Stadtwerke Hechingen
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Friesenbichler seit 23.4.2021 | Vorstandsmitglied |
Philipp Hahn seit 21.11.2018 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke HechingenHechingenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20211. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftsmodell des Unternehmens Als kommunales Versorgungsunternehmen sind die Stadtwerke Hechingen ein wichtiger Energielieferant und Dienstleistungspartner für die Stadt und die Region um Hechingen. Als kommunales Querverbundunternehmen betreiben wir eine Wasser- und Wärmeversorgung sowie Parkhäuser und Tiefgaragen. Die Stadtwerke versorgen die Kernstadt Hechingen, die Gewerbegebiete Haldenäcker und Ettenbach (Gemarkung Sickingen und Stein) und teilweise die Stadtteile Stetten, Sickingen, Boll, Stein und Bechtoldsweiler mit Gas sowie die Kernstadt Hechingen und acht Stadtteile mit Wasser. Der Gasbedarf wird ausschließlich durch Fremdbezug gedeckt. Das Wasser wird zu etwa zwei Drittel ebenfalls bezogen, die Restmenge wird durch eigene Quelleinspeisungen gedeckt. Die Wärmeversorgung erfolgt ausschließlich über eigene Heizungsanlagen in Form von Contracting-Verfahren. Mit der Gründung der Stromnetzgesellschaft Hechingen GmbH & Co. KG, unter Beteiligung der Stadtwerke und der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW), am 1. Januar 2011 sind die Stadtwerke Hechingen in das Stromgeschäft eingestiegen. In diese neu gegründete Gesellschaft wurde das Stromnetz der Stadt Hechingen eingebracht. Für die technische Betriebsführung zeichnen sich die Netze BW und für die kaufmännische Betriebsführung die Stadtwerke Hechingen verantwortlich. In 2021 sehen die Verträge für die Stadtwerke Hechingen die Option vor, die restlichen 50 Prozent der Anteile zu kaufen und damit alleiniger Gesellschafter der Stromnetzgesellschaft zu werden. In 2020 standen daher umfangreiche Überlegungen und Berechnungen an, um die Vor- und Nachteile dieses Optionsrechts zu prüfen. Nach diesen Überlegungen wurden zum 01.01.2021 die restlichen 50 % der Anteile an der Stromnetzgesellschaft GmbH & Co. KG gekauft. Außerdem wurde zu diesem Zeitpunkt das Gasnetz der Stadtwerke Hechingen in diese Gesellschaft ausgegliedert und die Firmierung in Netze Hechingen GmbH & Co. KG geändert. Zum 1. Juli 2011 erfolgte die Aufnahme des Stromvertriebes. Seit diesem Zeitpunkt können Kunden der Stadt Hechingen und Umgebung ihren Strom von den Stadtwerken Hechingen beziehen. Für den Stromvertrieb wurde keine eigenständige Gesellschaft gegründet. Stattdessen wurde der Stromvertrieb in die bisherige Unternehmensstruktur der Stadtwerke eingebunden. Die Stadtwerke Hechingen werden als wirtschaftliches Unternehmen der Stadt Hechingen ohne eigene Rechtspersönlichkeit in Form eines Eigenbetriebes geführt. Dementsprechend setzt sich der Betriebsausschuss der Stadtwerke aus Mitgliedern der Stadtverwaltung und des Gemeinderates zusammen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2021 wurde die Wirtschaftsleistung von durchschnittlich 44,9 Millionen Erwerbstätigen erbracht. Das waren etwa genauso viele Erwerbstätige wie im Jahr 2020. Vergleichsweise zum Vorjahr jedoch arbeiteten viele Erwerbstätige in anderen Wirtschaftsbereichen oder Beschäftigungsverhältnissen. Ein Plus verzeichnete der Öffentliche Dienst, Erziehung und Gesundheitswesen (+2,2 %), Information und Kommunikation (+2,4 %), sowie das Baugewerbe (+1,2 %). Der Handel, Verkehr und Gastgewerbe wies einen Beschäftigungsverlust aus (-1,8 %). Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2021 um 2,7 % höher als im Jahr 2020. Wie im Vorjahr war die konjunkturelle Entwicklung auch in 2021 stark vom Corona-Infektionsgeschehen und den damit einhergehenden Schutzmaßnahmen abhängig. Trotz leichter Erholung in fast allen Wirtschaftsbereichen, konnte die Wirtschaftsleistung das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreichen. Material- und Lieferengpässe bestimmten die Herstellung und den Konsum von Gütern. Das verarbeitende Gewerbe lag in 2021 immer noch 6 % unter dem Vorkrisenniveau im Jahr 2019. Mit 9,9 % Bruttowertschöpfung unter dem Vorkrisenniveau waren die sonstigen Dienstleister (Sport, Kultur, Unterhaltung und Kreativwirtschaft) besonders stark von der anhaltenden Corona-Pandemie beeinträchtigt. Im Bereich der Öffentlichen Dienstleister, Erziehung und Gesundheit wurde der Rückgang in 2021 vergleichsweise zum Jahr 2020 nahezu ausgeglichen und lag um 2 % niedriger als im Jahr 2019. Die Konsumausgaben des Staates waren auch im Jahr 2021 eine Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft. Der Staat gab vor allem mehr Geld für flächendeckend eingeführte kostenlose Antigen-Schnelltests und Corona-Impfstoffe aus. Der Außenhandel erholte sich 2021 von den Rückgängen in 2020 und exportierte preisbereinigt 9,4 % mehr an Waren und Dienstleistungen. Die Importe stiegen um 8,6 %. Im Jahr 2021 wurde von den staatlichen Haushalten ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 153,9 Milliarden € erreicht. Im Jahr 2020 waren es 145,2 Milliarden €. Das Defizit des Bundes stieg beträchtlich und war im Jahr 2021 mit 155,3 Milliarden € sogar noch etwas höher als das Defizit des Staates insgesamt. Gemessen am nominalen BIP errechnet sich für den Staat eine Defizitquote von 4,3 % für das Jahr 2021. 2.2. Neuerungen der energiepolitischen Rahmenbedingungen Die Bundesregierung hat im Herbst 2010 die Eckpfeiler der Energiepolitik bis 2050 beschlossen, wobei die oberste Priorität der Ausbau der erneuerbaren Energien darstellt. Der Anteil an erneuerbaren Energien am Stromverbrauch soll bis 2050 auf 80,0 % steigen. Gleichzeitig sollen deutsche Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber 1990 um 80,0 % bis 95,0 % gesenkt werden. Der Ausbau der Stromnetze, insbesondere auf der Hochspannungsebene soll beschleunigt werden, um das Ziel den Anteil an erneuerbaren Energien deutlich auszubauen, erreichen zu können. Die behördliche Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen wie der Netzzugangsverordnung und der Netzentgeltverordnung obliegt seit dem Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes in 2005 der Bundesnetzagentur, mit Sitz in Bonn, und der im Wirtschaftsministerium in Stuttgart integrierten Landesregulierungsbehörde. Zu den Bestimmungen gehören im Wesentlichen der diskriminierungsfreie Zugang zu den Gas- und Stromnetzen durch Dritte, die Vorabgenehmigung und Überwachung der Netznutzungsentgelte und die Unbundling-Vorschriften. EEG Novelle 2021 Mit dem EEG 2021 leistet Deutschland künftig einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen sowie der europäischen Klimaziele. Die Novelle komplettiert das umfangreiche Gesetzgebungspaket, das die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode (Kohleausstieg, Netzausbau) bereits auf den Weg gebracht hat. Im EEG 2021 ist das gesetzliche Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland noch vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral ist. Dies gilt sowohl für den in Deutschland erzeugten als auch für den in Deutschland verbrauchten Strom. Auch Stromlieferungen nach Deutschland müssen treibhausgasneutral sein, wenn die Europäische Union insgesamt das Ziel der Treibhausgasneutralität erreichen will. Deutschland wird sich deshalb künftig für entsprechende Regelungen auch im europäischen Kontext einsetzen. Mittelfristig sollen die erneuerbaren Energien im Jahr 2030 insgesamt 65 % des deutschen Stromverbrauchs bereitstellen. Dieses wichtige Zwischenziel aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wurde mit der Novelle ebenfalls im EEG verankert. Bis zum Jahr 2030 soll die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land auf 71 Gigawatt und für Solaranlagen auf 100 Gigawatt gesteigert werden. Auch die Ausbaumengen für die Offshore-Stromerzeugung wurden im Windenergie-auf-See-Gesetz angehoben. Erstmals sieht das EEG 2021 ein jährliches Monitoring vor, damit in den kommenden Jahren sichergestellt wird, dass das 65 %-Ziel im Jahr 2030 erreicht wird und bei Bedarf nachgesteuert werden kann. Klimaschutzpolitik Am 24. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag ein neues Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. Mit dem novellierten Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 auf minus 65 % gegenüber 1990 angehoben. Bislang galt ein Minderungsziel von minus 55 %. Mit den deutlich ambitionierteren Zielen setzt Deutschland neben den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als erster EU-Staat auch die neuen europäischen Klimaziele um, die im vergangenen Jahr unter deutscher Ratspräsidentschaft beschlossen wurden. Um die Erreichung der neuen Klimaziele zu unterstützen hat die Bundesregierung am 23. Juni 2021 ein Klimaschutzsofortprogramm 2022 verabschiedet. Mit dem Sofortprogramm werden in den kommenden Jahren rund 8 Milliarden € zusätzlich für Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren zur Verfügung gestellt. Dabei stehen vor allem die Sektoren Industrie, Energiewirtschaft und Gebäude im Mittelpunkt. Die Maßnahmen in diesen Sektoren haben ein Gesamtvolumen von knapp 6,5 Milliarden €. Zusätzliche Mittel fließen unter anderem in die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG), das Investitionsprogramm Stahlindustrie und das Programm Dekarbonisierung der Industrie. Gebäudeenergiegesetz Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme-und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), setzt den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen im Hinblick auf den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt der Bund die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010) um, die für Neubauten ab 2021 das Niedrigstenergiegebäude als Standard festlegt. Energiemärkte Die Stromversorgung 2021 war durch verschiedenste Einflussfaktoren geprägt: Pandemiebedingte Einschränkungen des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens zu Jahresbeginn, die langanhaltende kühle Witterung bis in den Mai, konjunkturelle Aufholprozesse im 2. Und 3. Quartal bis hin zu den deutlichen Preisanstiegen an den Energiemärkten und im CO2 -Emissionszertifikatehandel im 2. Halbjahr 2021. Der Stromverbrauch (Bruttoinlandsstromverbrauch) nahm um 3,3 % auf nunmehr 564,7 Mrd. kWh zu. Dementsprechend verzeichnete auch die Stromerzeugung (Bruttostromerzeugung) ein Plus von 3,2 %. Gleichzeitig sank der Stromexport-Überschuss Deutschlands leicht um 0,2 Mrd. kWh auf 20,8 Mrd. kWh. Der Erzeugungsmix veränderte sich 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Die Witterung sorgte für ein deutlich geringeres Winddargebot, so dass die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Summe einen Rückgang um 5,3 % auf 237,6 Mrd. kWh erfahren musste. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung betrug 2021 damit 40,6 %. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch - die für die Zielerreichung der Erneuerbaren Energien maßgebliche Quote - belief sich auf 42,1 %. Laut Statista waren am deutschen Energiemarkt in 2021 1.364 Stromlieferanten aktiv. Reine Stromhändler wurden mit 1.277 verzeichnet, Stromerzeuger wurden mit 1.143 vermerkt. Vier Übertragungsnetzbetreiber und 896 Stromverteilernetzbetreiber vervollständigen das Bild. Rund 1.051 Gaslieferanten versorgten die Haushalte und die Industrie in Deutschland und 703 Gasnetzbetreiber waren am Markt. Preisentwicklung von Primärenergieträgern Die Preise für Strom und fossiles Erdgas stiegen 2021 an. Für Strom wurden durchschnittlich 32,2 ct. je Kilowattstunde fällig, ein Plus von 3,9 % gegenüber 2020. Eine Kilowattstunde Erdgas kostete im Schnitt 7,1 ct. 2020 waren es noch 5,8 ct. je Kilowattstunde. Gründe waren die Rückkehr zum normalen Mehrwertsteuersatz, welcher 2020 pandemiebedingt gesenkt worden war, die stark gestiegenen Börsenpreise und der zu Jahresbeginn 2021 eingeführte CO2 -Preis für die Sektoren Gebäude und Verkehr. Die starken Börsenpreisanstiege des Jahres 2021 sind jedoch bislang kaum in den Endkundenpreisen abgebildet, da Stromlieferungen an Endkunden weitestgehend über langfristige Verträge erfolgen. 2021 war das Jahr der steigenden Börsenstrompreise. Im Jahresverlauf schnellte dieser von 52,8 € je Megawattstunde im Januar 2021 auf 221,1 € je Megawattstunde im Dezember 2021 nach oben. Dies ist auf einen Anstieg beim Brennstoffpreis für Erdgas vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2021 zurückzuführen. Der Mehreinsatz von Kohlekraftwerken erhöhte zudem die Nachfrage an CO2 -Zertifikaten, wodurch auch der CO2 - Preis im europäischen Emissionshandel (ETS) anstieg. Strom Für das Gesamtjahr 2021 rechnet die AGEB mit einem Anstieg der energiebedingten CO2 -Emissionen um 2,8 % oder etwa 18 Mio. t. Maßgeblich für diese Schätzung ist neben dem witterungs- und konjunkturbedingten Verbrauchsanstieg der leichte Rückgang des Anteils der regenerativen Energien am Gesamtverbrauch. In der Stromerzeugung wurde die verminderte Windstromerzeugung wettbewerbsbedingt vor allem durch gesicherte Leistung aus Stein- und Braunkohlekraftwerken ausgeglichen. In Ergänzung zu dem Beitrag der AGEB veröffentlichte die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) am Umweltbundesamt (UBA) einen Beitrag zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien in Deutschland im Jahr 2021. Demnach ist der Anteil der regenerativen Energien am Bruttostromverbrauch von 2020 mit 45,3 % auf 2021 mit rund 42 % spürbar gesunken. Während 2021 der Gesamtstromverbrauch stieg, wurde witterungsbedingt 5 % weniger regenerativer Strom erzeugt als im Jahr 2020. Besonders im ersten Quartal 2021 gab es im Vergleich zu 2020 extrem wenig Wind. Im Jahresvergleich schien auch die Sonne deutlich weniger. Hochrechnungen der AGEE-Stat zufolge wurden 2021 insgesamt rund 237 Mrd. kWh Strom aus regenerativen Energien erzeugt. Da gleichzeitig der Stromverbrauch gegenüber dem besonders von der Corona-Pandemie gezeichneten Jahr 2020 wieder anzog, fiel der Anteil des regenerativen Stroms deutlich von 45,3 % im Jahr 2020 auf geschätzte 42 % im Jahr 2021. Im Jahr 2021 gab es rund 11 % weniger Strom aus Windkraft (118 Mrd. kWh). Die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen blieb trotz vieler neuer PV-Anlagen wegen der sonnenärmeren Witterung bei etwa 49 Mrd. kWh. Biomasse steuerte eine im Vergleich zum Vorjahr in etwa unverändert große Strommenge bei (51 Mrd. kWh). Die Stromerzeugung aus Wasserkraft stieg wegen starker Niederschläge in den Sommermonaten um fast 5 % auf 19 Mrd. kWh. Erdgas Der Erdgasverbrauch erhöhte sich 2021 auf 1.016 Mrd. kWh und verzeichnete somit eine Zunahme von 5,3 % gegenüber dem Vorjahr. Hauptursache dafür war die in den ersten fünf Monaten deutlich kühlere und meist eher windarme Witterung, die zum Mehreinsatz von Erdgas sowohl in der Wärme- als auch in der Stromerzeugung führte. Der Anteil des Erdgases am gesamten Primärenergieverbrauch stieg leicht von 26,4 % (2020) auf 26,7 %. Von den 999 Terrawattstunden, die in 2021 an Erdgas verbraucht wurden, entfielen etwa 37 % auf die Industrie und etwa 31 % auf Haushalte. Im Jahr 2021 wurde Erdgas im Wert von rund 39 Milliarden € importiert und überstieg damit erstmals den Wert des importierten Rohöls in Deutschland auf Jahresbasis. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf stark steigende Erdgaspreise. Im Jahr 2021 betrug der Erdgaspreis für die Industrie in Deutschland im Durchschnitt 331 € je Tonne Steinkohleeinheit. Die Kosten der Energiebeschaffung und des Vertriebs, inklusive der Gewinnmarge summieren sich etwa auf die Hälfte des Gesamtpreises. Steuern machen in Deutschland rund ein Viertel des Erdgaspreises aus. Ein knappes Viertel entfällt auf die Nettonetzentgelte. Grund für die Preissteigerungen in Europa sind einerseits das Zusammenwirken einer stark angezogenen internationalen Erdgasnachfrage in Asien und Europa infolge der anziehenden Konjunktur und der saisonalen Witterung. Andererseits besteht ein knappes Angebot seitens der internationalen Erdgasförderer sowie geringe vorgehaltene Speichermengen in Europa und relativ niedrige Füllstände der Gasspeicher in Deutschland. Insbesondere beim derzeitigen Erdgasangebot wurde über eine künstliche Verknappung seitens russischer Gasproduzenten spekuliert, um die Ostseepipeline Nord Stream 2 fertigzustellen und final in Betrieb nehmen zu können. Seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine ist eine stabile Erdgasversorgung zusätzlichen Unsicherheiten unterworfen, was direkte Preiseffekte mit sich bringt. Die Verteuerung des Erdgases belastet Haushalte, Industrie, Handel und Gewerbe. So ist zu erwarten, dass die Heizkosten in Deutschland weiter ansteigen werden und auf einem gestiegenen Niveau bleiben. Energieerzeuger und die chemische Industrie müssen sich aufgrund der gestiegenen Erdgaspreise ebenso auf höhere Produktionskosten einstellen. 2.3. Geschäftsverlauf Kernaufgaben der Stadtwerke Hechingen sind der Bezug und die Verteilung von Gas sowie die Förderung, der Bezug und die Verteilung von Wasser. Ab dem 1. Juli 2011 sind die Stadtwerke auch ins Stromgeschäft eingestiegen. Neben der Beteiligung an der Netze Hechingen (seit 1. Januar 2011) sind die Stadtwerke auch im Stromvertrieb tätig. Darüber hinaus sind sie berechtigt, alle dieser Betriebszwecke fördernden oder wirtschaftlich berührenden Geschäfte zu betreiben. Seit dem Jahr 2001 betreiben die Stadtwerke auch eine Wärmeversorgung, seit 2003 das Parkhaus „Stadtmitte“ und seit 2021 die Tiefgarage „Stadthalle“. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 374T€ geplant. Dem gegenüber steht ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -450 T€ nach Steuern. Die Abweichung zum Wirtschaftsplan ist vor allem den unvorhersehbaren, steigenden Energiebeschaffungskosten im 4. Quartal 2021 geschuldet. 2.4. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.4.1. Vermögenslage Der Jahresabschluss der Stadtwerke Hechingen wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Vorschriften der EigBV BW aufgestellt. Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um 5.382 T€ oder 19,78. v. H. auf 32.596 T€. Die Veränderung auf der Aktivseite war im Wesentlichen durch die Vermehrung der Buchwerte der Finanzanlagen sowie steigenden Forderungen bedingt. Auf der Passivseite nahmen vor allem die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu. Im Bereich der Wasserversorgung wurden im Jahr 2021 264 m Hauptleitungserweiterungen vorgenommen. Hier handelt es sich um Erweiterungsmaßnahmen in Hechingen und dem Ortsteil Bechtoldsweiler. Der Aufgabenschwerpunkt im Bereich der Wasserversorgung lag 2021 in der Leitungserneuerung. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 1.350,00 m Wasserhauptleitungen erneuert. Dabei handelt es sich um folgende Einzelmaßnahmen: scroll
Ferner wurden 59 Hausanschlüsse neu hergestellt, davon 34 vorgelegt, 29 Hausanschlüsse erneuert und 63 Undichtheiten im Rohrnetz behoben. Der Ortsnetzbestand, ohne Hausanschlüsse, beträgt nunmehr 123,624 km und teilt sich wie folgt auf: scroll
Zum Ende des Berichtsjahres waren noch folgende Anlagen im Bau: - Wärmeversorgung „Killberg IV“ - Erdbecken Wärmespeicher „Killberg IV“ - Druckerhöhungsanlage HB Killberg - Erweiterung Wasser, Witzenhart - Verfahrenstechnik HB Zollerwald - Betonarbeiten HB Zollerwald - Schaltschrank Wasserturm Das Eigenkapital entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt: scroll
Das gesamte Eigenkapital beläuft sich auf 12.254 T€, damit beträgt die Eigenkapitalquote nunmehr 37,59 v. H. Das Stammkapital beträgt unverändert 3.248 T€. Ebenfalls gab es bei den Rücklagen in 2021 keine Veränderung. Diese betragen zum Ende des Berichtsjahres 427 T€. Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Das langfristige Vermögen ist um 2.164 T€ auf 22.787 T€ gestiegen und wird mit 53,78 v. H. durch das bilanzielle Eigenkapital finanziert. Das Eigenkapital, die empfangenen Ertragszuschüsse und das langfristige Fremdkapital decken das langfristige Vermögen nahezu vollständig. Finanzlage Nachstehende Kapitalflussrechnung zeigt die Herkunft und Verwendung der Geldströme im abgelaufenen Geschäftsjahr: scroll
Der Finanzmittelbestand zum Bilanzstichtag beträgt 2.279 T€ und setzt sich aus Kassenbestand von 1 T€ und dem Bankguthaben von insgesamt 2.278 T€ zusammen. 2.4.2. Ertragslage Die Umsatzerlöse (Brutto-Umsatzerlöse vor Kürzung der Energiesteuern) sind im Vergleich zum Vorjahr um 2.055 T€ auf 18.283 T€ gestiegen. Der Rohertrag des Gesamtunternehmens für das Wirtschaftsjahr 2021 beträgt 3.706 T€ (Vj.: 5.090 T€) und der erzielte Jahresfehlbetrag nach Steuern beläuft sich auf -450 T€ (Vj.: 841 T€). Das Jahresergebnis 2021 verschlechterte sich um 1.291 T€ auf -450 T€. Dies ist vor allem durch den unvorhersehbaren, steigenden Energiebeschaffungskosten im 4. Quartal 2021 geschuldet. Auf Vorschlag der Betriebsleitung soll der Jahresfehlbetrag 2021 von -450 T€ mit den Rücklagen verrechnet werden. Die Geschäftsentwicklung in den einzelnen Betriebszweigen stellt sich wie folgt dar: Stromvertrieb Zum 1. Januar 2011 stiegen die Stadtwerke Hechingen erstmalig mit der Gründung der Netze Hechingen GmbH & Co. KG (ehem. Stromnetzgesellschaft Hechingen GmbH & Co. KG), unter Beteiligung der Stadtwerke und der EnBW, in das Stromgeschäft ein. In diese neu gegründete Gesellschaft wurde das Stromnetz der Stadt Hechingen eingebracht. Für die technische Betriebsführung zeichnen sich die Netze BW und für die kaufmännische Betriebsführung die Stadtwerke Hechingen verantwortlich. Seit dem 01.01.2021 sind die Stadtwerke Hechingen zu 100 % an der Netze Hechingen GmbH & Co. KG beteiligt. Die Aufnahme des Stromvertriebes erfolgte ein halbes Jahr später zum 1. Juli 2011. Seit diesem Zeitpunkt können Kunden der Stadt Hechingen ihren Strom von den Stadtwerken Hechingen beziehen. Für den Stromvertrieb wurde keine eigenständige Gesellschaft gegründet, sondern der Stromvertrieb wurde in die bisherige Unternehmensstruktur der Stadtwerke eingebunden. Zum 31.12.2021 versorgten die Stadtwerke Hechingen 2.341 Martlokationen, bei einem Absatzvolumen von 15.315.625 kWh, mit Strom. Dies ist eine Absatzreduzierung von 5,94 % gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund unterschiedlicher Vertragslaufzeiten mit ihren bisherigen Versorgern wird ein Großteil der in 2021 neu hinzugekommenen Stromkunden erst im Laufe des Jahres 2022 mit Strom durch die Stadtwerke Hechingen versorgt werden. Strombeschaffungskosten Der Stromeinkauf der Stadtwerke Hechingen erfolgt seit Aufnahme des Stromvertriebes zum 1. Juli 2011 zu Börsenpreisen an der Strombörse Leipzig über die SüdwestStrom Tübingen. Somit ist gewährleistet, dass der Stromeinkauf zu den jeweils aktuellen Marktpreisen erfolgt. Die Kosten für die Strombeschaffung betrugen in 2021 703 T€. Die Strombezugsmenge betrug in 2021 15.443.252 kWh. Die Mengendifferenz ist in der noch ausstehenden Mehr- und Mindermengenabrechnung begründet. Gasversorgung: Die berechnete Gasabgabe hat sich von 211.934 MWh im Vorjahr um 15.094 MWh oder 7,12 v. H. auf 227.028 MWh in 2021 erhöht. Die Anzahl der Marktlokationen im Gasbereich betrug im Jahr 2021 2.147 Abnehmer. Die Umsatzerlöse im Gasbereich sind aufgrund der Gasnetzausgliederung gegenüber dem Vorjahr nicht vergleichbar. Wasserversorgung: Die gesamte verrechnete Wasserabgabe ist wie in den Vorjahren relativ konstant. In 2021 betrug die Abgabe 1.157 Tm3 und liegt damit um 2,28 v. H. unter der des Vorjahres. Mit den bis 2018 gültigen Wasserpreis von 2,08 €/cbm konnten die in 2019 geplanten wasserseitigen Aufwendungen nicht mehr abgedeckt werden. Aufgrund dessen hat der Gemeinderat der Stadt Hechingen in seiner Sitzung am 08.11.2018 beschlossen, die Wassergebühren zum 01.01.2019 um 12 ct/cbm auf 2,20 €/cbm zu erhöhen. Ebenfalls wurden die bis zum 31.12.2018 gültigen Grundgebühren an die aktuellen Kostenentwicklungen angepasst. Die seit 01.01.2019 gültigen Wasserpreise blieben auch das ganze Jahr 2021 gleich. Unser Wasser beziehen wir vom Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung, vom Zweckverband Wasserversorgung Hohenzollern und aus eigenen Quellen. Die Wasserbezugsmenge erhöhte sich gegenüber 2020 um 44 Tm3 auf 1.632.277 Tm3. Die Wasserbezugskosten verminderten sich um rd. 56 T€ auf rd. 698 T€ oder 7,45 v. H. Der Rückgang der Wasserbezugskosten im Jahr 2021 gegenüber 2020 ist dadurch begründet, dass die Quellschüttungen um ca. 272 Tm3 gestiegen sind. Durch die höheren Quellschüttungen verringerte sich der Fremdwasserbezug 2021 beim ZWH und bei der BWV. Die Mengenverluste im Rohrnetz haben sich von 6,65 v. H. im Vorjahr auf 4,7 v. H. vermindert. Wärmeversorgung: Die Stadtwerke sind erstmals 2001 mit einer Anlage in die Wärmeversorgung eingestiegen. Auch zukünftig werden die Stadtwerke das Produkt „Wärme“ weiter am Markt in Form von Contracting-Modellen anbieten. Die Wärmeabgabe erhöhte sich in 2021 auf 2.564 MWh gegenüber 1.224 MWh im Vorjahr. Der Betriebszweig „Wärme“ schloss in 2021 mit einem Jahresgewinn von rd. 95 T€ gegenüber rd. 5 T€ im Vorjahr ab. Parkhaus / Tiefgarage: Das Parkhaus „Neustraße“ wurde am 24. Juli 2003 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Tiefgarage „Stadthalle“ wurde am 09.12.2021 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In 2021 schloss der Betriebszweig mit einem Verlust von -172 T€ gegenüber -136 T€ im Vorjahr ab. Entwicklung der Belegschaft und des Personalaufwandes Die Personalaufwendungen sind in 2021 gegenüber 2020 um 170 T€ gestiegen, das entspricht einer prozentualen Veränderung von 8,0 v. H. Die Erhöhung des Personalaufwandes beruht im Wesentlichen auf Personalmehrungen sowie auf tariflichen Lohnanpassungen. 3. Prognosebericht Eine Einschätzung der zukünftigen Umsätze und Ergebnisbeiträge aus der Gasversorgung ist in mehrfacher Hinsicht mit Unsicherheiten behaftet. Aus heutiger Sicht gehen wir jedoch in den nächsten Jahren von einer gewissen Absatzstabilität aus. In Zeiten der Energiewende und der damit verbundenen politischen Entscheidungen rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem leichten Rückgang unseres Gasumsatz im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2021. Die Entwicklung der Erdgaspreise wird sich auch in den zukünftigen Jahren an der Ölpreisentwicklung orientieren, jedoch volatiler und in deutlich abgeschwächter Form. Wir rechnen bei der Gasversorgung in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils mit einem Jahresüberschuss von rund 150 T€. Im Strombereich werden durch den Einsatz verstärkter Marketingkonzepte in naher Zukunft steigende Absatzentwicklungen zu erwarten sein, die sich in den nächsten Jahren positiv auf das Unternehmensergebnis auswirken werden. Bei der Stromversorgung rechnen wir im Jahr 2022 mit einem Jahresergebnis von rund 120 T€, im Jahr 2023 von rund 85 T€ und im Jahr 2024 von rund 120 T€. Die endgültigen Ergebnisse aus der Regulierung der Netznutzungsentgelte für Strom und Gas durch die Landesregulierungsbehörde sind für uns noch nicht absehbar. Seit 2009 nehmen die Stadtwerke Hechingen am „vereinfachten Verfahren“ teil. Die Genehmigung hierfür wurde uns seitens der Landesregulierungsbehörde mit Bescheid vom 24. August 2012 erteilt. Auch für die 3. Regulierungsperiode gilt für die Stadtwerke Hechingen das „vereinfachte Verfahren“. Bei der Wasserversorgung rechnen wir in den Folgejahren 2022 bis 2024 mit einem ähnlichen Geschäftsverlauf wie im Jahr 2021. Für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2026 haben wir ein Investitionsvolumen von ungefähr 15.858 T€ vorgesehen. Die geplanten Investitionen betreffen überwiegend Rohrnetzerweiterungen und -erneuerungen im, Wärme- und Wasserbereich. Die Investitionstätigkeit unseres Unternehmens gewährleistet ein hohes Maß an Versorgungssicherheit für unsere Kunden und sichert auch für die Zukunft eine optimale Netzinfrastruktur in unserem Versorgungsgebiet. Außerdem sichert sie die Beschäftigung zahlreicher mittelständischer Betriebe in unserer Region. Unter der Voraussetzung, dass sich die wesentlichen Rahmenbedingungen nicht verändern werden, rechnen wir für die laufenden Geschäftsjahre wiederum mit einer insgesamt zufrieden stellenden Geschäftsentwicklung. Für die Jahre 2022 und 2023 haben wir im Wirtschaftsplan 2022 ein Jahresergebnis von 372 T€ und im Wirtschaftsplan 2023 ein Jahresergebnis von 291 T€ prognostiziert. Für das Jahr 2024 rechnen wir mit einem ähnlichen Ergebnis wie im Jahr 2023. Der Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des Betriebs sowie auf die wirtschaftliche und politische Entwicklung beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder zusätzliche Risiken eintreten, so kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Ausblick nach 2022 2022 vollendet Deutschland den Atomausstieg, der Kohleausstieg 2030 ist in Sicht und erneuerbare Energien sind so wettbewerbsfähig wie nie zuvor. In diesem Umfeld muss die neue Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimaschutz-Sofortprogramm umsetzen. Dabei sind Tempo und Ambition gefragt, um Kurs auf die 2030-Klimaziele und Klimaneutralität 2045 zu nehmen. Zentral ist dabei, ausreichende Flächen und Infrastruktur für die Energiewende zu sichern, einen klaren Investitionsrahmen für die Industrie zu schaffen und die soziale Wärmewende zur Priorität zu machen. Auch die Energiepreise werden weiterhin zur Klimaschutz-Debatte. Die Entwicklung des Erdgaspreises ist entscheidend, da dieser für Strompreise, Heizkosten und die Industrie maßgeblich ist. Ausschlaggebend sind zudem der Witterungsverlauf, die Verfügbarkeit von Gas-Import-Kapazitäten sowie die geopolitische Lage. 4. Risiko- und Chancenbericht Unser Unternehmen ist aufgrund seiner geschäftlichen Aktivitäten einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die grundsätzlich Bestandteil unternehmerischen Handelns darstellen. In Anbetracht der überschaubaren Größe des Unternehmens haben wir kein institutionalisiertes Risikomanagementsystem eingerichtet. Dennoch verfügen unsere Mitarbeiter über eine ausgeprägte Risikosensibilität. Erkennbare Risiken werden in periodischen Abständen erfasst und von der Betriebsleitung analysiert. Bei wesentlichen Risiken werden Risikobewältigungsmaßnahmen ergriffen. Als Energieversorgungsunternehmen betreiben wir komplexe und technisch hoch spezialisierte Anlagen. Um die Zuverlässigkeit unserer Anlagen zu gewährleisten, setzen wir moderne Technik ein, halten unsere Anlagen angemessen instand und schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig. Betriebsunterbrechungen können jedoch - sofern sie eintreten - je nach Dauer die zukünftige Ertragslage belasten. Aufgrund des zunehmenden globalen Energiebedarfs, insbesondere in den boomenden Schwellenländern wie China und Indien sowie der anhaltenden Konflikte Europas mit Russland erwarten wir, dass die Energiepreise zukünftig steigen werden. Erdgas- und Ölprodukte stehen in vielen Anwendungsbereichen in unmittelbarer Konkurrenz. Wir gehen daher davon aus, dass sich die Preise beider Energieträger auch weiterhin parallel entwickeln werden, jedoch evtl. unter einer verminderten Ausprägung. Bei der sich weiterhin verschärfenden Absatzmarktsituation kann nicht davon ausgegangen werden, dass wir die steigenden Bezugskosten in vollem Umfang an die Endkunden weitergeben können. Die Energiebranche wird derzeit bestimmt von großen energiepolitischen Veränderungen, hohem Wettbewerbs- und Regulierungsdruck sowie fortschreitendem technologischem Wandel bestimmt. In diesem Umfeld ist unternehmerisches Handeln stets auch mit Chancen und Risiken verbunden. Zu diesen Chancen gehört beispielsweise der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und der Dienstleistungssparte. Trotz gestiegener Risiken im energiewirtschaftlichen Bereich konnten wir bei der Bewertung der Gesamtrisikosituation für die Berichtsperiode und die nahe Zukunft keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken feststellen.
Hechingen, den 18. Oktober 2023 Stadtwerke Hechingen Markus Friesenbichler Betriebsleiter Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021scroll
Anhang für das Wirtschaftsjahr 20211. Allgemeine Angaben Die Stadtwerke Hechingen werden als wirtschaftliches Unternehmen der Stadt Hechingen ohne eigene Rechtspersönlichkeit in der Form eines Eigenbetriebes im Sinne des § 103 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GO BW) geführt. Die Wirtschaftsführung bestimmt sich nach dem Eigenbetriebsgesetz (EigBG BW) und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung (EigBVO BW) sowie der Betriebssatzung vom 2. März 1995 i. d. F. vom 25. Oktober 2021. Die Stadtwerke Hechingen haben ihren Sitz in Hechingen und sind im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HR A 420866 eingetragen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und der ergänzenden Bestimmungen des EigBG BW und der EigBVO BW aufgestellt. Der Gliederung des Jahresabschlusses wurden die für Eigenbetriebe verbindlichen Formblätter 1 (Bilanz), 2 (Anlagennachweis) und 4 (Gewinn- und Verlustrechnung) zugrunde gelegt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist durch § 9 Abs. 1 EigBVO BW das Gesamtkostenverfahren vorgeschrieben. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, erfolgen die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen liegen, unter Berücksichtigung branchenüblicher Besonderheiten, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde. Sämtliche Anlagegegenstände werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Die degressive Abschreibungsmethode wurde noch, soweit zulässig, für das Sachanlagevermögen, welches vor 2010 angeschafft oder hergestellt wurde, weitergeführt. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag bewertet. Die entgeltlich erworbenen CO2 -Emissionszertifikate sind mit den Anschaffungskosten bewertet und werden zum Bilanzstichtag als Materialaufwand berücksichtigt. Da im Jahr 2021 die genaue Höhe der Anschaffungskosten und des Verbrauchs feststanden wurde die Überdeckung ebenfalls als Materialaufwand berücksichtigt. Aufgrund dessen war die Bildung einer Rückstellung im Jahr 2021 nicht notwendig. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 v. H. der Netto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nominalwert. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Bis zum 31. Dezember 2002 wurden die vereinnahmten Ertragszuschüsse zum Nennwert passiviert und jährlich mit 5,0 v. H. der Ursprungsbeträge erfolgswirksam aufgelöst. Vom 1. Januar 2003 an empfangene Baukostenzuschüsse werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der bezuschussten Versorgungsanlagen abgesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit die Erträge für bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem beigefügten Anlagennachweis hervor. 3.2. Angaben zum Anteilsbesitz Die Stadtwerke Hechingen sind an dem Zweckverband Wasserversorgung Hohenzollern, Burladingen, in Höhe von € 605.739,48 beteiligt. Dies entspricht 31,2 v. H. des Stammkapitals des Zweckverbandes. Der Jahresüberschuss des Zweckverbandes im Geschäftsjahres 2021 belief sich auf € 32.216,63. Zudem sind die Stadtwerke Hechingen seit dem Jahr 2011 an der Netze Hechingen GmbH & Co. KG (ehemalig Stromnetzgesellschaft Hechingen GmbH & Co. KG) mit Sitz in Hechingen beteiligt. Der Anteil am Kommanditkapital der Gesellschaft von € 200.000,00 entspricht 100,0 v. H. (€ 200.000,00). Das Eigenkapital Netze Hechingen GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2021 beträgt € 5.922.248,06, der Jahresfehlbetrag vor Verwendung für das Geschäftsjahr 2021 beläuft sich auf € 136.065,80. An der zugehörigen Komplementärgesellschaft, der Netze Hechingen Verwaltungs GmbH (ehemalig Stromnetzgesellschaft Hechingen Verwaltungs GmbH) mit Sitz in Hechingen, sind die Stadtwerke Hechingen ebenfalls mit 100,0 v. H. beteiligt; dies entspricht € 25.000,00 des Stammkapitals. Deren Eigenkapital zum 31. Dezember 2021 beträgt € 25.271,33 bei einem ausgeglichenen Jahresergebnis von € 0,00. 3.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen an die Stadt bestehen in Höhe von € 434.533,07. 3.4. Latente Steuern Die Berechnung latenter Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Diese ergeben sich bei den Bilanzpositionen, Beteiligungen sowie sonstige Rückstellungen. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 27,73 v. H. (inkl. Solidaritätszuschlag). Es ergibt sich ein Passivüberhang latenter Steuern in Höhe von 32,46 T€. 3.5. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt nach § 1 der Betriebssatzung T€ 3.248; es ist in voller Höhe einbezahlt. 3.6. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht, wobei die Vergleichszahlen des Vorjahres in Klammern gesetzt sind: scroll
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt sind € 1.513.330,28 an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1. Personalaufwand In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 154 (Vj.: T€ 144) enthalten. 4.2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen: scroll
5. Ergänzende Angaben 5.1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus vereinbarten Wasserbezugsmengen gegenüber dem Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung, Stuttgart, und dem Zweckverband Wasserversorgung Hohenzollern, Hechingen, in Höhe von jährlich ca. T€ 697. Bei den Wasserbezugsmengen sind die Vertragslaufzeiten nicht eindeutig bestimmt. Daneben bestehen finanzielle Verpflichtungen aus einem Strombezugsvertrag in Höhe von T€ 1.199 die Laufzeit der Verpflichtung beträgt 4 Jahre. Ferner bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Gasbezugsverträgen in Höhe von T€ 3.882 die Laufzeit der Verpflichtung beträgt 4 Jahre. Alle Mitarbeiter sind bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes BW angemeldet. Die Höhe des Umlagesatzes betrug im Jahr 2021 5,75 v. H. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter betrug T€ 1.788. 5.2. Angaben zu Organen Organe des Eigenbetriebes sind der Gemeinderat, der Betriebsausschuss sowie die Betriebsleitung. Der Betriebsausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: Vorsitzender: Herr Philipp Hahn, Bürgermeister Stellvertretende Vorsitzende: Frau Dorothee Müllges, Stellvertreterin, Erste Beigeordnete Weitere Mitglieder: Herr Roland Huber, Dipl.-Ing. Verfahrenstechnik (FH) Herr Jürgen Fischer, Selbständiger Herr Bernd Zimmermann, Buchhalter Herr Christian Oesterle, KFZ-Technikmeister Herr Andre Göckel, Bauleiter Herr Werner Beck, Schulleiter Herr Stefan Hipp, Realschulrektor Herr Hüznü Yagbasan, Selbständiger Herr Frank Balbach, Berufsschullehrer Frau Dr. Rita Ziebach, Kinderärztin Frau Margret Simoneit Lehrerin a.D Frau Almut Petersen, Dipl. Physikerin Frau Verena Schetter, Studentin Herr Kai Rosenstock, Polizeibeamter Die Gesamtbezüge des Betriebsausschusses beliefen sich 2021 auf € 1.400. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Betriebsleitung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Betriebsleiter ist: Markus Friesenbichler ab (01. April 2021) Herr Reinhold Dieringer (bis 31. März 2021) 5.3. Belegschaft Im Wirtschaftsjahr 2021 waren durchschnittlich 35 Mitarbeiter beschäftigt, davon 16 Angestellte, 11 Arbeiter, 7 Teilzeitkräfte und 1 Auszubildender. 5.4. Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Lage der Gesellschaft für das Berichtsjahr haben, sind uns nicht bekannt. Zum 01.01.2021 haben die Stadtwerke Hechingen ihre Beteiligung an der Stromnetzgesellschaft GmbH & Co. KG und Stromnetz-Verwaltungs GmbH von bisher 50 % auf 100 % erhöht. Zum 01.01.2021 haben die Stadtwerke Hechingen das Gasnetz in die Gesellschaft Netze Hechingen GmbH & Co. KG ausgegliedert. 5.5. Ergebnisverwendung Der Betriebsleiter schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von rd. T€ -450 mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen. 5.6. Nachtragsbericht Durch den im Jahr 2022 herrschenden Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen gegen Russland entstehen Folgen, die in der Weltwirtschaft schwer einzuschätzen sind. Hiervon ist die Energiebranche besonders betroffen. Steigende Inflationen, Lieferengpässe und die damit verbundenen erhöhten Materialkosten beeinträchtigen das Wirtschaftswachstum. Demnach sind Prognosen für die Beschaffung schwer zu erstellen. Dies kann zu steigenden Ausgleichs- und Verlustenergien führen, die im Moment schwer abzuschätzen sind. Dies ist auch zum Zeitpunkt der Berichtserstellung im Jahr 2023 unverändert. Der Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des Betriebes sowie die wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder zusätzliche Risiken eintreten, so kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von den derzeitigen Erwartungen abweichen.
Hechingen, den 18. Oktober 2023 Stadtwerke Hechingen Markus Friesenbichler, Betriebsleiter Anlagenachweis für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021Anschaffungs- und Herstellungskosten (1/2) scroll
Abschreibungen (1/2) scroll
Restbuchwerte und Kennzahlen (1/2) scroll
Anschaffungs- und Herstellungskosten (2/2) scroll
Abschreibungen (2/2) scroll
Restbuchwerte und Kennzahlen (2/2) scroll
BKZ = erhaltene Baukostenzuschüsse Bilanz für die energiespezifische Dienstleistung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung zum 31. Dezember 2021scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die energiespezifische Dienstleistung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung und den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021scroll
Bilanz für die energiespezifische Dienstleistung für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung zum 31. Dezember 2021scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die energiespezifische Dienstleistung für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung und den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021scroll
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeitsbereiche „Dienstleistung Stromverteilung“ und „Dienstleistung Gasverteilung“ für das Wirtschaftsjahr 20211. Allgemeine AngabenDie Stadtwerke Hechingen werden als wirtschaftliches Unternehmen der Stadt Hechingen ohne eigene Rechtspersönlichkeit in der Form eines Eigenbetriebes im Sinne des § 103 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GO BW) geführt. Die Wirtschaftsführung bestimmt sich nach dem Eigenbetriebsgesetz (EigBG BW) und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung (EigBVO BW) sowie der Betriebssatzung vom 2. März 1995 i. d. F. vom 28. Oktober 2010. Der Jahresabschluss wurde in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und der ergänzenden Bestimmungen des EigBG BW und der EigBVO BW aufgestellt. Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG, einschließlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen, und rechtlich selbständige Netzbetreiber sowie Betreiber von Speicheranlagen, nach § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Die Stadtwerke Hechingen erbringen energiespezifische Dienstleistungen an die Netze Hechingen GmbH & Co. KG. Da die Netze Hechingen GmbH & Co. KG in den Bereichen „Elektrizitätsverteilung“ und „Gasverteilung“ tätig ist, haben wir für diese beiden Tätigkeitsbereiche gemäß den Anforderungen des § 6b Absatz 3 EnWG jeweils eine Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) erstellt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung entsprechen den für den Jahresabschluss des Gesamtunternehmens angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses. Aufgrund der jährlich zu aktualisierenden Schlüsselungswerte ergeben sich bei den indirekt zugeordneten Vermögensgegenständen, Rückstellungen und sonstigen Schuldposten Abweichungen zwischen den Endwerten des Vorjahres und den Eröffnungswerten des Berichtsjahres, die aber insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind. Da die Tätigkeitsabschlüsse erstmalig in 2021 aufgestellt werden, erfolgt keine Angabe der Vorjahreszahlen. 3. Erläuterungen zur Bilanz3.1 Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3.2 VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWGDie Buchführung wird durch die Stadtwerke über das kommunale Rechenzentrum des Zweckverbandes KIRU Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm, Reutlingen, im DV-Verfahren unter Verwendung des Standardsoftwarepakets „SAP R/3“ Version ERP 2005 der Firma SAP AG, Walldorf, durchgeführt. In unserer internen Rechnungslegung führen wir jeweils getrennte Konten für die nachfolgenden Tätigkeiten: - Dienstleistungen für die Gasverteilung, - Dienstleistungen für die Stromverteilung, - andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors, - andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und - übrigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Für die Aufteilung der Bilanzpositionen werden die unterjährig bebuchten Sachkonten retrograd am Ende des Geschäftsjahres im Rahmen einer Nebenbuchhaltung aufgeteilt. Dabei werden die Kontensalden weitgehend direkt zugeordnet. Die Kontensalden, bei denen eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder nur mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, werden in zwei Stufen auf die Tätigkeitsbereiche geschlüsselt: - Erster Schritt: Schlüsselung auf die Sektoren, - Zweiter Schritt: Schlüsselung auf die Tätigkeitsbereiche. Dabei wurden folgende Schlüssel verwendet: - Hauptschlüssel, - Restbuchwertschlüssel, - Umsatzschlüssel, - Personalschlüssel, - Rechnungsschlüssel, - Steuerschlüssel und - Sektorenergebnis. Der Hauptschlüssel stellt einen gewichteten Mischschlüssel dar, in den der Restbuchwertschlüssel, die Betriebserträge und Aufwendungen der Sektoren und die Anzahl der erstellten Rechnungen Eingang finden. Die durch die Aufteilung der Bilanzpositionen entstandenen Kapitalausgleichsposten sind dem Eigenkapital zugeordnet. Dem entgegen werden die Geschäftsvorfälle, soweit sie die Erfolgsrechnung berühren, im Rahmen der Kostenstellenrechnung progressiv verbucht. Am Ende unseres Wirtschaftsjahres werden die nicht direkt den Dienstleistungen für die Gasverteilung und für die Stromverteilung zugeordneten Kostenstellen, d. h. die „Allgemeinen Unternehmenskosten“ und die „Allgemeinen Gaskosten“ wiederum in einer zweistufigen, wie vorstehend beschriebenen Nebenrechnung auf die Tätigkeitsbereiche umgelegt. Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen wurden auf der Grundlage der angefallenen Kosten bewertet.
Hechingen, den 18. Oktober 2023 Stadtwerke Hechingen Markus Friesenbichler, Betriebsleiter Feststellung des JahresabschlussesAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2023 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersFür Zwecke der Offenlegung sind Erleichterungen in Anspruch genommen worden. Die folgende Wiedergabe des Bestätigungsvermerks bezieht sich aber auf den vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht und Tätigkeitsabschlüsse. An die Stadtwerke Hechingen, Hechingen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Hechingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Hechingen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG “ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
München, 18. Oktober 2023 BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer |
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