Henke Service GmbH
Bachstraße 4, 59609 Anröchte, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Theodor, Dipl.-Ing. Henke seit 19.1.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Henke Service GmbHAnröchteJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2010
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Henke Service GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Laufzeit bis zu einem Jahr.
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantiemeansprüche sowie übrige Rückstellungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Theodor Henke, Anröchte.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Anröchte, den 03. Juni 2011 Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.6.2011. |
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