Energetische Verwertung von Abfällen
AVG Service GmbH
Geestemünder Straße 23, 50735 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Brocker seit 7.4.2026 | Geschäftsführer |
Markus Weiler seit 25.1.2021 | Geschäftsführer |
Marcus Moser seit 26.11.2019 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% | |
Stadt Köln | 0.00% |
| 0.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVG Service GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Die AVG Service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der AVG mbH Köln und führt schwerpunktmäßig den Auftrag zur Wartung und Instandhaltung der RMVA Köln-Niehl (Restmüllverbrennungsanlage) sowie die Industriereinigung mit den dafür notwendigen Mitarbeitern durch. Neben den turnusmäßig durchzuführenden Revisionen der Anlage und der laufenden Wartung/Instandhaltung liegt ein weiterer Aufgabenschwerpunkt in der Störungsbeseitigung. Um hierzu eine schnellstmögliche Reaktion zu gewährleisten, werden sowohl ein Arbeitszeit-Schichtmodell wie auch diverse Rufbereitschaften angewendet. Die Vergütung basiert im Wesentlichen auf der in der RMVA angelieferten Müllmenge, die mit einem Preis pro Tonne abgerechnet wird. In 2023 betrug die abrechnungsrelevante Müllmenge 737.000 t (VJ 733.000 t). Die Verwertung dieser Müllmengen setzt eine hohe Verfügbarkeit der Anlage voraus, die durch die Leistungen der Mitarbeiter der AVG Service in der Vergangenheit jederzeit gewährleistet werden konnte. Ab dem 01.01.2020 wurde das Tätigkeitsspektrum um das Geschäftsfeld Behälterwerkstatt (Reparatur/Instandhaltung von Containern) erweitert. An drei Standorten in Köln sowie mobil per Werkstattwagen werden Behälter und Pressen repariert und UVV-Prüfungen durchgeführt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Arbeitsmarkt im Bereich der Fachkräfte stellt sich nach wie vor sehr angespannt dar. Die Besetzung von ausgeschriebenen Stellen gestaltet sich zunehmend schwierig. Bei der Nachfrage nach Dienstleistungen im Instandhaltungsbereich zeigt sich ebenfalls eine schwierige Situation. Weiterhin sind die Fachfirmen hier gut ausgelastet. 2.2 Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Die AVG Service GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 die Revisionen an 2 Verbrennungslinien der RMVA durchgeführt. Die geschäftliche Entwicklung verlief planmäßig. Es gab diverse Sanierungsmaßnahmen sowie die üblichen Störungsbeseitigungen zu bearbeiten. Die dadurch bedingten Kurzzeitstillstände der einzelnen Verbrennungslinien wurden dabei so gering wie möglich gehalten. Im Ergebnis konnte damit im abgelaufenen Geschäftsjahr eine hohe Verfügbarkeit erreicht werden. 2.3 Darstellung der Ertragslage Die Umsatzerlöse der AVG Service liegen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 16.372 T€ über dem Vorjahreswert (VJ 14.450 T€). Damit entspricht der erreichte Umsatz den im Berichtszeitraum erbrachten Leistungen, der Planwert für das Wirtschaftsjahr 2023 (13.961 T€) wurde übertroffen. Der Hauptgrund hierfür ist, dass in der Planung keine Linienrevisionen vorgesehen waren. Die außerplanmäßig aus 2022 nach 2023 verschobenen Revisionen führten zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse. Im Materialaufwand machen sich sowohl inflationsbedingte Preissteigerungen der Unterlieferanten wie auch ein erhöhter Aufwand bei den Linienrevisionen sowie höhere Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen bemerkbar. Der Material- bzw. Fremdleistungseinsatz liegt mit 7.990 T€ um 2.409 T€ über dem Vorjahreswert (5.581 T€) und auch über dem Planwert von 5.650 T€. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2023 beträgt 1.672 T€ (VJ 1.991 T€). Der für 2023 geplante Wert (1.358 T€) wurde damit deutlich übertroffen. Die abrechnungsrelevante Müllmenge liegt mit 737.000 Tonnen erheblich über dem Planansatz von 619.000 Tonnen (Ergebniseffekt vor Steuern: +653 T€). Außerdem wurden Zusatzaufträge für Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 3.132 T€ durchgeführt. Geplant waren hier 1.500 T€. (Ergebniseffekt vor Steuern: +515 T€). Der Personalbestand der AVG Service lag im Jahresdurchschnitt unverändert bei 67 Mitarbeitern (VJ 66 MA). Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr 4.671 T€ (VJ 4.429 T€). Geplant waren hier 4.708 T€. 2.4 Darstellung der Finanz- und Vermögenslage Das Investitionsvolumen der AVG Service lag im Berichtsjahr mit 52 T€ deutlich unter dem Niveau des Vorjahreswertes (179 T€). In 2022 wurden neben den auch in 2023 getätigten Ersatzinvestitionen 2 Gabelstapler und Ausrüstung für die Lehrwerkstatt angeschafft. Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgte aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat kein Bankdarlehen. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Bedingt durch die finanzielle Ausstattung der AVG-S als auch die positive Ergebnissituation wird erwartet, dass dies auch in den kommenden 5 Jahren sichergestellt ist. Die Bilanzsumme erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 1.300 T€ auf 11.253 T€ (VJ 9.953 T€). Auf der Aktivseite der Bilanz nahm das Umlaufvermögen um 1.369 T€ zu. Insbesondere der Verbrauch des während der Linienrevisionen bereits in 2022 angeschafften und eingelagerten Claddingmaterials verminderte den Bestand an Vorräten von 1.077 T€ um 714 T€ auf 363 T€. Durch die gestiegenen Umsatzerlöse mit der AVG erhöhten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entsprechend um 1.888 T€ auf 10.016 T€ (VJ 8.128 T€). Die Forderungen aus Steuern erhöhten sich um 194 T€ von 21 T€ (VJ) auf 215 T€. Auf der Passivseite der Bilanz verminderte sich das Eigenkapital um 319 T€ gegenüber dem Vorjahr. Der Jahresüberschuss aus 2022 in Höhe von 1.991 T€ wurde unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrags (89 T€) an den Gesellschafter abgeführt, der Jahresüberschuss aus 2023 (1.672 T€) verbleibt in der Gesellschaft, bis die Gesellschafterversammlung abschließend über die Gewinnverwendung entscheidet. Die Rückstellungen lagen mit 1.026 T€ um 255 T€ unter dem Vorjahreswert von 1.281 T€. Der Rückgang der Rückstellungen ist darin begründet, dass in 2023 keine Steuerrückstellungen gebildet wurden (VJ 197 T€) sowie die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen zum Teil verbraucht wurden (40 T€). Die Summe der Verbindlichkeiten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 299 T€ auf 556 T€ (VJ 257 T€). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen um 258 T€ (VJ 208 T€) auf 466 T€, die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen um 41 T€ (VJ 49 T€) auf 90 T€. In der Bilanz wird in 2023 eine passive Rechnungsabgrenzung von 7.409 T€ ausgewiesen (VJ 5.834 T€). 2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die betriebswirtschaftliche Steuerung der AVG Service ist in erster Linie auf das Jahresergebnis (Jahresüberschuss) ausgerichtet, also das Ergebnis nach Abzug aller Steuern. Weitere maßgebliche Indikatoren sind Umsatz, Kosten für Fremdleistungen und Personalkosten. 3. Chancen und Risiken Die Geschäftsführung der AVG Service geht von einer weiterhin stabilen Geschäftsentwicklung für die Folgejahre aus. Chancen werden in der Erweiterung des Geschäftsfeldes gesehen. In 2020 wurde mit der Wartung und Reparatur von Containern einer Konzerngesellschaft begonnen und dieses Geschäftsfeld ist kontinuierlich ausgebaut worden. Hier wird weiteres Potential gesehen. Die durch die Ukraine-Krise gestiegenen Preise haben sich bereits in 2022 und auch in 2023 deutlich bemerkbar gemacht. Inwieweit mit weiteren spürbaren negativen Auswirkungen zu rechnen ist, bleibt abzuwarten. Das Risiko wird als gering eingestuft. Die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt und die daraus resultierenden Schwierigkeiten die erforderlichen Fachkräfte zu gewinnen, wird derzeit als mittleres Risiko eingestuft. Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf die Unternehmensfortführung haben, sind derzeit nicht bekannt. 4. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 plant die AVG Service bei einem Umsatz von 16.300 T€ mit einem Ergebnis vor Steuern von 2.081 T€ und einem Jahresüberschuss von 1.368 T€. Für das Jahr 2024 wurde, analog zu den Planungen der AVG, mit einer abrechnungsrelevanten Müllmenge von 621.000 Tonnen geplant. Außerdem wurden Sondermaßnahmen und eine Preisanpassung berücksichtigt. Die Personalkosten werden gemäß der Planung in 2024 auf 4.912 T€ steigen, was dem Wert aus 2023 inkl. einer tariflichen Anpassung entspricht. Die Kosten für Fremdleistungen liegen gemäß Planung mit 7.685 T€ über dem Planwert aus 2023 (5.650 T€). In 2024 sind im Gegensatz zur Planung 2023 Revisionen an 2 Linien sowie einer Turbine geplant.
Köln, 27. März 2024 Werner Leven Markus Weiler HANDELSBILANZAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss und der Lagebericht der AVG Service GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurden unter Berücksichtigung der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die AVG Service GmbH gilt als mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft ist jedoch aufgrund ihres Gesellschaftsvertrags verpflichtet, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu berücksichtigen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Abzug planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen sind in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der geschätzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - sofern diese niedriger ist - nach der linearen Methode ermittelt worden. Die Abschreibungen auf Neuzugänge erfolgten pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter wurden bis zu einem Betrag von Euro 250,00 sofort als Aufwand berücksichtigt, darüber hinaus wurden nach § 6 Abs. 2 a EStG (GWG-Pool) Anlagegüter bis zu einem Betrag von Euro 1.000,00 in einen Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von 5 Jahren aufgelöst wird. Die Vorräte wurden mit den jeweiligen Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Teilwert bewertet. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr wurden grundsätzlich zum Nennwert, ggfs. unter Berücksichtigung von notwendigen Wertberichtigungen, bilanziert (§ 253 HGB). Der Ansatz des gezeichneten Kapitals erfolgte zum Nennbetrag. Die Rückstellungen für unmittelbare Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Anwartschaften) wurden durch Anwendung der biometrischen Grundlagen aus den Richttafeln 2018 G v. Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Der Rechnungszinsfuß wurde auf Basis der Projected Unit Credit Methode ermittelt; dies entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zins. Dabei wurde auf der Grundlage des § 253 Abs. 2 S. 2 HGB eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtung von 15 Jahren angesetzt. Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt (§ 253 HGB). Die Jubiläumsrückstellung wurde nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G, eines Zinssatzes von 1,74% (Vorjahr 1,44%) und einer Anwartschaftsdynamik von 2,5% ermittelt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umsatzerlöse wurden in Höhe der noch nicht erbrachten Leistungen (Revisionen) in einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Grundsätzlich erfolgt die Abgrenzung der Umsatzerlöse für die Revisionen über einen Zeitraum von 18 Monaten. Im Geschäftsjahr 2023 konnte dieser Rhythmus für die Linien 2 und 4 nicht eingehalten werden; diese beiden Revisionen wurden erst im Januar / Februar 2024 durchgeführt. Die abzugrenzenden Umsatzerlöse für Turbinenrevisionen wurden - wie im Vorjahr - erhöht, da auch die Kosten der Revisionen gestiegen sind. II. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2023 Entwicklung des Anlagevermögens Die Veränderungen der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 sind in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt (siehe Anlage zum Anhang). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf T€ 10.016 (Vorjahr: T€ 8.128), davon gleichzeitig gegen Gesellschafter T€ 10.016 (Vorjahr: T€ 7.914). Eigenkapital Die Kapitalrücklage beträgt T€ 116 (Vorjahr: T€ 116). Ausschüttungssperre Folgende Beträge unterliegen der Ausschüttungssperre: Der Differenzbetrag der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre zur Bewertung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre: Euro 3.469,00 (Vorjahr: Euro 21.510,00). Rückstellungen Die Rückstellungen für unmittelbare Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Anwartschaften) wurden unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 1,82% (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre) ermittelt. Auf Grund vertraglicher Vereinbarungen wurde bei den Anwartschaften die Rentendynamik mit 2,5% berücksichtigt. Die Höhe des Erfüllungsbetrags der Pensionsrückstellung beläuft sich am Bilanzstichtag auf T€ 641 (Vorjahr: T€ 677). Es bestehen Rückdeckungsversicherungen zur Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 60 (Vorjahr: T€ 57). Die Bewertung erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten, die dem beizulegenden Zeitwert entsprechen und den Bestätigungen der Versicherer entnommen wurden. Die Rückdeckungsversicherungen sind vollumfänglich verpfändet und gelten somit gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB als Deckungsvermögen, welches mit der Pensionsrückstellung zu verrechnen ist. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (T€ 18, Vorjahr: T€ 0) sind gleichzeitig Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von T€ 34 (Vorjahr: T€ 29) und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 19 (Vorjahr: T€ 0) enthalten. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse bestehen aus Dienstleistungen im Bereich der Entsorgungs- und Umwelttechnik in Höhe von T€ 16.372 (Vorjahr: T€ 14.450). Die im Geschäftsjahr noch nicht erbrachten Leistungen in Höhe von T€ 7.409 (Vorjahr: T€ 5.834) wurden in einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Personalaufwand In dem Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 40 (Vorjahr: T€ 105) enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge (T€ 251; Vorjahr: T€ 13) beinhalten Zinserträge von verbundenen Unternehmen mit T€ 251 (Vorjahr: T€ 13). Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (T€ 12; Vorjahr: T€ 13) enthalten Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen mit T€ 12 (Vorjahr: T€ 13). Latente Steuern Im Saldo ergeben sich aktive latente Steuern in Höhe von T€ 85. Auf Grund des Bilanzierungswahlrechts gem. § 274 HGB wurde auf eine Aktivierung verzichtet. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben sich insbesondere auf der Passivseite durch unterschiedliche Wertermittlungen von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie sonstigen Rückstellungen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein durchschnittlicher Steuersatz von 32,45% zugrunde. IV. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf T€ 372 - davon gegenüber verbundenen Unternehmen: T€ 103 Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für Prüfungsleistungen wurde für das Berichtsjahr 2023 mit T€ 14 eingestellt. Der Betrag betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Mitarbeiter im Durchschnitt Im Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 67 Mitarbeiter beschäftigt, davon:
Gesamtbezüge der Geschäftsführer Die gezahlten Vergütungen für die Geschäftsführung betrugen im Berichtsjahr T€ 42 und setzen sich wie folgt zusammen:
Bezüge der ehemaligen Geschäftsführer An ehemalige Geschäftsführer wurden Versorgungsbezüge in Höhe von T€ 6 gezahlt. Für Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern sind Pensionsrückstellungen von T€ 128 gebildet worden, die mit vorhandenem Deckungsvermögen in Höhe von T€ 30 saldiert ausgewiesen werden. Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Berichtsjahr: Werner Leven, Leiter Finanz- und Rechnungswesen Markus Weiler, Abteilungsleiter RMVA Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben. Befreiender Konzernabschluss Die AVG Service GmbH ist Tochterunternehmen der AVG Abfallentsorgung und Verwertung Köln mbH (AVG), die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufzustellen hätte. Sie ist nach § 291 Abs. 2 HGB davon befreit, als Mutterunternehmen einen eigenen Konzernabschluss aufzustellen. Die AVG wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter Nr. HRB 22790 geführt. Die AVG Service GmbH ist Enkelunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH (SWK), die mittelbar 50,1% der Geschäftsanteile hält, und wird in den befreienden Konzernabschluss der SWK einbezogen. Die SWK wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter Nr. HRB 2115 geführt und veröffentlicht den Konzernabschluss im elektronischen Unternehmensregister. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Konzernabschluss der SWK in den Gesamtabschluss der Stadt Köln einbezogen wird. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in voller Höhe auszuschütten.
Köln, den 27. März 2024 Werner Leven, Geschäftsführer Markus Weiler, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AVG Service GmbH, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AVG Service GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AVG Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januarbis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 26. April 2024 KPMG
AG
Hillesheim, Wirtschaftsprüfer Kieserling, Wirtschaftsprüfer |
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