M E
GmbH
Winterberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.931,00 |
24.337,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
955,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.928,00 |
23.382,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
458.020,56 |
546.097,07 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
10.616,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.535,83 |
49.063,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
412.484,73 |
486.417,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.200,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
465.951,56 |
571.634,07 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
431.217,83 |
465.721,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
440.721,87 |
514.797,33 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34.504,04 |
74.075,46 |
| B.
Rückstellungen |
1.975,00 |
5.375,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.758,73 |
100.537,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
465.951,56 |
571.634,07 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen analog
nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800) wurden analog § 6 Abs.
2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten mit dem niedrigsten zulässigen
steuerlichen Wert angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Besicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferung
und Leistung geschah branchenüblich.
Rückstellungen
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz
1 HGB).
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Ergänzende Angaben
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 15.539,27
(Vorjahr 25.491,40).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
EUR 25.318,73 (Vorjahr 93.097,20).
Verbindlichkeiten aus Steuern betrugen zum
Bilanzstichtag EUR 894,24 (Vorjahr 17.953,62).
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr 2.217,56).
Sonstige Angaben
Alleiniger Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr
Marc Engemann (Kaufmann)
Winterberg, den 25.05.2021
gez. Marc Engemann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2021 festgestellt.
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