Küchen-Perfekt GmbH

Elbersufer 1, 58095 Hagen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 12840
Eingetragen
12.9.2023
Branche
Herstellung von KüchenmöbelnIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln
Gegenstand
Planen, Bauen, Gestalten, Fertigstellung, Montage von Küchen und aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bettina Jorißen
seit 12.9.2023
Prokura
Jens Jorißen
seit 12.9.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Familienstiftung Jorißen
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Familienstiftung Jorißen
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Küchen-Perfekt GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 160.121,64
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00
II. Sachanlagen 154.120,64
III. Finanzanlagen 6.000,00
B. Umlaufvermögen 727.306,61
I. Vorräte 353.164,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 331.057,98
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 17.476,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 43.083,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.142,93
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 222.491,31
Aktiva 1.121.062,49

Passiva

31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Bilanzverlust 247.491,31
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 222.491,31
B. Rückstellungen 79.873,14
C. Verbindlichkeiten 1.041.189,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.041.189,35
davon gegenüber Gesellschaftern 292.468,78
Passiva 1.121.062,49

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Küchen-Perfekt GmbH hat ihren Sitz in Hagen und ist beim Amtsgericht Hagen unter der Handelsregisterbuchnummer HRB12840 eingetragen.

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 HGB werden die Finanzanalgen auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in den Folgejahren die Gründe für eine Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen nach dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden einzeln zu Einstandspreisen einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. niedrigeren Tagespreisen des Bilanzstichtages unter Berücksichtigung von Anschaffungskostenminderungen angesetzt.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu retrograd ermittelten Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Prinzips der verlustfreien Bewertung. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Bewertung miteinbezogen.

Sämtliche Vorräte sind verlustfrei bewertet.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit dem aktuellen Börsen- bzw. Marktpreis nach § 253 Abs. 1 und Abs. 4 HGB angesetzt.
Ist der Wert im Zeitraum zwischen Zugang und Abschlussstichtag gesunken und ergibt sich dies aus einem Börsen- oder Marktpreis, erfolgt nach dem strengen Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Wertminderung. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, ist eine Zuschreibung gemäß dem Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB durchzuführen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach Ergebnisverwendung.

Verbindlichkeiten


31.12.2023
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
1.042.873,35 EUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
0,00 EUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0,00 EUR
Summe Verbindlichkeiten
1.042.873,35 EUR


Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von 294.152,78 EUR durch einen Rangrücktritt abgesichert.

E. Sonstige Angaben

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Name des Geschäftsführers: Herrn Jens Jorißen

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Angabe der Organbezüge nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch.

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahrs durchschnittlich 7 Arbeitnehmer.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Jens Jorißen


Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2024 festgestellt.

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