PATRIMONIALE ADMINISTRATION GmbH

Birkenstraße 3, 61169 Friedberg (Hessen), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 181
Vorher
Wetterauer Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Steuerberatungsgesellschaft -
Eingetragen
23.3.1974
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteFondsmanagementManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Verwaltung und Vermehrung des vorhandenen Vermögens sowie die ordnungsgemäße Abwicklung der Pensionsverpflichtungen.

Historie

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Management

NameRolle
Simone Sostmann
seit 11.2.2014
Geschäftsführer
Gerlinde Pollack
seit 11.2.2014
Geschäftsführer
Bernd L. Pollack
seit 14.1.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
53.00%
47.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Birkenstraße 3, 61169 Friedberg/H.
26.500 €
53.00%
Hochwaldstraße 72 61231 Bad Nauheim
23.500 €
47.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wetterauer Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Steuerberatungsgesellschaft -

Friedberg/H.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

104.323,00

0,00

II. Sachanlagen

45.572,50

13.618,50

III. Finanzanlagen

766,94

766,94

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

191.363,78

145.775,98

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

87.620,26

238.835,33

C. Rechnungsabgrenzungsposten

10.869,71

0,00

Summe Aktiva

440.516,19

398.996,75



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

161.230,57

183.407,52

B. Rückstellungen

214.243,84

176.048,19

C. Verbindlichkeiten

59.803,34

36.529,29

D. Rechnungsabgrenzungsposten

5.238,44

3.011,75

Summe Passiva

440.516,19

398.996,75

ANHANG

ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Einordnung in die handelsrechtlichen Vorschriften

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften kodifizierten Erleichterungen bei

- der Bilanzierung (§ 266 HGB)

- der Aufstellung des Anhangs (§ 288 HGB)

- der Offenlegung (§ 326 HGB)

in Anspruch.

Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Bilanz wird in der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Form des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB erstellt.

Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB aufgestellt; dabei wird vom Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Ergebnisses ausgegangen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die gesetzliche Verpflichtung nach § 265 Abs. 6 HGB, die Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu ändern, wenn dies zu einer klaren und übersichtlichen Darstellung des Jahresabschlusses erforderlich ist, wird beachtet.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Bewertung erfolgt nach den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 279 bis 283 HGB.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibung bewertet.

Geringwertige Vermögensgegenstände werden stets voll abgeschrieben. Die Fiktion des Abgangs erfolgt entsprechend den derzeit geltenden vermögenssteuerlichen Regeln für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Anschaffungsjahr.

Die Abschreibung der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens erfolgt pro rata temporis.

Für Anlagegegenstände, die vor Ablauf der planmäßigen Nutzungsdauer veräußert werden, sind im Geschäftsjahr der Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt die Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen worden.

Finanzanlagen

Genossenschaftsanteile und Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

werden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

sind durch das versicherungsmathematische Gutachten der Debeka ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflich­tungen und der Ausweis der Erträge (Verluste) aus der Abzinsung erfolgte nach den Vorschriften des § 253 Abs. 1 bis 3 HGB. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde die "projected unit credit method" angewandt. Der Rechnungszins beruht auf dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den "Richttafeln von 2005 G".

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB fand eine Verrechnung der Pensionsrückstellung mit Aktivwert der Lebensversicherung statt. Der Posten Pensionsrückstellung setzt sich wie folgt zusammen:

2012

2011

Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherung

+1.169.683,16

+1.145.634,78

Pensionsrückstellungen

- 1.449.014,00

- 1.391.295,00

BilMoG Verteilungsposten

+ 70.837,00

+ 77.344,00

- 208.493,84

- 168.316,22

===========

===========

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach dem BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher ein­maliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 97.605,00 €. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein Fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in Höhe von 6.507,00 € zugeführt. Die Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand gezeigt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von 84.591,00 € wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums den Pensionsrückstellungen zugeführt.

Verbindlichkeiten

sind zum Nennwert angesetzt.

NAMEN DER ORGANMITGLIEDER § 285 Nr. 10 HGB

Geschäftsführung:

Herr Dipl.-Kfm. Horst Sostmann (verstorben am 13.06.2013)

Herr Bernd L. Pollack

Friedberg/H., 28. Juni 2013

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den gesamten Bilanzgewinn in Höhe von 61.230,57 € auf neue Rechnung vorzutragen.

2012

2011

3 Verbindlichkeiten

59.803,34

36.529,29

Restlaufzeiten

Verbindlichkeiten bis 1 Jahr

59.803,34

36.529,29

1 bis 5 Jahre

0,00

0,00

über 5 Jahre

0,00

0,00

Darlehen gegenüber Gesellschaftern

0,00

0,00

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.08.2013

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