WYRWAS
STUDIO-TECHNIK GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.054,00 |
22.401,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.054,00 |
22.401,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
826.395,89 |
797.451,94 |
| I.
Vorräte |
286.411,32 |
278.631,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.583,04 |
94.028,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
512.401,53 |
424.791,70 |
| Aktiva |
847.449,89 |
819.852,94 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
176.308,84 |
174.276,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
148.712,20 |
140.082,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.032,05 |
8.629,28 |
| B.
Rückstellungen |
457.617,00 |
455.234,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
213.524,05 |
190.342,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
213.524,05 |
190.342,15 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
7.587,71 |
7.587,71 |
| Passiva |
847.449,89 |
819.852,94 |
Anhang zum
30.06.2023
Wyrwas StudioTechnik GmbH
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Wyrwas
Studiotechnik GmbH wurde auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Absetzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Entwicklung ist im Anlagenspiegel
dargestellt.
Das Finanz- und Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens bis zu einem Wert von €
800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Eine Bewertung der Vorräte am Bilanzstichtag
erfolgte mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren
Teilwert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
bilanziert. Erkennbare Risiken am Bilanzstichtag sind durch
Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt
wurden.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr.
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits
gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht verändert.
3.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach
allein steuerrechtlichen Vorschriften
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im
beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
2.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über fünf Jahre betragen: € 0,00.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
2.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des gesamten abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Personen geführt:
a) Herrn Jan Wyrwas, Braunschweig
Auf die Angabe gem. § 285 Nr. 9a HGB wird gem.
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
3.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden am
Bilanzstichtag keine Rechte und Pflichten.
4.
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Die Gesellschafterversammlung beschließt, den
Gewinnvortrag auf das Folgejahr vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Braunschweig, den
24.05.2024
gezeichnet
Jan Wyrwas
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2024 festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2024
festgestellt.
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