Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 25864
Eingetragen
17.7.1980
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenGroßhandel mit GetränkenGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf sowie die Herstellung von Maschinen und Geräten für Groß- und Restaurantküchen in Fortführung des bisher von der Kommanditgesellschaft in Firma Hans Otto GmbH & Co. zu Hamburg betriebenen Handelsgeschäftes. Ferner der Verkauf von Speiseeis sowie alle produktverwandten Lebensmittel und der Verkauf von alkoholfreien Getränken.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
El Madani Quicheddane
seit 22.6.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
El Madani Ouicheddane
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

El Madani Ouicheddane
Hamburg
120000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hans Otto GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 167,00 293,00
I. Sachanlagen 167,00 293,00
B. Umlaufvermögen 94.066,87 72.835,68
I. Vorräte 64.300,08 49.192,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.753,54 20.627,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.013,25 3.015,25
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.848,22 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 114.082,09 73.128,68

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 361,69
I. gezeichnetes Kapital 61.355,03 61.355,03
II. Verlustvortrag 59.993,34 37.347,69
III. Jahresfehlbetrag 21.209,91 23.645,65
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.848,22 0,00
B. Rückstellungen 3.000,00 5.412,00
C. Verbindlichkeiten 111.082,09 67.354,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 114.082,09 73.128,68

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Hans Otto GmbH wurde nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. (alternativ Personengesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i.V. m. § 264a HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

In den Vorjahren wurden die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sofern Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, sind diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Festzins der letzten sieben Jahre abzuzinsen.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände

27.753,54


0,00


27627,85


0,00

Das Stammkapital von € 61.355,03 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Abschlusskosten. Die Rückstellungen haben sämtliche eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 111.082,09 77.716,92 67.354,99 50.207,27

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahres bestanden nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist handelsbilanziell überschuldet. Aufgrund einer positiven Fortführungsprognose

besteht kein Insolvenzgrund.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Hamburg, den 14. Dezember 2012

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.12.2012.

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