Golf! Restaurants GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Sportanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Horst-Rainer Wieland seit 25.5.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Golfpark Meerbusch GmbHMeerbuschJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang der Golfpark Meerbusch GmbH
für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Golfpark Meerbusch GmbH, Meerbusch (Amtsgericht HRB Nr. 7629) für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen errechnen sich bei den beweglichen Anlagegütern grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der jeweiligen Nutzungsdauer sowie der steuerlich zulässigen Abschreibungssätze. Bewegliche Wirschaftsgüter, die Einzelanschaffungskosten zwischen € 250,01 und € 800,00 aufweisen, werden gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die Gesellschaft hat für die einzelnen Anlagegruppen im Wesentlichen folgende Nutzungszeiten zugrunde gelegt:
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungs-nebenkosten, vermindert um Rabatte und Skonti unter Beachtung des Niederstwertprinzips (§ 284 Abs. 3 HGB). Die Bewertung der Forderungen erfolgte grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, mit dem die Gesellschaft voraussichtlich in Anspruch genommen wird oder den sie zur Abdeckung des Risikos benötigt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gesellschafterdarlehen wurden mit dem zum 31. Dezember 2023 bestehenden Saldo in Ansatz gebracht. Als Passive Rechnungsabgrenzung wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Mehrjahresspielberechtigungen. III. Weitere Pflichtangaben § 268 Abs. 1 Satz 3 HGB Die Geschäfsführung schlägt in Abstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahres-überschuss in Höhe von € 125.555,99 auf neue Rechnung vorzutragen. § 42 Abs. 3 GmbHG Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrugen zum 31.12.2023 € 1.519.363,19. § 285 Nr. 7 HGB Im Berichtsjahr wurden 12 Mitarbeiter beschäftigt. § 285 Satz 1 Nr. 9a HGB Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB, da sich anhand dieser Angabe die Bezüge eines Mitgliedes der Geschäftsführung feststellen lässt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 als Einheit (§ 264 Abs. 1 HGB) mit
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
gem. § 245 HGB. 40667 Meerbusch, den 27. Mai 2024 Horst-Rainer Wieland -Geschäftsführer-
40667 Meerbusch, den 27. Mai 2024 gez. Horst-Rainer Wieland Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. August 2024 |
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