Autohaus Louis Dresen GmbH
Moselstraße 11, 41464 Neuss, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ivca Majic seit 21.11.2024 | Geschäftsführer |
Christian Wolfgang Bartsch seit 5.12.2013 | Geschäftsführer |
Michael Homburger seit 5.12.2013 | Geschäftsführer |
Benedict Peter Marcel - genannt Ben - Dahlmann seit 5.12.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.35% | |
| 33.35% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 11.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Louis Dresen GmbHNeussJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Autohaus Louis Dresen GmbH mit Sitz in Neuss ist ein seit vielen Jahren geführtes Familienunternehmen. Der Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit an 5 Standorten erstreckt sich auf folgende Geschäftsfelder: - Betrieb von Vertragswerkstätten diverser Fabrikate, - Handel mit Neu-, Jahres- und Gebrauchtfahrzeugen diverser Fabrikate sowie die - Abwicklung aller mit der Kraftfahrzeugbranche zusammenhängenden Geschäfte. Mit den weiteren Unternehmen der " Dresen - Gruppe " gehört die Autohaus Louis Dresen GmbH derzeit zu einer der größten Autohaus-Gruppen. In den letzen Jahren wurde das Geschäft durch die Gesellschafter Familie Dahlmann auf ein Mehrmarken - Autohaus umgebaut, in dem die Kunden zwischen den Modellen verschiedener Fabrikate wählen können. Ebenfalls bestehen für weitere Marken Serviceverträge. Unter dem Dach der "Dresen-Gruppe" sind ebenfalls ein Abschleppunternehmen, ein Teile- und Zubehörmarkt, eine Autovermietung, eine Versicherungsmaklergesellschaft sowie ein Logistikunternehmen integriert. So wird neben dem Kerngeschäft dem Handel von Neu-, Jahres- und Gebrauchtfahrzeugen auch ein umfangreiches Dienstleistungsspektrum sowie ein breites Finanzdienstleistungsspektrum angeboten. Zudem werden Flottenkunden umfangreich betreut. Dank der Expansion, die die Geschäftsführung in der jüngsten Firmengeschichte vorangetrieben hat, können die Kunden bei der Dresen-Gruppe heute nahezu alles abwickeln, was zur Gewährleistung ihrer individuellen Mobilität notwendig ist. Weiteres Wachstum ist fest eingeplant. 2. Forschung und Entwicklung Im Bereich Forschung und Entwicklung ist die Gesellschaft als Handels- und Dienstleistungsunternehmen nicht tätig. II. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf und Lage a. Ertragslage Ergebnisquellen
Die Umsatzentwicklung in den Geschäftsbereichen stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
Die Reduktion des Neuwagen-Umsatzes im Jahr 2023 resultiert im Wesentlichen durch die Herausnahme der Marke Opel im Neuwagenvertrieb zum 31.07.2023. Hiermit verbunden reduzierten sich die Umsätze an verbundene Unternehmen (ohne Bruttoertrag) um T€ 11.957,1. Die neue Marke Hyundai wurde an den Standorten in Neuss und Dormagen zum 01.06.2023 eingeführt. Die neuen Marken Renault und Dacia folgen am Standort in Neuss und Suzuki am Standort in Korschenbroich zum 01.01.2024. Der Zeitraum bis zur Hinzunahme der neuen Marken wurde im Jahr 2023 durch den gestiegenen Zukauf von Gebrauchtwagen kompensiert. Das Jahresergebnis weist einen Überschuss i. H. v. T€ 828,2 aus. Das Rohergebnis ist insgesamt um 2,3 % gestiegen. Die Personalkosten sind um 2,0 % gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr um T€ 661,3 gestiegen. Der Zinsaufwendungen sind um T€ 503,1 gestiegen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um gestiegene Zinsen für Lagerfinanzierung i.H. von T€ 385,1 und Kontokorrentzinsen i.H. von T€ 100,6. Die Zinserträge aus Darlehensgewährungen innerhalb der "Dresen-Gruppe" sind gestiegen (T€ 108,2). Die Beteiligungserträge sind um T€ 266,0 gestiegen. b. Finanzlage Unsere Finanzlage ist als gesichert zu bezeichnen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Unsere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Stichtag 15,6 % der Bilanzsumme und werden regelmäßig innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfristen beglichen. Die Struktur unserer Aufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr punktuell verändert worden. Wir beschäftigen qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal. Der Personalaufwand ist um 2,0 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist gemessen am allgemeinen Stand der Kfz-Branche im abgelaufenen Jahr als zufriedenstellend zu bezeichnen. Einen Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel des geprüften Unternehmens gibt die nachstehende Kapitalflussrechnung, welche die Zahlungsmittelflüsse nach der direkten Methode darstellt und den Grundsätzen des vom Deutschen Standardisierungsrat DSR erarbeiteten Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) entspricht.
c. Vermögenslage
Die Vermögenslage unserer Gesellschaft hat sich gegen über dem Vorjahr verändert. Die im Vorjahr getätigten Neuinvestitionen des Anlagevermögen wurden weiter fortgeführt. Die Ausleihungen innerhalb der "Dresen-Gruppe" sind gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dienen im Wesentlichen der Finanzierung von Vorräten. Der Vorratsbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 5.057,4 erhöht. Diese Erhöhung entstand zum einen durch die Hinzunahme der neuen Marke Hyundai (T€ 2.156,8) und zum anderen durch den restlichen verkauften Opel-Bestand (T€ 3.820,7). Die Auslieferung des verkauften Opel-Bestandes erfolgte im 1. Halbjahr 2024. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf: - Umsatzentwicklung, - Betriebsergebnis und - Branchenentwicklung. Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatzrendite und den Cash-flow heran. 3. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist gesamtwirtschaftlich betrachtet positiv. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und das Warenlager gedeckt. III. Zweigniederlassungsbericht Die Gesellschaft unterhält folgende Zweigniederlassungen: a) Dormagen, Lübecker Straße 12 b) Korschenbroich, Friedrich-Ebert-Straße 27 (ab 01/2014) c) Kaarst, Weckenhofstraße 9 Der Standort in Kaarst wurde operativ zum 01.11.2023 geschlossen. Bis Ende September 2024 wird dieser Standort noch von der Flottenabteilung genutzt. Im Anschluss daran dient dieser Standort als Fahrzeuglager. IV. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. V. Prognosebericht Die Entwicklung des Unternehmens beurteilen wir für 2024 und 2025 positiv. Aufgrund der Anlaufzeit und der Umbaumaßnahmen in die Corporate Identity der neuen Marken im ersten Halbjahr 2024, wird das Jahr 2024 ein Übergangsjahr darstellen. Wir werden auch zukünftig in der Lage sein, unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Bezüglich der Risiken verweisen wir aus unseren Risikobericht. VI. Chancen- und Risikobericht Allgemeiner Risikobericht Die Gesellschaft hat keine Währungsrisiken. Dem Wettbewerb am Markt müssen wir uns durch Qualität und Verlässlichkeit im Kundenservice und mit einer profitableren Geschäftspolitik stellen. Der bestehende Privatkundenbereich muss ausgebaut werden. Spezieller Risikobericht Die Liquiditätslage ist zufriedenstellend, es sind keine größeren Engpässe zu erwarten. Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Verbindlichkeiten werden innerhalb vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Finanzmanagement verfolgt das Unternehmen eine durchaus konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt, der permanent an aktuelle Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein effizientes Mahnwesen. Daneben besteht generell die Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Wesentliche Risiken für die zukünftigen Entwicklung sind derzeit weder erkennbar noch zu befürchten, auch wenn nicht vollständig auszuschließen ist, dass sich die weitere Entwicklung auf den Finanz- und Wirtschaftmärkten auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft auswirkt. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Neuss , Moselstrasse 11 eingetragen im Handelsregsiter des Amtsgerichts der Stadt Neuss ,HRB 4975. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter, planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter € 250 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für alle Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000,00 € ist eine Poolabschreibung mit 20% oder eine Regelabschreibung über die Nutzungsdauer nach der AfA - Tabelle vorgesehen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Lediglich die Beteiligung an der Exa-Logic GmbH wurde bereits in den Vorjahren aufgrund dauerhafter Wertminderung vollständig abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Bei der Bewertung der Vorräte (Ersatzteillager) wurde ein Wertabschlag in Höhe von 5,5 % auf den Gesamtbestand vorgenommen. Hierbei wurden insbesondere Erfahrungen aus dem Erwerb und der Veräußerung eigener Ersatzteile berücksichtigt. Die Bewertung der Neuwagen erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich der von den Herstellern gewährten Zuschüsse. Die Bewertung der Gebrauchtwagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips gem. §§ 252 Abs. 1 Nr. 4, 253 Abs. 3 HGB. Bei der Ermittlung des beizulegenden Wertes bzw. Teilwertes wurde ein Wertabschlag in Höhe von 6 % auf die Anschaffungskosten vorgenommen. Dieser Abschlagswert deckt nach den retrograd vorgenommenen Einzelbewertungen das Verlustrisiko hinreichend ab. Von der Wertermittlung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet (§ 255 II HGB). Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (Löhne und Materialkosten sowie Fremdleistungen von unfertigen Reparaturarbeiten). Im Geschäftsjahr bestanden keine unfertigen Reparaturarbeiten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,76 %. Der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 455,25 %.
Im Geschäftsjahr unterbleibt der Ausweis von aktiven Steuerlatenzen (§ 274 I 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. T€ 0,0 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 0,0). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von T€ 249,3 (Vorjahr: T€ 242,0). Das gezeichnete Kapital beträgt € 102.258,38 und ist voll eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen betragen € 451.910,00.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
Weitere bedeutende Miet- und Leasingverträge bestehen nicht. Rücknahmeverpflichtung aus Leasinggeschäften Die Gesellschaft hat sich bereits bei der Lieferung von Fahrzeugen an vereinzelte Kunden verpflichtet, diese Fahrzeuge am Ende der Leasinglaufzeit (in der Regel 12 bis 48 Monate) zu einem bestimmten, verbindlich festgesetzten Rücknahmewert zurück zu kaufen. Der endgültige Rücknahmepreis ist abhängig von wertbeeinflussenden Faktoren. Die Fahrzeuge werden vor der Übernahme begutachtet. Wertmindernde Feststellungen werden sofort bei der Abwicklung gutgeschrieben und in Abzug gebracht. Werden die Leasinglaufzeiten verlängert, werden die auch die Rücknahmewerte angemessen reduziert. Dies führt insgesamt zu einer marktgerechten Bildung der Rücknahmewerte. Für den Fall der Rücknahmeverpflichtung gewähren die jeweiligen Hersteller im wesentlichen eine Restwertunterstützung zur Risikominimierung. Die ersten Rücknahmen in 2024 haben wir stichprobenweise in der gesamten Abwicklung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Fahrzeuge unter Berücksichtigung der anerkannten Schäden und den damit verbundenen Vergütungen durchweg mit einem positivem Ertrag verkauft wurden. Für die Drohverluste aus der Rücknahme von eFahrzeugen wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung in Höhe von 6.400,00 € gebildet. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB). Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Die Gesellschaft haftet als Gesamtschuldner gemäß § 421 BGB für sämtliche Inanspruchnahmen der nahe stehenden Unternehmen Dresen Autohandel GmbH, Düsseldorf und Autohaus Dresen GmbH, Bonn aus der gemeinsamen Kreditlinie der Commerzbank AG - Filiale Düsseldorf bis zu einem Gesamtbetrag von T€ 2.000,0. Mit Wirkung zum 31. März 2016 besteht gegenüber der Volkswagen Bank GmbH ein Haftungsverbund mit anderen Unternehmen der Dresen-Gruppe zur Lager- und Vorführwagenfinanzierung und für das Neuwagen-Factoring mit einem Gesamtvolumen von € 13.400.000,00 sowie einer Kontokorrentlinie in Höhe von insgesamt € 1.600.000,00. Des Weiteren haftet die Gesellschaft gegenüber der Sparkasse Neuss im Rahmen von gesonderten Kreditaufträgen für folgende Unternehmen:
Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen der Lagerwagenfinanzierung für die Kreditlinien der Hersteller Ford (Ford Bank), Opel (Opel Bank), KIA, Hyundai (Hyundai Capital), SEAT (Volkswagenbank) und bei Gebrauchtwagen (Santander Consumer Bank) für die in Anspruch genommen Linien der "Dresen-Gruppe" (Crossover-Bürgschaft). Die finanzierten Fahrzeuge dienen den o.g. Kreditinstituten als Sicherheit. Bei Verkauf der finanzierten Fahrzeuge erfolgt zwingend die Ablösung des in Anspruch genommen Kreditbetrages. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Umsätze werden wie folgt erzielt:
Die Umsätze setzen sich zusammen aus T€ 98.033,6 Inlandumsätzen, innergemeinschaftlichen Lieferung T€ 603,9 und Drittlandumsätzen in Höhe von T€ 246,9. V. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 168 (Vorjahr: 170) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Die Beteiligungen mit einem Anteilsbesitz von mindestens 20% gliedern sich wie folgt:
Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfung beträgt T€ 22,7. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Benedict Dahlmann - Kaufmann, Herrn Christian Bartsch - Kaufmann, Herrn Heinz Christian Engels - Kaufmann, Herrn Cornelius Otten - Kaufmann und Herrn Michael Homburger - Kaufmann geführt. Die Bezüge des Geschäftsführungsorgan beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt T€ 728,0. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschafterversammlung hat vorgeschlagen den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen. Anlagespiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Benedict Dahlmann Christian Bartsch Heinz Christian Engels Cornelius Otten Michael Homburger Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Autohaus Louis Dresen GmbH : Prüfungsurteile: Wir haben den Jahresabschluss der Autohaus Louis Dresen GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohaus Louis Dresen GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeiten der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigen oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger / bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mönchengladbach, 29. November 2024 msp
audit GmbH
Frank Söllner, Wirtschaftsprüfer |
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