Brohl Wellpappe Mitarbeiter GmbH

Nikolaus-Otto-Straße 3, 56727 Mayen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 15245
Eingetragen
26.6.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Beteiligung, in welcher Rechtsform auch immer, von Mitarbeitern der Unternehmensgruppe "Brohl Wellpappe" an ihrem Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Klara Boltersdorf
seit 12.8.2024
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Brohl Wellpappe Mitarbeiter GmbH

Mayen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

874.513,52

659.852,34

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

73.290,34

59.646,60

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

24.810,80

24.940,23

Summe Aktiva

972.614,66

744.439,17



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0,00

0,00

B. Verbindlichkeiten

947.614,64

719.439,17

Summe Passiva

972.614,64

744.439,17

ANHANG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" bzw. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unter-nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

5) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-kosten angesetzt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafterin Forderungen in Höhe von 874,5 TEUR und 73,3 TEUR.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind unter den "Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" und den "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" ausgewiesen.

II. Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten haben 73,1 TEUR eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

Mitglieder der Geschäftsführung

Herr Dipl. Kfm.

Detlef Boltersdorf, Andernach alleinvertretungsberechtigt und von den

Beschränkungen des § 181 BGB befreit

Herr Dipl. Wirtsch. Ing.

Maximilian Boltersdorf, Remagen alleinvertretungsberechtigt und von den

Beschränkungen des § 181 BGB befreit

56727 Mayen, den 30. März 2011

Geschäftsführung der

Brohl Wellpappe Mitarbeiter GmbH

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.04.2011

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