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Holding GmbH
Abensberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
289.677,61 |
292.677,61 |
| I.
Sachanlagen |
289.677,61 |
292.677,61 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
37.485,37 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
327.162,98 |
292.677,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
4.931,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
61.258,12 |
19.309,71 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.227,25 |
758,96 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
37.485,37 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
326.562,98 |
284.246,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
327.162,98 |
292.677,61 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß
§ 238 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den
gesonderten Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Eine Anpassung von Bilanzposten wegen der erstmaligen
Anwendung der Vorschriften nach Einführung des BilMoG
war nicht veranlasst.
II. Angaben zur Anwendung von Bilanzierungs- u.
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§
238 - 263 HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften für Kapitalgesell-schaften
(§§ 265 - 283 HGB). Die nachfolgenden
Erläuterungen geben Aufschluss über die
angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Wesentlichen beibehalten. Ein grundlegender Wechsel
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung
erfolgte unverändert unter der Prämisse der
Unternehmensfortführung.
Die
Vergleichbarkeit der Jahresabschlusszahlen mit den
Vorjahreswerten ist gegeben.
III. Erläuterungen zur Anwendung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Aktiva
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbsterstellter immaterieller Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens wurde kein
Gebrauch gemacht.
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bewertet und soweit abnutzbar um Abschreibungen, bemessen
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer, vermindert. Bei
der Bestimmung der Abschreibungsmethoden wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Forderungen und
sonstige
Vermögensgegenstände bestanden keine.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht (§ 268 Abs. 4 HGB).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden
nicht.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5
HGB über die Abgrenzung
latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Passiva
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Es handelt sich durchweg hier nicht um langfristige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestanden keine.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden in Höhe von EUR
326.562,98, im Vorjahr in Höhe von EUR 284.246,28
(§285 Nr. 1a und Nr. 2 HGB).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von EUR
326.562,98, im Vorjahr in Höhe von EUR 284.246,28.
IV. Einzelangaben zu Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Langfristige
Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten i.
S. v. § 42 GmbHG an Gesellschafter bestanden in
folgender Höhe:
Forderung
EUR
0,00 (Vorjahr
EUR
0,00)
Verbindlichkeit EUR 326.562,98 (Vorjahr EUR
284.246,28)
Haftungsverhältnisse gemäß den
§§ 268 Abs. 7, 251 HGB bestanden nicht.
V. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Organmitglieder (§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführung:
Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Herr Stanley Bertram Clinton Wayland und
Herr Seow Neo Chan
Abensberg, den 05.01.2012
Gez. Stanley Wayland
Seow Chan
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.01.2012 festgestellt.
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