ARS
GmbH
Sternenfels
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
607.239,00 |
792.685,00 |
| I.
Sachanlagen |
607.239,00 |
792.685,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
468.759,58 |
476.252,79 |
| I.
Vorräte |
87.400,00 |
59.660,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
262.959,82 |
245.469,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
118.399,76 |
171.123,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
30.098,60 |
16.037,27 |
| Aktiva |
1.106.097,18 |
1.284.975,06 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
963.573,90 |
954.032,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
929.032,54 |
782.235,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.541,36 |
146.797,28 |
| B.
Rückstellungen |
29.601,23 |
27.537,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
112.922,05 |
303.405,03 |
| Passiva |
1.106.097,18 |
1.284.975,06 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma ARS GmbH, Kilgenweg 23,
Sternenfels, eingetragen im Handelsregister Mannheim (HRB
701083) wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
gemäß den §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Normen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt.Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
wurden angewendet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma ARS GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1 S. 1
HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war
gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 150,00 wurden, wie im
Vorjahr, sofort als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 150,01 bis Euro 410,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang gebildet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen wurden für die
voraussichtlichen und noch nicht veranlagten Gewerbesteuer-
und Körperschaftsteuerverpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von Euro
13.351,21 (Vorjahr: TEuro 13,5).
Forderungen an die Geschäftsführung
bestehen in Höhe von Euro 3.353,25 (Vorjahr: TEuro
16,4).
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: TEuro
77,4).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 112.922,05
(Vorjahr: TEuro 259,0).
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
sind insgesamt Euro 106.485,03 (Vorjahr: TEuro 282,9). Bei
den Sicherheiten handelt es sich um
Sicherungsübereignung beweglicher
Vermögensgegenstände. Darüber hinaus
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem
Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben nach § 285 Nr. 7 i.V. m. § 288 Nr. 2
HGB
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
Mitarbeiter (§ 267 Abs. 5 HGB) beträgt im
Berichtsjahr 12.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Thomas Szimon, Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsführung
Sternenfels, im März 2024
gez. Thomas Szimon
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024
festgestellt.
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