CM Consulting GmbHLiquidiert

70176 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 20277
Eingetragen
6.8.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die Beratung auf dem Gebiet der Informationstechnologie sowie die Planung und Entwicklung von Anlagen auf diesem Gebiet.

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Matz
seit 30.6.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ötztaler Straße 58, 70327 Stuttgart
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CM Consulting GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010

AKTIVA

31.12.2010 31.12.2009
EUR
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 644,00 0,00
II. Sachanlagen 18.228,00 12.198,00
III. Finanzanlagen 6.250,00 0,00
25.122,00 12.198,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.281,02 40.642,77
II. Guthaben bei Kreditinstituten 43.985,07 73.009,11
50.266,09 113.651,88
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 35,00
75.388,09 125.884,88

PASSIVA

31.12.2010 31.12.2009
EUR
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 27.453,00 22.388,94
III. Jahresfehlbetrag (Vj. Jahresüberschuss) - 37.419,28 5.064,06
15.033,72 52.453,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 42.028,00 56.694,00
C. VERBINDLICHKEITEN 18.326,37 16.737,88
75.388,09 125.884,88

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2009 aufgestellt.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 erfolgt unter erstmaliger Anwendung der neuen Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).

Zum 1. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von EUR -27.133,00 bilanziert.

Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB). Auf Grund der erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften wurden die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nicht voll umfänglich fortgeführt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB).

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung von den Forderungen abgesetzt.

Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bewertung erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftbarwertverfahren. Für die Abzinsung wird der von der Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung werden mit den Aufwendungen und Erträgen der verrechneten Vermögensgegenstände im Finanzergebnis saldiert.

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C. ANGABEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Es bestehen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 30.414,00).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-unit-credit-Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

Ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben wurde.

Lohn und Gehaltssteigerungen wurden angemessen berücksichtigt.

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005G".

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 27.133,00. Der Betrag wurde den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Pensionsverpflichtung 31.12.2010 EUR 68.506,00
Rückdeckungsversicherung 31.12.2010 EUR - 39.428,00

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 13.010,39 (Vj. EUR 9.444,39).

D. SONSTIGE ANGABEN

Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Matz, Dipl.-Ing., geführt.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Stuttgart, 07. Dezember 2011

Christoph Matz, Geschäftsführer

Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Offenlegungsangaben § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.

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