BOT-Rohstoffe GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Klein seit 14.11.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
General Ingredients Germany GmbHWiehlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang und sonstige Pflichten (§§ 284 - 288 HGB)Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die handelsrechtlichen Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden ab dem Wirtschaftsjahr 2010 berücksichtigt. Die einzelnen Bilanzposten werden ab 2010 wie folgt bilanziert und bewertet: Aktivseite Originäre immaterielle Wirtschaftsgüter (einschließlich Firmenwert) werden nicht aktiviert. Derivative immaterielle Wirtschaftsgüter werden mit den Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig abgeschrieben (außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei dauerhafter Wertminderung). Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten / Herstellungskosten bilanziert und planmäßig abgeschrieben (außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei dauerhafter Wertminderung). Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bei Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 800 € sofort abgeschrieben. Ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2 a EStG wird nicht gebildet. Bei den Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch die variablen Gemeinkosten berücksichtigt (Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie produktionsbezogene Abschreibungen; vgl. § 255 Abs. 2 HGB). Bei Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vor dem 01.01.2010 werden Anschaffungs- / Herstellungskosten und Abschreibungen nach altem Recht fortgeführt. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet (außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei dauerhafter Wertminderung). Vorräte werden mit den Anschaffungskosten / Herstellungskosten bilanziert. Bei den Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch die variablen Gemeinkosten berücksichtigt (Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie produktionsbezogene Abschreibungen; vgl. § 255 Abs. 2 HGB). Eine eventuelle Bewertungsvereinfachung erfolgt nur im Rahmen der Durchschnittsbewertung oder des lifo-Verbrauchsfolgeverfahrens ("last-in-first-out"). Die Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Risiken im Forderungsbestand werden durch Einzelwertberichtigungen und eine Pauschalwertberichtung berücksichtigt. Disagio und ähnliche Abgrenzungsposten werden mit dem Differenzbetrag zwischen Auszahlung und Erfüllungsbetrag bewertet und entweder linear oder nach der Zinsstaffelmethode aufgelöst. Aktive latente Steuern werden gemäß § 274a Nr. 5 HGB nicht bilanziert. Passivseite Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Rückstellungen für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, wenn künftig Einnahmen oder Gewinne entstehen, Rückstellungen für Aufwendungen, die zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines zukünftigen Wirtschaftsgutes gehören, und Rückstellungen wegen der Verletzung fremder Patent-, Urheber- oder ähnlicher Schutzrechte werden nach kaufmännischer Beurteilung sowie der Berücksichtigung einer marktüblichen Abzinsung und zukünftiger Kosten- und Preisentwicklungen gebildet. Pensionsrückstellungen werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet (ermittelt durch das Anwartschaftsbarwertverfahren). Rückstellungen für passive latente Steuern werden gemäß § 274a Nr. 5 HGB nicht bilanziert. Rücklagen gemäß § 6 b EStG sowie Rücklagen für Ersatzbeschaffung werden nicht passiviert. Verbindlichkeiten werden mir ihrem Nennwert bilanziert. Geschäftsführung und Vertretung: Herr Martin Klein Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024 festgestellt. |
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