Elektro Löscher GmbH
Buchenstraße 26, 08468 Reichenbach im Vogtland, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominic Löscher seit 12.12.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Löscher GmbHReichenbach im VogtlandJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die dem Vorjahresabschluss zum 30.06.2022 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 244 HGB in Euro aufgestellt. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst hergestellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichen Abschreibungstabelle ermittelt. Soweit erforderlich, sind die niedriegeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt und haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei der Bewertung der Forderungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen der Vorjahre wurden nicht gebildet. Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde wie im Vorjahr eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Nettobetrages vorgenommen. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine gegenüber Gesellschaftern enthalten. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungposten wurde zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital i.H.v. 25.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Einlagen sind vollständig erbracht. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs.1 HGB angesetzt. Dabei wurden Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als 1 Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latender Steuern wurde in Anspruch genommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Forderungen mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 3.050,00 EUR. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 100.000,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8. Name der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Dominic Löscher Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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