Donaueschingen
Herr Paul Hengstler,
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, geb. am 04.01.1952,
geschäftsansässig: Mozartstraße
24 in 78652 Deisslingen
Herr Dr. Matthias Borrmann, Rechtsanwalt, geb.
am 14.07.1961,
geschäftsansässig:
Wassersportsiedlung 27 in 82319 Starnberg
bestimmt.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft
oder in Stuttgart statt.
Sie wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat
einberufen.
Die Einberufungsfrist beträgt einen Monat. Dabei
wird der Tag der Bekanntmachung mitgerechnet.
Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich
bekannt, so kann die Hauptversammlung mit eingeschriebenem
Brief einberufen werden; der Tag der Absendung gilt als Tag
der Bekanntmachung.
Für die Berechnung der Monatsfrist ist
gemäß § 123 AktG nicht der Tag der
Hauptversammlung sondern der letzte Tag der Anmeldung
gemäß § 13 (1) dieser Satzung
maßgeblich.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich oder einen von ihnen
namentlich benannten Vertreter unter der in der Einberufung
angegebenen Adresse bis zum 3. Werktag vor der
Hauptversammlung angemeldet haben.
Aktionäre, deren Aktien am 3. Werktag vor der
Hauptversammlung nicht bei der Gesellschaft hinterlegt
sind, sind zur Teilname an der Hauptversammlung auch bei
rechtzeitiger Anmeldung nur dann berechtigt, wenn sie ihre
Aktien bei einem deutschen Notar hinterlegt haben und sich
in der Hauptversammlung über die erfolgte Hinterlegung
ausweisen. Das Stimmrecht richtet sich nach dem
Hinterlegungsnachweis.
Sind alle Aktionäre erschienen oder vertreten,
kann die Hauptversammlung Beschlüsse ohne Einhaltung
der vorstehenden Bestimmungen fassen, soweit kein
Aktionär der Teilnahmeberechtigung eines anderen
Aktionärs und der Beschlussfassung widerspricht.
Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der
Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung
sein Stellvertreter. Sind beide verhindert, wird der
Vorsitzende durch die Hauptversammlung gewählt.
Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, wenn
auf die Aktien die gesetzliche Mindesteinlage geleistet
ist.
Beschlüsse in der Hauptversammlung werden,
soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen und, sofern das Gesetz außer der
Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der
einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals gefasst.
Berlin, den 30.03.2012
(Vertretung der
Gesellschaft)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2012 festgestellt.
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