Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 1695
Vorher
Fliesen-Studio Gottfried Hollands GmbH
Eingetragen
21.8.1978
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Herzogenrath
1175000
94.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hollands GmbH

(vormals: Fliesen-Studio Gottfried Hollands GmbH)

Herzogenrath-Kohlscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

482.721,34

624.289,53

I. Sachanlagen

482.670,21

620.505,97

II. Finanzanlagen

51,13

3.783,56

B. Umlaufvermögen

6.921,24

770.804,89

I. Vorräte

0,00

398.740,07

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.337,69

365.429,79

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.583,55

6.635,03

C. Rechnungsabgrenzungsposten

205,00

8.358,00

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

61.056,59

E. Aktive latente Steuern

1.618,80

0,00

Summe Aktiva

491.466,38

1.464.509,01



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

119.808,86

0,00

I. Gezeichnete Kapital

639.114,85

639.114,85

II. Verlustvortrag

700.171,47

417.548,52

III. Bilanzverlust / -gewinn

180.865,48

-282.622,92

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

61.056,59

B. Rückstellungen

107.329,39

283.633,00

C. Verbindlichkeiten

263.914,60

1.180.519,01

D. Rechnungsabgrenzungsposten

413,53

357,00

Summe Passiva

491.466,38

1.464.509,01

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 639.114,85 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen. Hierbei wird als Bewertungsverfahren das Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method i.S.d. IAS 19.-64) angewandt. Der Rechnungszins beträgt 5,15% (Pauschale Restlaufzeit 15 Jahre). Als Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH verwendet.

Die Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 HGB wird vorgenommen. Hierbei wird die Rückdeckungsversicherung mit einem Wert zum 31.12.2010 mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 verrechnet. Ebenfalls werden die dazugehörigen Aufwendungen (Zuführung der Rückstellung) und Erträge (Erhöhung des Rückdeckungswerts) verrechnet. Den Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung stehen keine entsprechenden Erträge gegenüber.

Aufgrund der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellung ist eine Zuführung zu der Rückstellung erforderlich. Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ist dieser Betrag bis spätestens zum 31.12.2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel anzusammeln. Von diesem Verteilungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Aus dem Wertunterschied zwischen dem Handelsbilanzwert der Pensionsrückstellung und dem Steuerbilanzwert der Pensionsrückstellung ergibt sich eine temporäre Differenz zu der eine aktive latente Steuer zu bilanzieren ist.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 243.139,16.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag haben Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Kurt Hollands.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.11.2011

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