Safety plus
GmbH
Detmold
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.480,00 |
38.897,00 |
| I.
Sachanlagen |
729,00 |
1.146,00 |
| II.
Finanzanlagen |
37.751,00 |
37.751,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.386.008,20 |
2.338.687,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.241.747,50 |
1.667.518,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
773.760,63 |
824.345,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
144.260,70 |
671.169,57 |
| Aktiva |
2.424.488,20 |
2.377.584,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.761.497,81 |
1.554.657,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.314.660,02 |
1.006.233,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
421.837,79 |
523.423,70 |
| B.
Rückstellungen |
18.164,32 |
43.013,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
644.826,07 |
779.914,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
644.826,07 |
779.914,46 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1,00 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
2.424.488,20 |
2.377.584,69 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB
für das Geschäftsjahr
2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Safety plus GmbH hat ihren Sitz in Detmold.
Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Lemgo unter der Register-Nr. HRB 4652
eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches in entsprechender Anwendung
der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
(§§ 242 ff., 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem
differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des
§ 275 Abs. 2 HGB beachtet. Von den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 HGB wurde kein Gebrauch
gemacht. Die größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurden teilweise in
Anspruch genommen.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt
allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
den handelsrechtlich aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die Abschreibung im Jahr des Zugangs
erfolgt zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden nach
den Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden entsprechend der
festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bilanziert.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
IV.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu den bilanzierten Verbindlichkeiten (§
285 Nr. 1a, 1b HGB)
Zum 31.12.2023 bestehen keine Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 0,00 €.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251,
268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen zum 31.12.2023 finanzielle
Verpflichtungen aus den folgenden Vereinbarungen:
Mietverträge für Geschäftsräume
sowie Parkplätze (Jahresbetrag) 4.188,00
€
V.
Sonstige Angaben
Angabe der Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7
HGB)
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Geschäfte der
Gesellschaft wurden im abgelaufenen
Geschäftsjahr (bis zum 06.02.2024) durch Frau Anette
Lehbrink-Ziesel geführt.
Die Angabe der Gesamtbezüge wird entsprechend
§ 288 Abs. 1 HGB bzw. unter Hinweis auf
§ 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Vorschüsse
oder Kredite wurden der Geschäftsführerin nicht
gewährt. Haftungsverhältnisse zu Gunsten der
Geschäftsführerin wurden nicht eingegangen.
sonstige Berichtsbestandteile
Detmold 17. April 2024
gez. Corinna Thurau
gez. Sven Thurau
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024
festgestellt.
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