Green Energy Service Nordhausen GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christopher Siebenhüner seit 20.4.2011 | Geschäftsführer |
Harald Mohr seit 20.4.2011 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NTF - GmbHNordhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangA. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Verhältnisse 1. Rechtliche Verhältnisse
2. Steuerliche Verhältnisse
Die Buchführungspflicht der Gesellschaft ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen der §§ 238 HGB und 140 AO. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 5 EStG durch Bestandsvergleich mit dem Vorjahr. Die Gesellschaft unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 UStG, aufgrund § 1 KStG der Körperschaftsteuer und aufgrund § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer. Eine steuerliche Außenprüfung ist bislang nicht angekündigt! 3. Wirtschaftliche Verhältnisse Geschäftstätigkeit: Die Gesellschaft wird einen Nordthüringer Fernsehsender errichten und betreiben. Geschäftsräume: 99734 Nordhausen, Alte Leipziger Straße 50 B. Lagebericht Die Geschäftsführung ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts, der über den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, entbunden. C. Grundsätzliches zum Jahresabschluss und der Buchführung 1. Die Gesellschaft hat eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Buchführung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung erstellt. Die Geschäftsvorfälle werden hierbei mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erfasst. Die Buchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. 2. Der Jahresabschluss der NTF - GmbH vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). 3. Die Saldenvorträge zum Geschäftsjahresbeginn entsprechen den Endsalden des vorherigen Geschäftsjahres. 4. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen des § 266 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. D. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung 1. Anlagevermögen, Forderungen und Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten gemäss § 253 Abs. 1, 2 HGB bewertet. Teilwertabschreibungen bzw. Abschreibungen auf den niedrigeren Marktwert oder Börsenpreis gemäss § 253 Abs. 3 HGB, § 6 Abs. 1 EStG waren nicht erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert und durch entsprechende Kontoauszüge bzw. Einzelaufstellungen belegt. 2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: keine 3. Bewertungsvereinfachungsmethoden (§ 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB) wurden nicht angewandt. 4. Allen am Bilanzstichtag erkennbaren bzw. bestehenden Risiken, soweit sie bis zum Tage der Bilanzerstellung erkennbar waren, ist entsprechend durch Rückstellungen bzw. Wertberichtigungen Rechnung getragen worden. Risiken nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung sind nicht aufgetreten. 5. Bilanzverlust
E. Beschluss über die Gewinnverwendung Die Gesellschafterversammlung wird voraussichtlich beschließen, den Jahresfehlbetrag 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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